Gutachten 18-00452-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52196 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1191 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 19.11.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 8 Fahrzeughersteller : ALFA ROMEO S.p.A., CHRYSLER, CHRYSLER (USA), FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 31 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 110/5 Zentrierart : Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 1191xx-5110A31651 PCD 110 ohne 65,1 730 2260 07/18 1191xx-5110A31651 PCD 110 ohne 65,1 750 2220 07/18 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CHRYSLER, CHRYSLER (USA) Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW4156 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : BU 135 Nm für Typ : KL; MX Verkaufsbezeichnung: CHEROKEE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KL e4*2007/46*0783*.. 103 - 200 225/45R19 96 11A; 245 Sport, Longitude, 235/45R19 95 11A; 241 Limited; Modell "4x4"; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: Compass Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MX e11*2007/46*4037*.. 88 - 125 225/45R19 92 11A; 245; 248 Allradantrieb; 235/40R19 92 11A; 244; 245 Frontantrieb; 235/45R19 95 11A; 244; 245 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R19 94 11A; 241; 244 12A; 51A; 71K; 721; 245/45R19 98 11A; 241; 244 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: JEEP RENEGADE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BU e3*2007/46*0300*.. 70 - 125 225/45R19 92 11A; 245; 248 Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A Gutachten 18-00452-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52196 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1191 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 19.11.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 8 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : ALFA ROMEO S.p.A. Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW4169 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm Verkaufsbezeichnung: STELVIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 949 e3*2007/46*0435*.. 110 - 206 235/50R19 99 Allradantrieb; 235/55R19 101 Heckantrieb; 255/45R19 100 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; DEG Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 334; 940 Zubehör : DW4156 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 194 Zubehör : DW448 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 939 Zubehör : DW4169 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 194; 939; 940 120 Nm für Typ : 334 Verkaufsbezeichnung: ALFA GIULIETTA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 940 e3*2007/46*0027*.. 77 - 125 225/35R19 88W 11A; 22I; 246; 248 Schrägheck 4-türig; 245/30R19 89W 11A; 21P; 22B; 24J; Frontantrieb; 244; 270 10B; 11B; 11G; 11H; 77 - 177 225/35R19 88Y 11A; 22I; 246; 248 12A; 51A; 71K; 721; 235/35R19 91 11A; 21P; 22B; 24J; 725; 729; 73C; 74A; 244; 270 82M 245/30R19 89Y 11A; 21P; 22B; 24J; 244; 270 Gutachten 18-00452-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52196 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1191 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 19.11.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 8 Verkaufsbezeichnung: Alfa 159, Brera, Spider, Sportwagon Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 939 e3*2001/116*0212*.. 85 - 136 235/35R19 91W 11A; 22I; 24D; 24J Alfa 159 Sportwagon 85 - 147 245/35R19 93 11A; 22I; 24D; 24J (Kombi); 85 - 191 235/40R19 96 11A; 22I; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R19 93Y 11A; 22I; 24D; 24J 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H 939 e3*2001/116*0212*.. 120 - 136 235/35R19 91W 11A; 22I; 24D; 24J; Alfa Brera (Coupe); 5GG Alfa Spider (Cabrio); 255/35R19 92W 11A; 22B; 24C; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H; 5GM 12A; 51A; 573; 71K; 120 - 147 235/35R19 91Y 11A; 22I; 24D; 24J; 721; 725; 73C; 74A; 5GG 74H 245/35R19 93W 11A; 22I; 24D; 24J 245/40R19 94W 11A; 22B; 24D; 24J; 54A 255/35R19 92Y 11A; 22B; 24C; 24D; 5GM 120 - 191 235/40R19 96 11A; 22I; 24D; 24J 245/35R19 93Y 11A; 22I; 24D; 24J 245/40R19 94Y 11A; 22B; 24D; 24J; 54A 255/35R19 96 11A; 22B; 24C; 24D 939 e3*2001/116*0212*.. 85 - 136 235/35R19 91W 11A; 22I; 24D; 24J Alfa 159 (Limousine); 255/35R19 92W 11A; 22B; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 85 - 147 245/35R19 93 11A; 22I; 24D; 24J 12A; 51A; 573; 71K; 245/40R19 94 11A; 22B; 24D; 24J; 721; 725; 73C; 74A; 54A 74H 85 - 191 235/40R19 96 11A; 22I; 24D; 24J 245/35R19 93Y 11A; 22I; 24D; 24J 245/40R19 94Y 11A; 22B; 24D; 24J; 54A 255/35R19 96 11A; 22B; 24C; 24D Verkaufsbezeichnung: FIAT CROMA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 194 e3*2001/116*0210*.. 