Gutachten 18-00452-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52196 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1191 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 19.11.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 49 Fahrzeughersteller : AUDI, BMW AG, DAIMLER, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ, Nissan International S. A., QUATTRO GmbH Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 1191xx-5112A40666 PCD 112 ohne 66,6 780 2260 07/18 1191xx-5112A40666 PCD 112 ohne 66,6 800 2220 07/18 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW4169 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8; B81; F2; 4G; 4G1 180 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment 200 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 235/35R19 91 11A; 22I; 51J AUDI A4 bis MJ2015; B81 e13*2007/46*1084*.. 245/35R19 93 11A; 21P; 22I; 51J Kombi; Frontantrieb; 255/35R19 92 11A; 21B; 22B; 22H; 10B; 11B; 11G; 11H; 24J; 24M; 54F 12A; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/40R19 93W Nicht A4 Allroad B81 e13*2007/46*1084*.. 235/35R19 91Y Quattro; AUDI A4 (B9) 90 - 260 245/35R19 51G ab MJ2016; AUDI S4 260 225/40R19 M+S 52J (B9) ab MJ2016; Kombi; 235/35R19 M+S 52J Limousine; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 77E Gutachten 18-00452-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52196 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1191 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 19.11.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 49 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/35R19 91 11A; 22I; 51J AUDI A4 bis MJ2015; 100 - 245 245/35R19 93 11A; 21P; 22I; 51J AUDI S4 bis MJ2016; 255/35R19 92 11A; 21B; 22B; 22H; Limousine; 24J; 24M; 54F Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 235/35R19 91 11A; 22I; 51J AUDI A4 bis MJ2015; 245/35R19 93 11A; 21P; 22I; 51J Limousine; 255/35R19 92 11A; 21B; 22B; 22H; Frontantrieb; 24J; 24M; 54F 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/35R19 91 11A; 22I; 5GG; 51J AUDI A4 bis MJ2015; B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 245 245/35R19 93 11A; 21P; 22I; 51J Nicht A4 Allroad 255/35R19 92 11A; 21B; 22B; 22H; Quattro; AUDI S4 bis 24J; 24M; 54F MJ2016; Kombi; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 77E Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 235/40R19 92 5GM; 57E; 67H A6; nicht A6 allroad 4G1 e13*2007/46*1147*.. 235/40R19 96 52J quattro; Kombi; 235/45R19 95 57E; 67K Stufenheck; 235/45R19 95 52J Allradantrieb; 245/40R19 94 5HI Frontantrieb; 245/40R19 98 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R19 96 12A; 51A; 573; 71K; 255/40R19 96 721; 725; 73C; 74A; AFX; AFY; DEÄ; PDI 4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 235/40R19 92 5GM; 57E; 67H A6; nicht A6 allroad 4G1 e13*2007/46*1147*.. 235/40R19 96 52J quattro; Kombi; 235/45R19 95 52J Stufenheck; 235/45R19 95 57E; 67K Allradantrieb; 245/40R19 94 5HI Frontantrieb; 245/40R19 98 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R19 96 12A; 51A; 573; 71K; 255/40R19 96 721; 725; 73C; 74A; 766; AFY; DEÄ; PDI Gutachten 18-00452-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52196 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1191 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 19.11.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 49 Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 245/40R19 94 5HI A6; nicht A6 allroad 4G1 e13*2007/46*1147*.. 100 - 245 235/40R19 92Y 5GM; 57E; 67H quattro; Kombi; 235/45R19 95 57E; 67K Stufenheck; 245/40R19 98 Allradantrieb; 100 - 331 235/40R19 M+S 52J Frontantrieb; 235/45R19 M+S 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R19 96Y 12A; 51A; 573; 71K; 255/40R19 96Y 721; 725; 73C; 74A; 309 - 331 245/40R19 M+S 52J AFY; DEÄ; PDI 4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 230 235/40R19 M+S 5GM; 52J A7 Sportback; Coupe; 4G1 e13*2007/46*1147*.. 140 - 245 245/40R19 94 4-türig; 140 - 331 235/40R19 M+S 52J Allradantrieb; 235/45R19 M+S 52J Frontantrieb; 255/35R19 96Y 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R19 51G 12A; 51A; 573; 71K; 309 - 331 245/40R19 M+S 52J 721; 725; 729; 73C; 74A; AFY; DEÄ; PDI 4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 245/45R19 98 51J Nur A6 allroad 4G1 e13*2007/46*1147*.. 255/40R19 100 quattro; 255/45R19 100 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 765; AFY; DEÄ; PDI 4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 150 235/40R19 92 52J A7 Sportback; Coupe; 4G1 e13*2007/46*1147*.. 235/45R19 95 52J 4-türig; 245/40R19 94 Allradantrieb; 255/35R19 96 Frontantrieb; 255/40R19 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; AFX; AFY; DEÄ; PDI Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/55R19 51G erhöhtes Anzugsmoment 8R1 e13*2007/46*1083*.. 200 Nm; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76O 8R e13*2007/46*1083*.. 100 - 260 235/55R19 51G erhöhtes Anzugsmoment 8R1 e13*2007/46*1083*.. 200 Nm; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740 Gutachten 18-00452-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52196 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1191 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 19.11.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 49 Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e13*2007/46*1083*.. 100 - 260 235/55R19 51G erhöhtes Anzugsmoment 8R1 e13*2007/46*1083*.. 200 Nm; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740 Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 HYBRID Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R2 e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 235/55R19 51G erhöhtes Anzugsmoment 200 Nm; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76O 8R2 e13*2007/46*1179*.. 