Gutachten 17-00164-CC-GBM-08 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51306 zu V.1. ANLAGE: 19 Radtyp: D1420 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 26.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 22 Fahrzeughersteller : HYUNDAI, Hyundai Motor Company, HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ), HYUNDAI MOTOR (IND), KIA, KIA MOTORS (SK) Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 20 H2 Einpreßtiefe (mm) : 47 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum 1420xx-5114A47671 LK 114,3-2 ohne 67,1 850 2400 09/16 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HYUNDAI, Hyundai Motor Company, HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ), HYUNDAI MOTOR (IND) §22 51306*08 Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : CE; SX2; (Kegelbund) Zubehör : DW463 Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : NX4e; DM; PDE; OSE; JX1; TM; NE; OS Zubehör : DW463 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 107 Nm für Typ : DM 110 Nm für Typ : NX4e 120 Nm für Typ : CE; JX1; NE; SX2 127 Nm für Typ : OS; OSE; PDE; TM Verkaufsbezeichnung: GV80, GENESIS GV80 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JX1 e5*2007/46*0098*.. 204 - 224 265/50R20 51G Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 75I Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI SANTA FE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen TM e4*2007/46*1318*.. 110 - 148 245/45R20 99 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R20 101 11A; 245 12A; 51A; 71K; 723; 265/45R20 104 11A; 245; 248; 26P 73C; 74A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00164-CC-GBM-08 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51306 zu V.1. ANLAGE: 19 Radtyp: D1420 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 26.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 22 Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI SANTA FE, GRAND SANTA FE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DM e11*2007/46*0633*.. 110 - 199 235/45R20 100 Santa Fe; Grand Santa Fe; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: IONIQ5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NE e9*2018/858*11054*.. 42 - 81 235/50R20 104 11A; 24J; 248; 772 Allradantrieb; 245/45R20 99 772 Heckantrieb; 255/45R20 101 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: IONIQ6 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CE e4*2018/858*00145*.. 37 - 81 235/40R20 96 Allradantrieb; 245/40R20 95 11A; 248; 26P Heckantrieb; Elektro; 255/40R20 97 11A; 24J; 248; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H; 26P 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 768 §22 51306*08 Verkaufsbezeichnung: i30, i30N Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen PDE e11*2007/46*3807*.., 184 - 206 245/30R20 90 11A; 24J; 24M; 26B; i30N; i30N Fastback; e5*2007/46*1075*.. 26J; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: Kona, Kauai Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen OSE e4*2007/46*1522*.. 26 - 28 235/30R20 88 11A; 245; 248; 26P KONA EV; Frontantrieb; 235/35R20 88 11A; 245; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 245/30R20 90 11A; 24J; 24M; 26N; 12A; 51A; 71K; 723; 26P 73C; 74A SX2 e4*2018/858*00153*.. 77 - 146 225/40R20 94 11A; 26P mit Radhausverbreiterung (Flap) Serie; Allradantrieb; Frontantrieb; nicht Elektro; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 77E Verkaufsbezeichnung: Kona, Kauai, Kona N, Kauai N Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen OS e4*2007/46*1259*.. 206 235/35R20 92 11A; 24M; 26P; 27I Kona N; Frontantrieb; 245/30R20 90 11A; 24J; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 27I 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00164-CC-GBM-08 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51306 zu V.1. ANLAGE: 19 Radtyp: D1420 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 26.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 22 Verkaufsbezeichnung: Kona, Kauai, Kona N, Kauai N Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen OS e4*2007/46*1259*.. 77 - 130 245/30R20 86 11A; 24J; 24M; 26N; KONA; nicht KONA EV; 26P Allradantrieb; 77 - 146 235/30R20 88 11A; 245; 248; 26P Frontantrieb; 235/35R20 88 11A; 245; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A OS e4*2007/46*1259*.. 26 - 28 235/30R20 88 11A; 245; 248; 26P KONA EV; Frontantrieb; 235/35R20 88 11A; 245; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 245/30R20 90 11A; 24J; 24M; 26N; 12A; 51A; 71K; 723; 26P 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: TUCSON, ix35 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NX4e e5*2018/858*00001*.. 85 - 132 235/45R20 96 Allradantrieb; 245/40R20 95 11A; 248 Frontantrieb; inkl. 245/45R20 99 11A; 248 Hybrid; 255/40R20 97 11A; 246; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA §22 51306*08 Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW463 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : MQ4 120 Nm für Typ : SG2 127 Nm für Typ : CV Verkaufsbezeichnung: EV6 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CV e9*2018/858*11073*.. 42 - 81 235/50R20 104 11A; 246; 26P; 27I Allradantrieb; 245/45R20 99 11A; 246; 26P Heckantrieb; Elektro; 255/45R20 101 11A; 246; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 265/45R20 104 11A; 24J; 248; 26B; 27I 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: NIRO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SG2 e9*2018/858*11241*.. 50 - 59 225/35R20 90 11A; 248; 26P; 27I Frontantrieb; Elektro; 235/35R20 92 11A; 24J; 24M; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 27H; 27I 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A SG2 e9*2018/858*11241*.. 77 - 78 225/35R20 90 11A; 248; 26P; 27I Frontantrieb; Hybrid; 235/30R20 88 11A; 24J; 24M; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 27H; 27I 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00164-CC-GBM-08 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51306 zu V.1. ANLAGE: 19 Radtyp: D1420 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 26.