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							                                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                               DE-24932 Flensburg




                                                Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                              National Type Approval

                                   ausgestellt von:

                                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                                   nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                                   für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                                             Sonderräder für Pkw 9 J x 21 H2

                                   issued by:

                                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
§ 22 51304, Erweiterung 03




                                   according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                                   of the following approval object

                                                      special wheels for passenger cars 9 J x 21 H2


                             Genehmigungsnummer: 51304                        Erweiterung: 03
                             Approval number:                                 Extension:

                             1.    Genehmigungsinhaber:
                                   Holder of the approval:
                                   DIEWE GmbH
                                   DE-86438 Kissing

                             2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                                   If applicable, name and address of representative:
                                   Entfällt
                                   Not applicable

                             3.    Typbezeichnung:
                                   Type:
                                   D121
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                         2

                             Genehmigungsnummer: 51304                         Erweiterung: 03
                             Approval number:                                  Extension:

                             4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                                   Identification markings:
                                   Hersteller oder Herstellerzeichen
                                   Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                                   Felgengröße
                                   Size of the wheel

                                   Typ und die Ausführung
                                   Type and version

                                   Herstelldatum (Monat und Jahr)
                                   Date of manufacture (month and year)
§ 22 51304, Erweiterung 03




                                   Genehmigungszeichen
                                   Approval identification

                                   Einpresstiefe
                                   Inset/outset



                             5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                                   Position of the identification markings:
                                   An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                                   On the inside/outside of the wheel

                             6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                                   Responsible Technical Service:
                                   TÜV SÜD Auto Service GmbH
                                   DE-80686 München

                             7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                                   Date of test report issued by the Technical Service:
                                   04.09.2019

                             8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                                   Number of test report issued by that Technical Service:
                                   17-00137-CC-GBM-03
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                        3

                             Genehmigungsnummer: 51304                        Erweiterung: 03
                             Approval number:                                 Extension:

                             9.    Verwendungsbereich:
                                   Range of application:
                                   Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                                   gemäß:
                                   The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                                   restricted to the application listed:

                                   Anlage/n des Prüfberichtes
                                   Annex/es of the test report
                                   1 - 12

                                   unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                                   beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                                   The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
§ 22 51304, Erweiterung 03




                                   conditions.

                             10.   Bemerkungen:
                                   Remarks:
                                   Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                                   die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                                   The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                                   for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                                    Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                                    The indications given in the above mentioned test report including its
                                    annexes shall apply.

                                    Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                                    2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                                    von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                                    wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                                    The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                                    2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                                    are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                                    essential systems - are met.

                             11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                                   Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                                   Siehe Prüfbericht
                                   See test report

                             12.   Die Genehmigung wird erweitert
                                   Approval is extended
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                       4

                             Genehmigungsnummer: 51304                       Erweiterung: 03
                             Approval number:                                Extension:

                             13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                                   Reason(s) for the extension (if applicable):
                                   Aktualisierung des Verwendungsbereiches
                                   Update of the range of application

                             14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                                   Place:

                             15.   Datum:       20.09.2019
                                   Date:

                             16.   Unterschrift: Im Auftrag
                                   Signature:
§ 22 51304, Erweiterung 03




                             17.   Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                                   Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                                   erhältlich ist.
                                   Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                                   competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.

                                   Anlagen:
                                   Enclosures:
                                   Gemäß Inhaltsverzeichnis
                                   According to index
                                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                                 DE-24932 Flensburg



                                              Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                                        Index to the information package


                             Nummer der Genehmigung: 51304                     Erweiterung Nr.: 03
                             Approval No.                                      Extension No.:


                             Ausgabedatum:        30.05.2017                 letztes Änderungsdatum: 20.09.2019
                             Date of issue:                                  last date of amendment:


                                   Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                                   Collateral clauses and instruction on right to appeal

                                   Prüfbericht(e) Nr.:                                               Datum:
                                   Test report(s) No.:                                               Date
                                   366-0367-16-MURD                                                  29.05.2017
                                   366-0367-16-MURD/N1                                               02.07.2018
                                   366-0367-16-MURD/N2                                               16.01.2019
§ 22 51304, Erweiterung 03




                                   17-00137-CC-GBM-03                                                04.09.2019

                                   Beschreibungsbogen Nr.:                                           Datum:
                                   Information document No.:                                         Date
                                   D121                                                              15.09.2016
                                   D121                                                              15.11.2017

                                   Liste der Änderungen:                                             Datum:
                                   List of modifications:                                            Date
                                   Siehe Punkt V.5. des Prüfberichts
                                   See point V.5. of the technical report
                                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                               DE-24932 Flensburg




                             Nummer der Genehmigung: 51304, Erweiterung 03

                             - Anlage -

                             Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

                             Nebenbestimmungen

                             Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
                             Vorschrift zu kennzeichnen.

                             Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                                                    KBA 51304

                             Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
                             unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
                             ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
                             Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
§ 22 51304, Erweiterung 03




                             der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
                             bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
                             Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
                             können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

                             Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
                             genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
                             ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
                             geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
                             die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
                             Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
                             herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
                             Umweltschutzes nicht entspricht.

                             Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
                             Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
                             sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
                             Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
                             seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

                             Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
                             Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

                             Rechtsbehelfsbelehrung

                             Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
                             erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                             DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                                 DE-24932 Flensburg


                                                                            2
                             Approval No.: 51304, Erweiterung 03

                             - Attachment -

                             Collateral clauses and instruction on right to appeal

                             Collateral clauses

                             All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
                             applied regulation.

                             The approval identification is as follows: - see German version -

                             The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
                             documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
                             the Kraftfahrt-Bundesamt.
                             Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
                             one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
                             the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
                             Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
§ 22 51304, Erweiterung 03




                             prosecuted.

                             The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
                             with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
                             issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
                             violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
                             assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
                             comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

                             The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
                             from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
                             the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
                             taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
                             unhindered access to the production and storage facilities.

                             The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
                             mark rights of third parties are not affected with this approval.

                             Instruction on right to appeal

                             This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
                             writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                             DE-24944 Flensburg.
                             TÜV SÜD Auto Service GmbH
                             Westendstr 199
                             D - 80686 München




                                                                                                                                       Seite: 1 von 5


                                  GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
                                                   ABE 51 304
                                                                      17-00137-CC-GBM-03

                             Antragsteller:                          DIEWE GmbH

                                                                     86438 Kissing
                             Art:                                    Sonderrad 9 J X 21 H2
                             Typ:                                    D121


                             Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
                             gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
                             den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
                             0.      Hinweise
§ 22 51304, Erweiterung 03




                             Für Räder der Radausführungen, die nur an der Vorderachse zulässig sind, ist an der Hinterachse der Radtyp
                             D221 zu verwenden. Die in den entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise sind
                             achsweise zu beachten
                             I.      Übersicht
                             Ausführung            Ausführungsbezeichnung                         Loch-       Mittenl Ein-    zul.   zul.     gültig
                                                                                                  kreis       och     preß-   Rad-   Abroll   ab
                                                   Kennzeichnung          Kennzeichnung           (mm) /      (mm) tiefe      last   umf.     Fertig.
                                                   Rad                    Zentrierring            -zahl               (mm)    (kg)   (mm)     Datum
                             121xx-5108A55634      LK 108                 ohne                       108/5      63,4     55    850    2280     02/17
                             121xx-5112A40571      LK 112                 ohne                       112/5      57,1     40    890    2400     02/17
                             121xx-5112A25666      LK 112 A               ohne                       112/5      66,6     25    890    2400     02/17
                             121xx-5112A40666      LK 112 A               ohne                       112/5      66,6     40    890    2400     02/17
                             121xx-5112C25666      LK 112 C               ohne                       112/5      66,6     25    880    2406     02/17
                             121xx-5112C25666      LK 112 C               ohne                       112/5      66,6     25    890    2400     02/17
                             121xx-5114A40661      LK 114,3               ohne                      114,3/5     66,1     40    890    2400     02/17
                             121xx-5114A40671      LK 114 -1              ohne                      114,3/5     67,1     40    890    2400     02/17
                             121xx-5114A40707      LK 114,3 -2            ohne                      114,3/5     70,7     40    890    2400     02/17
                             121xx-5120A35641      LK 120                 ohne                       120/5      64,1     35    890    2297     02/17
                             121xx-5120A35641      LK 120                 ohne                       120/5      64,1     35    900    2280     02/17
                             121xx-5120A35726      LK 120                 ohne                       120/5      72,6     35    900    2280     02/17
                             121xx-5120A40726      LK 120 -1              ohne                       120/5      72,6     40    890    2280     02/17
                             121xx-5120F48726      LK 120 F               ohne                       120/5      72,6     48    918    2406     02/17
                             121xx-5120F48726      LK 120 F               ohne                       120/5      72,6     48    920    2400     02/17
                             121xx-5120A40741      LK 120 A               ohne                       120/5      74,1     40    890    2280     02/17
                             121xx-5130C50715      LK 130 C               ohne                       130/5      71,5     50    890    2297     02/17
                             121xx-5130C50715      LK 130 C               ohne                       130/5      71,5     50    900    2280     02/17




                                                               Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
                                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 21 H2                                 Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 2 von 5
                             I.1.     Beschreibung der Sonderräder
                             Antragsteller                    : DIEWE GmbH

                                                               86438 Kissing
                             Hersteller                       : DIEWE GmbH
                                                              :
                                                              : 86438 Kissing
                             Handelsmarke                     : DIEWE Wheels
                             Korrosionsschutz                 : Mehrschicht-Einbrennlackierung
                             Masse des Rades                  : ca. 13 kg
                             I.2.     Radanschluß
                             siehe Anlage
                             I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
                             An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
                             eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 121xx-5108A55634:

                                                                  : Außenseite                             : Innenseite
§ 22 51304, Erweiterung 03




                             Handelsmarke                         : --                                     : DIEWE Wheels
                             Radtyp                               : --                                     : D121
                             Radausführung                        : --                                     : LK 130 C
                             Radgröße                             : --                                     : 9 J X 21 H2
                             Typzeichen                           : KBA 51304                              : --
                             Einpreßtiefe                         : --                                     : ET50
                             Herstellungsdatum                    : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                                                           : z.B. 02.17
                             Herkunftsmerkmal                     : --                                     : MADE IN ITALY
                             Gießereikennzeichnung                : --                                     : FM0020 DW01
                             Weitere Kennzeichnung                : --                                     : GERMANY
                             Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
                             I.4.     Verwendungsbereich
                             Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
                             II.      Sonderradprüfung
                             Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
                             und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.
                             II.1.    Felge
                             Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.




                                                               Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
                                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 21 H2                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                          Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 3 von 5
                             II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
                             Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
                             Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
                             II.3.    Festigkeitsprüfung:
                             Ein Festigkeitsnachweis vom Prüflabor Qualilab mit der Gutachtennummer 333-QL17-R01 ver.1 vom
                             24.05.2017 liegt vor.
                             III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
                             III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
                             Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
                             Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
                             Bedingungen gewährleistet.
                             III.2.   Fahrversuche:
                             Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
                             nicht vor.
                             Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
                             Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
                             ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
§ 22 51304, Erweiterung 03




                             des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
                             besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 01.2018 Anhang I). Bei den durchgeführten
                             Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
                             Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
                             abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
                             III.3.   Fahrwerksfestigkeit:
                             Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften Fahrzeugen weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite.
                             Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
                             IV.      Zusammenfassung:
                             Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
                             Bedenken.
                             Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
                             Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
                             werden, wenn
                             - sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
                             - sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
                             ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
                             - ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
                             fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
                             Benannt als Technischer Dienst durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unter der Registrierungsnummer
                             KBA-P00100-10.