100 - 260 235/55R19 51G erhöhtes Anzugsmoment 200 Nm; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740 Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 235/55R19 51G erhöhtes Anzugsmoment 200 Nm; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76O 8R e1*2001/116*0473*.. 100 - 260 235/55R19 51G erhöhtes Anzugsmoment 200 Nm; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740 8R e1*2001/116*0473*.. 100 - 260 235/55R19 51G erhöhtes Anzugsmoment 200 Nm; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740 Gutachten 18-00452-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52196 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1191 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 19.11.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 49 Verkaufsbezeichnung: A7 Sportback, A6 Limousine, A6 Avant Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2 e1*2007/46*1801*.. 170 - 250 225/45R19 96 A6; Kombilimousine; 235/45R19 99 Limousine; 235/50R19 99 Allradantrieb; 245/45R19 98 Frontantrieb; 255/40R19 100 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R19 96 12A; 51A; 71K; 721; 255/45R19 100 725; 73C; 74A 265/45R19 102 11A; 26P Verkaufsbezeichnung: Q5, SQ5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 235/55R19 101 erhöhtes Anzugsmoment 245/50R19 101 11A; 248 180 Nm; Q5; SQ5; 255/50R19 103 11A; 245; 248; 26N Allradantrieb; 275/45R19 104 11A; 245; 248; 26N Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : QUATTRO GmbH Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW4169 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm Verkaufsbezeichnung: Q5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e1*2007/46*1685*.. 100 - 260 235/55R19 101 erhöhtes Anzugsmoment 245/50R19 101 11A; 248 180 Nm; Q5; 255/50R19 103 11A; 245; 248; 26N Allradantrieb; 275/45R19 104 11A; 245; 248; 26N Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad Gutachten 18-00452-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52196 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1191 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 19.11.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 49 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: MINI, 2ER REIHE, X REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL-L e1*2007/46*0371*.. 70 - 170 225/40R19 93 11A; 24J; 244; 247;BMW Active Tourer 26J; 27H; 27V F45; BMW Gran Tourer F46; 235/35R19 91W 11A; 241; 244; 246; Allradantrieb; 247; 26J; 27H; 27V Frontantrieb; 245/35R19 93 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 27F; 27V 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D UKL-L e1*2007/46*0371*.. 85 - 170 225/40R19 93 11A; 244; 245; 27I BMW X1 (F48); 225/45R19 92 11A; 244; 245; 27I Allradantrieb; 235/45R19 95 11A; 244; 245; 26P; 27I Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: X Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F1X e1*2007/46*1676*.. 85 - 170 225/40R19 93 11A; 244; 245; 27I BMW X1 (F48); 225/45R19 92 11A; 244; 245; 27I Allradantrieb; 235/45R19 95 11A; 244; 245; 26P; 27I Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D F2X e1*2007/46*1824*.. 100 - 170 225/40R19 93 11A; 244; 26P BMW X2 (F39); 225/45R19 92 11A; 244; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R19 92 11A; 244; 26N; 26P; 12A; 51A; 71K; 721; 27I 725; 73C; 74D 235/45R19 95 11A; 244; 26N; 26P; 27I 245/40R19 94 11A; 24J; 244; 26B; 26N; 27I 255/35R19 92 11A; 24J; 244; 26B; 26J; 27B; 27H 255/40R19 96 11A; 24J; 244; 26B; 26J; 27B; 27H Verkaufsbezeichnung: X-Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G3X e1*2007/46*1797*.. 240 - 265 255/45R19 100 Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D G3X e1*2007/46*1797*.. 100 - 195 255/45R19 100 Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D Gutachten 18-00452-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52196 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1191 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 19.11.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 49 Verkaufsbezeichnung: 2ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2AT e1*2007/46*1675*.. 70 - 170 225/40R19 93 11A; 24J; 244; 247; BMW Active Tourer F2GT e1*2007/46*1677*.. 26J; 27H; 27V F45; BMW Gran Tourer F46; 235/35R19 91W 11A; 241; 244; 246; Allradantrieb; 247; 26J; 27H; 27V Frontantrieb; 245/35R19 93 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 27F; 27V 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 212 (Baureihe W212) Zubehör : DW4169 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 212K; 639/4; 117; 204 K; 207; 639/5; R1EC; R1ES; 221; 639; 639/2; 215; 245; 176; 204 X; 245G; 222; 245G AMG; 246; 204; F2A; 212 Zubehör : DW4169 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : F2A; 117; 176; 204; 204 K; 207; 212K; 245; 245G; 245G AMG; 246 130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212 150 Nm für Typ : R1EC; R1ES; 204 X; 215; 221; 222; 639; 639/2; 639/4; 639/5 150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X 150 Nm ( GLC ) für Typ : 204 X 150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212 180 Nm für Typ : 639/2; 639/4; 639/5 Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/45R19 96 Sportfahrwerk; GLA; 80 - 280 235/45R19 95 11A; 26P; 27I nicht Offroad- 265 - 280 225/45R19 M+S 52J Fahrwerk; Fahrdynamik- Paket; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A Gutachten 18-00452-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52196 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1191 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 19.11.