Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
Seite 16
Seite 17
Seite 18
Seite 19
Seite 20
Seite 21
Seite 22
							Gutachten 366-0367-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51304
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D121
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 13.04.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 1 von 22

Fahrzeughersteller                      : AUDI, BMW AG, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, PORSCHE,
                                          QUATTRO GmbH
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 9 J X 21 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 25
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
               Kennzeichnung                Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
               Rad                          Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
121xx-5112A256 LK 112 A                     ohne                        66,6                    890     2400    09/16
66
121xx-5112A256 LK 112 A                     ohne                        66,6                   890     2400 09/16
66
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : AUDI
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 4L; 4L1; (Kugelbund lose)
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                          Typ : 4H; FY; 4G; 4G1
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : 4G; 4G1
                                          160 Nm für Typ : 4L; 4L1
                                          180 Nm für Typ : 4H erhöhtes Anzugsmoment
                                          200 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*..  100 - 245 245/30R21 91Y nicht Kombi; 11A; 24J;            Nur A6; nicht A6
4G1          e13*2007/46*1147*..                         248; 26B; 260; 272;               allroad quattro;
                                                         5GG                               Kombi; Stufenheck;
                                 100 - 331 255/30R21 93Y nicht Kombi                       Allradantrieb;
                                                         Allradantrieb; 11A; 241;          Frontantrieb;
                                                         244; 246; 247; 26B;               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         261; 273; 5HA                     12A; 51A; 573; 71K;
                                           265/30R21 96Y 11A; 241; 244; 246;               723; 73C; 74A
                                                         247; 26B; 261; 273
4G           e1*2007/46*0436*..  140 - 245 255/30R21 93Y 11A; 26B; 260; 271;               Nur A7 Sportback;
4G1          e13*2007/46*1147*..                         5HA                               Coupe; 4-türig;
                                 140 - 331 265/30R21 96Y 11A; 245; 248; 26B;               Allradantrieb;
                                                         260; 271                          Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                           723; 729; 73C; 74A
Gutachten 366-0367-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51304
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D121
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 13.04.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 2 von 22
Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen             Auflagen
4L1          e13*2007/46*1081*.. 155 - 245 265/45R21 104Y 11A; 26P                       ab
                                 320       265/45R21 M+S 11A; 26P; 52J                   e13*2007/46*1081*06;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74E; 75I;
                                                                                         PDH

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q7, Q7 e-tron, SQ7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen             Auflagen
4L           e1*2001/116*0350*.. 155 - 245 265/45R21 104Y 11A; 26P                       ab
                                 320       265/45R21 M+S 11A; 26P; 52J                   e1*2001/116*0350*20;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74E; 75I;
                                                                                         PDH

Verkaufsbezeichnung:     A8L, A8, S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen      Auflagen
4H           e1*2007/46*0284*..  155 - 309 255/35R21 98     11A; 21B; 22I; 260; 51J erhöhtes
                                                                                    Anzugsmoment
                                                                                    180 Nm; kurzer
                                              265/35R21 101 11A; 21B; 22I; 245;     Radstand; langer
                                                            248; 260; 270           Radstand;
                                              275/30R21 98  11A; 21B; 22B; 24J;     Allradantrieb;
                                                            248; 261; 270           10B; 11B; 11G; 11H;
                                              275/35R21     11A; 21B; 22B; 24J;     12A; 51A; 573; 71K;
                                                            248; 270; 51G           723; 729; 73C; 74A;
                                                                                    740

Verkaufsbezeichnung:     Q5, SQ5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 245/40R21 100 11A; 24J; 244; 26N               erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              255/40R21 102 11A; 241; 244; 246;          200 Nm; Q5;
                                                            26J; 26P; 27I                Allradantrieb;
                                              275/35R21 99  11A; 24C; 244; 247;          Frontantrieb;
                                                            26J; 26P; 27I                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 740

