Gutachten 17-00164-CC-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51306 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1420 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 24.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 14 Fahrzeughersteller : CITROEN, OPEL / VAUXHALL, PEUGEOT, PEUGEOT CITROEN AUTOMOBILES, PSA Automobiles SA Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 20 H2 Einpreßtiefe (mm) : 25 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum 1420xx-5108A25651 LK 108 ohne 65,1 780 2220 09/16 1420xx-5108A25651 LK 108 ohne 65,1 800 2200 09/16 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW417 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 135 Nm Verkaufsbezeichnung: CITROEN C5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R***** e2*2001/116*0360*.. 80 - 125 245/35R20 95W 11A; 21P; 24M erhöhtes Anzugsmoment 80 - 177 245/35R20 95Y 11A; 21P; 24M 135 Nm; nicht Cross 255/35R20 97 11A; 21B; 24J; 24M Tourer; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 740 R***** e2*2001/116*0360*.. 80 - 155 245/35R20 95W 11A; 21P; 24M erhöhtes Anzugsmoment 80 - 177 245/35R20 95Y 11A; 21P; 24M 135 Nm; nicht Cross 255/35R20 97 11A; 21B; 24J; 24M Tourer; Kombi; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 740 Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00164-CC-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51306 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1420 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 24.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 14 Verkaufsbezeichnung: CITROEN C6 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T***** e2*2001/116*0320*.. 120 - 155 245/35R20 95 erhöhtes Anzugsmoment 255/35R20 97 11A; 24J 135 Nm; nicht für gepanzerte Fz; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 740 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL / VAUXHALL Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW417 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 115 Nm Verkaufsbezeichnung: GRANDLAND X Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Z e2*2007/46*0597*.. 75 - 147 235/45R20 96 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb; 26B; 26N; 27I Frontantrieb; 245/40R20 95 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26J; 27B 12A; 51A; 71K; 723; 255/40R20 97 11A; 24C; 24D; 26B; 73C; 74A; 77E 26J; 27B; 27H Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW417 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : 6*****; 6*UHZ*; 6*XFV*; 6*3FY* 130 Nm für Typ : 4J**** erhöhtes Anzugsmoment; 8 erhöhtes Anzugsmoment 135 Nm für Typ : M erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 407 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6***** e2*2001/116*0369*.. 100 - 120 245/30R20 95Y 11A; 22P; 24D; 24J Coupe; 6*UHZ* e2*2001/116*0328*.. 100 - 155 245/35R20 95 11A; 21P; 22P; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H; 6*XFV* e2*2001/116*0295*.. 24J; 54A 12A; 51A; 71K; 723; 6*3FY* e2*2001/116*0332*.. 255/30R20 92Y nicht Dieselmotor; 11A; 73C; 74A 22P; 24D; 24J; 5GM Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00164-CC-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51306 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1420 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 24.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 14 Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 508 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8 e2*2007/46*0080*.. 82 - 150 235/35R20 92W 11A; 22L; 24C; 244; erhöhtes 247; 26B; 26N; 27B; Anzugsmoment 27F; 5GM 130 Nm; Nicht 508 RXH (Allroad); Kombi; 245/35R20 95W 11A; 22L; 24C; 24D; Limousine; 26B; 26J; 27B; 27F Frontantrieb; 255/30R20 92W 11A; 22L; 24C; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26J; 27B; 27F; 12A; 51A; 71K; 723; 5GM 73C; 74A; 740 Verkaufsbezeichnung: RCZ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4J**** e2*2007/46*0036*.. 115 - 147 235/35R20 92 erhöhtes Anzugsmoment 130 Nm; Coupe; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 740 Verkaufsbezeichnung: 3008, 5008 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M e2*2007/46*0534*.. 73 - 133 235/45R20 96 11A; 24J; 248; 26B; erhöhtes 26J; 27I Anzugsmoment 135 Nm; PEUGEOT 3008; 245/40R20 95 11A; 24J; 248; 26B; PEUGEOT 5008; nur 26J; 27B GT- Line; Frontantrieb; 255/40R20 97 11A; 241; 246; 248; nicht Hybrid; 26B; 26J; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 740; 77E Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT CITROEN AUTOMOBILES Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW417 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00164-CC-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51306 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1420 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 24.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 14 Verkaufsbezeichnung: DS 7 CROSSBACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen J e2*2007/46*0601*.. 96 - 165 235/45R20 96 11A; 24J; 248; 26B; inkl. E-Tense 4x4; 26J; 27B; 27H Frontantrieb; 245/40R20 95 11A; 24C; 244; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 27B; 27H 12A; 51A; 71K; 723; 245/45R20 99 11A; 24C; 244; 26B; 73C; 74A; 77E 26J; 27B; 27H 255/40R20 97 11A; 24C; 244; 26B; 26J; 27B; 27F Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PSA Automobiles SA Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW417 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : F erhöhtes Anzugsmoment 145 Nm für Typ : A erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: C5 AIRCROSS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A e2*2007/46*0642*.. 