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 49 Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/45R19 96 nicht Sportfahrwerk; 80 - 280 235/45R19 95 GLA; nicht 265 - 280 225/45R19 M+S 52J Fahrdynamik Paket; Offroad-Fahrwerk; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/45R19 96 nicht Sportfahrwerk; 80 - 280 235/45R19 95 11A; 26P; 27I GLA; nicht Fahrdynamik Paket; nicht Offroad- Fahrwerk; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2A e1*2007/46*1829*.. 85 - 120 225/35R19 88 11A; 24J; 248; 26B; Kombilimousine; 26J; 27I Frontantrieb; 225/40R19 89 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 27I 12A; 51A; 71K; 721; 235/35R19 87 11A; 24J; 248; 26B; 725; 73C; 74A 26J; 27B; 27H 176 e1*2007/46*0928*.. 66 - 160 225/35R19 88W 11A; 24J; 248; 26B; A-Klasse; 26N; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 66 - 280 235/35R19 91Y 11A; 24J; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 721; 26B; 26N; 27H 725; 729; 73C; 74A 265 - 280 225/35R19 M+S 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27H; 52J 176 e1*2007/46*0928*.. 265 235/35R19 91 11A; 24J; 26B; 26N; A 45 AMG; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: B-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 246 e1*2007/46*0751*.. 66 - 155 225/35R19 88W 11A; 24J; 248; 26B; B-Klasse ab Mj. 2011; 26N; 5FE nicht Natural Gas Drive; nicht Electric Drive; Kombi; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A Gutachten 18-00452-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52196 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1191 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 19.11.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 49 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 225/35R19 88 11A; 22I; 24C; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H; 54A 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 160 225/35R19 88W 11A; 24J; 248; 26B; A-Klasse; 26N; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 66 - 280 235/35R19 91Y 11A; 24J; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 721; 26B; 26N; 27H 725; 729; 73C; 74A 265 - 280 225/35R19 M+S 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27H; 52J 245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 155 225/35R19 88W 11A; 24J; 248; 26B; B-Klasse ab Mj. 2011; 26N; 5FE nicht Natural Gas Drive; nicht Electric Drive; Kombi; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/45R19 96 Sportfahrwerk; GLA; 80 - 280 235/45R19 95 11A; 26P; 27I nicht Offroad- 265 - 280 225/45R19 M+S 52J Fahrwerk; Fahrdynamik- Paket; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A 245G e1*2001/116*0470*.. 100 - 160 225/35R19 88Y 11A; 246; 26B; 26J; CLA; CLA Limousine; 27H CLA Shooting brake; Kombilimousine; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/45R19 96 nicht Sportfahrwerk; 80 - 280 235/45R19 95 11A; 26P; 27I GLA; nicht Fahrdynamik Paket; nicht Offroad- Fahrwerk; Komfortfahrwerk; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A Gutachten 18-00452-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52196 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1191 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 19.11.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 49 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/45R19 96 nicht Sportfahrwerk; 80 - 280 235/45R19 95 GLA; nicht 265 - 280 225/45R19 M+S 52J Fahrdynamik Paket; Offroad-Fahrwerk; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/35R19 88Y 11A; 24J; 244; 26B; CLA; nicht 26N; 5FE Sportfahrwerk; CLA Limousine; CLA Shooting brake; Kombilimousine; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 765 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/35R19 88W 11A; 24J; 244; 26B; CLA; Sportfahrwerk; 26J; 27H CLA Limousine; CLA Shooting brake; Kombilimousine; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 225/35R19 88Y 11A; 24J; 26B; 26N; bis 27I; 5FE e1*2001/116*0431*36; 235/35R19 91 11A; 24J; 26B; 26N; Coupe; Heckantrieb; 27H; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 255/30R19 91 11A; 248; 27B; 27H; 12A; 51A; 71K; 721; 57F; 673 725; 729; 73C; 74A; DEG 204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 225/35R19 88Y 11A; 24J; 24M; 5FE Nur Baureihe 204; 235/35R19 91Y 11A; 21P; 22I; 24J; Limousine; 24M Heckantrieb; 255/30R19 91Y 11A; 22B; 24D; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H; 671; 673 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; DEG 204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 155 225/40R19 93W 11A; 245; 26N; 26P Nur Baureihe 205; 245/35R19 93W 11A; 57F; 575 neue C-Klasse; 255/35R19 92W 11A; 27I; 57F; 575 Limousine; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; DEG Gutachten 18-00452-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52196 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1191 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 19.11.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 49 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 225/40R19 93Y XFC; 11A; 245; 26N; Nur Baureihe 205; 204 K e1*2001/116*0457*.. 26P; 6AE; 672 neue C-Klasse; Cabrio; Kombilimousine; Coupe; Limousine; Allradantrieb; Heckantrieb; nicht Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; DEG 204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 200 225/35R19 88Y 11A; 24J; 24M; 5FE Nur Baureihe 204; Nur 235/35R19 91 11A; 21P; 22I; 24J; 4-MATIC; Limousine; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 120 - 225 235/35R19 91Y 11A; 21P; 22I; 24J; 12A; 51A; 71K; 721; 24M 725; 729; 73C; 74A; DEG 204 e1*2001/116*0431*.. 150 - 155 225/40R19 93Y 11A; 245; 26N; 26P; Nur Baureihe 205; 204 K e1*2001/116*0457*.. 