Gutachten 17-00137-CC-GBM-06 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D121 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 02.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 49 Fahrzeughersteller : AUDI, Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ, PORSCHE, QUATTRO GmbH, VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 9 J X 21 H2 Einpreßtiefe (mm) : 25 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum 121xx-5112A25666 LK 112 A ohne 66,6 880 2406 02/17 121xx-5112A25666 LK 112 A ohne 66,6 890 2400 02/17 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI §22 51304*06 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 4L; 4L1 Zubehör : DW4149 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 4G1; 4H; FY; F8; F2; GE; 4G Zubehör : DW4169 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : F2; F8; 4G; 4G1 140 Nm für Typ : F2 160 Nm für Typ : 4L; 4L1 180 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment; GE erhöhtes Anzugsmoment; 4H erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: AUDI A8L, A8, S8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4H e1*2007/46*0284*.. 155 - 309 255/35R21 98 11A; 21B; 22I; 260; erhöhtes 51J Anzugsmoment 180 Nm; kurzer 265/35R21 101 11A; 21B; 22I; 245; Radstand; langer 248; 260; 270 Radstand; 275/30R21 98 11A; 21B; 22B; 24J; Allradantrieb; 248; 261; 270 10B; 11B; 11G; 11H; 275/35R21 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 573; 71K; 248; 270; 51G 723; 729; 73C; 74A; 740 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00137-CC-GBM-06 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D121 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 02.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 49 Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant, A6 allroad quattro, A7/S7 Sportback, Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G1 e13*2007/46*1147*.. 100 - 245 245/30R21 91Y nicht Kombi; 11A; A6; nicht A6 allroad 24J; 248; 26B; 260; quattro; S6; Kombi; 272; 5GG Stufenheck; 100 - 331 255/30R21 93Y nicht Kombi Allradantrieb; Allradantrieb; 11A; Frontantrieb; 241; 244; 246; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 261; 273; 5HA 12A; 51A; 573; 71K; 265/30R21 96Y 11A; 241; 244; 246; 723; 73C; 74A 247; 26B; 261; 273 4G1 e13*2007/46*1147*.. 140 - 245 255/30R21 93Y 11A; 26B; 260; 271; A7 Sportback; S7 5HA Sportback; Coupe; 4- 140 - 331 265/30R21 96Y 11A; 245; 248; 26B; türig; Allradantrieb; 260; 271 Frontantrieb; 275/30R21 98 11A; 245; 248; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H; 27F 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 245 245/30R21 91Y nicht Kombi; 11A; A6; nicht A6 allroad 24J; 248; 26B; 260; quattro; S6; Kombi; 272; 5GG Stufenheck; §22 51304*06 100 - 331 255/30R21 93Y nicht Kombi Allradantrieb; Allradantrieb; 11A; Frontantrieb; 241; 244; 246; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 261; 273; 5HA 12A; 51A; 573; 71K; 265/30R21 96Y 11A; 241; 244; 246; 723; 73C; 74A 247; 26B; 261; 273 4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 255/30R21 93Y 11A; 26B; 260; 271; A7 Sportback; S7 5HA Sportback; Coupe; 4- 140 - 331 265/30R21 96Y 11A; 245; 248; 26B; türig; Allradantrieb; 260; 271 Frontantrieb; 275/30R21 98 11A; 245; 248; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H; 27F 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2 e1*2007/46*1801*.. 150 - 257 245/40R21 100 11A; 24J; 248; 26B; A6 ALLROAD 26N; 27H QUATTRO; Allradantrieb; 255/40R21 102 11A; 24J; 244; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 27H 12A; 51A; 71K; 723; 265/35R21 101 11A; 241; 244; 246; 73C; 74A; 74E; 77E 247; 26B; 26J; 27F Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00137-CC-GBM-06 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D121 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 02.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 49 Verkaufsbezeichnung: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2 e1*2007/46*1801*.. 100 - 250 245/35R21 96 11A; 24J; 244; 26B; A6; Kombilimousine; 27H; 5IE Limousine; 255/35R21 98 11A; 241; 244; 246; Allradantrieb; 247; 26B; 26N; 27H; Frontantrieb; 5JA 265/30R21 96 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26N; 27F; 5IE 12A; 51A; 71K; 723; 265/35R21 101 11A; 24C; 244; 247; 73C; 74A; 77E 26B; 26N; 27F 275/30R21 98 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26N; 27F; 5JA F2 e1*2007/46*1801*.. 120 - 250 245/35R21 96 11A; 26P; 5IE A7 Sportback; 255/35R21 98 11A; 248; 26N; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 265/30R21 96 11A; 248; 26B; 26N; 12A; 51A; 71K; 723; 5IE 73C; 74A; 77E 265/35R21 101 11A; 248; 26B; 26N 275/30R21 98 11A; 245; 248; 26B; 26N Verkaufsbezeichnung: A8 L, A8, S8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen §22 51304*06 F8 e1*2007/46*1751*.. 210 - 250 255/35R21 98 11A; 26B; 5JA 10B; 11B; 11G; 11H; 265/35R21 101 11A; 248; 26B; 27I 12A; 51A; 71K; 723; 275/30R21 98 11A; 245; 248; 26B; 73C; 74A 27I; 5JA 275/35R21 99 11A; 245; 248; 26B; 27I Verkaufsbezeichnung: e-tron/-Sportback, e-tron S/-S Sportback, Q8/SQ8 e-tron/- Sportback Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GE e1*2007/46*1914*.. 158 265/40R21 105 erhöhtes Anzugsmoment 265/45R21 108 180 Nm; e-tron; e- 275/45R21 110 11A; 245; 248 tron Sportback; Q8 e- tron; Q8 Sportback e- tron; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74E; 740; 75I; 769; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00137-CC-GBM-06 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D121 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 02.