85 - 147 225/40R19 93 11A; 21P 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R19 91W 11A; 21P; 24J; 367 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H Verkaufsbezeichnung: FIAT 500X Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 334 e3*2007/46*0318*.. 70 - 103 235/35R19 91 11A; 24J; 244 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A 334 e3*2007/46*0318*.. 100 - 125 235/35R19 91 11A; 244; 245 Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Gutachten 18-00452-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52196 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1191 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 19.11.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 8 Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW448 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: MERIVA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S- e4*2007/46*0165*.. 55 - 103 225/35R19 88 11A; 21P; 22M; 5FE 10B; 11G; 11H; 12A; D/MONOCA 51A; 71K; 721; 725; BB 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: SIGNUM Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 235/35R19 11A; 21B; 24D; 24J; nicht Fz schlechte R, VECTRA 51G Strassen; 235/35R19 91W 11A; 21B; 24D; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 367 12A; 51A; 52R; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A Z-C/S e1*2001/116*0291*.. 74 - 184 235/35R19 11A; 21B; 24D; 24J; nicht Fz schlechte 51G Strassen; 235/35R19 91W 11A; 21B; 24D; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 367 12A; 51A; 52R; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C, VECTRA-C-CC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen VECTRA/LIM e1*98/14*0187*.. 74 - 155 235/35R19 11A; 21B; 22L; 24J; nicht Fz schlechte Z02 / e11*2001/116*0214*.., 24M; 51G Strassen; e11*2001/116*0235*.. Z18XE 235/35R19 91W 11A; 21B; 22L; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 367 12A; 51A; 52R; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A Z-C e1*2001/116*0290*.. 74 - 184 235/35R19 91W 11A; 21B; 22L; 24J; nicht Fz schlechte 24M; 367 Strassen; 74 - 206 235/35R19 11A; 21B; 22L; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 51G 12A; 51A; 52R; 71K; 235/35R19 91Y 11A; 21B; 22L; 24J; 721; 725; 729; 73C; 24M; 367 74A Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C-STATION WAGON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 155 235/35R19 11A; 21B; 22L; 24J; nicht Fz schlechte 24M; 51G Strassen; 235/35R19 91W 11A; 21B; 22L; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 367 12A; 51A; 52R; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A Gutachten 18-00452-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52196 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1191 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 19.11.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 8 Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C-STATION WAGON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Z-C/SW e1*2001/116*0292*.. 74 - 155 235/35R19 91W 11A; 21B; 22L; 24J; nicht Fz schlechte 24M; 367 Strassen; 74 - 206 235/35R19 11A; 21B; 22L; 24J; 10B; 10S; 11B; 11G; 24M; 51G 11H; 12A; 51A; 52R; 235/35R19 11A; 21B; 22L; 24J; 71K; 721; 725; 729; 24M; 367; 51G 73C; 74A 235/35R19 91Y 11A; 21B; 22L; 24J; 24M; 367 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Gutachten 18-00452-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52196 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1191 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 19.11.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 8 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Gutachten 18-00452-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52196 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1191 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 19.11.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 8 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 52R) Die genannten Reifengrößen sind nicht mit M+S-Profil zulässig. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Gutachten 18-00452-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52196 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1191 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 19.11.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 8 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 82M) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm (Dicke 32mm) an der Vorderachse nicht zulässig. DEG) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an der Vorderachse nicht zulässig.