5HA neue C-Klasse; Kombilimousine; Limousine; Heckantrieb; nur Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; DEG 204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 225 225/35R19 88Y 11A; 21P; 24J; 57E; bis 670; 673 e1*2001/116*0457*24; 235/35R19 91Y 11A; 21P; 22I; 22M; Kombi; Heckantrieb; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 255/30R19 91Y 11A; 22B; 22H; 22L; 12A; 51A; 71K; 721; 24M; 57F; 671; 673 725; 73C; 74A; DEG 204 K e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 235/35R19 91W 11A; 21P; 22I; 22M; Nur 4-MATIC; bis 24J; 24M e1*2001/116*0457*24; Kombi; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; DEG Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 225/35R19 88Y 11A; 24J; 244; 26B; CLA; nicht 26N; 5FE Sportfahrwerk; CLA Limousine; CLA Shooting brake; Kombilimousine; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 765 Gutachten 18-00452-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52196 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1191 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 19.11.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 49 Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 225/35R19 88W 11A; 24J; 244; 26B; CLA; Sportfahrwerk; 26J; 27H CLA Limousine; CLA Shooting brake; Kombilimousine; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 215 e1*98/14*0113*.. 220 - 326 245/40R19 11A; 21B; 21J; 21L; 10B; 11B; 11G; 11H; 22L; 24J; 24M; 53S 12A; 51A; 71K; 721; 255/40R19 96 11A; 21B; 21J; 21L; 725; 729; 73C; 74A 22F; 22L; 24J; 24M; 367 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 245 225/40R19 93Y GA4; 12I; 6AE Coupé; Cabrio; 225/45R19 96Y GA8; XFB; 12I Allradantrieb; 235/40R19 96Y GAR; XFD; 12I Heckantrieb; 245/35R19 95Y 12I 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R19 94W GAA; XFX; 12I 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A R1ES e1*2007/46*1560*.. 143 - 190 245/45R19 94 12A; 57E; 6BL All Terrain; Kombi; 245/45R19 98W 12R; 6BL Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 250 225/40R19 93Y GA4; 12I; 5HA; 6AE Baureihe W213; nicht 225/45R19 96Y GA8; XFB; 12I; 5IE All Terrain; 235/40R19 96Y GAR; XFD; 12I; 5IE Allradantrieb; 245/35R19 95Y 12I; 5HR Heckantrieb; 245/40R19 98Y GAA; XFX; 12I; 5JA 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A 212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/35R19 91Y 11A; 21P; 51J Baureihe W212; nicht 100 - 245 235/35R19 91Y 11A; 21P; 57E; 68X AMG-Paket; Stufenheck; 245/35R19 93Y 11A; 21P; 24J; 248 Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 843; DEG 212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 250 245/40R19 98 GAA; XFX; 11A; 26P Baureihe W213; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 843; DEG Gutachten 18-00452-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52196 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1191 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 19.11.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 49 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 250 225/40R19 93Y GA4; 12I; 5HA; 6AE Baureihe W213; 225/45R19 96Y GA8; XFB; 12I; 5IE Allradantrieb; 235/40R19 96Y GAR; XFD; 12I; 5IE Heckantrieb; 245/35R19 95Y 12I; 5HR 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R19 98 GAA; XFX; 12I 51A; 71K; 721; 725; 255/35R19 99Y 11A; 12A; 26P 73C; 74A; 843; DEG 255/40R19 96Y 11A; 12A; 26P; 5IE 212 e1*2001/116*0501*.. 125 - 245 245/35R19 93Y 11A; 21P; 24J; 248 Baureihe W212; nicht AMG-Paket; Stufenheck; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 843; DEG Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 225/35R19 88Y 5FE; 57E; 670; 673 Cabrio; Heckantrieb; 255/30R19 91Y 11A; 22I; 248; 57F; 673 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 120 - 245 235/35R19 91Y 11A; 21P 725; 729; 73C; 74A 225 - 245 255/30R19 91Y 11A; 22I; 248; 57F; 575 207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/30R19 91Y 11A; 22I; 248; 57F; 673 Coupe; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 120 - 245 235/35R19 91Y 11A; 21P 12A; 51A; 71K; 721; 125 - 215 225/35R19 88Y 5FE; 57E; 670; 673 725; 729; 73C; 74A 225 - 245 255/30R19 91Y 11A; 22I; 248; 57F; 575 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE (212) KOMBI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 212K e1*2007/46*0200*.. 125 - 245 245/35R19 95Y GAQ; 11A; 245; 5HR Kombi; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 843; DEG Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 235/55R19 YBJ; 12K; 51G GLC Coupé; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; DEG 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 235/55R19 11A; 21R; 51G GLC; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; DEG Gutachten 18-00452-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52196 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1191 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 19.11.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 49 Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/45R19 95W GLK; Allradantrieb; 235/50R19 99 11A; 24J; 24M Heckantrieb; 245/45R19 98 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R19 96 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 255/45R19 100 11A; 24J; 24M; 575 725; 73C; 74A; 765; DEG Verkaufsbezeichnung: Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/2 e1*2007/46*0457*.. 65 - 140 235/45R19 11A; 24J; 248 V-Klasse; Vito; Vito 245/45R19 11A; 24J; 248; 26U; Tourer; Vito Mixto; 27P ab e1*2007/46*0457*09; 255/40R19 11A; 241; 244; 246; Allradantrieb; 27P Frontantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 75I Verkaufsbezeichnung: S-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 285 255/35R19 96Y bis Mj.2013 (Baureihe 150 - 380 255/40R19 96Y 221); Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 530; 573; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 83G 221 e1*2001/116*0335*.. 