96 - 133 235/45R20 96 11A; 241; 244; 246; erhöhtes 26B; 26J; 27B; 27H Anzugsmoment 145 Nm; Frontantrieb; 245/40R20 95 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26J; 27B; 27H 12A; 51A; 71K; 723; 255/40R20 97 11A; 24C; 244; 247; 73C; 74A; 740; 77E 26B; 26J; 27B; 27F Verkaufsbezeichnung: 508 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F e2*2007/46*0628*.. 96 - 165 235/35R20 92 11A; 241; 244; 246; erhöhtes 26B; 26J; 27H; 27I Anzugsmoment 130 Nm; Peugeot 508; 245/35R20 91 nicht Kombi; Schrägheck; Automatikgetriebe; Frontantrieb; 11A; 24C; 244; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 27B; 27H 255/30R20 92 nicht 12A; 51A; 71K; 723; Automatikgetriebe; 73C; 74A; 740; 77E 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00164-CC-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51306 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1420 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 24.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 14 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00164-CC-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51306 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1420 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 24.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 14 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00164-CC-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51306 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1420 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 24.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 14 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00164-CC-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51306 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1420 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 24.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 14 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00164-CC-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51306 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1420 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 24.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 14 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: OPEL Fahrzeugtyp: Z Genehm.Nr.: e2*2007/46*0597*.. Handelsbez.: GRANDLAND X Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 250 y = 300 HA 27B x = 300 y = 350 HA 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 300 y = 350 8 HA 27F x = 300 y = 350 10 HA 26N x = 250 y = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 20 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00164-CC-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51306 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1420 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 24.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 14 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: PEUGEOT Fahrzeugtyp: 8 Genehm.Nr.: e2*2007/46*0080*.. Handelsbez.: PEUGEOT 508 Variante(n): Kombi, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 250 y = 360 HA 27I x = 200 y = 310 HA 26B x = 250 y = 370 VA 26P x = 200 y = 320 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 250 y = 360 25 HA 27H x = 250 y = 360 8 HA 26J x = 250 y = 370 20 VA 26N x = 250 y = 370 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00164-CC-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51306 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1420 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 24.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 14 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: PEUGEOT Fahrzeugtyp: M Genehm.Nr.: e2*2007/46*0534*.. Handelsbez.: 3008, 5008 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 200 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 350 15 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA 26J x = 250 y = 250 30 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00164-CC-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51306 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1420 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 24.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 14 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: PEUGEOT CITROEN Fahrzeugtyp: J Genehm.Nr.: e2*2007/46*0601*.. Handelsbez.: DS 7 CROSSBACK Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 200 y = 250 HA 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 200 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 250 y = 300 30 HA 27H x = 250 y = 300 8 HA 26J x = 250 y = 250 30 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00164-CC-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51306 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1420 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 24.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 14 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: PSA Fahrzeugtyp: A Genehm.Nr.: e2*2007/46*0642*.. Handelsbez.: C5 AIRCROSS Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 200 y = 250 HA 27B x = 250 y = 300 HA 26P x = 200 y = 250 VA 26B x = 250 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 250 y = 300 8 HA 27F x = 250 y = 300 25 HA 26N x = 250 y = 300 8 VA 26J x = 250 y = 300 30 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00164-CC-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51306 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1420 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 24.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 14 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: PSA Fahrzeugtyp: F Genehm.Nr.: e2*2007/46*0628*.. Handelsbez.: 508 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 27B x = 250 y = 350 HA 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 250 y = 350 8 HA 27F x = 250 y = 350 20 HA 26N x = 250 y = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 30 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.