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							Gutachten 18-00452-CX-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52196
zu V.1. ANLAGE: 3                                                    Radtyp: D1191
Antragsteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 23.02.2022
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Fahrzeughersteller                         : ALFA ROMEO S.p.A., CHRYSLER, CHRYSLER (USA), FCA, FIAT,
                                             OPEL, OPEL / VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 31
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 110/5                       Zentrierart             :
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                  Kennzeichnung                Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                  Rad                          Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
1191xx-5110A31651 PCD 110                      ohne                        65,1                     730      2260    07/18
1191xx-5110A31651 PCD 110                      ohne                        65,1                     750      2220    07/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstreck e
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : CHRYSLER, CHRYSLER (USA)
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : DW4156


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : BU
                                             135 Nm für Typ : KL; MX
 Verkaufsbezeichnung:     CHEROKEE
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen         Auflagen
 KL           e4*2007/46*0783*.. 103 - 200 225/45R19 96            11A; 245                   Sport, Longitude,
                                           235/45R19 95            11A; 241                   Limited; Modell "4x4";
                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              725; 73C; 74A

 Verkaufsbezeichnung:     Compass
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
 MX           e11*2007/46*4037*.., 88 - 125 225/45R19        92    11A; 245; 248              Allradantrieb;
              e4*2007/46*1410*..            235/40R19        92    11A; 244; 245              Frontantrieb; nicht
                                            235/45R19        95    11A; 244; 245              Hybrid;
                                            245/40R19        94    11A; 241; 244              10B; 11B; 11G; 11H;
                                            245/45R19        98    11A; 241; 244              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              725; 73C; 74A




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 18-00452-CX-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52196
zu V.1. ANLAGE: 3                                                    Radtyp: D1191
Antragsteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 23.02.2022
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Verkaufsbezeichnung:     JEEP RENEGADE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW  Reifen                       Auflagen zu Reifen        Auflagen
BU           e3*KS18/858*00007*.. 96  225/45R19 92                 11A; 248                  Allradantrieb; Hybrid;
                                      235/45R19 95                 11A; 245; 248; 27I        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74A
BU             e3*2007/46*0300*..      96 - 132 225/45R19 92       11A; 248                  Allradantrieb; Hybrid;
                                                235/45R19 95       11A; 245; 248; 27I        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74A
BU             e3*2007/46*0300*..      70 - 132 225/45R19 92       11A; 245; 248             Allradantrieb;
                                                                                             Frontantrieb; nicht
                                                                                             Hybrid;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74A


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : ALFA ROMEO S.p.A., FCA
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : BU; MP
Zubehör                                    : DW4156


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 952 (Kegelbund)
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 949
Zubehör                                    : DW4169


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : BU; 952
                                             130 Nm für Typ : 949
                                             135 Nm für Typ : MP
Verkaufsbezeichnung:     Giulia
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
952          e3*2007/46*0382*..        100 - 206 225/40R19 93W 57F                           Limousine;
                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                             Heckantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74A; 76B

Verkaufsbezeichnung:     JEEP COMPASS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
MP           e3*2007/46*0508*.. 88 - 125 225/45R19           92    11A; 245; 248             Allradantrieb;
                                         235/40R19           92    11A; 244; 245             Frontantrieb; nicht
                                         235/45R19           95    11A; 244; 245             Hybrid;
                                         245/40R19           94    11A; 241; 244             10B; 11B; 11G; 11H;
                                         245/45R19           98    11A; 241; 244             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74A




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 18-00452-CX-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52196
zu V.1. ANLAGE: 3                                                    Radtyp: D1191
Antragsteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 23.02.2022
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Verkaufsbezeichnung:     JEEP COMPASS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
MP           e3*2007/46*0508*.. 96 - 132 225/45R19 92                                        Allradantrieb; nur
                                         235/45R19 95                                        Hybrid;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     JEEP RENEGADE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW  Reifen                       Auflagen zu Reifen        Auflagen
BU           e3*KS18/858*00007*.. 96  225/45R19 92                 11A; 248                  Allradantrieb; Hybrid;
                                      235/45R19 95                 11A; 245; 248; 27I        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74A
BU             e3*2007/46*0300*..      96 - 132 225/45R19 92       11A; 248                  Allradantrieb; Hybrid;
                                                235/45R19 95       11A; 245; 248; 27I        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74A
BU             e3*2007/46*0300*..      70 - 132 225/45R19 92       11A; 245; 248             Allradantrieb;
                                                                                             Frontantrieb; nicht
                                                                                             Hybrid;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     STELVIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
949          e3*2007/46*0435*.. 110 - 206 235/50R19 99                                       Allradantrieb;
                                          235/55R19 101                                      Heckantrieb;
                                          255/45R19 100                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74A; DEG
949            e3*2007/46*0435*..      110 - 206 235/55R19         51G                       Heckantrieb;
                                                                                             10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                             51A; 71K; 721; 725;
                                                                                             73C; 74A; DEG


