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							Gutachten 366-0057-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 12                                                 Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                          Stand: 05.10.2016
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Fahrzeughersteller                      : SUZUKI, TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 J X 18 H2                Einpreßtiefe (mm)       : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 114,3/5                    Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
51144576            LK 114,3                Ø76 Ø60.1                  60,1     Kunststoff     800     2217    01/16
51144576            LK 114,3                Ø76 Ø60.1                  60,1     Kunststoff     850     2200    01/16
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SUZUKI
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : FR; GY
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                          Typ : JY
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 85 Nm für Typ : GY; JY
                                          140 Nm für Typ : FR
Verkaufsbezeichnung:     KIZASHI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
FR           e4*2007/46*0142*.. 131          235/45R18         51G                         Allradantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                           721; 725; 729; 73C;
                                                                                           74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SX4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
GY           e4*2001/116*0124*.. 79 - 88     215/40R18 85      11A; 24J; 24M               Stufenheck;
                                             225/35R18 83      11A; 22I; 24J; 24M          Frontantrieb;
                                             225/40R18 88      11A; 22I; 24J; 24M          10B; 11B; 11G; 11H;
                                             235/40R18 91      11A; 22I; 24C; 24M          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SX4, SUZUKI SX4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
JY           e4*2007/46*0779*.. 88      215/40R18 89           11A; 26N; 27H               bis
                                        215/45R18 89           11A; 26N; 27H               e4*2007/46*0779*03;
                                                                                           Schräghecklimousine;
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           725; 73C; 74A; 74P

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Gutachten 366-0057-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 12                                              Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 05.10.2016
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : S19(a) (Serie Flachb. lose)
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : XA4(EU,M); E15UT(a)MS1; E15UTN(a); XE2(a); L10(a);
                                          XA3(a); T25; E15J(a); S16; R1; T27; V3; Z4; E15UT(a)
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 103 Nm für Typ : R1; T25; XA3(a); Z4
                                          104 Nm für Typ : V3
                                          115 Nm für Typ : E15J(a) erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)
                                          erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)MS1 erhöhtes Anzugsmoment;
                                          E15UTN(a) erhöhtes Anzugsmoment
                                          135 Nm für Typ : L10(a) erhöhtes Anzugsmoment; S16 erhöhtes
                                          Anzugsmoment; S19(a) erhöhtes Anzugsmoment; T27 erhöhtes
                                          Anzugsmoment; XA3(a) erhöhtes Anzugsmoment; XA4(EU,M)
                                          erhöhtes Anzugsmoment; XE2(a) erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AURIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
E15J(a)      e11*2001/116*0299*.. 108 - 130 225/40R18 88W                               erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
E15UT(a)   e11*2001/116*0305*..               235/40R18 91     11A; 21P; 21S; 54A       115 Nm; bis
E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*..                                                          e11*2001/116*0305*13;
1
                                                                                        2-türig; 4-türig;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                        740
E15J(a)        e11*2001/116*0299*.. 66 - 97   215/40R18 89                              erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
E15UT(a)   e11*2001/116*0305*..               225/40R18 88                              115 Nm; bis
E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*..                                                          e11*2001/116*0305*13;
1
E15UTN(a) e11*2007/46*0019*..                                                           2-türig; 4-türig;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                        740

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS GS 300, GS 430
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
S16          e11*96/79*0078*.., 161 - 208 235/40R18 91Y                                 erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
               e11*98/14*0078*..                                                        135 Nm;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                        740
Gutachten 366-0057-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 12                                              Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 05.10.2016
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Verkaufsbezeichnung:     LEXUS GS250
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
L10(a)       e6*2007/46*0034*.. 154          235/45R18         51G                      erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
                                                                                        135 Nm;
                                                                                        10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                        51A; 71K; 721; 725;
                                                                                        73C; 74A; 74P; 740
S19(a)         e6*2001/116*0103*..   154     235/45R18         51G                      erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
                                                                                        135 Nm; ab
                                                                                        e6*2001/116*0103*06;
                                                                                        10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                        51A; 71K; 721; 725;
                                                                                        73C; 74A; 74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS IS250, IS300H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
XE2(a)       e11*2001/116*0206*.. 110 - 153 225/40R18          Nur Sportausführung;     erhöhtes
                                                               51G; 57E; 575            Anzugsmoment
                                                                                        135 Nm; bis
                                             225/40R18 92  51J                          e11*2001/116*0206*09;
                                             235/40R18 91W 51J                          Cabrio; Limousine;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                        740