450 255/40R19 51G; 52J bis Mj.2013 (Baureihe 221); Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12T; 51A; 530; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 83G 221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 255/40R19 51G; 575 ab Mj.2013 (Baureihe 222 e1*2007/46*0960*.. 222); nicht AMG Sport- Paket; Limousine; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AA; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 83G Verkaufsbezeichnung: VITO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/4 L275 65 - 170 255/40R19 100 11A; 21P; 24C; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H; 54A 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A Gutachten 18-00452-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52196 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1191 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 19.11.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 49 Verkaufsbezeichnung: VITO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/4 e1*2007/46*0458*.. 70 - 165 255/40R19 100 11A; 21P; 24C; 244; bis 639/5 e1*2007/46*0459*.., 247; 5KA; 54A e1*2007/46*0459*05; L720 70 - 190 245/45R19 11A; 24C; 244; 247; bis 102W 5LA e1*2007/46*0458*07; 190 255/40R19 11A; 21P; 24C; 244; Allradantrieb; 100W 247; 5KA; 54A Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 75I Verkaufsbezeichnung: VITO, VIANO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639 e9*2001/116*0048*.. 65 - 170 255/40R19 100 11A; 21P; 24C; 24D; Heckantrieb; 54A 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: VITO,VIANO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/2 e1*2007/46*0457*.. 70 - 165 255/40R19 100 11A; 21P; 24C; 244; bis 247; 5KA; 54A e1*2007/46*0457*08; 70 - 190 245/45R19 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb; 102W 5LA Heckantrieb; 190 255/40R19 11A; 21P; 24C; 244; 10B; 11B; 11G; 11H; 100W 247; 5KA; 54A 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 75I Verkaufsbezeichnung: V-Klasse, Vito, Vito Tourer Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/4 e1*2007/46*0458*.. 65 - 140 235/45R19 11A; 24J; 248 V-Klasse; Vito; Vito 639/5 e1*2007/46*0459*.. 245/45R19 11A; 24J; 248; 26U; Tourer; Vito Mixto; 27P ab e1*2007/46*0459*06; 255/40R19 11A; 241; 244; 246; ab 27P e1*2007/46*0458*08; Allradantrieb; Frontantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 75I Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Nissan International S. A. Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW4169 Gutachten 18-00452-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52196 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1191 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 19.11.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 49 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm Verkaufsbezeichnung: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen H15 e11*2007/46*2977*.. 125 225/45R19 92 QX30; Allradantrieb; 235/45R19 95 11A; 26P; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A H15 e11*2007/46*2977*.. 80 - 155 225/45R19 92 11A; 26P; 27H Q30; Allradantrieb; 235/45R19 95 11A; 26B; 26N; 27H Frontantrieb; 245/40R19 94 11A; 248; 26B; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H; 27F 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). Gutachten 18-00452-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52196 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1191 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 19.11.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 49 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21R) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Gutachten 18-00452-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52196 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1191 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 19.11.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 49 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Gutachten 18-00452-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52196 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1191 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 19.11.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 49 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26U) Durch Kürzen der Stoßstangenbefestigung ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. Gutachten 18-00452-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52196 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1191 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 19.11.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 49 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250 km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1420kg. Gutachten 18-00452-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52196 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1191 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 19.11.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 49 5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1500kg. 5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1600kg. 5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1700kg. 670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 265/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 255/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Gutachten 18-00452-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52196 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1191 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 19.11.