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 49 Verkaufsbezeichnung: Q5-, SQ5-, Q5 50 TFSI e-, Q5 55 TFSI e-, / -Sportback Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 245/40R21 100 11A; 24J; 244; 26N erhöhtes Anzugsmoment 255/40R21 102 11A; 241; 244; 246; 180 Nm; Q5; SQ5; Q5 26J; 26P; 27I Sportback; SQ5 265/40R21 105 11A; 24C; 244; 247; Sportback; 26J; 26P; 27I Allradantrieb; 275/35R21 103 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb; inkl. 26J; 26P; 27I Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 740 Verkaufsbezeichnung: Q7, Q7 e-tron, SQ7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4L1 e13*2007/46*1081*.. 155 - 245 265/45R21 104Y 11A; 26P ab 320 - 373 265/45R21 M+S 11A; 26P; 52J e13*2007/46*1081*06; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74E; 75I; 77E; PDH §22 51304*06 Verkaufsbezeichnung: Q7, Q7 55/60 TFSI e, Q7 e-tron, SQ7, Q8, Q8 55/60 TFSI e, SQ8, Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4L e1*2001/116*0350*.. 170 - 373 275/45R21 110 Q8; SQ8; 285/45R21 109 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74E; 77E; PDH 4L e1*2001/116*0350*.. 155 - 245 265/45R21 104Y 11A; 26P ab 320 - 373 265/45R21 M+S 11A; 26P; 52J e1*2001/116*0350*20; Q7,SQ7; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74E; 75I; 77E; PDH Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : QUATTRO GmbH Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW4169 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00137-CC-GBM-06 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D121 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 02.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 49 Verkaufsbezeichnung: Q5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e1*2007/46*1685*.. 100 - 260 245/40R21 100 11A; 24J; 244; 26N erhöhtes Anzugsmoment 255/40R21 102 11A; 241; 244; 246; 180 Nm; Q5; Q5 26J; 26P; 27I Sportback; SQ5 265/40R21 105 11A; 24C; 244; 247; Sportback; 26J; 26P; 27I Allradantrieb; 275/35R21 103 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb; inkl. 26J; 26P; 27I Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 740 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : G3X; G8C; 7L; G5X; G4X; G6GT; F34XM; G5L; G5K; G3X; F2X Zubehör : Serie Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, §22 51304*06 für Typ : G7L (Kegelbund) Zubehör : DW4169 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : G7L (Kegelbund lose) Zubehör : DW4169 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : G3XE; G5K; U1X Zubehör : DW4169 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2X e1*2007/46*1824*.. 85 - 225 245/30R21 91 11A; 21J; 22B; 22F; BMW X2 (F39); 24C; 244; 247; 5GG 10B; 11B; 11G; 11H; 255/30R21 93 11A; 21J; 22B; 22F; 12A; 51A; 71K; 723; 24C; 24D 73C; 74D 265/30R21 96 11A; 21J; 22B; 22F; 24C; 24D Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00137-CC-GBM-06 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D121 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 02.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 49 Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G3XE e1*2007/46*2130*.. 80 255/40R21 102 11A; 245; 248; 26P; Heckantrieb; Elektro; 27I; 5LA 10B; 11B; 11G; 11H; 265/35R21 101 11A; 244; 245; 26B; 12A; 51A; 71K; 723; 27B; 5KK 73C; 74A 275/35R21 103 11A; 24J; 244; 26B; 26N; 27B; 27H; 5LK G4X e1*2007/46*1881*.. 240 - 265 245/40R21 100 11A; 26P; 57E; 6AQ M SERIE; inkl. Hybrid; 255/40R21 102 11A; 26N; 26P; 57E; 10B; 11B; 11G; 11H; 6AR 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76A; 77E G4X e1*2007/46*1881*.. 120 - 210 245/40R21 100 11A; 26P; 57E; 6AQ inkl. Hybrid; 255/40R21 102 11A; 26N; 26P; 57E; 10B; 11B; 11G; 11H; 6AR 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76A; 77E U1X e1*2018/858*00153*.. 100 - 150 245/35R21 96 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb; 26B; 27B Frontantrieb; inkl. 255/30R21 93 11A; 24C; 24D; 26B; Hybrid; 26N; 27B; 5HA 10B; 11B; 11G; 11H; 265/30R21 96 11A; 24C; 24D; 26B; 12A; 51A; 71K; 723; 26N; 27B; 27H 73C; 74A 275/30R21 98 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27B; 27H §22 51304*06 U1X e1*2018/858*00153*.. 94 245/35R21 96 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb; 26B; 27B Elektro; 265/30R21 96 11A; 24C; 24D; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N; 27B; 27H 12A; 51A; 71K; 723; 275/30R21 98 11A; 24C; 24D; 26B; 73C; 74A 26J; 27B; 27H Verkaufsbezeichnung: BMW X-REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G3X e1*2007/46*1797*.. 240 - 265 265/35R21 101 YDC; 11A; 22B; 244; Allradantrieb; 57F Adaptive BMW M Fahrwerk; BMW Standard Fahrwerk; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76B; 77E G3X e1*2007/46*1797*.. 240 - 265 245/40R21 100 YBP; 11A; 248; 26P; Allradantrieb; 27I Adaptive BMW M 255/40R21 102 YBQ; 11A; 245; 248; Fahrwerk; BMW 26P; 27I Standard Fahrwerk; 265/35R21 101 YDC; 11A; 244; 245; inkl. Hybrid; 26B; 27B 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00137-CC-GBM-06 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D121 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 02.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 49 Verkaufsbezeichnung: BMW X-REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G3X e1*2007/46*1797*.. 