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							Gutachten 366-0057-16-MURD/N1
zur Erteilung der ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 15.01.2018
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Fahrzeughersteller                      : NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A.,
                                          RENAULT
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
51144576            LK 114,3                Ø76 Ø66.1                   66,1                    800     2327    01/16
51144576            LK 114,3                Ø76 Ø66.1                   66,1                    850     2200    01/16
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A.
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 108 Nm für Typ : P12
                                          110 Nm für Typ : Z51
                                          113 Nm für Typ : C13
                                          118 Nm für Typ : F15
                                          130 Nm für Typ : F15
                                          140 Nm für Typ : V37 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     INFINITI EX37, EX30d
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
J50          e1*2001/116*0477*.. 175 - 235 225/55R18            51G                        Kombi; Allradantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                           51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                           74A; 74D; 74P; 744

Verkaufsbezeichnung:     INFINITI Q50, Q60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
V37          e13*2007/46*1378*.. 125 - 225 225/50R18 95         12O                        erhöhtes
                                                                                           Anzugsmoment
                                              225/60R18 100 12A; 54A                       140 Nm; INFINITI Q50;
                                              235/45R18 98  12O                            Limousine;
                                              235/50R18 97  11A; 12A; 27H                  Allradantrieb;
                                              235/55R18 100 11A; 12A; 27H                  Heckantrieb;
                                              245/45R18 100 12A                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/50R18 100 11A; 12A; 248; 26P;            51A; 71K; 723; 73C;
                                                            27H                            74A; 74P; 740; 76O;
                                              255/45R18 99  11A; 12A; 27H                  83L
                                              255/50R18 102 11A; 12A; 245; 248;
                                                            26P; 27F
Gutachten 366-0057-16-MURD/N1
zur Erteilung der ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 15.01.2018
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Verkaufsbezeichnung:     JUKE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
F15          e11*2007/46*0132*..     69 - 147 225/40R18 88                               Schrägheck; 4-türig;
                                               225/45R18 91                              Frontantrieb;
                                               235/40R18 91                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                               245/40R18 93     11A; 270                 12A; 51A; 71K; 723;
                                     81 - 147 235/45R18 94                               729; 73C; 74A; 74P
F15            e11*2007/46*0132*..   140 - 157 215/45R18 89                              Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN MURANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
Z51          e1*2001/116*0478*.. 140 - 188 235/60R18 103 11A; 248                        Allradantrieb;
                                           235/65R18 106 11A; 248                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN PRIMERA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
P12          e11*98/14*0183*.. 80 - 103 225/40R18 88                                     Kombi; Stufenheck;
                                        235/40R18 91                                     Schrägheck;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     PULSAR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
C13          e9*2007/46*3086*.. 81 - 140 205/40R18 86                                    Frontantrieb;
                                         215/40R18 85                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/45R18 89                                    12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : RENAULT
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : RFB; RFD; Z; JZ; R
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : T
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 105 Nm für Typ : R
                                          130 Nm für Typ : JZ erhöhtes Anzugsmoment; RFB; RFD; Z erhöhtes
                                          Anzugsmoment
                                          155 Nm für Typ : T erhöhtes Anzugsmoment
                                          170 Nm für Typ : T erhöhtes Anzugsmoment
Gutachten 366-0057-16-MURD/N1
zur Erteilung der ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 15.01.2018
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Verkaufsbezeichnung:     CLIO, CAPTUR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
R            e2*2001/116*0327*.. 147 - 162 205/40R18 86         11A; 248; 27H            Clio 4 ab Mj. 2012;
                                           215/35R18 84W        11A; 24M; 245; 27H       Schrägheck; Clio RS;
                                           215/40R18 85         11A; 24M; 245; 27H       Clio RS TROPHY;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     LAGUNA, LATITUDE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
T            e2*2001/116*0363*.. 81 - 110 215/45R18 93                                   erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                     81 - 127 225/40R18 92                               170 Nm; Latitude
                                              225/45R18 95                               (Stufenheck);
                                     81 - 177 235/40R18 95W                              Frontantrieb;
                                              235/45R18     51G                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/40R18 93W                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         740
T              e2*2001/116*0363*..   81 - 131 225/40R18 92W                              erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              235/40R18 91W 5GG                          170 Nm; Coupe;
                                     81 - 175 225/40R18 92Y                              Frontantrieb;
                                              225/45R18     51G                          Allradlenkung;
                                              235/40R18 95                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740
T              e2*2001/116*0363*.., 81 - 131 225/40R18 92W 5GM                           erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
               e2*2007/46*0012*..             235/40R18 91W     5GG                      155 Nm; Kombi;
                                     81 - 150 245/40R18 93      11A; 24M; 54F            Schrägheck;
                                     81 - 175 225/40R18 92Y     5GM                      Frontantrieb; nicht
                                              225/45R18         51G                      Allradlenkung;
                                              235/40R18 95                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/40R18 93Y     11A; 24M; 54F            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     Megane
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
RFB          e2*2007/46*0546*.. 66 - 97       205/40R18 86      5NK                      Schräghecklimousine;
                                              215/40R18 89      11A; 26P                 Frontantrieb; nicht
                                              225/40R18 91      11A; 26N; 26P            Allradlenkung;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P
Gutachten 366-0057-16-MURD/N1
zur Erteilung der ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 15.01.2018
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Verkaufsbezeichnung:     MEGANE SCENIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
JZ           e2*2001/116*0379*.. 81 - 97 225/45R18              11A; 27I; 51G            erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                                                                         130 Nm; Frontantrieb;
                                                                                         J-Cross; X-Mod;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         740
JZ             e2*2001/116*0379*.., 63 - 118 225/45R18          11A; 22I; 51G            erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
               e2*2007/46*0011*..                                                        130 Nm; Scenic; Grand
                                                                                         Scenic; kurzer
                                                                                         Radstand; langer
                                                                                         Radstand;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         740