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 49 67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R19 Hinterachse: 265/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R19 Hinterachse: 265/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 265/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 245/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6BL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 275/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Gutachten 18-00452-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52196 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1191 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 19.11.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 49 Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 766) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 83G) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350x32mm an der Vorderachse nicht zulässig. 843) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 402mm an der Vorderachse nicht zulässig. Gutachten 18-00452-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52196 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1191 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 19.11.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 49 AFX) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 379 mm (Dicke 38mm) an der Vorderachse nicht zulässig. AFY) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm (Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig. DEG) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an der Vorderachse nicht zulässig. DEÄ) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von 400mm an der Vorderachse nicht zulässig. GA4) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 255/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GA8) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 225/45R19 Hinterachse: 255/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/40R19 Hinterachse: 275/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GAQ) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 275/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GAR) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 235/40R19 Hinterachse: 265/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. PDI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an der Vorderachse nicht zulässig. XFB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Gutachten 18-00452-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52196 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1191 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 19.11.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 49 Vorderachse: 225/45R19 Hinterachse: 245/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. XFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 265/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. XFD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R19 Hinterachse: 275/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. XFX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R19 Hinterachse: 285/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBJ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/55R19 Hinterachse: 255/50R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Gutachten 18-00452-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52196 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1191 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 19.11.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 49 Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Gutachten 18-00452-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52196 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1191 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 19.11.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 49 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: FY Genehm.Nr.: e1*2007/46*1550*.. Handelsbez.: Q5, SQ5 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 10 VA 26N x = 250 y = 250 10 VA Gutachten 18-00452-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52196 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1191 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 19.11.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 28 von 49 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F2 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*.. Handelsbez.: A7 Sportback, A6 Limousine, A6 Avant Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 300 VA 26B x = 250 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 200 y = 350 8 HA 27F x = 200 y = 350 30 HA 26N x = 250 y = 350 8 VA 26J x = 250 y = 350 30 VA Gutachten 18-00452-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52196 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1191 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 19.11.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 29 von 49 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: UKL-L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*.. Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE Variante(n): Allradantrieb, BMW Active Tourer F45, BMW Gran Tourer F46, Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27U y = 140 y = 220 HA 27V y = 140 y = 220 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 270 y = 280 23 HA 27H x = 270 y = 280 8 HA 26J x = 250 y = 250 30 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA Gutachten 18-00452-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52196 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1191 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 19.11.