100 - 210 265/35R21 101 YDC; 11A; 244; 27B; Allradantrieb; 57F Heckantrieb; Adaptive BMW M Fahrwerk; BMW Standard Fahrwerk; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76B G3X e1*2007/46*1797*.. 100 - 210 245/40R21 100 YBP; 11A; 248; 26P; Allradantrieb; 27I; 5KA Heckantrieb; Adaptive 255/40R21 102 YBQ; 11A; 245; 248; BMW M Fahrwerk; 26P; 27I; 5JK BMW Standard Fahrwerk; 265/35R21 101 YDC; 11A; 244; 245; inkl. Hybrid; 26B; 27B 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D G5X e1*2007/46*1918*.. 155 - 390 275/40R21 107 GBA; YC5; 11A; 24J; Kombilimousine; 26B; 57E Allradantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; §22 51304*06 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 74E; 76A; 77E Verkaufsbezeichnung: BMW X3 M, X3 M Competition, X4 M, X4 M Competition Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F34XM e1*2007/46*1988*.. 353 - 375 255/40R21 102 YC8; 57E BMW X3, BMW X4; 265/35R21 101 XFZ; 57E 10B; 11B; 11G; 11H; 275/35R21 99 YB5; 11A; 21P; 245; 12A; 51A; 71K; 723; 57E 73C; 74D; 76A; 77E Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G5K e1*2007/46*1750*.. 100 - 294 255/30R21 93W YAK; 11A; 24J; 26B; nicht 530e/530e 26N; 5HA; 57E; 6A5 xDrive; 265/30R21 96Y 11A; 24J; 244; 247; Kombilimousine; 26B; 26J; 27H; 5IE Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D G5K e1*2007/46*1750*.. 120 - 135 255/30R21 93W 11A; 24J; 26B; 26N; nur 530e/530e xDrive; 5HA Kombilimousine; 265/30R21 96Y 11A; 24J; 244; 247; Allradantrieb; 26B; 26J; 27H; 5IE Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00137-CC-GBM-06 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D121 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 02.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 49 Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G5L e1*2007/46*1688*.. 100 - 340 265/30R21 96Y 11A; 24J; 244; 247; Limousine; 26B; 26J; 27H; 5IE Allradantrieb; 100 - 390 255/30R21 93W YAK; 11A; 24J; 26B; Heckantrieb; 26N; 5AK; 57E; 6A5 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: BMW 6ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G6GT e1*2007/46*1791*.. 120 - 265 245/35R21 96W GAG; 57E Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76A; 77E; 98D Verkaufsbezeichnung: BMW 7ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G7L e1*2018/858*00154*.. 155 - 280 255/40R21 102 YBQ; 57E nicht 750e xDrive; nicht M760e xDrive; Allradantrieb; Heckantrieb; inkl. §22 51304*06 Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76A; 769; PDJ G7L e1*2018/858*00154*.. 155 - 280 255/40R21 102 YBQ; 57E 750e xDrive; M760e xDrive; Allradantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74E; 76A; 769; PDJ G7L e1*2018/858*00154*.. 125 - 135 255/40R21 102 YBQ; 57E Allradantrieb; Heckantrieb; Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74E; 76A; 769; PDJ 7L e1*2007/46*0276*.. 155 - 448 245/35R21 96 GAG; 57E ab e1*2007/46*0276*10; 255/35R21 98 XFU; XFV; 11A; 26P; Allradantrieb; 57E Heckantrieb; Luftfederung; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00137-CC-GBM-06 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D121 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 02.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 49 Verkaufsbezeichnung: BMW 8ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G8C e1*2007/46*1906*.. 235 - 390 255/30R21 93 11A; 24J; 26N; 26P; Gran Coupe; Cabrio; 57E; 6BK Coupe; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 73C; 76A; 77E; 97G; DEM Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : R1EC (Kugelbund) Zubehör : DW4169 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : R1ECLS; 222; 212; 221 Zubehör : DW4169 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : R1EC (Kugelbund) Zubehör : DW4169 §22 51304*06 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 221; 245G; 204 X; R2CGLC; 222; 245G AMG; 212 Zubehör : DW4169 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : 245G; 245G AMG 150 Nm für Typ : R1EC; R1ECLS; R2CGLC; 204 X; 221; 222 150 Nm ( GLC ) für Typ : 204 X 150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212 Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 245/35R21 96 11A; 242; 244; 245; Sportfahrwerk; GLA; 247; 26B; 26J; 27B; nicht Offroad- 27F 255/35R21 98 11A; 24C; 244; 247; Fahrwerk; Fahrdynamik- 26B; 26J; 27B; 27F Paket; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00137-CC-GBM-06 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D121 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 02.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 49 Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 245/35R21 96 11A; 24C; 244; 247; nicht Sportfahrwerk; 26B; 26J; 27B; 27F GLA; nicht 255/35R21 98 11A; 24C; 24D; 26B; Fahrdynamik Paket; 26J; 27B; 27F nicht Offroad- Fahrwerk; Komfortfahrwerk; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 245/35R21 96 11A; 24C; 244; 247; nicht Sportfahrwerk; 26P; 27B; 27H GLA; nicht 255/35R21 98 11A; 24C; 244; 247; Fahrdynamik Paket; 26B; 26N; 27B; 27F Offroad-Fahrwerk; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA §22 51304*06 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/35R21 96 11A; 242; 244; 245; Sportfahrwerk; GLA; 247; 26B; 26J; 27B; nicht Offroad- 27F 255/35R21 98 11A; 24C; 244; 247; Fahrwerk; Fahrdynamik- 26B; 26J; 27B; 27F Paket; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/35R21 96 11A; 24C; 244; 247; nicht Sportfahrwerk; 26P; 27B; 27H GLA; nicht 255/35R21 98 11A; 24C; 244; 247; Fahrdynamik Paket; 26B; 26N; 27B; 27F Offroad-Fahrwerk; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/35R21 96 11A; 24C; 244; 247; nicht Sportfahrwerk; 26B; 26J; 27B; 27F GLA; nicht 255/35R21 98 11A; 24C; 24D; 26B; Fahrdynamik Paket; 26J; 27B; 27F nicht Offroad- Fahrwerk; Komfortfahrwerk; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00137-CC-GBM-06 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D121 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 02.