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							Gutachten 18-00452-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52196
zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D1191
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 19.11.2018
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Fahrzeughersteller                      : AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN, NISSAN EUROPE (F),
                                          Nissan International S. A., RENAULT
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                          Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                  Kennzeichnung               Kennzeichnung        (mm)                     last      umf.     Fertig
                  Rad                         Zentrierring                                  (kg)      (mm)     datum
1191xx-5114A40661 PCD 114,3                   ohne                      66,1                    750     2327    07/18
1191xx-5114A40661 PCD 114,3                   ohne                      66,1                    800     2220    07/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : AUTOMOBILES DACIA S.A.
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : SD
Zubehör                                 : DW4169
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                          Typ : SD
Zubehör                                 : DW448
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 105 Nm
Verkaufsbezeichnung:     LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
SD           e2*2001/116*0314*.., 66 - 92 225/45R19 92                                     Duster bis MJ2017;
             e2*2007/46*0030*..           235/40R19 92 11A; 245                            Allradantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           725; 729; 73C; 74A;
                                                                                           77E
SD             e2*2001/116*0314*.., 63 - 92     225/45R19 92    11A; 24J; 248              Duster bis MJ2017;
               e2*2007/46*0030*..               235/40R19 92    11A; 241; 246; 248         Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           725; 729; 73C; 74A;
                                                                                           77E

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Gutachten 18-00452-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52196
zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D1191
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 19.11.2018
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A.
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : V37 (Flachb. lose)
Zubehör                                 : DW4202
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : T30; Z50; Z51; P12; T31; F15; V37; J10; V10; ZE1
Zubehör                                 : DW4202
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 108 Nm für Typ : P12; T30; T31; ZE1
                                          110 Nm für Typ : V10; Z50; Z51
                                          113 Nm für Typ : J10
                                          118 Nm für Typ : F15
                                          130 Nm für Typ : F15
                                          140 Nm für Typ : V37 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     INFINITI Q50, Q60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
V37          e13*2007/46*1378*.. 155 - 298 245/40R19 94                                  erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              245/45R19 98                               140 Nm; INFINITI Q60;
                                              255/40R19 96                               nicht mit
                                              255/45R19 100                              Bremsscheiben 355mm
                                                                                         an VA; Coupe;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 740
V37            e13*2007/46*1378*..   125 - 225 225/45R19 96                              erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              235/40R19 96  11A; 27H                     140 Nm; INFINITI Q50;
                                              235/45R19 95  11A; 27H                     Limousine;
                                              235/50R19 99  11A; 245; 248; 26P;          Allradantrieb;
                                                            27F; 54A                     Heckantrieb;
                                              245/40R19 98  11A; 248; 26P; 27H           10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/45R19 98  11A; 248; 26P; 27H           12A; 51A; 71K; 721;
                                              255/40R19 96  11A; 245; 248; 26P;          725; 73C; 74A; 740;
                                                            27F                          83L
                                              255/45R19 100 11A; 245; 248; 26P;
                                                            27F

Verkaufsbezeichnung:     JUKE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
F15          e11*2007/46*0132*..     140 - 157 225/35R19 88     11A; 26P                 Allradantrieb;
                                               225/40R19 89     11A; 26P                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A
F15            e11*2007/46*0132*..   69 - 147 225/35R19 88      11A; 24J; 270            Schrägheck; 4-türig;
                                     81 - 147 225/40R19 89      11A; 24J; 270            Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 729; 73C; 74A
Gutachten 18-00452-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52196
zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D1191
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 19.11.2018
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Verkaufsbezeichnung:     NISSAN ALMERA TINO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
V10          e9*98/14*0035*..  78 - 100 225/35R19 88            22I; 22L; 24J            10B; 11A; 11B; 11G;
                                                                                         11H; 12A; 367; 51A;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A