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 30 von 49 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: UKL-L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*.. Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE Variante(n): Allradantrieb, BMW X1 (F48), Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 210 y = 270 HA 27I x = 160 y = 220 HA 26B x = 300 y = 260 VA 26P x = 250 y = 210 VA Gutachten 18-00452-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52196 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1191 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 19.11.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 31 von 49 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: F2X Genehm.Nr.: e1*2007/46*1824*.. Handelsbez.: X Reihe Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 200 y = 200 HA 27B x = 250 y = 250 HA 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 250 y = 250 8 HA 27F x = 250 y = 250 25 HA 26N x = 250 y = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 30 VA Gutachten 18-00452-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52196 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1191 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 19.11.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 32 von 49 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: F1X Genehm.Nr.: e1*2007/46*1676*.. Handelsbez.: X Reihe Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 210 y = 270 HA 27I x = 160 y = 220 HA 26B x = 300 y = 260 VA 26P x = 250 y = 210 VA Gutachten 18-00452-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52196 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1191 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 19.11.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 33 von 49 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 330 VA 26P x = 230 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 320 18 HA 27H x = 300 y = 320 8 HA 26J x = 280 y = 330 8 VA 26N x = 280 y = 330 30 VA Gutachten 18-00452-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52196 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1191 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 19.11.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 34 von 49 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 176 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0928*.. Handelsbez.: A-KLASSE Variante(n): Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 240 y = 315 HA 27B x = 290 y = 350 HA 26P x = 200 y = 310 VA 26B x = 250 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 290 y = 350 8 HA 27F x = 290 y = 350 22,5 HA 26N x = 250 y = 350 8 VA 26J x = 250 y = 350 20 VA Gutachten 18-00452-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52196 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1191 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 19.11.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 35 von 49 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 212 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Baureihe W213 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27P x = 280 y = 400 HA 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA Gutachten 18-00452-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52196 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1191 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 19.11.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 36 von 49 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 117 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*.. Handelsbez.: CLA-Klasse Variante(n): Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 305 y = 335 VA 26B x = 355 y = 385 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 310 y = 295 8 HA 27F x = 310 y = 295 13 HA 26N x = 355 y = 385 8 VA 26J x = 355 y = 385 18 VA Gutachten 18-00452-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52196 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1191 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 19.11.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 37 von 49 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 240 y = 285 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA 26J x = 300 y = 350 30 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA Gutachten 18-00452-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52196 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1191 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 19.11.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 38 von 49 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 117 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*.. Handelsbez.: CLA-Klasse Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 330 VA 26P x = 230 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 320 18 HA 27H x = 300 y = 320 8 HA 26J x = 280 y = 330 8 VA 26N x = 280 y = 330 30 VA Gutachten 18-00452-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52196 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1191 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 19.11.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 39 von 49 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 639/2 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0457*.. Handelsbez.: Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer Variante(n): ab e1*2007/46*0457*09, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26U x = 200 x = 180 VA 26V x = 200 x = 180 VA 27B x = 300 y = 430 HA 27I x = 250 y = 380 HA 26B x = 320 y = 440 VA 26P x = 270 y = 390 VA 27P x = 250 y = 380 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 440 9 VA 26N x = 320 y = 440 5 VA Gutachten 18-00452-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52196 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1191 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 19.11.