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 49 Verkaufsbezeichnung: CLS-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 143 - 270 255/30R21 93 11A; 24J; 26J; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H; 57E; 6A5 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76A; 77E Verkaufsbezeichnung: E-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 255/30R21 93Y 11A; 24C; 244; 247; Coupé; Cabrio; 26B; 26J; 27F; 6BK Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 245/30R21 91Y YAU; 11A; 241; 246; Coupé; Cabrio; 26B; 26J; 5GG; 57E Allradantrieb; 255/30R21 93Y 11A; 24C; 26B; 26J; Heckantrieb; 5HA; 57E; 6BK 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76A 212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 255/30R21 93Y 11A; 24C; 244; 247; Baureihe W213; nicht 26B; 26J; 27F; 5HA; E300de; Allradantrieb; 6BK §22 51304*06 Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A 212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 250 245/30R21 91Y YAU; 11A; 241; 246; Baureihe W213; nicht 26B; 26J; 57E E300de; Allradantrieb; 110 - 270 255/30R21 93Y 11A; 24C; 26B; 26J; Heckantrieb; 5HA; 57E; 6BK 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76A Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 120 - 198 235/45R21 101 nicht GLC 300 e 245/40R21 100 4MATIC; nicht GLC 300 255/40R21 102 11A; 24M de 4MATIC; nicht GLC 275/35R21 99 11A; 24J; 24M; 26P; 350 e 4MATIC; nicht 27I GLC 400 e 4MATIC; nicht Coupe; mit Radhausverbreiterung (Flap) Serie; Allradantrieb; Heckantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00137-CC-GBM-06 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D121 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 02.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 49 Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 243 245/40R21 100 YBP; 11A; 245 GLC Coupé; 255/40R21 102 YBQ; 11A; 24J Allradantrieb; 275/35R21 99 YBP; 11A; 241; 246; Heckantrieb; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A 204 X e1*2001/116*0480*.. 145 235/45R21 101 11A; 246; 5KK EQC-Klasse; 245/40R21 100 11A; 24J; 5KA Allradantrieb; 255/40R21 102 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 243 245/40R21 100 11A; 24J; 248 GLC-Klasse; 255/40R21 102 11A; 24J; 248 Kombilimousine; 275/35R21 99 11A; 24C; 244; 26P Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: S-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 255/35R21 98Y 11A; 22M; 24C; 26J; ab Mj.2013 (Baureihe §22 51304*06 222 e1*2007/46*0960*.. 26N 222); nicht AMG Sport- Paket; Limousine; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AA; 71K; 723; 73C; 74A 221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 255/35R21 98Y XFU; XFV; 11A; 24C; ab Mj.2013 (Baureihe 222 e1*2007/46*0960*.. 26B; 26N; 57E 222); nicht AMG Sport- Paket; Limousine; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76A Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PORSCHE Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW4169 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00137-CC-GBM-06 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D121 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 02.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 49 Verkaufsbezeichnung: MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 95BN e13*2007/46*1164*.. 155 - 324 255/40R21 102 57E; 6AR ab 265/40R21 105 GBB; 57E e13*2007/46*1164*02; Kombilimousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AA; 71K; 723; 73C; 74A; 76A; PDG Verkaufsbezeichnung: MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN, MACAN GTS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 95B e13*2007/46*1165*.. 155 - 324 255/40R21 102 57E; 6AR ab 265/40R21 105 GBB; 57E e13*2007/46*1165*02; Kombilimousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AA; 71K; 723; 73C; 74A; 76A; PDG Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN §22 51304*06 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW4169 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm Verkaufsbezeichnung: TOUAREG Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CR e1*2007/46*1827*.. 170 - 340 265/45R21 104 erhöhtes Anzugsmoment 180 Nm; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74E; 740; 77E Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00137-CC-GBM-06 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D121 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 02.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 49 Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort §22 51304*06 aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00137-CC-GBM-06 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D121 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 02.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 49 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es mögl ich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft §22 51304*06 befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00137-CC-GBM-06 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D121 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 02.