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 22 Verkaufsbezeichnung: SORENTO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MQ4 e4*2007/46*1530*.. 132 - 148 245/45R20 99 inkl. Hybrid; 255/45R20 101 11A; 24J; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 265/45R20 104 11A; 24J; 248; 26P; 27I 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA MOTORS (SK) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW463 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : RP 130 Nm für Typ : NQ5e Verkaufsbezeichnung: Carens, Rondo Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RP e4*2007/46*0633*.. 85 - 130 225/35R20 90 11A; 24J; 248; 27H Kombi; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: SPORTAGE §22 51306*08 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NQ5e e4*2018/858*00079*.. 85 - 133 235/40R20 96 Allradantrieb; 235/45R20 96 Frontantrieb; inkl. 245/40R20 95 11A; 26P Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerk annten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betri ebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00164-CC-GBM-08 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51306 zu V.1. ANLAGE: 19 Radtyp: D1420 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 26.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 22 dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich §22 51306*08 abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüs tzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00164-CC-GBM-08 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51306 zu V.1. ANLAGE: 19 Radtyp: D1420 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 26.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 22 Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit §22 51306*08 der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00164-CC-GBM-08 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51306 zu V.1. ANLAGE: 19 Radtyp: D1420 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 26.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 22 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 768) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 21-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 772) Die Verwendung der Räder/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen, die ab Werk nur mit der Reifengröße 255/45R20 ausgerüstet sind. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. §22 51306*08 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00164-CC-GBM-08 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51306 zu V.1. ANLAGE: 19 Radtyp: D1420 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 26.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 22 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: SX2 Genehm.Nr.: e4*2018/858*00153*.. Handelsbez.: Kona, Kauai Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 240 y = 205 VA 26B x = 290 y = 255 VA 27I x = 200 y = 150 HA 27B x = 200 y = 280 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: §22 51306*08 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 200 y = 280 8 HA 27F x = 200 y = 280 10 HA 26N x = 290 y = 255 8 VA 26J x = 290 y = 255 10 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00164-CC-GBM-08 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51306 zu V.1. ANLAGE: 19 Radtyp: D1420 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 26.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 22 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: OS Genehm.Nr.: e4*2007/46*1259*.. Handelsbez.: Kona, Kauai, Kona N, Kauai N Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 250 y = 250 8 HA §22 51306*08 27F x = 250 y = 250 30 HA 26N x = 250 x = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 30 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00164-CC-GBM-08 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51306 zu V.1. ANLAGE: 19 Radtyp: D1420 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 26.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 22 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: OS Genehm.Nr.: e4*2007/46*1259*.. Handelsbez.: Kona, Kauai, Kona N, Kauai N Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 240 y = 240 VA 26P x = 190 y = 190 VA 27B x = 285 y = 315 HA 27I x = 235 y = 265 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 51306*08 von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 285 y = 315 20 HA 27H x = 285 y = 315 8 HA 26J x = 240 y = 240 15 VA 26N x = 240 y = 240 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00164-CC-GBM-08 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51306 zu V.1. ANLAGE: 19 Radtyp: D1420 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 26.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 22 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: TM Genehm.Nr.: e4*2007/46*1318*.. Handelsbez.: HYUNDAI SANTA FE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 260 y = 255 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 51306*08 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 10 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00164-CC-GBM-08 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51306 zu V.1. ANLAGE: 19 Radtyp: D1420 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 26.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 22 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: PDE Genehm.Nr.: e11*2007/46*3807*.. Handelsbez.: i30, i30N Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 220 y = 200 VA 26B x = 270 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 250 y = 260 30 HA §22 51306*08 27H x = 250 y = 210 8 HA 26J x = 270 y = 250 30 VA 26N x = 270 y = 250 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00164-CC-GBM-08 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51306 zu V.1. ANLAGE: 19 Radtyp: D1420 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 26.