                                                             Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 21 H2                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                          Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                      Seite: 4 von 5
                             V.     Unterlagen und Anlagen:
                             V.1.   Verwendungsbereichsanlagen:
                             Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
                             ergänzt:
                             Anl Hersteller                                     Ausführung                     ET       erstellt am     Allg.
                             age                                                                                                        Hinweise
                               1 FORD MOTOR, JAGUAR                             121xx-5108A55634               55       04.09.2019      liegt bei
                               2 AUDI, BMW AG, DAIMLER (D),                     121xx-5112A25666               25       04.09.2019      liegt bei
                                            MERCEDES-AMG, PORSCHE,
                                 QUATTRO GmbH, VOLKSWAGEN
                               3 AUDI, BMW AG, DAIMLER (D),                     121xx-5112C25666;              25       04.09.2019      liegt bei
                                            QUATTRO GmbH,                       121xx-5112C25666
                                 VOLKSWAGEN
                               4 AUDI, BMW AG, DAIMLER (D),                     121xx-5112A40666               40       04.09.2019      liegt bei
                                            MERCEDES-BENZ, QUATTRO
                                 GmbH
                               5 Nissan International S. A.,                    121xx-5114A40661               40       04.09.2019      liegt bei
                                            RENAULT
                               6 HYUNDAI Motor Company,                         121xx-5114A40671               40       04.09.2019      liegt bei
                                            MASERATI S.p.A., MAZDA
§ 22 51304, Erweiterung 03




                               7 FORD MOTOR                                     121xx-5114A40707               40       04.09.2019      liegt bei
                               8 BMW AG                                         121xx-5120A35726               35       04.09.2019      liegt bei
                               9 JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB),                121xx-5120F48726;              48       04.09.2019      liegt bei
                                            ROVER                               121xx-5120F48726
                              10 BMW AG                                         121xx-5120A40741               40       04.09.2019      liegt bei
                              11 AUDI, AUDI/PORS., PORSCHE,                     121xx-5130C50715;              50       04.09.2019      liegt bei
                                            VOLKSWAGEN                          121xx-5130C50715
                              12 TESLA MOTORS                                   121xx-5120A35641;              35       04.09.2019      liegt bei
                                                                                121xx-5120A35641
                             V.1.a. Nacharbeitsprofile:
                             s. Anlage: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus
                             V.2.   Allgemeine Hinweise:
                             siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
                             V.3.   Technische Unterlagen:
                             siehe Anlage: Technische Unterlagen
                             V.4.   Radabdeckung:
                             s. Anlage: Radabdeckung
                             V.5.   Änderungen:
                             Einzelheiten zum Antrag vom                                                        Datum       04.09.2019

                             Es wird geändert
                              Verwendungsbereich wurde aktualisiert




                                                             Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 21 H2                                 Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 5 von 5




                             Sachverständiger

                             München, 04.09.2019
                             PFE
§ 22 51304, Erweiterung 03




                                                               Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
                                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1.a. ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                             Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                       Seite: 1 von 1

                             Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
                             26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H
§ 22 51304, Erweiterung 03




                                                                    Benannt unter Registriernummer KBA-P00100-10
                                                     von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.2. ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                    Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                              Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                       Seite: 1 von 1

                             Wuchtgewichte
                             Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
                             unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
                             Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
                             Allgemeine Reifenhinweise
                             Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
                             maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

                             Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
                             maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

                             Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
                             maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
                             Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

                             Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
                             Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
                             Sturzwinkels zu beachten.
                             Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
§ 22 51304, Erweiterung 03




                             bestätigen zu lassen.
                             Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.
                             Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
                             Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
                             unberührt.
                             Ersatzrad
                             Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
                             Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
                             Allgemeine Radhinweise
                             Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




                                                                    Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
                                                     von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.3. ANLAGE: Technische Unterlagen                                  Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                              Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                        Seite: 1 von 1


                             Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:


                             Bezeichnung                            Zeichnungs-Nr.                             Datum           Änderung Datum
                             Festigkeit                             333-QL17-R01 ver.1                         25.05.2017
                             Nabenkappe                             Coppetta Eltex                             02.03.2007
                             Radbeschreibung                        D121                                       15.11.2017
                             Radmuttern                             Dadi Nut                                   02.03.2007      02      07.07.2008
                             Radschraube M14x1,25 KU                S17F29-KL100                               18.04.2014
                             Radschraube M14x1,5 KU                 LS17D27R14                                 30.06.2003      05      02.05.2012
                             Radschrauben                           Viti Boldt                                 02.07.2007      01      08.07.2008
                             Radzeichnung                           DW01_J9021245_Blank                        21.10.2016
                             Radzeichnung 108A                      DW01_J9021555_108A                         21.10.2016
                             Radzeichnung 112A                      DW01_J9021405_112A                         21.10.2016
                             Radzeichnung 112A-1                    DW01_J9021405_112A-1                       21.10.2016
                             Radzeichnung 112C                      DW01_J9021255_112C                         21.10.2016
                             Radzeichnung 114A                      DW01_J9021405_114A                         21.10.2016
                             Radzeichnung 114A-1                    DW01_J9021405_114A-1                       21.10.2016
                             Radzeichnung 114A-2                    DW01_J9021405_114A-2                       21.10.2016
§ 22 51304, Erweiterung 03




                             Radzeichnung 120A                      DW01_J9021355_120A                         21.10.2016
                             Radzeichnung 120A                      DW01_J9021405_120A                         21.10.2016
                             Radzeichnung 120A-1                    DW01_J9021355_120A-1                       21.10.2016
                             Radzeichnung 120A-1                    DW01_J9021405_120A-1                       21.10.2016
                             Radzeichnung 120A-1                    DW01_J9021355_120A-1                       21.10.2016
                             Radzeichnung 120F                      DW01_J9021485_120F                         21.10.2016
                             Radzeichnung 130C                      DW01_J9021505_130C                         21.10.2016
                             Zentrierringe                          CBL Z1                                     02.03.2012      2       04.03.2012




                                                                    Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
                                                     von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.4. ANLAGE: Radabdeckung                                        Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                          Seite: 1 von 1

                             Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
                             Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
                             Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


                             Vorderachse
                             Bereich 30 Grad vor der Radmitte        Bereich 50 Grad hinter der Radmitte          Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
                             Zu Auflage 241 bzw. 245                 Zu Auflage 242 bzw. 246                      hinter der Radmitte
                                                                                                                  Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
§ 22 51304, Erweiterung 03




                             Hinterachse
                             Bereich 30 Grad vor der Radmitte        Bereich 50 Grad hinter der Radmitte          Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
                             Zu Auflage 243 bzw. 247                 Zu Auflage 244 bzw. 248                      hinter der Radmitte
                                                                                                                  Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




                                                                     Benannt unter Registriernummer KBA-P00100-10
                                                      von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                     Seite: 1 von 3

                             Fahrzeughersteller                       : FORD MOTOR, JAGUAR
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm          : 9 J X 21 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 55
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 108/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung         Ausführungsbezeichnung                          Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                              Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                              Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
                             121xx-5108A55634 LK 108                     ohne                        63,4                    850     2280    02/17
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : FORD MOTOR
                             Befestigungsteile                        : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
§ 22 51304, Erweiterung 03




                             Zubehör                                  : DW402
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 180 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     Edge
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW        Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
                             SBF          e1*2007/46*1524*..       132 - 175 245/40R21 100                              Allradantrieb;
                                                                             255/40R21 102                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                        73C; 74D

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : JAGUAR
                             Befestigungsteile                        : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                  : DW463
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 160 Nm
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 2 von 3
                             Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR XK, XKR, XKR-S, F-TYPE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
                             QQ6          e11*2001/116*0272*.. 250 - 405 255/30R21 93Y 5HI; 57E; 6A5                  erhöhtes
                                                                                                                      Anzugsmoment
                                                                                                                      160 Nm; Jaguar F-Type;
                                                                                                                      Cabrio; Coupe;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A; 740; 76A

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
§ 22 51304, Erweiterung 03




                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
                             5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
                                  10% nach ETRTO zulässig.
                             6A5) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                     Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                        255/30R21
                                                 Hinterachse:                        295/25R21
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                                  Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                                  von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                                  wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                                  1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                                  2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                                  3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
§ 22 51304, Erweiterung 03




                                  Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                                  4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                                  zu überprüfen.
                                  5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                                  nochmals zu überprüfen.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                             76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeughersteller                      : AUDI, BMW AG, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, PORSCHE,
                                                                       QUATTRO GmbH, VOLKSWAGEN
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm          : 9 J X 21 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 25
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung         Ausführungsbezeichnung                          Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                              Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                              Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
                             121xx-5112A25666 LK 112 A                   ohne                        66,6                    890     2400    02/17
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : AUDI
§ 22 51304, Erweiterung 03




                             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                 : DW4169
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : F2; F8; 4G; 4G1
                                                                       180 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment; 4H erhöhtes
                                                                       Anzugsmoment
                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
                             4G           e1*2007/46*0436*..  100 - 245 245/30R21 91Y nicht Kombi; 11A; 24J;            A6; nicht A6 allroad
                             4G1          e13*2007/46*1147*..                         248; 26B; 260; 272;               quattro; S6; Kombi;
                                                                                      5GG                               Stufenheck;
                                                              100 - 331 255/30R21 93Y nicht Kombi                       Allradantrieb;
                                                                                      Allradantrieb; 11A; 241;          Frontantrieb;
                                                                                      244; 246; 247; 26B;               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                      261; 273; 5HA                     12A; 51A; 573; 71K;
                                                                        265/30R21 96Y 11A; 241; 244; 246;               723; 73C; 74A
                                                                                      247; 26B; 261; 273
                             4G           e1*2007/46*0436*..  140 - 245 255/30R21 93Y 11A; 26B; 260; 271;               A7 Sportback; S7
                             4G1          e13*2007/46*1147*..                         5HA                               Sportback; Coupe; 4-
                                                              140 - 331 265/30R21 96Y 11A; 245; 248; 26B;               türig; Allradantrieb;
                                                                                      260; 271                          Frontantrieb;
                                                                        275/30R21 98  11A; 245; 248; 26N;               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                      27F                               12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                        723; 729; 73C; 74A
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 2 von 35
                             Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim, A6/S6 Avant, A6 all quattro
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen      Auflagen
                             F2           e1*2007/46*1801*.. 120 - 257 245/35R21 96   11A; 24J; 244; 26B;     A6; Kombilimousine;
                                                                                      27H                     Limousine;
                                                                       255/35R21 98   11A; 241; 244; 246;     Allradantrieb;
                                                                                      247; 26B; 26N; 27H      Frontantrieb;
                                                                       265/30R21 96   11A; 24C; 244; 247;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                      26B; 26N; 27F           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                       265/35R21 101 11A; 24C; 244; 247;      73C; 74A; 77E
                                                                                      26B; 26N; 27F
                                                                       275/30R21 98   11A; 24C; 244; 247;
                                                                                      26B; 26N; 27F
                             F2           e1*2007/46*1801*.. 120 - 250 245/35R21 96   11A; 26P                A7 Sportback;
                                                                       255/35R21 98   11A; 248; 26N; 26P      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       265/30R21 96   11A; 248; 26B; 26N      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                       265/35R21 101 11A; 248; 26B; 26N       73C; 74A; 77E
                                                                       275/30R21 98   11A; 245; 248; 26B;
                                                                                      26N

