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							Gutachten 17-00164-CC-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51306
zu V.1. ANLAGE: 17                                                   Radtyp: D1420
Antragsteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 19.12.2022
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Fahrzeughersteller                         : HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ), HYUNDAI
                                             MOTOR (IND), KIA, Mazda Motor Corporation
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 20 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 43
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                  Kennzeichnung                Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                  Rad                          Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
1420xx-5114A43671 LK 114,3-2                   ohne                        67,1                     850      2400    09/16
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ), HYUNDAI
                                             MOTOR (IND)
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : DW463


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : JW
                                             120 Nm für Typ : FE; JK1; NE
                                             127 Nm für Typ : OSE
 Verkaufsbezeichnung:     GV60, GENESIS GV60
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen         Auflagen
 JW           e4*2018/858*00060*.. 78   255/45R20                  51G                        Allradantrieb;
                                                                                              Elektro;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                              51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                              74A

 Verkaufsbezeichnung:     GV70, GENESIS GV70
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen         Auflagen
 JK1          e4*2018/858*00027*.. 60   265/45R20                  51G                        Allradantrieb;
                                                                                              Elektro;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                              71K; 723; 73C; 74A

 Verkaufsbezeichnung:     IONIQ5
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW              Reifen          Auflagen zu Reifen         Auflagen
 NE           e9*2018/858*11054*.. 42 - 81         235/50R20 104   11A; 24J; 248; 26P;        Allradantrieb;
                                                                   772                        Heckantrieb;
                                                   245/45R20 99    11A; 24J; 248; 772         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   255/45R20 101   11A; 24J; 248; 26P         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              73C; 74A




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00164-CC-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51306
zu V.1. ANLAGE: 17                                                    Radtyp: D1420
Antragsteller: DIEWE GmbH                                             Stand: 19.12.2022
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Verkaufsbezeichnung:     Kona, Kauai
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW                  Reifen           Auflagen zu Reifen      Auflagen
OSE          e4*2007/46*1522*.. 26 - 28             235/30R20 88     11A; 24J; 24M; 26N;     KONA EV; Frontantrieb;
                                                                     26P                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    235/35R20 88     11A; 24J; 24M; 26N;     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                     26P                     73C; 74A
                                                    245/30R20 90     11A; 24J; 24M; 26B;
                                                                     26N
                                                    255/30R20 88     11A; 24C; 244; 247;
                                                                     26B; 26J; 27H

Verkaufsbezeichnung:     NEXO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW           Reifen           Auflagen zu Reifen      Auflagen
FE           e9*2007/46*6592*..        32           245/40R20 95     11A; 245; 26P           Wasserstoffbetrieb;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             73C; 74A


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : KIA
Befestigungsteile                           : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                     : DW463


Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm für Typ : SG2
                                              127 Nm für Typ : CV
Verkaufsbezeichnung:     EV6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW                Reifen           Auflagen zu Reifen      Auflagen
CV           e9*2018/858*11073*.. 42 - 81           235/50R20 104    11A; 24J; 248; 26B; 27I Allradantrieb;
                                                                                             Heckantrieb; Elektro;
                                                    245/45R20 99     11A; 24J; 26P; 27I      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    255/45R20 101    11A; 24J; 248; 26B; 27I 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             73C; 74A
                                                    265/45R20 104    11A; 24M; 242; 245;
                                                                     26B; 26N; 27I

Verkaufsbezeichnung:     NIRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW                Reifen           Auflagen zu Reifen      Auflagen
SG2          e9*2018/858*11241*.. 50 - 59           225/35R20 90     11A; 24J; 24M; 26B;     Frontantrieb; Elektro;
                                                                     27H; 27I                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    235/35R20 92     11A; 24J; 244; 247;     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                     26B; 27B; 27H           73C; 74A
                                                    245/30R20 90     11A; 24J; 244; 247;
                                                                     26B; 26N; 27B; 27F


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : Mazda Motor Corporation
Befestigungsteile                           : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                     : DW463




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00164-CC-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51306
zu V.1. ANLAGE: 17                                                 Radtyp: D1420
Antragsteller: DIEWE GmbH                                          Stand: 19.12.2022
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Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 130 Nm
Verkaufsbezeichnung:     CX-60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
KH01         e13*2018/858*00255*. 141          245/45R20 99                                mit
              .
                                                                                           Radhausverbreiterung
                                                                                           (Flap) Serie;
                                                                                           Allradantrieb; Hybrid;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           73C; 74A


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Rei fen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
     es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
     wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).



                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00164-CC-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51306
zu V.1. ANLAGE: 17                                                Radtyp: D1420
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 19.12.2022
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242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00164-CC-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51306
zu V.1. ANLAGE: 17                                                Radtyp: D1420
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 19.12.2022
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                                                                                                    Seite: 5 von 10
26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
       Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
       Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
772) Die Verwendung der Räder/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen, die ab Werk nur mit der
     Reifengröße 255/45R20 ausgerüstet sind.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00164-CC-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51306
zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: D1420
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 19.12.2022
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 6 von 10


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:     FE
       Genehm.Nr.:      e9*2007/46*6592*..
       Handelsbez.:     NEXO

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 355              y = 295                  VA
             26P                     x = 305              y = 245                  VA
             27B                     x = 315              y = 295                  HA
             27I                     x = 265              y = 245                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27F                  x = 315        y = 295            10                HA
             27H                  x = 315        y = 295             8                HA
             26J                  x = 355        y = 295            20                VA
             26N                  x = 355        y = 295             8                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00164-CC-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51306
zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: D1420
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 19.12.2022
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 7 von 10

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:     OSE
       Genehm.Nr.:      e4*2007/46*1522*..
       Handelsbez.:     Kona, Kauai

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26P                     x = 200              y = 200                  VA
             26B                     x = 250              y = 250                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27H                  x = 250        y = 250             8                HA
             27F                  x = 250        y = 250            30                HA
             26N                  x = 250        x = 250             8                VA
             26J                  x = 250        y = 250            30                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00164-CC-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51306
zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: D1420
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 19.12.2022
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 8 von 10

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:     NE
       Genehm.Nr.:      e9*2018/858*11054*..
       Handelsbez.:     IONIQ5

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26P                     x = 225              y = 200                  VA
             26B                     x = 275              y = 250                  VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00164-CC-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51306
zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: D1420
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 19.12.2022
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 9 von 10

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      KIA
       Fahrzeugtyp:     CV
       Genehm.Nr.:      e9*2018/858*11073*..
       Handelsbez.:     EV6

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 320              y = 285                  VA
             26P                     x = 270              y = 235                  VA
             27B                     x = 300              y = 390                  HA
             27I                     x = 250              y = 340                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26N                  x = 320        y = 285             8                VA
             26J                  x = 320        y = 285            25                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00164-CC-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51306
zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: D1420
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 19.12.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      KIA
       Fahrzeugtyp:     SG2
       Genehm.Nr.:      e9*2018/858*11241*..
       Handelsbez.:     NIRO

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 270              y = 250                  VA
             26P                     x = 220              y = 200                  VA
             27B                     x = 280              y = 350                  HA
             27I                     x = 230              y = 300                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27F                  x = 280        y = 350            25                HA
             27H                  x = 280        y = 350             8                HA
             26J                  x = 270        y = 250            15                VA
             26N                  x = 270        y = 250             8                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.