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 22 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: PDE Genehm.Nr.: e5*2007/46*1075*.. Handelsbez.: i30, i30N Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 220 y = 200 VA 26B x = 270 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 250 y = 260 30 HA §22 51306*08 27H x = 250 y = 210 8 HA 26J x = 270 y = 250 30 VA 26N x = 270 y = 250 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00164-CC-GBM-08 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51306 zu V.1. ANLAGE: 19 Radtyp: D1420 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 26.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 22 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: OSE Genehm.Nr.: e4*2007/46*1522*.. Handelsbez.: Kona, Kauai Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 250 y = 250 8 HA §22 51306*08 27F x = 250 y = 250 30 HA 26N x = 250 x = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 30 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00164-CC-GBM-08 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51306 zu V.1. ANLAGE: 19 Radtyp: D1420 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 26.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 22 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: NX4e Genehm.Nr.: e5*2018/858*00001*.. Handelsbez.: TUCSON, ix35 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 225 y = 250 VA 27I x = 230 y = 250 HA §22 51306*08 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00164-CC-GBM-08 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51306 zu V.1. ANLAGE: 19 Radtyp: D1420 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 26.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 22 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: CE Genehm.Nr.: e4*2018/858*00145*.. Handelsbez.: IONIQ6 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 270 y = 275 VA 26P x = 220 y = 225 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 280 y = 340 20 HA §22 51306*08 27H x = 280 y = 340 8 HA 26J x = 270 y = 275 30 VA 26N x = 270 y = 275 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00164-CC-GBM-08 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51306 zu V.1. ANLAGE: 19 Radtyp: D1420 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 26.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 22 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: MQ4 Genehm.Nr.: e4*2007/46*1530*.. Handelsbez.: SORENTO Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 320 y = 270 VA 26P x = 270 y = 220 VA 27I x = 260 y = 235 HA 27B x = 310 y = 285 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 51306*08 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 270 25 VA 26N x = 320 y = 270 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00164-CC-GBM-08 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51306 zu V.1. ANLAGE: 19 Radtyp: D1420 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 26.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 22 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: SG2 Genehm.Nr.: e9*2018/858*11241*.. Handelsbez.: NIRO Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 270 y = 250 VA 26P x = 220 y = 200 VA 27B x = 280 y = 350 HA 27I x = 230 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 51306*08 von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 280 y = 350 25 HA 27H x = 280 y = 350 8 HA 26J x = 270 y = 250 15 VA 26N x = 270 y = 250 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00164-CC-GBM-08 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51306 zu V.1. ANLAGE: 19 Radtyp: D1420 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 26.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 22 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: SG2 Genehm.Nr.: e9*2018/858*11241*.. Handelsbez.: NIRO Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 270 y = 250 VA 26P x = 220 y = 200 VA 27B x = 280 y = 350 HA 27I x = 230 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 51306*08 von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 280 y = 350 30 HA 27H x = 280 y = 350 8 HA 26J x = 270 y = 250 25 VA 26N x = 270 y = 250 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00164-CC-GBM-08 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51306 zu V.1. ANLAGE: 19 Radtyp: D1420 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 26.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 22 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: CV Genehm.Nr.: e9*2018/858*11073*.. Handelsbez.: EV6 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 320 y = 285 VA 26P x = 270 y = 235 VA 27B x = 300 y = 390 HA 27I x = 250 y = 340 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 51306*08 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 320 y = 285 8 VA 26J x = 320 y = 285 25 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00164-CC-GBM-08 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51306 zu V.1. ANLAGE: 19 Radtyp: D1420 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 26.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 22 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: KIA MOTORS Fahrzeugtyp: NQ5e Genehm.Nr.: e4*2018/858*00079*.. Handelsbez.: SPORTAGE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B y = 330 y = 285 VA 26P x = 280 x = 235 VA §22 51306*08 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00164-CC-GBM-08 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51306 zu V.1. ANLAGE: 19 Radtyp: D1420 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 26.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 22 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: KIA MOTORS Fahrzeugtyp: RP Genehm.Nr.: e4*2007/46*0633*.. Handelsbez.: Carens, Rondo Variante(n): Frontantrieb, Kombi Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 310 y = 325 VA 26P x = 260 y = 275 VA 27B x = 260 y = 300 HA 27I x = 210 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 51306*08 von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 260 y = 300 30 HA 27H x = 260 y = 300 30 HA 26J x = 310 y = 325 30 VA 26N x = 310 y = 325 30 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.