                             Verkaufsbezeichnung:     A8 L, A8
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
§ 22 51304, Erweiterung 03




                             F8           e1*2007/46*1751*..  210 - 250 255/35R21 98         11A; 26B                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        265/35R21 101        11A; 248; 26B; 27I        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                        275/30R21 98         11A; 245; 248; 26B; 27I   73C; 74A
                                                                        275/35R21 99         11A; 245; 248; 26B; 27I

                             Verkaufsbezeichnung:     A8L, A8, S8
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen      Auflagen
                             4H           e1*2007/46*0284*..  155 - 309 255/35R21 98     11A; 21B; 22I; 260; 51J erhöhtes
                                                                                                                 Anzugsmoment
                                                                                                                 180 Nm; kurzer
                                                                           265/35R21 101 11A; 21B; 22I; 245;     Radstand; langer
                                                                                         248; 260; 270           Radstand;
                                                                           275/30R21 98  11A; 21B; 22B; 24J;     Allradantrieb;
                                                                                         248; 261; 270           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           275/35R21     11A; 21B; 22B; 24J;     12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         248; 270; 51G           723; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                 740

                             Verkaufsbezeichnung:     Q5, SQ5
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
                             FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 245/40R21 100 11A; 24J; 244; 26N                erhöhtes
                                                                                                                       Anzugsmoment
                                                                           255/40R21 102 11A; 241; 244; 246;           180 Nm; Q5; SQ5;
                                                                                         26J; 26P; 27I                 Allradantrieb;
                                                                           265/40R21 105 11A; 24C; 244; 247;           Frontantrieb;
                                                                                         26J; 26P; 27I                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           275/35R21 99  11A; 24C; 244; 247;           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         26J; 26P; 27I                 73C; 74A; 740

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 3 von 35


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : QUATTRO GmbH
                             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                 : DW4169
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 180 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     Q5
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
                             FY           e1*2007/46*1685*..     100 - 260 245/40R21 100 11A; 24J; 244; 26N           erhöhtes
                                                                                                                      Anzugsmoment
                                                                           255/40R21 102 11A; 241; 244; 246;          180 Nm; Q5;
                                                                                         26J; 26P; 27I                Allradantrieb;
                                                                           265/40R21 105 11A; 24C; 244; 247;          Frontantrieb;
                                                                                         26J; 26P; 27I                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           275/35R21 99  11A; 24C; 244; 247;          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         26J; 26P; 27I                73C; 74A; 740

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§ 22 51304, Erweiterung 03




                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : BMW AG
                             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                 : Serie
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 140 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     X Reihe
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen            Auflagen zu Reifen           Auflagen
                             F2X          e1*2007/46*1824*..  85 - 170 245/30R21 91      11A; 21J; 22B; 22F;          BMW X2 (F39);
                                                                                         24C; 244; 247                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           255/30R21 93  11A; 21J; 22B; 22F;          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         24C; 24D                     73C; 74D
                                                                           265/30R21 96  11A; 21J; 22B; 22F;
                                                                                         24C; 24D
                             G4X            e1*2007/46*1881*..   240 - 265 245/40R21 100 11A; 26P; 57E; 6AQ           M SERIE;
                                                                           255/40R21 102 11A; 26N; 26P; 57E;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         6AR                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74D; 76A; 77E
                             G4X            e1*2007/46*1881*..   120 - 195 245/40R21 100 11A; 26P; 57E; 6AQ           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           255/40R21 102 11A; 26N; 26P; 57E;          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         6AR                          73C; 74D; 76A; 77E

                             Verkaufsbezeichnung:     X-Reihe
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
                             G3X          e1*2007/46*1797*..  100 - 195 245/40R21 100 11A; 248; 26P; 27I      Allradantrieb;
                                                                        255/40R21 102 11A; 245; 248; 26P; 27I Heckantrieb;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        265/35R21 101 11A; 244; 245; 26B;     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                      27B                     73C; 74D
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 4 von 35
                             Verkaufsbezeichnung:     X-Reihe
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             G3X          e1*2007/46*1797*..  100 - 195 265/35R21 101 11A; 244; 27B; 57F              Allradantrieb;
                                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74D; 76B
                             G3X            e1*2007/46*1797*..   240 - 265 245/40R21 100 YBP; 11A; 248; 26P;          Allradantrieb;
                                                                                         27I                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           255/40R21 102 YBQ; 11A; 245; 248;          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         26P; 27I                     73C; 74D
                                                                           265/35R21 101 11A; 244; 245; 26B;
                                                                                         27B
                             G3X            e1*2007/46*1797*..   240 - 265 265/35R21 101 11A; 244; 27B; 57F           Allradantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 73C; 74D;
                                                                                                                      76B

                             Verkaufsbezeichnung:     5er Reihe
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             G5K          e1*2007/46*1750*..  100 - 294 255/30R21 93W YAK; 11A; 24J; 26B;             Kombilimousine;
§ 22 51304, Erweiterung 03




                                                                                      26N; 5HA; 57E; 6A5              Allradantrieb;
                                                                        265/30R21 96Y 11A; 24J; 244; 247;             Heckantrieb;
                                                                                      26B; 26J; 27H; 5IE              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74D
                             G5L            e1*2007/46*1688*..   100 - 340 255/30R21 93W YAK; 11A; 24J; 26B;          Limousine;
                                                                                         26N; 5AK; 57E; 6A5           Allradantrieb;
                                                                           265/30R21 96Y 11A; 24J; 244; 247;          Heckantrieb;
                                                                                         26B; 26J; 27H; 5IE           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74D

                             Verkaufsbezeichnung:     6er-Reihe
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             G6GT         e1*2007/46*1791*..  120 - 265 245/35R21 96W GAG; 57E                        nicht für Fzg.
                                                                                                                      Versionen /?????9??;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74D; 76A; 77E

                             Verkaufsbezeichnung:     7er Reihe
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             7L           e1*2007/46*0276*..  155 - 330 245/35R21 96         GAG; 57E                 ab
                                                                                                                      e1*2007/46*0276*10;
                                                                           255/35R21 98      XFU; XFV; 11A; 26P;      Allradantrieb;
                                                                                             57E                      Heckantrieb;
                                                                                                                      Luftfederung;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74D; 76A
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 5 von 35
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : DAIMLER (D), MERCEDES-AMG
                             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                       für Typ : R1EC (Kugelbund)
                             Zubehör                                 : DW4169
                             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                       für Typ : 222; 221; R1ECLS; 212
                             Zubehör                                 : DW4169
                             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                       für Typ : R1EC (Kugelbund)
                             Zubehör                                 : DW4169
                             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                       für Typ : 245G AMG; 245G; 204 X; 221; 212; 222
§ 22 51304, Erweiterung 03




                             Zubehör                                 : DW4169
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 130 Nm für Typ : 245G; 245G AMG
                                                                       150 Nm für Typ : R1EC; R1ECLS; 204 X; 221; 222
                                                                       150 Nm ( GLC ) für Typ : 204 X
                                                                       150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
                             Verkaufsbezeichnung:    A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen       Auflagen zu Reifen  Auflagen
                             245G AMG e1*2007/46*1207*..    80 - 280 245/35R21 96 11A; 24C; 244; 247; nicht Sportfahrwerk;
                                                                                  26P; 27B; 27H       GLA; nicht
                                                                     255/35R21 98 11A; 24C; 244; 247; Fahrdynamik Paket;
                                                                                  26B; 26N; 27B; 27F  Offroad-Fahrwerk;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                      73C; 74A
                             245G AMG e1*2007/46*1207*..    80 - 280 245/35R21 96 11A; 24C; 244; 247; nicht Sportfahrwerk;
                                                                                  26B; 26J; 27B; 27F  GLA; nicht
                                                                     255/35R21 98 11A; 24C; 24D; 26B; Fahrdynamik Paket;
                                                                                  26J; 27B; 27F       nicht Offroad-
                                                                                                      Fahrwerk;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                      73C; 74A
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 6 von 35
                             Verkaufsbezeichnung:    A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen       Auflagen zu Reifen  Auflagen
                             245G AMG e1*2007/46*1207*..    80 - 280 245/35R21 96 11A; 242; 244; 245; Sportfahrwerk; GLA;
                                                                                  247; 26B; 26J; 27B; nicht Offroad-
                                                                                  27F
                                                                     255/35R21 98 11A; 24C; 244; 247; Fahrwerk; Fahrdynamik-
                                                                                  26B; 26J; 27B; 27F  Paket; Allradantrieb;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                      73C; 74A

                             Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
                             245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/35R21 96 11A; 24C; 244; 247;               nicht Sportfahrwerk;
                                                                                    26P; 27B; 27H                     GLA; nicht
                                                                       255/35R21 98 11A; 24C; 244; 247;               Fahrdynamik Paket;
                                                                                    26B; 26N; 27B; 27F                Offroad-Fahrwerk;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
§ 22 51304, Erweiterung 03




                                                                                                                      73C; 74A
                             245G           e1*2001/116*0470*..   80 - 280 245/35R21 96      11A; 24C; 244; 247;      nicht Sportfahrwerk;
                                                                                             26B; 26J; 27B; 27F       GLA; nicht
                                                                           255/35R21 98      11A; 24C; 24D; 26B;      Fahrdynamik Paket;
                                                                                             26J; 27B; 27F            nicht Offroad-
                                                                                                                      Fahrwerk;
                                                                                                                      Komfortfahrwerk;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A
                             245G           e1*2001/116*0470*..   80 - 280 245/35R21 96      11A; 242; 244; 245;      Sportfahrwerk; GLA;
                                                                                             247; 26B; 26J; 27B;      nicht Offroad-
                                                                                             27F
                                                                           255/35R21 98      11A; 24C; 244; 247;      Fahrwerk; Fahrdynamik-
                                                                                             26B; 26J; 27B; 27F       Paket; Allradantrieb;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A

                             Verkaufsbezeichnung:     CLS-Klasse
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             R1ECLS       e1*2007/46*1818*.. 210 - 250 255/30R21 93          11A; 24J; 26J; 26N;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             57E; 6A5                 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A; 76A; 77E
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 7 von 35
                             Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             R1EC         e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 245/30R21 91Y YAU; 11A; 241; 246;              Coupé; Cabrio;
                                                                                     26B; 26J; 5GG; 57E               Allradantrieb;
                                                                       255/30R21 93Y 11A; 24C; 26B; 26J;              Heckantrieb;
                                                                                     5HA; 57E; 6BK                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A; 76A
                             R1EC           e1*2007/46*1666*..    120 - 270 255/30R21 93Y 11A; 24C; 244; 247;         Coupé; Cabrio;
                                                                                          26B; 26J; 27F; 6BK          Allradantrieb;
                                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A
                             212            e1*2001/116*0501*..   110 - 250 245/30R21 91Y YAU; 11A; 241; 246;         Baureihe W213;
                                                                                          26B; 26J; 57E               Allradantrieb;
                                                                  110 - 270 255/30R21 93Y 11A; 24C; 26B; 26J;         Heckantrieb;
                                                                                          5HA; 57E; 6BK               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A; 76A
                             212            e1*2001/116*0501*..   110 - 270 255/30R21 93Y 11A; 24C; 244; 247;         Baureihe W213;
                                                                                          26B; 26J; 27F; 5HA;         Allradantrieb;
§ 22 51304, Erweiterung 03