Verkaufsbezeichnung:     Nissan Leaf 40kWh
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
ZE1          e9*2007/46*6537*.. 90       225/35R19 88           11A; 26B; 26N; 27I       10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/40R19 89           11A; 26B; 26N; 27I       12A; 51A; 71K; 721;
                                         235/30R19 86           11A; 24J; 26B; 26N;      725; 73C; 74A
                                                                27B
                                              235/35R19 87      11A; 24J; 26B; 26N;
                                                                27B

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN MURANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW  Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
Z50          e1*2001/116*0298*.. 172 255/50R19 103 11A; 24J; 24M                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                     275/45R19 104 11A; 24J; 24M                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A
Z51            e1*2001/116*0478*..   140 - 188 235/55R19 101 11A; 245; 248               Allradantrieb;
                                               255/50R19 103 11A; 241; 244; 246          10B; 11B; 11G; 11H;
                                               255/55R19 107 11A; 241; 244; 246          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 729; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN PRIMERA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
P12          e11*98/14*0183*.. 80 - 103 235/35R19 91                                     Kombi; Stufenheck;
                                                                                         Schrägheck;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN QASHQAI,QASHQAI + 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen       Auflagen zu Reifen               Auflagen
J10          e11*2001/116*0295*.. 76 - 110 245/40R19 94 11A; 22I; 24J; 24M               Nissan Qashqai kurz;
                                           255/40R19 96 11A; 22I; 24J; 24M               Nissan Qashqai +2
                                                                                         (lang); Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN X-TRAIL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
T30          e1*98/14*0166*..  84 - 121 235/40R19 92            11A; 22I; 24M            Allradantrieb;
                                        235/45R19 95            11A; 22I; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                        245/40R19 94            11A; 22I; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A
T31            e1*2001/116*0432*..   104 - 127 235/40R19 92                              Allradantrieb;
                                               235/45R19 95                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                               245/40R19 94                              12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A
Gutachten 18-00452-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52196
zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D1191
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 19.11.2018
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Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : RENAULT
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : Y
Zubehör                                 : DW4202
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : JZ; SR; RFD; Z
Zubehör                                 : DW448
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : T
Zubehör                                 : DW4169
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 105 Nm für Typ : SR
                                          108 Nm für Typ : Y
                                          130 Nm für Typ : JZ erhöhtes Anzugsmoment; RFD; T; Z erhöhtes
                                          Anzugsmoment
                                          145 Nm für Typ : T
Verkaufsbezeichnung:     KOLEOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
Y            e11*2001/116*0261*.. 110 - 127 225/45R19 92                                 Allradantrieb;
                                            235/45R19 95                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     LAGUNA, LATITUDE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
T            e2*2001/116*0363*.. 81 - 127 225/40R19 93          54F                      Latitude (Stufenheck);
                                          235/35R19 91W         11A; 26P                 Frontantrieb;
                                 81 - 177 245/35R19 93W         11A; 26P                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 729; 73C; 74A
T              e2*2001/116*0363*..   81 - 175 225/40R19 93  11A; 245; 248; 54F           Coupe; Frontantrieb;
                                              235/35R19 91Y 11A; 245; 248; 5GG           Allradlenkung;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A
Gutachten 18-00452-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52196
zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D1191
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 19.11.2018
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Verkaufsbezeichnung:     LAGUNA, LATITUDE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
T            e2*2001/116*0363*.., 81 - 131 255/35R19 92W 11A; 21B; 22H; 22M;             Kombi; Schrägheck;
             e2*2007/46*0012*..                          24D; 24J; 5GM; 54F              Frontantrieb; nicht
                                  81 - 150 225/40R19 93  11A; 21P; 24M; 54F              Allradlenkung;
                                           245/35R19 93  11A; 21P; 24J; 24M;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         54F                             12A; 51A; 71K; 721;
                                  81 - 175 225/40R19 93Y 11A; 21P; 24M; 54F              725; 73C; 74A
                                           235/35R19 91Y 11A; 21P; 24J; 24M;
                                                         5GG
                                           245/35R19 93Y 11A; 21P; 24J; 24M;
                                                         54F
                                           255/35R19 96  11A; 21B; 22H; 22M;
                                                         24D; 24J; 54F