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 49 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO §22 51304*06 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00137-CC-GBM-06 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D121 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 02.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 49 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / B ereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu ent nehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. §22 51304*06 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5AK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 650kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1420kg. 5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1500kg. 5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1550kg. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00137-CC-GBM-06 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D121 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 02.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 49 5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1600kg. 5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1650kg. 5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1700kg. 5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1750kg. 6A5) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/30R21 Hinterachse: 295/25R21 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen. §22 51304*06 Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollum fänge einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R21 Hinterachse: 275/35R21 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/40R21 Hinterachse: 285/35R21 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, s o ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6BK) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/30R21 Hinterachse: 295/25R21 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00137-CC-GBM-06 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D121 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 02.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 49 Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. §22 51304*06 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 769) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 22-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt "0. Hinweise" zu beachten. 76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt "0. Hinweise" zu beachten. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 97G) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der Hinterachse. 98D) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen, die mit 19" -Bremsanlage ausgerüstet sind, nicht zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00137-CC-GBM-06 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D121 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 02.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 49 DEM) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurc hmesser 395 mm an der Vorderachse nicht zulässig. GAG) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/35R21 Hinterachse: 275/30R21 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GBA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 275/40R21 Hinterachse: 315/35R21 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GBB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 265/40R21 Hinterachse: 295/35R21 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße §22 51304*06 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. PDG) Nicht zulässig für Fahrzeuge mit Keramik-Bremsscheiben (PCCB)! PDH) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Keramik-Bremsscheiben! PDJ) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Carbon-/Keramik- Bremsscheiben! XFU) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R21 Hinterachse: 285/30R21 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. XFV) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R21 Hinterachse: 295/30R21 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00137-CC-GBM-06 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D121 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 02.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 49 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. XFZ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 265/35R21 Hinterachse: 275/35R21 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es i st eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp s ein. YAK) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/30R21 Hinterachse: 275/30R21 §22 51304*06 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YAU) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/30R21 Hinterachse: 275/25R21 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YB5) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 275/35R21 Hinterachse: 285/35R21 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00137-CC-GBM-06 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D121 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 02.