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS SC430
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
Z4           e6*2001/116*0084*.. 210         245/40R18 93      51G                      10B; 11G; 11H; 12T;
                                             245/40ZR18        51G                      51A; 71K; 721; 725;
                                                                                        73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
T25          e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 215/45R18 89                                ab
                                            225/40R18 88W                               e11*2001/116*0196*05;
                                            235/40R18 91  11A; 21P                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        725; 73C; 74A; 74P
T27            e11*2001/116*0331*.. 91 - 110 225/45R18 91                               erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
                                              235/40R18 91                              135 Nm; Limousine;
                                     91 - 130 225/40R18 92                              Frontantrieb;
                                              225/45R18 91W                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/40R18 91W                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        725; 729; 73C; 74A;
                                                                                        74P; 740
Gutachten 366-0057-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 12                                              Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 05.10.2016
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Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
T27          e11*2001/116*0331*.. 91 - 130 225/40R18 92                                 erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
                                             225/45R18 91                               135 Nm; Kombi;
                                             235/40R18 91                               Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        725; 729; 73C; 74A;
                                                                                        74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA CAMRY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
V3           e6*2001/116*0085*.., 112 - 137 225/45R18 91W 11A; 22B                      10B; 11B; 11G; 11H;
               e6*98/14*0085*..                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA COROLLA VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
R1           e11*2001/116*0222*.. 81 - 130 215/40R18 89                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                           215/45R18 89                                 12A; 51A; 71K; 721;
                                           225/40R18 91                                 725; 73C; 74A; 74P
                                           235/40R18 91

Verkaufsbezeichnung:     Toyota RAV4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
XA4(EU,      e6*2007/46*0166*.. 91 - 114 225/55R18 98          12I                      erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
M)                                           225/60R18 100     12A                      135 Nm; Allradantrieb;
                                             235/50R18 97      12A                      Frontantrieb;
                                             235/55R18 100     12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                             255/45R18 99      12A                      51A; 71K; 721; 725;
                                                                                        73C; 74A; 74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA RAV4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
XA3(a)       e6*2001/116*0105*.. 100 - 130 225/55R18 98                                 bis
                                           235/50R18 97                                 e6*2001/116*0105*08;
                                           235/55R18 100                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                           255/45R18 99                                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        725; 73C; 74A; 74P
XA3(a)         e6*2001/116*0105*..   91 - 114 225/55R18 98     12I                      erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
                                             225/60R18 100     12A                      135 Nm; ab
                                             235/50R18 97      12A                      e6*2001/116*0105*09;
                                             235/55R18 100     12A                      Allradantrieb;
                                             255/45R18 99      12A                      Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        51A; 71K; 721; 725;
                                                                                        73C; 74A; 74P; 740
Gutachten 366-0057-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 12                                              Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 05.10.2016
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Gutachten 366-0057-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 12                                              Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 05.10.2016
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22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 366-0057-16-MURD/N1
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575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
Gutachten 366-0057-16-MURD/N1
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zu V.1. ANLAGE: 12                                              Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 05.10.2016
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     SUZUKI
       Fahrzeugtyp:    JY
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0779*..
       Handelsbez.:    SX4, SUZUKI SX4

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Schräghecklimousine


Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 300       y = 300           26                VA
             26N                   x = 300       y = 300            8                VA
             27F                   x = 300       y = 300           24                HA
             27H                   x = 300       y = 300            8                HA