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 40 von 49 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 246 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0751*.. Handelsbez.: B-Klasse Variante(n): Frontantrieb, Kombi Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 305 y = 335 VA 26B x = 355 y = 385 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 355 y = 385 8 VA 26J x = 355 y = 385 18 VA 27H x = 310 y = 295 8 HA 27F x = 310 y = 295 13 HA Gutachten 18-00452-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52196 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1191 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 19.11.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 41 von 49 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: F2A Genehm.Nr.: e1*2007/46*1829*.. Handelsbez.: A-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 200 HA 27B x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 30 VA 27H x = 250 y = 250 8 HA 27F x = 250 y = 250 15 HA Gutachten 18-00452-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52196 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1191 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 19.11.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 42 von 49 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 330 VA 26P x = 230 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 330 8 VA 26N x = 280 y = 330 34 VA 27F x = 300 y = 320 18 HA 27H x = 300 y = 320 8 HA Gutachten 18-00452-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52196 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1191 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 19.11.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 43 von 49 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 245 y = 350 VA 26P x = 195 y = 300 VA 27B x = 340 y = 260 HA 27I x = 290 y = 210 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 245 y = 350 8 VA 26J x = 245 y = 350 17 VA 27H x = 340 y = 260 8 HA 27F x = 340 y = 260 28 HA Gutachten 18-00452-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52196 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1191 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 19.11.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 44 von 49 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 280 y = 240 VA 27B x = 300 y = 280 HA 27I x = 250 y = 200 HA 26B x = 350 y = 340 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 340 25 VA 26N x = 350 y = 340 8 VA 27F x = 300 y = 280 30 HA 27H x = 300 y = 280 8 HA Gutachten 18-00452-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52196 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1191 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 19.11.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 45 von 49 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 305 y = 335 VA 26B x = 355 y = 385 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 355 y = 385 8 VA 26J x = 355 y = 385 18 VA 27H x = 310 y = 295 8 HA 27F x = 310 y = 295 13 HA Gutachten 18-00452-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52196 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1191 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 19.11.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 46 von 49 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 176 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0928*.. Handelsbez.: A-KLASSE Variante(n): --- Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 310 VA 26B x = 250 y = 350 VA 27I x = 240 y = 315 HA 27B x = 290 y = 350 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 350 20 VA 26N x = 250 y = 350 8 VA 27F x = 290 y = 350 25 HA 27H x = 290 y = 350 8 HA Gutachten 18-00452-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52196 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1191 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 19.11.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 47 von 49 Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: H15 Genehm.Nr.: e11*2007/46*2977*.. Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Variante(n): Allradantrieb, QX30 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 300 25 VA 26N x = 350 y = 300 8 VA 27F x = 300 y = 250 20 HA 27H x = 300 y = 250 8 HA Gutachten 18-00452-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52196 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1191 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 19.11.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 48 von 49 Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: H15 Genehm.Nr.: e11*2007/46*2977*.. Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Q30 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 250 VA 26P x = 250 y = 150 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 250 8 VA 26J x = 350 y = 250 30 VA 27H x = 230 y = 220 8 HA 27F x = 280 y = 270 30 HA Gutachten 18-00452-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52196 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1191 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 19.11.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 49 von 49 Fahrzeug: Hersteller: QUATTRO Fahrzeugtyp: FY Genehm.Nr.: e1*2007/46*1685*.. Handelsbez.: Q5 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 10 VA 26N x = 250 y = 250 10 VA