Verkaufsbezeichnung:     LOGAN,SANDERO, DUSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
SR           e2*2001/116*0323*.. 66 - 92 225/45R19 92           11A; 24J; 24M            Duster ab MJ2017;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 77E
SR             e2*2001/116*0323*..   63 - 92   225/45R19 92     11A; 24J; 248            Duster bis MJ2017;
                                               235/40R19 92     11A; 241; 246; 248       Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 729; 73C; 74A;
                                                                                         77E
SR             e2*2001/116*0323*..   66 - 92   225/45R19 92                              Duster bis MJ2017;
                                               235/40R19 92     11A; 245                 Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 729; 73C; 74A;
                                                                                         77E

Verkaufsbezeichnung:     MEGANE SCENIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
JZ           e2*2001/116*0379*.., 63 - 118 225/40R19 93         11A; 21P; 22B; 248       erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
               e2*2007/46*0011*..                                                        130 Nm; Scenic; Grand
                                                                                         Scenic; kurzer
                                                                                         Radstand; langer
                                                                                         Radstand;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 729; 73C; 74A;
                                                                                         740
Gutachten 18-00452-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52196
zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D1191
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 19.11.2018
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Verkaufsbezeichnung:     MEGANE SCENIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
JZ           e2*2001/116*0379*.. 81 - 97 225/40R19 93           11A; 248; 26P; 27B       erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                                                                         130 Nm; Frontantrieb;
                                                                                         J-Cross; X-Mod;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 729; 73C; 74A;
                                                                                         740

Verkaufsbezeichnung:     MEGANE,FLUENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
Z            e2*2001/116*0373*.., 63 - 162 225/35R19 88W 11A; 21P; 22H; 22L;             erhöhtes
             e2*2007/46*0010*..                          248                             Anzugsmoment
                                                                                         130 Nm; Kombi;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 740
Z              e2*2001/116*0373*.., 63 - 132 225/35R19 88W 11A; 22H; 24M                 erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
               e2*2007/46*0010*..                                                        130 Nm; Schrägheck; 4-
                                                                                         türig; Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 740
Z              e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 225/35R19 88W 11A; 22H; 248                 erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
               e2*2007/46*0010*..             225/40R19 89      11A; 22H; 248            130 Nm; Fluence
                                              255/30R19 91      11A; 22F; 244; 247;      (Stufenheck); 4-türig;
                                                                57F; 673                 Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 740
Z              e2*2001/116*0373*..   63 - 132 225/35R19 88W 11A; 22H; 24M                erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                                                                         130 Nm; Coupe; 2-
                                                                                         türig; Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 740
Gutachten 18-00452-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52196
zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D1191
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 19.11.2018
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Verkaufsbezeichnung:     TALISMAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
RFD          e11*2007/46*2969*.., 81 - 147 225/40R19 93         11A; 26P                 Kombi; Limousine;
             e2*2007/46*0653*..            225/45R19 96         11A; 26P                 Frontantrieb;
                                           235/40R19 95         11A; 26N; 26P            10B; 11B; 11G; 11H;
                                           235/45R19 95         11A; 26N; 26P            12A; 51A; 71K; 721;
                                           245/35R19 93         11A; 248; 26N; 26P;      725; 73C; 74A
                                                                27H
                                              245/40R19 94      11A; 248; 26N; 26P;
                                                                27H
                                              255/35R19 96      11A; 245; 248; 26B;
                                                                26J; 27H
                                              255/40R19 96      11A; 245; 248; 26B;
                                                                26J; 27H