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FIAT
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 334; 940
Zubehör                                    : DW4156


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 194
Zubehör                                    : DW448


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 939
Zubehör                                    : DW4169



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 18-00452-CX-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52196
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D1191
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 23.02.2022
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Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 110 Nm für Typ : 194; 939; 940
                                         120 Nm für Typ : 334
Verkaufsbezeichnung:     ALFA GIULIETTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
940          e3*2007/46*0027*.. 77 - 125 225/35R19 88W 11A; 22I; 246; 248                Schrägheck 4-türig;
                                         245/30R19 89W 11A; 21P; 22B; 24J;               Frontantrieb;
                                                       244; 270                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                77 - 177 225/35R19 88Y 11A; 22I; 246; 248                12A; 51A; 71K; 721;
                                         235/35R19 91  11A; 21P; 22B; 24J;               725; 729; 73C; 74A;
                                                       244; 270                          82M
                                         245/30R19 89Y 11A; 21P; 22B; 24J;
                                                       244; 270

Verkaufsbezeichnung:     Alfa 159, Brera, Spider, Sportwagon
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen        zu Reifen      Auflagen
939          e3*2001/116*0212*.. 85 - 136 235/35R19 91W 11A; 22I;         24D; 24J       Alfa 159 Sportwagon
                                 85 - 147 245/35R19 93    11A; 22I;       24D; 24J       (Kombi);
                                 85 - 191 235/40R19 96    11A; 22I;       24D; 24J       10B; 11B; 11G; 11H;
                                           245/35R19 93Y 11A; 22I;        24D; 24J       12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74H
939           e3*2001/116*0212*.. 120 - 136 235/35R19 91W 11A; 22I; 24D; 24J;            Alfa Brera (Coupe);
                                                             5GG                         Alfa Spider (Cabrio);
                                               255/35R19 92W 11A; 22B; 24C; 24D;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             5GM                         12A; 51A; 573; 71K;
                                   120 - 147   235/35R19 91Y 11A; 22I; 24D; 24J;         721; 725; 73C; 74A;
                                                             5GG                         74H
                                               245/35R19 93W 11A; 22I; 24D; 24J
                                               245/40R19 94W 11A; 22B; 24D; 24J;
                                                             54A
                                               255/35R19 92Y 11A; 22B; 24C; 24D;
                                                             5GM
                                   120 - 191   235/40R19 96  11A; 22I; 24D; 24J
                                               245/35R19 93Y 11A; 22I; 24D; 24J
                                               245/40R19 94Y 11A; 22B; 24D; 24J;
                                                             54A
                                               255/35R19 96  11A; 22B; 24C; 24D
939           e3*2001/116*0212*.. 85 - 136     235/35R19 91W 11A; 22I; 24D; 24J          Alfa 159 (Limousine);
                                               255/35R19 92W 11A; 22B; 24C; 24D          10B; 11B; 11G; 11H;
                                   85 - 147    245/35R19 93  11A; 22I; 24D; 24J          12A; 51A; 573; 71K;
                                               245/40R19 94  11A; 22B; 24D; 24J;         721; 725; 73C; 74A;
                                                             54A                         74H
                                   85 - 191    235/40R19 96  11A; 22I; 24D; 24J
                                               245/35R19 93Y 11A; 22I; 24D; 24J
                                               245/40R19 94Y 11A; 22B; 24D; 24J;
                                                             54A
                                               255/35R19 96  11A; 22B; 24C; 24D




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 18-00452-CX-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52196
zu V.1. ANLAGE: 3                                                    Radtyp: D1191
Antragsteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 23.02.2022
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Verkaufsbezeichnung:     FIAT CROMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
194          e3*2001/116*0210*.. 85 - 147 225/40R19 93  11A; 21P                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/35R19 91W 11A; 21P; 24J; 367                   12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74A; 74H

Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500X
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
334          e3*2007/46*0318*..  100 - 125 235/35R19 91            11A; 244; 245             Allradantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74A
334            e3*2007/46*0318*..      70 - 103 235/35R19 91       11A; 24J; 244             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74A


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : DW448


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     MERIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
S-           e4*2007/46*0165*.. 55 - 103 225/35R19 88              11A; 21P; 22M; 5FE        10B; 11G; 11H; 12A;
D/MONOCA                                                                                     51A; 71K; 721; 725;
BB
                                                                                             73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     SIGNUM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen        Auflagen
VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 235/35R19                   11A; 21B; 24D; 24J;       nicht Fz schlechte
R, VECTRA                                                          51G                       Strassen;
                                       235/35R19 91W               11A; 21B; 24D; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                   367                       12A; 51A; 52R; 71K;
                                                                                             721; 725; 729; 73C;
                                                                                             74A
Z-C/S          e1*2001/116*0291*.. 74 - 184      235/35R19     11A; 21B; 24D; 24J;           nicht Fz schlechte
                                                               51G                           Strassen;
                                                 235/35R19 91W 11A; 21B; 24D; 24J;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               367                           12A; 51A; 52R; 71K;
                                                                                             721; 725; 729; 73C;
                                                                                             74A




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 18-00452-CX-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52196
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D1191
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 23.02.2022
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                                                                                                   Seite: 6 von 11
Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
VECTRA/LIM   e1*98/14*0187*..      74 - 155 235/35R19          11A; 21B; 22L; 24J;       nicht Fz schlechte
Z02 /        e11*2001/116*0214*..,                             24M; 51G                  Strassen;
              e11*2001/116*0235*..
Z18XE                                        235/35R19 91W 11A; 21B; 22L; 24J;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           24M; 367                      12A; 51A; 52R; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A
Z-C           e1*2001/116*0290*.. 74 - 184    235/35R19 91W 11A; 21B; 22L; 24J;          nicht Fz schlechte
                                                            24M; 367                     Strassen;
                                     74 - 206 235/35R19     11A; 21B; 22L; 24J;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            24M; 51G                     12A; 51A; 52R; 71K;
                                              235/35R19 91Y 11A; 21B; 22L; 24J;          721; 725; 729; 73C;
                                                            24M; 367                     74A

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C-STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen              Auflagen zu Reifen            Auflagen
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 155 235/35R19           11A; 21B; 22L; 24J;           nicht Fz schlechte
                                                           24M; 51G                      Strassen;
                                             235/35R19 91W 11A; 21B; 22L; 24J;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           24M; 367                      12A; 51A; 52R; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A
Z-C/SW        e1*2001/116*0292*.. 74 - 155    235/35R19 91W 11A; 21B;     22L; 24J;      nicht Fz schlechte
                                                            24M; 367                     Strassen;
                                     74 - 206 235/35R19     11A; 21B;     22L; 24J;      10B; 10S; 11B; 11G;
                                                            24M; 367;     51G            11H; 12A; 51A; 52R;
                                              235/35R19     11A; 21B;     22L; 24J;      71K; 721; 725; 729;
                                                            24M; 51G                     73C; 74A
                                              235/35R19 91Y 11A; 21B;     22L; 24J;
                                                            24M; 367


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist



                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 18-00452-CX-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52196
zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: D1191
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 23.02.2022
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                                                                                                    Seite: 7 von 11
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
       der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 18-00452-CX-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52196
zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: D1191
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 23.02.2022
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       Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
       (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend is t. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli chen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im B ereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 18-00452-CX-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52196
zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: D1191
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 23.02.2022
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                                                                                                    Seite: 9 von 11
      Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
      Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52R) Die genannten Reifengrößen sind nicht mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
     Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
     erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
     montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beacht en.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 18-00452-CX-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52196
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D1191
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 23.02.2022
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76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
     "0. Hinweise" zu beachten.
82M) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm (Dicke
     32mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
DEG) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 18-00452-CX-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52196
zu V.1. ANLAGE: 3                                                  Radtyp: D1191
Antragsteller: DIEWE GmbH                                          Stand: 23.02.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      CHRYSLER
       Fahrzeugtyp:     BU
       Genehm.Nr.:      e3*2007/46*0300*..
       Handelsbez.:     JEEP RENEGADE

       Variante(n):     Allradantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
             26B                         x = 500              y = 460              VA
             26P                         x = 450              y = 410              VA
             27B                         x = 170              y = 200              HA
             27I                         x = 125              y = 170              HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.