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 200 Nm
Gutachten 366-0367-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51304
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D121
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 13.04.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 3 von 22
Verkaufsbezeichnung:     Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
FY           e1*2007/46*1685*..     100 - 260 245/40R21 100 11A; 24J; 244; 26N           erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              255/40R21 102 11A; 241; 244; 246;          200 Nm; Q5;
                                                            26J; 26P; 27I                Allradantrieb;
                                              275/35R21 99  11A; 24C; 244; 247;          Frontantrieb;
                                                            26J; 26P; 27I                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 740

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : BMW AG
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     5er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
G5K          e1*2007/46*1750*..  120 - 265 255/30R21 93W YAK; 11A; 24J; 26B;             Kombilimousine;
                                                         26N; 5AK; 57E; 6A5              Allradantrieb; nicht
                                           265/30R21 96Y 11A; 24J; 244; 247;             Luftfederung;
                                                         26B; 26J; 27H; 5IE              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74D
G5L            e1*2007/46*1688*..   120 - 265 255/30R21 93W YAK; 11A; 24J; 26B;          Limousine;
                                                            26N; 5AK; 57E; 6A5           Allradantrieb; nicht
                                              265/30R21 96Y 11A; 24J; 244; 247;          Luftfederung;
                                                            26B; 26J; 27H; 5IE           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74D

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : DAIMLER (D), MERCEDES-AMG
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 221; 222
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 204 X (Kugelbund)
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 245G AMG; 245G; 221; 222; 204 X
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 130 Nm für Typ : 245G; 245G AMG
                                          150 Nm für Typ : 204 X; 221; 222
                                          150 Nm ( GLC ) für Typ : 204 X
Gutachten 366-0367-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51304
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D121
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 13.04.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 4 von 22
Verkaufsbezeichnung:    A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen       Auflagen zu Reifen  Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*..    80 - 280 245/35R21 96 11A; 24C; 244; 247; nicht Sportfahrwerk;
                                                     26P; 27B; 27H       GLA; nicht
                                        255/35R21 98 11A; 24C; 244; 247; Fahrdynamik Paket;
                                                     26B; 26N; 27B; 27F  Offroad-Fahrwerk;
                                                                         Allradantrieb;
                                                                         Frontantrieb;
                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                         73C; 74A
245G AMG e1*2007/46*1207*..    80 - 280 245/35R21 96 11A; 24C; 244; 247; nicht Sportfahrwerk;
                                                     26B; 26J; 27B; 27F  GLA; nicht
                                        255/35R21 98 11A; 24C; 24D; 26B; Fahrdynamik Paket;
                                                     26J; 27B; 27F       nicht Offroad-
                                                                         Fahrwerk;
                                                                         Allradantrieb;
                                                                         Frontantrieb;
                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                         73C; 74A
245G AMG e1*2007/46*1207*..    80 - 280 245/35R21 96 11A; 242; 244; 245; Sportfahrwerk; GLA;
                                                     247; 26B; 26J; 27B; nicht Offroad-
                                                     27F
                                        255/35R21 98 11A; 24C; 244; 247; Fahrwerk; Fahrdynamik-
                                                     26B; 26J; 27B; 27F  Paket; Allradantrieb;
                                                                         Frontantrieb;
                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                         73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/35R21 96 11A; 24C; 244; 247;               nicht Sportfahrwerk;
                                                       26P; 27B; 27H                     GLA; nicht
                                          255/35R21 98 11A; 24C; 244; 247;               Fahrdynamik Paket;
                                                       26B; 26N; 27B; 27F                Offroad-Fahrwerk;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A
245G           e1*2001/116*0470*..   80 - 280 245/35R21 96      11A; 24C; 244; 247;      nicht Sportfahrwerk;
                                                                26B; 26J; 27B; 27F       GLA; nicht
                                              255/35R21 98      11A; 24C; 24D; 26B;      Fahrdynamik Paket;
                                                                26J; 27B; 27F            nicht Offroad-
                                                                                         Fahrwerk;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A
Gutachten 366-0367-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51304
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D121
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 13.04.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 5 von 22
Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/35R21 96 11A; 242; 244; 245;               Sportfahrwerk; GLA;
                                                       247; 26B; 26J; 27B;               nicht Offroad-
                                                       27F
                                          255/35R21 98 11A; 24C; 244; 247;               Fahrwerk; Fahrdynamik-
                                                       26B; 26J; 27B; 27F                Paket; Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 245/40R21 100        YBP; 11A; 245            GLC Coupé;
                                           255/40R21 102        YBQ; 11A; 24J            Allradantrieb;
                                           275/35R21 99         YBP; 11A; 241; 246;      Heckantrieb;
                                                                26P                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A
204 X          e1*2001/116*0480*..   100 - 190 245/40R21 100 11A; 24J; 248               GLC; Kombilimousine;
                                               255/40R21 102 11A; 24J; 248               Allradantrieb;
                                               275/35R21 99  11A; 24C; 244; 26P          Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
221          e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 255/35R21 98Y XFU; XFV; 11A; 24C;             ab Mj.2013 (Baureihe
222          e1*2007/46*0960*..                          26B; 26N; 57E                   222); nicht AMG Sport-
                                                                                         Paket; Limousine;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 76A
221            e1*2001/116*0335*..   150 - 335 255/35R21 98Y 11A; 22M; 24C; 26J;         ab Mj.2013 (Baureihe
222            e1*2007/46*0960*..                            26N                         222); nicht AMG Sport-
                                                                                         Paket; Limousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AA; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : PORSCHE
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 160 Nm
Gutachten 366-0367-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51304
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D121
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 13.04.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 6 von 22
Verkaufsbezeichnung:     MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen Auflagen
95BN         e13*2007/46*1164*.. 155 - 294 255/40R21 102 57E; 6AR           ab
                                           265/40R21 105 57E; 575           e13*2007/46*1164*02;
                                                                            Kombilimousine;
                                                                            Allradantrieb;
                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            12A; 51A; 6AA; 71K;
                                                                            723; 73C; 74A; 76A