                                                                                          6BK
                                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A

                             Verkaufsbezeichnung:     GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 245/40R21 100        YBP; 11A; 245            GLC Coupé;
                                                                        255/40R21 102        YBQ; 11A; 24J            Allradantrieb;
                                                                        275/35R21 99         YBP; 11A; 241; 246;      Heckantrieb;
                                                                                             26P                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A
                             204 X          e1*2001/116*0480*..   100 - 190 245/40R21 100 11A; 24J; 248               GLC; Kombilimousine;
                                                                            255/40R21 102 11A; 24J; 248               Allradantrieb;
                                                                            275/35R21 99  11A; 24C; 244; 26P          Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A

                             Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             221          e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 255/35R21 98Y XFU; XFV; 11A; 24C;             ab Mj.2013 (Baureihe
                             222          e1*2007/46*0960*..                          26B; 26N; 57E                   222); nicht AMG Sport-
                                                                                                                      Paket; Limousine;
                                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A; 76A
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 8 von 35
                             Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             221          e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 255/35R21 98Y 11A; 22M; 24C; 26J;             ab Mj.2013 (Baureihe
                             222          e1*2007/46*0960*..                          26N                             222); nicht AMG Sport-
                                                                                                                      Paket; Limousine;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 6AA; 71K;
                                                                                                                      723; 73C; 74A

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : PORSCHE
                             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                 : DW4169
§ 22 51304, Erweiterung 03




                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 160 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen Auflagen
                             95BN         e13*2007/46*1164*.. 155 - 324 255/40R21 102 57E; 6AR           ab
                                                                        265/40R21 105 57E; 575           e13*2007/46*1164*02;
                                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 6AA; 71K;
                                                                                                         723; 73C; 74A; 76A;
                                                                                                         PDG

                             Verkaufsbezeichnung:     MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN, MACAN GTS
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen Auflagen
                             95B          e13*2007/46*1165*.. 155 - 324 255/40R21 102 57E; 6AR           ab
                                                                        265/40R21 105 57E; 575           e13*2007/46*1165*02;
                                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 6AA; 71K;
                                                                                                         723; 73C; 74A; 76A;
                                                                                                         PDG

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : VOLKSWAGEN
                             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 9 von 35
                             Zubehör                                 : DW4169
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 180 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     TOUAREG
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             CR           e1*2007/46*1827*.. 170 - 250 265/45R21 104                                  erhöhtes
                                                                                                                      Anzugsmoment
                                                                                                                      180 Nm;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A; 740; 77E

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
§ 22 51304, Erweiterung 03




                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  herzustellen.
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 10 von 35
                             22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                    des Reifens) herzustellen.
                             22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                  des Reifens) herzustellen.
                             241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
§ 22 51304, Erweiterung 03




                             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                                  des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                                  Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 11 von 35
                                   des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                   genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
§ 22 51304, Erweiterung 03




                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 12 von 35
                             27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
§ 22 51304, Erweiterung 03




                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                             57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
                             57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                             5AK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 650kg.
                             5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1230kg.
                             5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1300kg.
                             5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1420kg.
                             6A5) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                Vorderachse:                           255/30R21
                                                Hinterachse:                           295/25R21
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                                  deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             6AQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                     Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                        245/40R21
                                                 Hinterachse:                        275/35R21
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 51304, Erweiterung 03




                             6AR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                     Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                        255/40R21
                                                 Hinterachse:                        285/35R21
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             6BK) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                      Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                         255/30R21
                                                 Hinterachse:                         295/25R21
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                                   Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
                                   Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
                                   Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                                  Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                                  von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
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                             740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                                  wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                                  1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                                  2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                                  3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                                  Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                                  4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                                  zu überprüfen.
                                  5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                                  nochmals zu überprüfen.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                             76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
                             76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
§ 22 51304, Erweiterung 03




                             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                             GAG) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                                  Reifengröße:
                                  Vorderachse: 245/35R21
                                  Hinterachse: 275/30R21
                                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                             PDG) Nicht zulässig für Fahrzeuge mit Keramik-Bremsscheiben (PCCB)!
                             XFU) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          255/35R21
                                                 Hinterachse:                          285/30R21
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             XFV) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          255/35R21
                                                 Hinterachse:                          295/30R21
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 15 von 35
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             YAK) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                      Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                         255/30R21
                                                 Hinterachse:                         275/30R21
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                                   Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                                   tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                                   Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             YAU) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          245/30R21
                                                 Hinterachse:                          275/25R21
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
§ 22 51304, Erweiterung 03




                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             YBP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          245/40R21
                                                 Hinterachse:                          275/35R21
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             YBQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          255/40R21
                                                 Hinterachse:                          285/35R21
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 16 von 35


                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     AUDI
                                    Fahrzeugtyp:    F2
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1801*..
                                    Handelsbez.:    A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim, A6/S6 Avant, A6 all quattro

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26P                      x = 200             y = 200                   VA
                                          26B                      x = 250             y = 250                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 51304, Erweiterung 03




                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                   x = 250       y = 250             8                 VA
                                          26J                   x = 250       y = 250            30                 VA
                                          27H                   x = 250       y = 300             8                 HA
                                          27F                   x = 250       y = 300            20                 HA
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 17 von 35

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     AUDI
                                    Fahrzeugtyp:    4G
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
                                    Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

                                    Variante(n):    Allradantrieb, Coupe, Nur A7

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 230             y = 250                   VA
                                          26P                      x = 180             y = 200                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 230       y = 250            28                 VA
§ 22 51304, Erweiterung 03




                                          26N                   x = 230       y = 250             8                 VA
                                          27F                   x = 270       y = 350            27                 HA
                                          27H                   x = 270       y = 350             8                 HA
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 18 von 35

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     AUDI
                                    Fahrzeugtyp:    FY
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1550*..
                                    Handelsbez.:    Q5, SQ5

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          27B                      x = 250             y = 300                   HA
                                          27I                      x = 250             y = 250                   HA
                                          26B                      x = 250             y = 250                   VA
                                          26P                      x = 250             y = 200                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 51304, Erweiterung 03




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 250       y = 250            10                 VA
                                          26N                   x = 250       y = 250            10                 VA
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 19 von 35

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     AUDI
                                    Fahrzeugtyp:    F2
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1801*..
                                    Handelsbez.:    A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim, A6/S6 Avant, A6 all quattro

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26P                      x = 200             y = 300                   VA
                                          26B                      x = 250             y = 350                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                   x = 250       y = 350             8                 VA
§ 22 51304, Erweiterung 03




                                          26J                   x = 250       y = 350            30                 VA
                                          27H                   x = 200       y = 350             8                 HA
                                          27F                   x = 200       y = 350            30                 HA
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 20 von 35

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     AUDI
                                    Fahrzeugtyp:    F8
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1751*..
                                    Handelsbez.:    A8 L, A8

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 250             y = 250                   VA
                                          27I                      x = 200             y = 200                   HA
                                          27B                      x = 250             y = 250                   HA
                                          26P                      x = 200             y = 200                   VA
§ 22 51304, Erweiterung 03
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 21 von 35

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     AUDI
                                    Fahrzeugtyp:    4G
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
                                    Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

                                    Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 400             y = 200                   VA
                                          26P                      x = 350             y = 150                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 400       y = 200            22                 VA
§ 22 51304, Erweiterung 03




                                          26N                   x = 400       y = 200             8                 VA
                                          27F                   x = 270       y = 400            30                 HA
                                          27H                   x = 270       y = 400             8                 HA
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 22 von 35

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     BMW AG
                                    Fahrzeugtyp:    G5L
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1688*..
                                    Handelsbez.:    5er Reihe

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 300             y = 250                   VA
                                          26P                      x = 250             y = 200                   VA
                                          27B                      x = 230             y = 300                   HA
                                          27I                      x = 180             y = 250                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 51304, Erweiterung 03




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 300       y = 250            30                 VA
                                          26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
                                          27F                    x230         y = 300            30                 HA
                                          27H                   x = 230       y = 300             8                 HA
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 23 von 35

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     BMW AG
                                    Fahrzeugtyp:    G4X
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1881*..
                                    Handelsbez.:    X Reihe

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 200             y = 200                   VA
                                          26P                      x = 200             y = 200                   VA
                                          27B                      x = 200             y = 200                   HA
                                          27I                      x = 200             y = 200                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 51304, Erweiterung 03




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 250       y = 250            30                 VA
                                          26N                   x = 250       y = 250             8                 VA
                                          27F                   x = 250       y = 250            25                 HA
                                          27H                   x = 250       y = 250             8                 HA
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 24 von 35

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     BMW AG
                                    Fahrzeugtyp:    G3X
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1797*..
                                    Handelsbez.:    X-Reihe

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 250             y = 250                   VA
                                          27I                      x = 200             y = 250                   HA
                                          27B                      x = 250             y = 300                   HA
                                          26P                      x = 200             y = 200                   VA
§ 22 51304, Erweiterung 03
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     BMW AG
                                    Fahrzeugtyp:    G5K
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1750*..
                                    Handelsbez.:    5er Reihe

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 300             y = 250                   VA
                                          26P                      x = 250             y = 200                   VA
                                          27B                      x = 230             y = 300                   HA
                                          27I                      x = 180             y = 250                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 51304, Erweiterung 03




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 300       y = 250            30                 VA
                                          26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
                                          27F                    x230         y = 300            30                 HA
                                          27H                   x = 230       y = 300             8                 HA
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 26 von 35

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     BMW AG
                                    Fahrzeugtyp:    7L
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0276*..
                                    Handelsbez.:    7er Reihe

                                    Variante(n):    ab e1*2007/46*0276*10, Allradantrieb, Hinterachslenkung, Luftfederung

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 380             y = 270                   VA
                                          26P                      x = 330             y = 220                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 380       y = 270            18                 VA
§ 22 51304, Erweiterung 03




                                          26N                   x = 380       y = 270             8                 VA
                                          27F                   x = 270       y = 300            30                 HA
                                          27H                   x = 270       y = 300             8                 HA
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 27 von 35

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     DAIMLER
                                    Fahrzeugtyp:    245G
                                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
                                    Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

                                    Variante(n):    Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26P                      x = 280             y = 240                   VA
                                          27B                      x = 300             y = 280                   HA
                                          27I                      x = 250             y = 200                   HA
                                          26B                      x = 350             y = 340                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 51304, Erweiterung 03




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 350       y = 340            25                 VA
                                          26N                   x = 350       y = 340             8                 VA
                                          27F                   x = 300       y = 280            30                 HA
                                          27H                   x = 300       y = 280             8                 HA
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     DAIMLER
                                    Fahrzeugtyp:    R1ECLS
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1818*..
                                    Handelsbez.:    CLS-Klasse

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26P                      x = 200             y = 230                   VA
                                          26B                      x = 250             y = 280                   VA
                                          27I                      x = 230             y = 250                   HA
                                          27B                      x = 280             y = 300                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 51304, Erweiterung 03




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 250       y = 280            25                 VA
                                          26N                   x = 250       y = 280             8                 VA
                                          27F                   x = 280       y = 300            25                 HA
                                          27H                   x = 280       y = 300             8                 HA
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 29 von 35