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 49 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R21 Hinterachse: 275/35R21 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/40R21 Hinterachse: 285/35R21 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YC5) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: §22 51304*06 Reifengröße: Vorderachse: 275/40R21 Hinterachse: 305/35R21 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YC8) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/40R21 Hinterachse:65/40R21 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YDC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 265/35R21 Hinterachse: 265/35R21. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00137-CC-GBM-06 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D121 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 02.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 49 Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. §22 51304*06 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00137-CC-GBM-06 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D121 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 02.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 49 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4L Genehm.Nr.: e1*2001/116*0350*.. Handelsbez.: Q7, Q7 55/60 TFSI e, Q7 e-tron, SQ7, Q8, Q8 55/60 TFSI e, SQ8, Variante(n): ab e1*2001/116*0350*20, Allradantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 300 y = 350 VA 27I x = 260 y = 290 HA 26B x = 350 y = 400 VA §22 51304*06 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00137-CC-GBM-06 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D121 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 02.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 49 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 400 y = 200 VA 26P x = 350 y = 150 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 400 y = 200 22 VA §22 51304*06 26N x = 400 y = 200 8 VA 27F x = 270 y = 400 30 HA 27H x = 270 y = 400 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00137-CC-GBM-06 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D121 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 02.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 49 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F8 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1751*.. Handelsbez.: A8 L, A8, S8 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 200 HA 27B x = 250 y = 250 HA 26P x = 200 y = 200 VA §22 51304*06 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00137-CC-GBM-06 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D121 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 02.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 49 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: FY Genehm.Nr.: e1*2007/46*1550*.. Handelsbez.: Q5-, SQ5-, Q5 50 TFSI e-, Q5 55 TFSI e-, / -Sportback Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 51304*06 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 10 VA 26N x = 250 y = 250 10 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00137-CC-GBM-06 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D121 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 02.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 28 von 49 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F2 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*.. Handelsbez.: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 250 8 VA §22 51304*06 26J x = 250 y = 250 30 VA 27H x = 250 y = 300 8 HA 27F x = 250 y = 300 20 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00137-CC-GBM-06 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D121 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 02.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 29 von 49 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback Variante(n): Allradantrieb, Coupe, Nur A7 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 230 y = 250 VA 26P x = 180 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 230 y = 250 28 VA §22 51304*06 26N x = 230 y = 250 8 VA 27F x = 270 y = 350 27 HA 27H x = 270 y = 350 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00137-CC-GBM-06 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D121 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 02.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 30 von 49 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F2 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*.. Handelsbez.: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 300 VA 26B x = 250 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 350 8 VA §22 51304*06 26J x = 250 y = 350 30 VA 27H x = 200 y = 350 8 HA 27F x = 200 y = 350 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00137-CC-GBM-06 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D121 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 02.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 31 von 49 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW Fahrzeugtyp: G8C Genehm.Nr.: e1*2007/46*1906*.. Handelsbez.: BMW 8ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 250 VA 26B x = 200 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 200 y = 300 8 VA §22 51304*06 26J x = 200 y = 300 20 VA 27H x = 250 y = 350 8 HA 27F x = 250 y = 350 20 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00137-CC-GBM-06 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D121 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 02.