Verkaufsbezeichnung:     MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN, MACAN GTS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen Auflagen
95B          e13*2007/46*1165*.. 155 - 294 255/40R21 102 57E; 6AR           ab
                                           265/40R21 105 57E; 575           e13*2007/46*1165*02;
                                                                            Kombilimousine;
                                                                            Allradantrieb;
                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            12A; 51A; 6AA; 71K;
                                                                            723; 73C; 74A; 76A

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
Gutachten 366-0367-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51304
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D121
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 13.04.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 7 von 22
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten 366-0367-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51304
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D121
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 13.04.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 8 von 22
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Gutachten 366-0367-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51304
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D121
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 13.04.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 9 von 22
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
5AK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 650kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1420kg.
6A5) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           255/30R21
Gutachten 366-0367-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51304
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D121
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 13.04.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 10 von 22
                    Hinterachse:                          295/25R21
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        255/40R21
                    Hinterachse:                        285/35R21
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
Gutachten 366-0367-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51304
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D121
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 13.04.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 11 von 22
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
PDH) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Keramik-Bremsscheiben!
XFU) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          255/35R21
                     Hinterachse:                          285/30R21
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFV) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          255/35R21
                     Hinterachse:                          295/30R21
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YAK) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                     Vorderachse:                         255/30R21
                     Hinterachse:                         275/30R21
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
       Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
       tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
       Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          245/40R21
                     Hinterachse:                          275/35R21
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 366-0367-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51304
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D121
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 13.04.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 12 von 22
YBQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/40R21
                    Hinterachse:                          285/35R21
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 366-0367-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51304
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D121
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 13.04.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 13 von 22


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4L
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0350*..
       Handelsbez.:    AUDI Q7, Q7 e-tron, SQ7

       Variante(n):    ab e1*2001/116*0350*20, Allradantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 350             y = 400                   VA
             26P                      x = 300             y = 350                   VA
Gutachten 366-0367-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51304
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D121
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 13.04.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 14 von 22

Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 400             y = 200                   VA
             26P                      x = 350             y = 150                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 400       y = 200            22                 VA
             26N                   x = 400       y = 200             8                 VA
             27F                   x = 270       y = 400            30                 HA
             27H                   x = 270       y = 400             8                 HA
Gutachten 366-0367-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51304
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D121
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 13.04.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 15 von 22

Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Allradantrieb, Coupe, Nur A7

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 230             y = 250                   VA
             26P                      x = 180             y = 200                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 230       y = 250            28                 VA
             26N                   x = 230       y = 250             8                 VA
             27F                   x = 270       y = 350            27                 HA
             27H                   x = 270       y = 350             8                 HA
Gutachten 366-0367-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51304
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D121
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 13.04.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 16 von 22

Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    FY
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1550*..
       Handelsbez.:    Q5, SQ5

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250             y = 250                   VA
             26P                      x = 250             y = 200                   VA
             27B                      x = 250             y = 300                   HA
             27I                      x = 250             y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250            10                 VA
             26N                   x = 250       y = 250            10                 VA
Gutachten 366-0367-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51304
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D121
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 13.04.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 17 von 22

Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    G5L
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1688*..
       Handelsbez.:    5er Reihe

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 250                   VA
             26P                      x = 250             y = 200                   VA
             27B                      x = 230             y = 300                   HA
             27I                      x = 180             y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 300       y = 250            30                 VA
             26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
             27F                    x230         y = 300            30                 HA
             27H                   x = 230       y = 300             8                 HA
Gutachten 366-0367-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51304
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D121
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 13.04.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 18 von 22

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    221
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0335*..
       Handelsbez.:    S-Klasse

       Variante(n):    ab Mj.2013, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 320             y = 350                   VA
             26P                      x = 270             y = 300                   VA
             27B                      x = 150             y = 380                   HA
             27I                      x = 100             y = 330                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 320       y = 350            18                 VA
             26N                   x = 320       y = 350            18                 VA
             27F                   x = 150       y = 380            12                 HA
             27H                   x = 150       y = 380             9                 HA
Gutachten 366-0367-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51304
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D121
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 13.04.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 19 von 22

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204 X
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0480*..
       Handelsbez.:    GLC-KLASSE, GLK-KLASSE

       Variante(n):    GLC

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 230             y = 230                   VA
             26B                      x = 280             y = 280                   VA
Gutachten 366-0367-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51304
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D121
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 13.04.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 20 von 22

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204 X
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0480*..
       Handelsbez.:    GLC-KLASSE, GLK-KLASSE

       Variante(n):    GLC Coupé

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 280             y = 280                   VA
             26P                      x = 230             y = 230                   VA
             27B                      x = 360             y = 350                   HA
             27I                      x = 310             y = 300                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 280       y = 280             3                 VA
             26J                   x = 280       y = 280             6                 VA
             27H                   x = 360       y = 350             8                 HA
             27F                   x = 360       y = 350            11                 HA
Gutachten 366-0367-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51304
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D121
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 13.04.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 21 von 22

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    245G
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
       Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

       Variante(n):    Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 280             y = 240                   VA
             27B                      x = 300             y = 280                   HA
             27I                      x = 250             y = 200                   HA
             26B                      x = 350             y = 340                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 350       y = 340            25                 VA
             26N                   x = 350       y = 340             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 280            30                 HA
             27H                   x = 300       y = 280             8                 HA
Gutachten 366-0367-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51304
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D121
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 13.04.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 22 von 22

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    245G
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
       Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

       Variante(n):    GLA, Offroad-Fahrwerk

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 280             y = 240                   VA
             27B                      x = 300             y = 280                   HA
             27I                      x = 250             y = 200                   HA
             26B                      x = 350             y = 340                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 350       y = 340            11                 VA
             26N                   x = 350       y = 340             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 280            20                 HA
             27H                   x = 300       y = 280             8                 HA