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     DAIMLER
                                    Fahrzeugtyp:    204 X
                                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0480*..
                                    Handelsbez.:    GLC-KLASSE, GLK-KLASSE

                                    Variante(n):    GLC

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26P                      x = 230             y = 230                   VA
                                          26B                      x = 280             y = 280                   VA
§ 22 51304, Erweiterung 03
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 30 von 35

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     DAIMLER
                                    Fahrzeugtyp:    R1EC
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1666*..
                                    Handelsbez.:    E-KLASSE

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 350             y = 300                   VA
                                          26P                      x = 300             y = 250                   VA
                                          27P                      x = 280             y = 400                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
§ 22 51304, Erweiterung 03




                                          26N                   x = 350       y = 300             8                 VA
                                          26J                   x = 350       y = 300            30                 VA
                                          27H                   x = 280       y = 400             8                 HA
                                          27F                   x = 280       y = 400            30                 HA
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 31 von 35

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     DAIMLER
                                    Fahrzeugtyp:    221
                                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0335*..
                                    Handelsbez.:    S-Klasse

                                    Variante(n):    ab Mj.2013, Heckantrieb

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 320             y = 350                   VA
                                          26P                      x = 270             y = 300                   VA
                                          27B                      x = 150             y = 380                   HA
                                          27I                      x = 100             y = 330                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 51304, Erweiterung 03




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 320       y = 350            18                 VA
                                          26N                   x = 320       y = 350            18                 VA
                                          27F                   x = 150       y = 380            12                 HA
                                          27H                   x = 150       y = 380             9                 HA
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 32 von 35

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     DAIMLER
                                    Fahrzeugtyp:    245G
                                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
                                    Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

                                    Variante(n):    GLA, Offroad-Fahrwerk

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26P                      x = 280             y = 240                   VA
                                          27B                      x = 300             y = 280                   HA
                                          27I                      x = 250             y = 200                   HA
                                          26B                      x = 350             y = 340                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 51304, Erweiterung 03




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 350       y = 340            11                 VA
                                          26N                   x = 350       y = 340             8                 VA
                                          27F                   x = 300       y = 280            20                 HA
                                          27H                   x = 300       y = 280             8                 HA
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 33 von 35

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     DAIMLER
                                    Fahrzeugtyp:    212
                                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0501*..
                                    Handelsbez.:    E-KLASSE

                                    Variante(n):    Baureihe W213

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 350             y = 300                   VA
                                          26P                      x = 300             y = 250                   VA
                                          27P                      x = 280             y = 400                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
§ 22 51304, Erweiterung 03




                                          26N                   x = 350       y = 300             8                 VA
                                          26J                   x = 350       y = 300            30                 VA
                                          27H                   x = 280       y = 400             8                 HA
                                          27F                   x = 280       y = 400            30                 HA
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 34 von 35

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     DAIMLER
                                    Fahrzeugtyp:    204 X
                                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0480*..
                                    Handelsbez.:    GLC-KLASSE, GLK-KLASSE

                                    Variante(n):    GLC Coupé

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 280             y = 280                   VA
                                          26P                      x = 230             y = 230                   VA
                                          27B                      x = 360             y = 350                   HA
                                          27I                      x = 310             y = 300                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 51304, Erweiterung 03




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                   x = 280       y = 280             3                 VA
                                          26J                   x = 280       y = 280             6                 VA
                                          27H                   x = 360       y = 350             8                 HA
                                          27F                   x = 360       y = 350            11                 HA
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 35 von 35

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     QUATTRO
                                    Fahrzeugtyp:    FY
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1685*..
                                    Handelsbez.:    Q5

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 250             y = 250                   VA
                                          26P                      x = 250             y = 200                   VA
                                          27B                      x = 250             y = 300                   HA
                                          27I                      x = 250             y = 250                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 51304, Erweiterung 03




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 250       y = 250            10                 VA
                                          26N                   x = 250       y = 250            10                 VA
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                    Seite: 1 von 12

                             Fahrzeughersteller                       : AUDI, BMW AG, DAIMLER (D), QUATTRO GmbH, VOLKSWAGEN
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm          : 9 J X 21 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 25
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung         Ausführungsbezeichnung                          Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                              Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                              Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
                             121xx-5112C25666 LK 112 C                   ohne                        66,6                    880     2406    02/17
                             121xx-5112C25666 LK 112 C                   ohne                        66,6                    890     2400    02/17
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUDI
§ 22 51304, Erweiterung 03




                             Befestigungsteile                        : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm,
                                                                        für Typ : 4L1; 4L
                             Zubehör                                  : Serie
                             Befestigungsteile                        : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm, für
                                                                        Typ : FY
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 140 Nm für Typ : FY
                                                                        160 Nm für Typ : 4L; 4L1
                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q7, Q7 e-tron, SQ7, Q8
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             4L           e1*2001/116*0350*.. 155 - 245 265/45R21 104Y 11A; 26P                         ab
                                                              320       265/45R21 M+S 11A; 26P; 52J                     e1*2001/116*0350*20;
                                                                                                                        Q7,SQ7; Allradantrieb;
                                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                        73C; 74D; 74E; 75I;
                                                                                                                        77E; PDH
                             4L             e1*2001/116*0350*..    170 - 250 275/45R21 110                              Q8;
                                                                             285/45R21 109                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                        73C; 74D; 75I; 77E

                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q7, SQ7
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             4L1          e13*2007/46*1081*.. 155 - 245 265/45R21 104Y 11A; 26P                         ab
                                                              320       265/45R21 M+S 11A; 26P; 52J                     e13*2007/46*1081*06;
                                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                        73C; 74D; 74E; 75I;
                                                                                                                        77E; PDH
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 2 von 12
                             Verkaufsbezeichnung:     Q5, SQ5
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 245/40R21 100 11A; 24J; 244; 26N               Q5; SQ5;
                                                                       255/40R21 102 11A; 241; 244; 246;              Allradantrieb;
                                                                                     26J; 26P; 27I                    Frontantrieb;
                                                                       265/40R21 105 11A; 24C; 244; 247;              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     26J; 26P; 27I                    12A; 51A; 71K; 723;
                                                                       275/35R21 99  11A; 24C; 244; 247;              73C; 74D
                                                                                     26J; 26P; 27I

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : QUATTRO GmbH
                             Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 140 Nm
§ 22 51304, Erweiterung 03




                             Verkaufsbezeichnung:     Q5
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
                             FY           e1*2007/46*1685*..     100 - 260 245/40R21 100 11A; 24J; 244; 26N           Q5; Allradantrieb;
                                                                           255/40R21 102 11A; 241; 244; 246;          Frontantrieb;
                                                                                         26J; 26P; 27I                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           265/40R21 105 11A; 24C; 244; 247;          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         26J; 26P; 27I                73C; 74D
                                                                           275/35R21 99  11A; 24C; 244; 247;
                                                                                         26J; 26P; 27I

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : BMW AG
                             Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm
                             Zubehör                                 : DW4221
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 140 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     X Reihe
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             F2X          e1*2007/46*1824*..  85 - 170 245/30R21 91          11A; 21J; 22B; 22F;      BMW X2 (F39);
                                                                                             24C; 244; 247            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           255/30R21 93      11A; 21J; 22B; 22F;      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             24C; 24D                 73C; 74A; 75I; 77E
                                                                           265/30R21 96      11A; 21J; 22B; 22F;
                                                                                             24C; 24D
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 3 von 12
                             Verkaufsbezeichnung:     X Reihe
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             G4X          e1*2007/46*1881*..  240 - 265 245/40R21 100 11A; 26P; 57E; 6AQ              M SERIE;
                                                                        255/40R21 102 11A; 26N; 26P; 57E;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                      6AR                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A; 75I; 76A;
                                                                                                                      77E
                             G4X            e1*2007/46*1881*..   120 - 195 245/40R21 100 11A; 26P; 57E; 6AQ           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           255/40R21 102 11A; 26N; 26P; 57E;          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         6AR                          73C; 74A; 75I; 76A;
                                                                                                                      77E

                             Verkaufsbezeichnung:     6er-Reihe
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             G6GT         e1*2007/46*1791*..  120 - 265 245/35R21 96W GAG; 57E                        nicht für Fzg.
                                                                                                                      Versionen /?????9??;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A; 75I; 76A;
                                                                                                                      77E
§ 22 51304, Erweiterung 03




                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : DAIMLER (D)
                             Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm
                             Zubehör                                 : DW4141
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 150 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     CLS-Klasse
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             R1ECLS       e1*2007/46*1818*.. 210 - 250 255/30R21 93          11A; 24J; 26J; 26N;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             57E; 6A5                 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A; 75I; 76A;
                                                                                                                      77E

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : VOLKSWAGEN
                             Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 29,3 mm, Durchm. 28 mm
                             Zubehör                                 : Serie
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 160 Nm
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 4 von 12
                             Verkaufsbezeichnung:     TOUAREG
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             CR           e1*2007/46*1827*.. 170 - 250 265/45R21 104                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74D; 75I; 77E

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
§ 22 51304, Erweiterung 03




                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  herzustellen.
                             22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 5 von 12
                             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                                  des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                                  Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
§ 22 51304, Erweiterung 03




                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 6 von 12
                                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                             57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
                             6A5) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                        Reifengröße:
                                                  Vorderachse:                          255/30R21
                                                  Hinterachse:                          295/25R21
                                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                    An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                    (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                    eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             6AQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                      Reifengröße:
                                                  Vorderachse:                        245/40R21
§ 22 51304, Erweiterung 03




                                                  Hinterachse:                        275/35R21
                                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             6AR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                      Reifengröße:
                                                  Vorderachse:                        255/40R21
                                                  Hinterachse:                        285/35R21
                                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                                  Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                                  von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                             74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
                             75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                                    Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                                    ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 7 von 12
                             76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
                             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                             GAG) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                                  Reifengröße:
                                  Vorderachse: 245/35R21
                                  Hinterachse: 275/30R21
                                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                             PDH) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Keramik-Bremsscheiben!
§ 22 51304, Erweiterung 03
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     AUDI
                                    Fahrzeugtyp:    FY
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1550*..
                                    Handelsbez.:    Q5, SQ5

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          27B                      x = 250             y = 300                   HA
                                          27I                      x = 250             y = 250                   HA
                                          26B                      x = 250             y = 250                   VA
                                          26P                      x = 250             y = 200                   VA
§ 22 51304, Erweiterung 03




                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 250       y = 250            10                 VA
                                          26N                   x = 250       y = 250            10                 VA
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 9 von 12

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     AUDI
                                    Fahrzeugtyp:    4L
                                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0350*..
                                    Handelsbez.:    AUDI Q7, Q7 e-tron, SQ7, Q8

                                    Variante(n):    ab e1*2001/116*0350*20, Allradantrieb

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 350             y = 400                   VA
                                          26P                      x = 300             y = 350                   VA
                                          27I                      x = 260             y = 290                   HA
§ 22 51304, Erweiterung 03
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 10 von 12

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     BMW AG
                                    Fahrzeugtyp:    G4X
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1881*..
                                    Handelsbez.:    X Reihe

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          27B                      x = 200             y = 200                   HA
                                          27I                      x = 200             y = 200                   HA
                                          26B                      x = 200             y = 200                   VA
                                          26P                      x = 200             y = 200                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 51304, Erweiterung 03