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 32 von 49 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW Fahrzeugtyp: G3XE Genehm.Nr.: e1*2007/46*2130*.. Handelsbez.: BMW X REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 250 HA 27B x = 250 y = 300 HA 26P x = 200 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 51304*06 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 25 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA 27F x = 250 y = 300 20 HA 27H x = 250 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00137-CC-GBM-06 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D121 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 02.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 33 von 49 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G4X Genehm.Nr.: e1*2007/46*1881*.. Handelsbez.: BMW X REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 200 y = 200 VA 26P x = 200 y = 200 VA 27B x = 200 y = 200 HA 27I x = 200 y = 200 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 51304*06 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 30 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA 27F x = 250 y = 250 25 HA 27H x = 250 y = 250 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00137-CC-GBM-06 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D121 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 02.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 34 von 49 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 7L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0276*.. Handelsbez.: BMW 7ER REIHE Variante(n): ab e1*2007/46*0276*10, Allradantrieb, Hinterachslenkung, Luftfederung Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 380 y = 270 VA 26P x = 330 y = 220 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 380 y = 270 18 VA §22 51304*06 26N x = 380 y = 270 8 VA 27F x = 270 y = 300 30 HA 27H x = 270 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00137-CC-GBM-06 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D121 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 02.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 35 von 49 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G3X Genehm.Nr.: e1*2007/46*1797*.. Handelsbez.: BMW X-REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 250 HA 27B x = 250 y = 300 HA 26P x = 200 y = 200 VA §22 51304*06 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00137-CC-GBM-06 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D121 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 02.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 36 von 49 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G5L Genehm.Nr.: e1*2007/46*1688*.. Handelsbez.: BMW 5ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 230 y = 300 HA 27I x = 180 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 51304*06 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA 27F x230 y = 300 30 HA 27H x = 230 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00137-CC-GBM-06 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D121 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 02.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 37 von 49 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G5X Genehm.Nr.: e1*2007/46*1918*.. Handelsbez.: BMW X-REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 250 VA 26B x = 300 y = 300 VA 27I x = 250 y = 250 HA 27B x = 300 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 51304*06 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 300 8 VA 26J x = 300 y = 300 10 VA 27H x = 300 y = 300 8 HA 27F x = 300 y = 300 10 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00137-CC-GBM-06 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D121 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 02.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 38 von 49 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G5K Genehm.Nr.: e1*2007/46*1750*.. Handelsbez.: BMW 5ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 230 y = 300 HA 27I x = 180 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 51304*06 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA 27F x230 y = 300 30 HA 27H x = 230 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00137-CC-GBM-06 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D121 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 02.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 39 von 49 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: U1X Genehm.Nr.: e1*2018/858*00153*.. Handelsbez.: BMW X REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 320 y = 330 HA 27I x = 270 y = 280 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 51304*06 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 250 20 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA 27F x = 320 y = 330 15 HA 27H x = 320 y = 330 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00137-CC-GBM-06 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D121 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 02.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 40 von 49 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 221 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0335*.. Handelsbez.: S-Klasse Variante(n): ab Mj.2013, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 320 y = 350 VA 26P x = 270 y = 300 VA 27B x = 150 y = 380 HA 27I x = 100 y = 330 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 51304*06 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 350 18 VA 26N x = 320 y = 350 18 VA 27F x = 150 y = 380 12 HA 27H x = 150 y = 380 9 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00137-CC-GBM-06 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D121 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 02.