Verkaufsbezeichnung:     MEGANE,FLUENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
Z            e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 215/40R18 89                                  erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
               e2*2007/46*0010*..    63 - 132 225/40R18 88W                              130 Nm; Schrägheck; 4-
                                                                                         türig; Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740
Z              e2*2001/116*0373*..   63 - 103 215/40R18 89                               erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                     63 - 132 225/40R18 88W                              130 Nm; Coupe; 2-
                                                                                         türig; Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740
Z              e2*2001/116*0373*.., 63 - 162 215/40R18 89       11A; 22M                 erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
               e2*2007/46*0010*..             225/40R18 88W 11A; 22M                     130 Nm; Kombi;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740
Z              e2*2001/116*0373*..   78 - 132 215/40R18 89W                              erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                     118 - 132 225/40R18        51G                      130 Nm; Cabrio;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         740
Gutachten 366-0057-16-MURD/N1
zur Erteilung der ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 15.01.2018
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Verkaufsbezeichnung:     MEGANE,FLUENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
Z            e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 215/45R18 89                                  erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
               e2*2007/46*0010*..             225/40R18 88W                              130 Nm; Fluence
                                              225/45R18 91                               (Stufenheck); 4-türig;
                                              235/40R18 91                               Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     Talisman
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
RFD          e11*2007/46*2969*.. 81 - 96  215/45R18 89                                   Kombi; Limousine;
                                 81 - 147 225/45R18 95                                   Frontantrieb;
                                          225/50R18 95                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/45R18 94                                   12A; 51A; 71K; 723;
                                          235/50R18 97          11A; 26N; 26P            73C; 74A; 74P; 76O
                                          245/40R18 93          11A; 26P
                                          245/45R18             51G
                                          245/45R18 96          11A; 26P
                                          255/45R18 99          11A; 26N; 26P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
Gutachten 366-0057-16-MURD/N1
zur Erteilung der ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 15.01.2018
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12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Gutachten 366-0057-16-MURD/N1
zur Erteilung der ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 15.01.2018
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27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
5NK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1950kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
Gutachten 366-0057-16-MURD/N1
zur Erteilung der ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 15.01.2018
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740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
83L) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm an der
     Vorderachse nicht zulässig!
Gutachten 366-0057-16-MURD/N1
zur Erteilung der ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 15.01.2018
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     NISSAN
       Fahrzeugtyp:    V37
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1378*..
       Handelsbez.:    INFINITI Q50, Q60

       Variante(n):    Heckantrieb, INFINITI Q50, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 400             y = 310                   VA
             26P                      x = 370             y = 260                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 400       y = 310            14                 VA
             26N                   x = 400       y = 310             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 340            30                 HA
             27H                   x = 300       y = 340             8                 HA
Gutachten 366-0057-16-MURD/N1
zur Erteilung der ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 15.01.2018
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Fahrzeug:

       Hersteller:     RENAULT
       Fahrzeugtyp:    R
       Genehm.Nr.:     e2*2001/116*0327*..
       Handelsbez.:    CLIO, CAPTUR

       Variante(n):    Frontantrieb, nur Clio RS, nur Clio 4 ab Mj. 2012, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 375             y = 310                   VA
             26P                      x = 325             y = 260                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 375       y = 310            20                 VA
             26N                   x = 375       y = 310             8                 VA
             27F                   x = 265       y = 230            25                 HA
             27H                   x = 265       y = 230             8                 HA
Gutachten 366-0057-16-MURD/N1
zur Erteilung der ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 15.01.2018
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Fahrzeug:

       Hersteller:     RENAULT
       Fahrzeugtyp:    RFD
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*2969*..
       Handelsbez.:    Talisman

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi, Limousine, nicht Allradlenkung

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 290             y = 270                   VA
             26P                      x = 240             y = 220                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 290       y = 270             8                 VA
             26J                   x = 290       y = 270            30                 VA
             27H                   x = 290       y = 320             8                 HA
             27F                   x = 290       y = 320            27                 HA
Gutachten 366-0057-16-MURD/N1
zur Erteilung der ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 15.01.2018
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Fahrzeug:

       Hersteller:     RENAULT
       Fahrzeugtyp:    JZ
       Genehm.Nr.:     e2*2001/116*0379*..
       Handelsbez.:    MEGANE SCENIC

       Variante(n):    J-Cross, X-Mod

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 300             y = 335                   VA
             26B                      x = 350             y = 385                   VA
             27I                      x = 350             y = 325                   HA
             27B                      x = 400             y = 375                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 350       y = 385            10                 VA
             27H                   x = 400       y = 375            10                 HA
             27F                   x = 400       y = 375            10                 HA
             26N                   x = 350       y = 385            10                 VA
Gutachten 366-0057-16-MURD/N1
zur Erteilung der ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 15.01.2018
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Fahrzeug:

       Hersteller:     RENAULT
       Fahrzeugtyp:    RFB
       Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0546*..
       Handelsbez.:    Megane

       Variante(n):    Frontantrieb, nicht Allradlenkung

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 290             y = 260                   VA
             26P                      x = 240             y = 210                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 290       y = 260             8                 VA
             26J                   x = 290       y = 260            30                 VA
             27H                   x = 270       y = 330             8                 HA
             27F                   x = 270       y = 330            30                 HA