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          27F                   x = 250       y = 250            25                 HA
                                          27H                   x = 250       y = 250             8                 HA
                                          26J                   x = 250       y = 250            30                 VA
                                          26N                   x = 250       y = 250             8                 VA
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     DAIMLER
                                    Fahrzeugtyp:    R1ECLS
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1818*..
                                    Handelsbez.:    CLS-Klasse

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          27I                      x = 230             y = 250                   HA
                                          27B                      x = 280             y = 300                   HA
                                          26P                      x = 200             y = 230                   VA
                                          26B                      x = 250             y = 280                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 51304, Erweiterung 03




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          27F                   x = 280       y = 300            25                 HA
                                          27H                   x = 280       y = 300             8                 HA
                                          26J                   x = 250       y = 280            25                 VA
                                          26N                   x = 250       y = 280             8                 VA
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 12 von 12

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     QUATTRO
                                    Fahrzeugtyp:    FY
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1685*..
                                    Handelsbez.:    Q5

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          27B                      x = 250             y = 300                   HA
                                          27I                      x = 250             y = 250                   HA
                                          26B                      x = 250             y = 250                   VA
                                          26P                      x = 250             y = 200                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 51304, Erweiterung 03




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 250       y = 250            10                 VA
                                          26N                   x = 250       y = 250            10                 VA
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeughersteller                       : AUDI, BMW AG, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ, QUATTRO
                                                                        GmbH
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm          : 9 J X 21 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 40
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung         Ausführungsbezeichnung                          Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                                                och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                                              Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.      Fertig
                                              Rad                        Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
                             121xx-5112A40666 LK 112 A                   ohne                        66,6                   890     2400     02/17
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUDI
§ 22 51304, Erweiterung 03




                             Befestigungsteile                        : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                  : DW4169
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm für Typ : F2; 4G; 4G1
                                                                        180 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment
                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
                             4G           e1*2007/46*0436*..  140 - 245 255/30R21 93Y 5HA                           A7 Sportback; S7
                             4G1          e13*2007/46*1147*.. 140 - 331 265/30R21 96Y 11A; 26P                      Sportback; Coupe; 4-
                                                                                                                    türig; Allradantrieb;
                                                                                                                    Frontantrieb;
                                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                    12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                    723; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                    AFY
                             4G             e1*2007/46*0436*..     100 - 245 245/30R21 91Y nicht Kombi; 11A; 270; A6; nicht A6 allroad
                             4G1            e13*2007/46*1147*..                            5GG                      quattro; S6; Kombi;
                                                                   100 - 331 255/30R21 93Y nicht Kombi              Stufenheck;
                                                                                           Allradantrieb; 11A; 26P; Allradantrieb;
                                                                                           270; 5HA
                                                                             265/30R21 96Y 11A; 26P; 270            Frontantrieb;
                                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                    12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                    723; 73C; 74A; AFY
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 2 von 13
                             Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim, A6/S6 Avant, A6 all quattro
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen      Auflagen
                             F2           e1*2007/46*1801*.. 120 - 257 245/35R21 96                           A6; Kombilimousine;
                                                                       255/35R21 98   11A; 26P                Limousine;
                                                                       265/30R21 96   11A; 245; 248; 26P      Allradantrieb;
                                                                       265/35R21 101 11A; 245; 248; 26P       Frontantrieb;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                              73C; 74A

                             Verkaufsbezeichnung:     Q5, SQ5
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 245/40R21 100                                  erhöhtes
                                                                                                                      Anzugsmoment
                                                                           255/40R21 102                              180 Nm; Q5; SQ5;
                                                                           265/40R21 105 11A; 245; 248                Allradantrieb;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A; 740
§ 22 51304, Erweiterung 03




                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : QUATTRO GmbH
                             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                 : DW4169
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 180 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     Q5
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
                             FY           e1*2007/46*1685*..     100 - 260 245/40R21 100                              erhöhtes
                                                                                                                      Anzugsmoment
                                                                           255/40R21 102                              180 Nm; Q5;
                                                                           265/40R21 105 11A; 245; 248                Allradantrieb;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A; 740

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : BMW AG
                             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                 : Serie
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 3 von 13
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 140 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     X Reihe
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             F2X          e1*2007/46*1824*..  85 - 170 245/30R21 91          11A; 21J; 21N; 22B;      BMW X2 (F39);
                                                                                             22H; 24J; 244            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           255/30R21 93      11A; 21J; 22B; 22H;      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             24J; 244                 73C; 74D

                             Verkaufsbezeichnung:     X-Reihe
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             G3X          e1*2007/46*1797*..  100 - 195 265/35R21 101 57F                             Allradantrieb;
                                                                        275/35R21 99  YBP; 57F                        Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74D; 76B
                             G3X            e1*2007/46*1797*..    240 - 265 265/35R21 101 57F                         Allradantrieb;
                                                                            275/35R21 99  YBP; 57F                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74D; 76B
§ 22 51304, Erweiterung 03




                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
                             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                       für Typ : R1EC (Kugelbund)
                             Zubehör                                 : DW4169
                             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                       für Typ : 222; 221; 212; 164; 222; 221; 166
                             Zubehör                                 : DW4169
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 150 Nm für Typ : R1EC; 164; 166; 221; 222
                                                                       150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
                             Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             R1EC         e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 245/30R21 91Y YAU; 11A; 26N; 26P;              Coupé; Cabrio;
                                                                                     5GG; 57E                         Allradantrieb;
                                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A; 76A
                             212            e1*2001/116*0501*..   110 - 250 245/30R21 91Y YAU; 11A; 26N; 26P;         Baureihe W213;
                                                                                          57E                         Allradantrieb;
                                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A; 76A
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 4 von 13
                             Verkaufsbezeichnung:     M-KLASSE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             164          e1*2001/116*0315*.. 140 - 225 265/40R21 105 11A; 24C; 24M                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        275/35R21     11A; 24C; 24M                   12A; 51A; 71K; 723;
                                                                        103W
                                                                                                                      73C; 74A

                             Verkaufsbezeichnung:     M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             166          e1*2007/46*0598*.. 150 - 300 265/40R21 105 11A; 24J; 248                    M-Klasse; nicht GLE
                                                                       275/35R21 103 11A; 24J; 244; 247               Coupé; GLE SUV; nicht
                                                                       275/40R21 107 11A; 24J; 244; 247               GL-Klasse; nicht GLS;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                      723; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                      75I; DEL

                             Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             221          e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 255/35R21 98Y XFU; XFV; 57E                   ab Mj.2013 (Baureihe
§ 22 51304, Erweiterung 03




                             222          e1*2007/46*0960*..                                                          222); nicht AMG Sport-
                                                                                                                      Paket; Limousine;
                                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A; 76A
                             221            e1*2001/116*0335*..   150 - 335 255/35R21 98Y                             ab Mj.2013 (Baureihe
                             222            e1*2007/46*0960*..                                                        222); nicht AMG Sport-
                                                                                                                      Paket; Limousine;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 6AA; 71K;
                                                                                                                      723; 73C; 74A
                             221            e1*2001/116*0335*..   150 - 380 255/30R21        53S; 57E; 578            bis Mj.2013 (Baureihe
                                                                                                                      221); Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      729; 73C; 74A; 76A

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 5 von 13
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
§ 22 51304, Erweiterung 03




                             21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                  des Reifens) herzustellen.
                             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  herzustellen.
                             22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                  des Reifens) herzustellen.
                             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                                  Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 6 von 13
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
§ 22 51304, Erweiterung 03




                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
                                  erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             578) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                Vorderachse:                           255/30R21
                                                Hinterachse:                           285/30R21
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 7 von 13
                                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
                             57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                             5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1230kg.
                             5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1300kg.
                             6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                                  deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
§ 22 51304, Erweiterung 03




                                  Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                                  von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                                  wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                                  1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                                  2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                                  3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                                  Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                                  4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                                  zu überprüfen.
                                  5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                                  nochmals zu überprüfen.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                             75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                                    Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                                    ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                             76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
                             76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 8 von 13
                             AFY) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
                                  (Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
                             DEL) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von
                                  390mm an der Vorderachse nicht zulässig.
                             XFU) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          255/35R21
                                                 Hinterachse:                          285/30R21
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             XFV) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          255/35R21
                                                 Hinterachse:                          295/30R21
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
§ 22 51304, Erweiterung 03




                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             YAU) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          245/30R21
                                                 Hinterachse:                          275/25R21
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             YBP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          245/40R21
                                                 Hinterachse:                          275/35R21
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
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                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     AUDI
                                    Fahrzeugtyp:    4G
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
                                    Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

                                    Variante(n):    Allradantrieb, Coupe, Nur A7

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 230             y = 250                   VA
                                          26P                      x = 180             y = 200                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 51304, Erweiterung 03




                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          27F                   x = 270       y = 350            27                 HA
                                          27H                   x = 270       y = 350             8                 HA
                                          26J                   x = 230       y = 250            28                 VA
                                          26N                   x = 230       y = 250             8                 VA
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 10 von 13

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     AUDI
                                    Fahrzeugtyp:    4G
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
                                    Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

                                    Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 400             y = 200                   VA
                                          26P                      x = 350             y = 150                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          27F                   x = 270       y = 400            30                 HA
§ 22 51304, Erweiterung 03




                                          27H                   x = 270       y = 400             8                 HA
                                          26J                   x = 400       y = 200            22                 VA
                                          26N                   x = 400       y = 200             8                 VA
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 11 von 13

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     AUDI
                                    Fahrzeugtyp:    F2
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1801*..
                                    Handelsbez.:    A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim, A6/S6 Avant, A6 all quattro

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26P                      x = 200             y = 300                   VA
                                          26B                      x = 250             y = 350                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                   x = 250       y = 350             8                 VA
§ 22 51304, Erweiterung 03




                                          26J                   x = 250       y = 350            30                 VA
                                          27H                   x = 200       y = 350             8                 HA
                                          27F                   x = 200       y = 350            30                 HA
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     DAIMLER
                                    Fahrzeugtyp:    R1EC
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1666*..
                                    Handelsbez.:    E-KLASSE

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 350             y = 300                   VA
                                          26P                      x = 300             y = 250                   VA
                                          27P                      x = 280             y = 400                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
§ 22 51304, Erweiterung 03




                                          26N                   x = 350       y = 300             8                 VA
                                          26J                   x = 350       y = 300            30                 VA
                                          27H                   x = 280       y = 400             8                 HA
                                          27F                   x = 280       y = 400            30                 HA
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 13 von 13

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     DAIMLER
                                    Fahrzeugtyp:    212
                                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0501*..
                                    Handelsbez.:    E-KLASSE

                                    Variante(n):    Baureihe W213

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 350             y = 300                   VA
                                          26P                      x = 300             y = 250                   VA
                                          27P                      x = 280             y = 400                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
§ 22 51304, Erweiterung 03




                                          27H                   x = 280       y = 400             8                 HA
                                          27F                   x = 280       y = 400            30                 HA
                                          26N                   x = 350       y = 300             8                 VA
                                          26J                   x = 350       y = 300            30                 VA
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                     Seite: 1 von 8

                             Fahrzeughersteller                      : Nissan International S. A., RENAULT
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm          : 9 J X 21 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 40
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung         Ausführungsbezeichnung                          Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                              Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                              Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
                             121xx-5114A40661 LK 114,3                   ohne                        66,1                    890     2400    02/17
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : Nissan International S. A.
                             Befestigungsteile                       : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
§ 22 51304, Erweiterung 03