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
Gutachten 18-00452-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52196
zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D1191
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 19.11.2018
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       unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
       Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Gutachten 18-00452-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52196
zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D1191
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 19.11.2018
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      Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
      kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Gutachten 18-00452-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52196
zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D1191
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 19.11.2018
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27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          225/35R19
                     Hinterachse:                          255/30R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Gutachten 18-00452-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52196
zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D1191
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 19.11.2018
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                                                                                                    Seite: 11 von 18
      Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
      Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
83L) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm
     an der Vorderachse nicht zulässig!
Gutachten 18-00452-CX-GBM-00
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zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D1191
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 19.11.2018
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     NISSAN
       Fahrzeugtyp:    F15
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0132*..
       Handelsbez.:    JUKE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 400                   VA
             26P                      x = 250             y = 350                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 300       y = 400            20                 VA
             26N                   x = 300       y = 400             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 400            20                 HA
             27H                   x = 300       y = 400             8                 HA
Gutachten 18-00452-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52196
zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D1191
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 19.11.2018
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Fahrzeug:

       Hersteller:     NISSAN
       Fahrzeugtyp:    V37
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1378*..
       Handelsbez.:    INFINITI Q50, Q60

       Variante(n):    Heckantrieb, INFINITI Q50, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 400             y = 310                   VA
             26P                      x = 370             y = 260                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 400       y = 310            14                 VA
             26N                   x = 400       y = 310             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 340            30                 HA
             27H                   x = 300       y = 340             8                 HA
Gutachten 18-00452-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52196
zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D1191
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 19.11.2018
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Fahrzeug:

       Hersteller:     NISSAN
       Fahrzeugtyp:    ZE1
       Genehm.Nr.:     e9*2007/46*6537*..
       Handelsbez.:    Nissan Leaf 40kWh

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 200             y = 200                   VA
             26B                      x = 250             y = 250                   VA
             27I                      x = 200             y = 200                   HA
             27I                      x = 250             y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 250       y = 250             8                 VA
             26J                   x = 250       y = 250            25                 VA
             27H                   x = 250       y = 250             8                 HA
             27F                   x = 250       y = 250            20                 HA
Gutachten 18-00452-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52196
zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D1191
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 19.11.2018
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Fahrzeug:

       Hersteller:     RENAULT
       Fahrzeugtyp:    RFD
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*2969*..
       Handelsbez.:    TALISMAN

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi, Limousine, nicht Allradlenkung

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 290             y = 270                   VA
             26P                      x = 240             y = 220                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 290       y = 270             8                 VA
             26J                   x = 290       y = 270            30                 VA
             27H                   x = 290       y = 320             8                 HA
             27F                   x = 290       y = 320            27                 HA
Gutachten 18-00452-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52196
zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D1191
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 19.11.2018
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Fahrzeug:

       Hersteller:     RENAULT
       Fahrzeugtyp:    T
       Genehm.Nr.:     e2*2001/116*0363*..
       Handelsbez.:    LAGUNA, LATITUDE

       Variante(n):    Frontantrieb, Latitude (Stufenheck)

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 360             y = 360                   VA
             26P                      x = 310             y = 310                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 360       y = 360            13                 VA
             26N                   x = 360       y = 360             8                 VA
             27F                   x = 375       y = 360            22                 HA
             27H                   x = 375       y = 360             8                 HA
Gutachten 18-00452-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52196
zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D1191
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 19.11.2018
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Fahrzeug:

       Hersteller:     RENAULT
       Fahrzeugtyp:    RFD
       Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0653*..
       Handelsbez.:    TALISMAN

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 290             y = 270                   VA
             26P                      x = 240             y = 220                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 290       y = 270             8                 VA
             26J                   x = 290       y = 270            30                 VA
             27H                   x = 290       y = 320             8                 HA
             27F                   x = 290       y = 320            27                 HA
Gutachten 18-00452-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52196
zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D1191
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 19.11.2018
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Fahrzeug:

       Hersteller:     RENAULT
       Fahrzeugtyp:    JZ
       Genehm.Nr.:     e2*2001/116*0379*..
       Handelsbez.:    MEGANE SCENIC

       Variante(n):    J-Cross, X-Mod

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 300             y = 335                   VA
             26B                      x = 350             y = 385                   VA
             27I                      x = 350             y = 325                   HA
             27B                      x = 400             y = 375                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 350       y = 385            10                 VA
             27H                   x = 400       y = 375            10                 HA
             27F                   x = 400       y = 375            10                 HA
             26N                   x = 350       y = 385            10                 VA