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 41 von 49 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 212 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*.. Handelsbez.: E-Klasse Variante(n): Baureihe W213 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] §22 51304*06 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00137-CC-GBM-06 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D121 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 02.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 42 von 49 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA Variante(n): GLA, Offroad-Fahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 280 y = 240 VA 27B x = 300 y = 280 HA 27I x = 250 y = 200 HA 26B x = 350 y = 340 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 51304*06 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 340 11 VA 26N x = 350 y = 340 8 VA 27F x = 300 y = 280 20 HA 27H x = 300 y = 280 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00137-CC-GBM-06 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D121 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 02.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 43 von 49 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 X Genehm.Nr.: e1*2001/116*0480*.. Handelsbez.: GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse Variante(n): GLC Coupé Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 280 VA 26P x = 230 y = 230 VA 27B x = 360 y = 350 HA 27I x = 310 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 51304*06 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 280 y = 280 3 VA 26J x = 280 y = 280 6 VA 27H x = 360 y = 350 8 HA 27F x = 360 y = 350 11 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00137-CC-GBM-06 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D121 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 02.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 44 von 49 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: R1EC Genehm.Nr.: e1*2007/46*1666*.. Handelsbez.: E-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] §22 51304*06 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00137-CC-GBM-06 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D121 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 02.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 45 von 49 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: R1ECLS Genehm.Nr.: e1*2007/46*1818*.. Handelsbez.: CLS-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 230 VA 26B x = 250 y = 280 VA 27I x = 230 y = 250 HA 27B x = 280 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 51304*06 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 280 25 VA 26N x = 250 y = 280 8 VA 27F x = 280 y = 300 25 HA 27H x = 280 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00137-CC-GBM-06 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D121 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 02.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 46 von 49 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 X Genehm.Nr.: e1*2001/116*0480*.. Handelsbez.: GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse Variante(n): GLC Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 230 y = 230 VA 26B x = 280 y = 280 VA §22 51304*06 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00137-CC-GBM-06 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D121 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 02.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 47 von 49 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA Variante(n): Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 280 y = 240 VA 27B x = 300 y = 280 HA 27I x = 250 y = 200 HA 26B x = 350 y = 340 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 51304*06 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 340 25 VA 26N x = 350 y = 340 8 VA 27F x = 300 y = 280 30 HA 27H x = 300 y = 280 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00137-CC-GBM-06 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D121 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 02.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 48 von 49 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: R2CGLC Genehm.Nr.: e1*2018/858*00186*.. Handelsbez.: GLC-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 310 y = 270 VA 26P x = 260 y = 220 VA 27B x = 275 y = 295 HA 27I x = 225 y = 245 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 51304*06 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 310 y = 270 20 VA 26N x = 310 y = 270 8 VA 27F x = 275 y = 295 30 HA 27H x = 275 y = 295 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 17-00137-CC-GBM-06 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D121 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 02.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 49 von 49 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: QUATTRO Fahrzeugtyp: FY Genehm.Nr.: e1*2007/46*1685*.. Handelsbez.: Q5 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 51304*06 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 10 VA 26N x = 250 y = 250 10 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.