                                                                       für Typ : V37; (Flachb. lose)
                             Zubehör                                 : DW4102
                             Befestigungsteile                       : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : V37
                             Zubehör                                 : DW4102
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 140 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     INFINITI Q50, Q60
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             V37          e13*2007/46*1378*.. 155 - 298 245/35R21 96                                    erhöhtes
                                                                                                                        Anzugsmoment
                                                                           255/30R21 93                                 140 Nm; INFINITI Q60;
                                                                           265/30R21 96      11A; 26P; 27I              nicht mit
                                                                           275/30R21 98      11A; 26P; 27I              Bremsscheiben 355mm
                                                                                                                        an VA; Coupe;
                                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                        73C; 74A; 740
                             V37            e13*2007/46*1378*..   125 - 225 245/35R21 96     11A; 245; 248; 26P;        erhöhtes
                                                                                             27F                        Anzugsmoment
                                                                                                                        140 Nm; INFINITI Q50;
                                                                           245/40R21 100 11A; 245; 248; 26P;            Limousine;
                                                                                         27F; 54A                       Allradantrieb;
                                                                           255/35R21 98  11A; 24J; 24M; 26P;            Heckantrieb;
                                                                                         27F                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                        73C; 74A; 740

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 2 von 8


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : RENAULT
                             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                 : DW448
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 130 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     TALISMAN
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             RFD          e11*2007/46*2969*.., 81 - 147 245/30R21 91W 11A; 248; 26B; 26N;             Kombi; Limousine;
                                          e2*2007/46*0653*..                          27H                             Frontantrieb;
                                                               81 - 165 255/30R21 93  11A; 24J; 24M; 26B;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                      26J; 27H                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
§ 22 51304, Erweiterung 03




                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 3 von 8
                                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
§ 22 51304, Erweiterung 03




                                  abgedeckt sein.
                             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 4 von 8
                             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                                  berücksichtigen.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                                  Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                                  von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                                  wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                                  1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                                  2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                                  3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                                  Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                                  4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                                  zu überprüfen.
§ 22 51304, Erweiterung 03




                                  5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                                  nochmals zu überprüfen.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     NISSAN
                                    Fahrzeugtyp:    V37
                                    Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1378*..
                                    Handelsbez.:    INFINITI Q50, Q60

                                    Variante(n):    Heckantrieb, INFINITI Q50, Limousine

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 400             y = 310                   VA
                                          26P                      x = 370             y = 260                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 51304, Erweiterung 03




                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          27F                   x = 300       y = 340            30                 HA
                                          27H                   x = 300       y = 340             8                 HA
                                          26J                   x = 400       y = 310            14                 VA
                                          26N                   x = 400       y = 310             8                 VA
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 6 von 8

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     NISSAN
                                    Fahrzeugtyp:    V37
                                    Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1378*..
                                    Handelsbez.:    INFINITI Q50, Q60

                                    Variante(n):    INFINITI Q60

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 300             y = 320                   VA
                                          26P                      x = 250             y = 270                   VA
                                          27B                      x = 150             y = 370                   HA
                                          27I                      x = 100             y = 320                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 51304, Erweiterung 03




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          27H                   x = 150       y = 370             8                 HA
                                          27F                   x = 150       y = 370            14                 HA
                                          26N                   x = 300       y = 320             8                 VA
                                          26J                   x = 300       y = 320            27                 VA
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 7 von 8

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     RENAULT
                                    Fahrzeugtyp:    RFD
                                    Genehm.Nr.:     e11*2007/46*2969*..
                                    Handelsbez.:    TALISMAN

                                    Variante(n):    Frontantrieb, Kombi, Limousine, nicht Allradlenkung

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 290             y = 270                   VA
                                          26P                      x = 240             y = 220                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          27H                   x = 290       y = 320             8                 HA
§ 22 51304, Erweiterung 03




                                          27F                   x = 290       y = 320            27                 HA
                                          26N                   x = 290       y = 270             8                 VA
                                          26J                   x = 290       y = 270            30                 VA
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 8 von 8

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     RENAULT
                                    Fahrzeugtyp:    RFD
                                    Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0653*..
                                    Handelsbez.:    TALISMAN

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 290             y = 270                   VA
                                          26P                      x = 240             y = 220                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          27H                   x = 290       y = 320             8                 HA
§ 22 51304, Erweiterung 03




                                          27F                   x = 290       y = 320            27                 HA
                                          26N                   x = 290       y = 270             8                 VA
                                          26J                   x = 290       y = 270            30                 VA
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                     Seite: 1 von 8

                             Fahrzeughersteller                      : HYUNDAI Motor Company, MASERATI S.p.A., MAZDA
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm          : 9 J X 21 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 40
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung         Ausführungsbezeichnung                          Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                              Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                              Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
                             121xx-5114A40671 LK 114 -1                  ohne                        67,1                    890     2400    02/17
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : HYUNDAI Motor Company
                             Befestigungsteile                       : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
§ 22 51304, Erweiterung 03




                             Zubehör                                 : DW463
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 127 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     Santa Fe
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
                             TM           e4*2007/46*1318*.. 110 - 147 245/40R21 100 11A; 24J; 248; 26P                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       255/40R21 102 11A; 24M; 241; 246;                12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                     26B; 26N; 27I                      73C; 74A

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : MASERATI S.p.A.
                             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                 : DW495
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     QUATTROPORTE, GHIBLI, LEVANTE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
                             M156         e3*2007/46*0224*.. 184 - 257 265/40R21 105                                    LEVANTE (Modell 161);
                                                                       275/40R21 107                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                        73C; 74A

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 2 von 8
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : MAZDA
                             Befestigungsteile                       : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                 : DW463
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     Mazda CX-5
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
                             KE           e13*2007/46*1247*.. 110 - 143 245/35R21 96         11A; 24J; 248; 26P; 27I inkl. Mj.2015; nur CX-
                             KF           e13*2007/46*1803*..                                                        5; Allradantrieb;
                                                                        255/35R21 98         11A; 24J; 248; 26P; 27I Frontantrieb;
                                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                     12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                     723; 729; 73C; 74A

                             Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
                             GH           e1*2001/116*0448*.. 110 - 143 245/35R21 96         11A; 24J; 248; 26P; 27I inkl. Mj.2015; nur CX-
§ 22 51304, Erweiterung 03




                                                                                                                     5; Allradantrieb;
                                                                           255/35R21 98      11A; 24J; 248; 26P; 27I Frontantrieb;
                                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                     12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                     723; 729; 73C; 74A

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 3 von 8
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                                  des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
§ 22 51304, Erweiterung 03




                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 4 von 8
                                   bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                   beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                                  Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                                  von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
§ 22 51304, Erweiterung 03




                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 5 von 8


                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     HYUNDAI
                                    Fahrzeugtyp:    TM
                                    Genehm.Nr.:     e4*2007/46*1318*..
                                    Handelsbez.:    Santa Fe

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          27B                      x = 250             y = 300                   HA
                                          27I                      x = 250             y = 300                   HA
                                          26B                      x = 300             y = 300                   VA
                                          26P                      x = 260             y = 255                   VA
§ 22 51304, Erweiterung 03




                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 300       y = 300            10                 VA
                                          26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 6 von 8

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     MAZDA
                                    Fahrzeugtyp:    KF
                                    Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1803*..
                                    Handelsbez.:    Mazda CX-5

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          27B                      x = 340             y = 410                   HA
                                          26P                      x = 295             y = 350                   VA
                                          26B                      x = 345             y = 400                   VA
                                          27I                      x = 290             y = 360                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 51304, Erweiterung 03




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                   x = 345       y = 400             6                 VA
                                          27H                   x = 340       y = 410             7                 HA
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     MAZDA
                                    Fahrzeugtyp:    GH
                                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0448*..
                                    Handelsbez.:    MAZDA 6, MAZDA CX-5

                                    Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, nur CX-5

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          27B                      x = 340             y = 410                   HA
                                          26P                      x = 295             y = 350                   VA
                                          26B                      x = 345             y = 400                   VA
                                          27I                      x = 290             y = 360                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 51304, Erweiterung 03




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                   x = 345       y = 400             6                 VA
                                          27H                   x = 340       y = 410             7                 HA
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 8 von 8

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     MAZDA
                                    Fahrzeugtyp:    KE
                                    Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1247*..
                                    Handelsbez.:    Mazda CX-5

                                    Variante(n):    Allradantrieb, Kombi

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          27B                      x = 340             y = 410                   HA
                                          26P                      x = 295             y = 350                   VA
                                          26B                      x = 345             y = 400                   VA
                                          27I                      x = 290             y = 360                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 51304, Erweiterung 03




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                   x = 345       y = 400             6                 VA
                                          27H                   x = 340       y = 410             7                 HA
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                     Seite: 1 von 3

                             Fahrzeughersteller                      : FORD MOTOR
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm          : 9 J X 21 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 40
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung         Ausführungsbezeichnung                          Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                              Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                              Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
                             121xx-5114A40707 LK 114,3 -2                ohne                        70,7                    890     2400    02/17
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : FORD MOTOR
                             Befestigungsteile                       : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
§ 22 51304, Erweiterung 03




                             Zubehör                                 : DW402
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 204 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     MUSTANG
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             LAE          e13*2007/46*1551*.. 213 - 338 255/30R21 M+S        52J                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        255/30R21 93         YAK; YBX                   12A; 51A; 71K; 723;
                                                                        255/30R21 93         YAK; YBX; 57E              73C; 74A
                                                                        265/30R21 M+S        52J
                                                                        265/30R21 96         YAL; 57E
                                                                        265/30R21 96         YAL

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                             57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                                  Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
§ 22 51304, Erweiterung 03




                                  von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             YAK) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                      Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                         255/30R21
                                                 Hinterachse:                         275/30R21
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                                   Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                                   tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                                   Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             YAL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                      Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                         265/30R21
                                                 Hinterachse:                         285/30R21
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                                   Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                                   tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 3 von 3
                                   Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             YBX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                  Reifengröße:
                                  Vorderachse:255/30R21
                                  Hinterachse:285/30R21
                                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 51304, Erweiterung 03
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                     Seite: 1 von 4

                             Fahrzeughersteller                       : BMW AG
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm          : 9 J X 21 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 35
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 120/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung         Ausführungsbezeichnung                          Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                              Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                              Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
                             121xx-5120A35726 LK 120                     ohne                        72,6                    900     2280    02/17
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : BMW AG
                             Befestigungsteile                        : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
§ 22 51304, Erweiterung 03




