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							Gutachten 17-00164-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51306
zu V.1. ANLAGE: 12                                                   Radtyp: D1420
Antragsteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 24.02.2021
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Fahrzeughersteller                         : AUDI, PORSCHE, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 20 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 50
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 130/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                 Kennzeichnung                 Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                 Rad                           Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
1420xx-5130C5071 PCD 130                       ohne                        71,5                    875      2306    09/16
5
1420xx-5130C5071 LK 130                        ohne                        71,5                   880      2300     09/16
5
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                    : Serie


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
4L           e1*2001/116*0350*.., 150 - 206 265/45R20                                         bis
                                            104W
             e13*2007/46*1081*.. 150 - 240 275/45R20                54F                       e1*2001/116*0350*19;
                                            106W
                                  150 - 257 265/45R20 104Y                                    Allradantrieb;
                                            275/45R20               51G                       Schraubenfederung;
                                            275/45R20 106Y          54F                       Luftfederung;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              729; 73C; 74D; 745;
                                                                                              75I




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00164-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51306
zu V.1. ANLAGE: 12                                                   Radtyp: D1420
Antragsteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 24.02.2021
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Verkaufsbezeichnung:     Q7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
4L1          e13*2007/46*1081*..       150 - 206 265/45R20                                   bis
                                                 104W
                                       150 - 240 275/45R20          54F                      e13*2007/46*1081*05;
                                                 106W
                                       150 - 257 265/45R20 104Y                              Allradantrieb;
                                                 275/45R20          51G                      Schraubenfederung;
                                                 275/45R20 106Y     54F                      Luftfederung;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             729; 73C; 74D; 745;
                                                                                             75I

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PORSCHE
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                    : Serie


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm für Typ : 92A; 92AH; 92AHN; 92AN
                                             160 Nm für Typ : 9PA
Verkaufsbezeichnung:     CAYENNE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
92A          e13*2007/46*1085*.. 155 - 405 265/45R20 104                                     inkl. Facelift 2014;
92AN         e13*2007/46*1106*..           275/45R20 110                                     Allradantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                             723; 729; 73C; 74D;
                                                                                             74E; 744; 76T; PDI

Verkaufsbezeichnung:     CAYENNE S, CAYENNE TURBO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                Auflagen
9PA          e13*2001/116*0089*.. 176 - 331 265/45R20 104Y                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             73C; 74D; 75I; 76T;
                                                                                             PDA; PDI

Verkaufsbezeichnung:     CAYENNE S HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
92AH         e13*2007/46*1107*.. 155 - 405 265/45R20 104                                     inkl. Facelift 2014;
92AHN        e13*2007/46*1108*..           275/45R20 110                                     Allradantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                             723; 729; 73C; 74D;
                                                                                             74E; 744; 76T; PDI

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                    : Serie




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00164-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51306
zu V.1. ANLAGE: 12                                                Radtyp: D1420
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 24.02.2021
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Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 150 Nm für Typ : 7p; 7P; 7pH; 7PH
                                          160 Nm für Typ : 7L
Verkaufsbezeichnung:     TOUAREG
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
7L           e1*2001/116*0203*.. 155 - 331 265/45R20 104                                  Nicht
                                                                                          Schlechtwegefahrwerk;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74D; 75I
7p             DE*2007/46*0400*..,   150 - 206 255/45R20 105                              Allradantrieb;
               e1*2007/46*0400*..    150 - 250 265/45R20 104                              10B; 11B; 11G; 11H;
7P             e1*2007/46*0376*..,             275/45R20         51G                      12A; 51A; 573; 71K;
               e1*2007/46*0498*..                                                         723; 729; 73C; 74D;
7pH            DE*2007/46*0404*..,                                                        74E; 744
               e1*2007/46*0404*..
7PH            e1*2007/46*0403*..,
               e1*2007/46*0499*..


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00164-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51306
zu V.1. ANLAGE: 12                                                Radtyp: D1420
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 24.02.2021
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51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
745) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile der Leichtmetallräder vom Fahrzeughersteller
     verwendet werden.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
PDA) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Distanzscheiben an der Hinterachse müssen vor dem Anbau
     der Sonderräder entfernt werden.
PDI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.