                                                                        für Typ : X3; X-N1; (nur BMW X3, BMW X4)
                             Zubehör                                  : Serie
                             Befestigungsteile                        : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                        für Typ : X3; X-N1; (Nur BMW X3, BMWX4)
                             Zubehör                                  : Serie
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 140 Nm ( nur BMW X3, BMW X4 ) für Typ : X-N1
                                                                        140 Nm ( Nur BMW X3, BMWX4 ) für Typ : X-N1
                                                                        140 Nm ( nur BMW X3, BMW X4 ) für Typ : X3
                                                                        140 Nm ( Nur BMW X3, BMWX4 ) für Typ : X3
                             Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             X-N1         e1*2007/46*0454*.. 100 - 265 245/35R21 96          11A; 245; 248; 99M;        BMW X3; BMW X4;
                                                                                             99N                        Allradantrieb;
                                                                            255/35R21 98     11A; 244; 245; 99O         Heckantrieb;
                                                                            275/30R21 98     11A; 244; 57F; 99M         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                        73C; 73D
                             X-N1           e1*2007/46*0454*..     100 - 265 245/35R21 96    11A; 245; 57E; 99M;        BMW X3; BMW X4;
                                                                                             99N                        Allradantrieb;
                                                                            255/35R21 98     11A; 245; 57E; 99O         Heckantrieb;
                                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                        73C; 73D; 76A
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 2 von 4
                             Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X3, X4)
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             X3           e1*2007/46*0512*.. 100 - 265 245/35R21 96          11A; 245; 248; 99M;      BMW X3; BMW X4;
                                                                                             99N                      Allradantrieb;
                                                                           255/35R21 98      11A; 244; 245; 99O       Heckantrieb;
                                                                           275/30R21 98      11A; 244; 57F; 99M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 73D
                             X3             e1*2007/46*0512*..   100 - 265 245/35R21 96      11A; 245; 57E; 99M;      BMW X3; BMW X4;
                                                                                             99N                      Allradantrieb;
                                                                           255/35R21 98      11A; 245; 57E; 99O       Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 73D; 76A

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
§ 22 51304, Erweiterung 03




                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 3 von 4
                                   Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                   abgedeckt sein.
                             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
§ 22 51304, Erweiterung 03




                             57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                                  Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                                  von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             73D) Bei Verwendung von schlauchlosen Reifen sind die Vorschriften des Radherstellers zu beachten.
                             76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
                             99M) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          245/35R21
                                                 Hinterachse:                          275/30R21
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                                   Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             99N) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                     Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                        245/35R21
                                                 Hinterachse:                        285/30R21
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 4 von 4
                                   Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             99O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          255/35R21
                                                 Hinterachse:                          295/30R21
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                                   Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 51304, Erweiterung 03
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeughersteller                      : JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB), ROVER
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm          : 9 J X 21 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 48
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 120/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung         Ausführungsbezeichnung                          Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                                  Kennzeichnung          Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                                  Rad                    Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
                             121xx-5120F48726     LK 120 F               ohne                        72,6                    918     2406    02/17
                             121xx-5120F48726     LK 120 F               ohne                        72,6                    920     2400    02/17
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB)
§ 22 51304, Erweiterung 03




                             Befestigungsteile                       : Flachbund-muttern M14x1,5
                             Zubehör                                 : Serie
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 133 Nm für Typ : LG; LW
                                                                       140 Nm für Typ : LR
                             Verkaufsbezeichnung:     Discovery
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
                             LR           e11*2007/46*3784*.. 132 - 250 285/45R21 109                                   Kombi; Allradantrieb;
                                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                        73C; 74D

                             Verkaufsbezeichnung:     RANGE ROVER
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
                             LG           e11*2007/46*0649*.. 155 - 405 255/50R21 106                                   Allradantrieb;
                                                                        265/45R21 104                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        275/45R21 110                                   12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                        73C; 74D

                             Verkaufsbezeichnung:     Range Rover Sport
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             LW           e11*2007/46*0909*.. 155 - 423 255/50R21 106Y                                  Allradantrieb;
                                                                        265/45R21 104Y 5MA                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        275/45R21 110                                   12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                        73C; 74D; 769

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 2 von 3
                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : ROVER
                             Befestigungsteile                       : Flachbund-muttern M14x1,5
                             Zubehör                                 : Serie
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 140 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     RANGE ROVER SPORT
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             LS           e11*2001/116*0243*.. 140 - 287 265/40R21                                    10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                         105W
                                                                         275/35R21                                    11H; 12A; 51A; 573;
                                                                         103W
                                                                                                                      71K; 723; 73C; 74D;
                                                                                                                      74E; 744

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
§ 22 51304, Erweiterung 03




                             10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1800kg.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                                  Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                                  von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                                  entnehmen.
                             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                             74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
                             769) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 22-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
§ 22 51304, Erweiterung 03
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                     Seite: 1 von 3

                             Fahrzeughersteller                       : BMW AG
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm          : 9 J X 21 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 40
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 120/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung         Ausführungsbezeichnung                          Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                              Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                              Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
                             121xx-5120A40741 LK 120 A                   ohne                        74,1                    890     2280    02/17
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : BMW AG
                             Befestigungsteile                        : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
§ 22 51304, Erweiterung 03




                             Zubehör                                  : Serie
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 140 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     BMW X5 / X6
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
                             X70          e1*2001/116*0420*.. 155 - 330 255/40R21 102 XFY; 57E                          BMW X6 (Baureihe
                                                                                                                        E71);
                                                                            265/35R21 101 XFZ; 57E                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                        73C; 74D; 76A

                             Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
                             X6           e1*2007/46*0412*.. 155 - 330 255/40R21 102 XFY; 57E                           BMW X6 (Baureihe
                                                                                                                        E71);
                                                                            265/35R21 101 XFZ; 57E                      bis
                                                                                                                        e1*2007/46*0412*07;
                                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                        73C; 74D; 76A
                             X6             e1*2007/46*0412*..     155 - 330 255/40R21 102 XFY; 57E                     ab
                                                                                                                        e1*2007/46*0412*08;
                                                                            265/35R21 101 XFZ; 57E                      BMW X6 (Baureihe
                                                                                                                        F16);
                                                                            275/35R21 99     YAV; 57E                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                        73C; 74D; 76A
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 2 von 3
                             Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             X-N1         e1*2007/46*0454*.. 155 - 330 255/40R21 102 XFY; 57E                         BMW X6 (Baureihe
                                                                                                                      E71);
                                                                           265/35R21 101 XFZ; 57E                     bis
                                                                                                                      e1*2007/46*0454*13;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74D; 76A

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
§ 22 51304, Erweiterung 03




                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                                  Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                                  von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 3 von 3
                             76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
                             XFY) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          255/40R21
                                                 Hinterachse:                          285/35R21
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             XFZ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          265/35R21
                                                 Hinterachse:                          275/35R21
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§ 22 51304, Erweiterung 03




                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             YAV) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          275/35R21
                                                 Hinterachse:                          315/30R21
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                     Seite: 1 von 8

                             Fahrzeughersteller                      : AUDI, AUDI/PORS., PORSCHE, VOLKSWAGEN
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm          : 9 J X 21 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 50
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 130/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung         Ausführungsbezeichnung                          Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                              Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                              Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
                             121xx-5130C50715 LK 130 C                   ohne                        71,5                    890     2297    02/17
                             121xx-5130C50715 LK 130 C                   ohne                        71,5                    900     2280    02/17
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : AUDI
§ 22 51304, Erweiterung 03




                             Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 28 mm
                             Zubehör                                 : Serie
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 160 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q7
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             4L           e1*2001/116*0350*.., 150 - 206 265/40R21                                      bis
                                                                         105W
                                          e13*2007/46*1081*.. 150 - 257 265/40R21 105Y                                  e13*2007/46*1081*05;
                             4L1          e13*2007/46*1081*..                                                           bis
                                                                                                                        e1*2001/116*0350*19;
                                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                                        Schraubenfederung;
                                                                                                                        Luftfederung;
                                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                        729; 73C; 74D; 745;
                                                                                                                        75I

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : AUDI/PORS.
                             Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 28 mm
                             Zubehör                                 : Serie
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 160 Nm
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 2 von 8
                             Verkaufsbezeichnung:     Cayenne, Cayenne S, Cayenne Turbo, Cayenne E-Hybrid
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen  Auflagen
                             9YA          e13*2007/46*0900*.. 250 - 404 275/40R21 107 GB9; 57E            nicht CAYENNE
                                                                                                          COUPE;
                                                                        275/40R21 107 GB9; 57E            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        M&S
                                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                          73C; 74D; 76A; 98P

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : PORSCHE
                             Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm,
                                                                       für Typ : 991; 991 Turbo; 970
                             Zubehör                                 : Serie
§ 22 51304, Erweiterung 03




                             Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 28 mm,
                                                                       für Typ : 92AHN; 92A; 92AH; 92AN
                             Zubehör                                 : Serie
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 150 Nm für Typ : 92A; 92AH; 92AHN; 92AN
                                                                       160 Nm für Typ : 970; 991; 991 Turbo
                             Verkaufsbezeichnung:     CAYENNE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             92A          e13*2007/46*1085*.. 155 - 405 265/40R21 105                                 inkl. Facelift 2014;
                             92AN         e13*2007/46*1106*..           275/35R21 103 11A; 248                        Allradantrieb;
                                                                        275/40R21 107 11A; 248                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                      723; 729; 73C; 74D;
                                                                                                                      74E; 744; 76T

                             Verkaufsbezeichnung:     CAYENNE S HYBRID
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             92AH         e13*2007/46*1107*.. 155 - 405 265/40R21 105                                 inkl. Facelift 2014;
                             92AHN        e13*2007/46*1108*..           275/35R21 103 11A; 248                        Allradantrieb;
                                                                        275/40R21 107 11A; 248                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                      723; 729; 73C; 74D;
                                                                                                                      74E; 744; 76T

                             Verkaufsbezeichnung:     PORSCHE PANAMERA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen             Auflagen
                             970          e13*2007/46*0970*.. 155 - 294 245/35R21 96Y 11A; 26P; 57E; 99N              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        255/35R21 98Y 11A; 245; 26P; 57E;             12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                       99O                            723; 729; 73C; 74D;
                                                                        265/35R21 101Y 11A; 24J; 26B; 260;            74E; 744; 76A; 97G
                                                                                       57E; 99S
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 3 von 8
                             Verkaufsbezeichnung:     PORSCHE PANAMERA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen             Auflagen
                             970          e13*2007/46*0970*.. 368 - 405 255/35R21 98Y 11A; 245; 26P; 57E;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                       99O                            12A; 51A; 573; 71K;
                                                                        265/35R21 101Y 11A; 24J; 26B; 260;            723; 729; 73C; 74D;
                                                                                       57E; 99S                       74E; 744; 76A; 97G

                             Verkaufsbezeichnung:     911 CARRERA,.S,.4,.4S.,.GTS,.4 GTS,.GT3, 911 TARGA 4,*)
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen   Auflagen
                             991          e13*2007/46*1187*.. 257 - 316 245/30R21 87  XFJ; 11A; 57E; 956   ab
                                                                                                           e13*2007/46*1187*01;
                                                                                                           bis
                                                                                                           e13*2007/46*1187*11;
                                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                                           Heckantrieb;
                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                           73C; 74D; 76A; PDC

                             Verkaufsbezeichnung:     911 Turbo, 991 Turbo S
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
§ 22 51304, Erweiterung 03




                             991          e13*2007/46*1188*.. 383     245/30R21 87           11A; 26P; 57E; 956       nur Fzg. Breite
                             Turbo                                                                                    1880mm; ab
                                                                                                                      e13*2007/46*1188*01;
                                                                                                                      Coupe; Allradantrieb;
                                                                                                                      Allradlenkung;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74D; 76A; XFJ

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : VOLKSWAGEN
                             Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 28 mm
                             Zubehör                                 : Serie
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 150 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     TOUAREG
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
                             7p           DE*2007/46*0400*.., 150 - 206    275/35R21 103                              Allradantrieb;
                                          e1*2007/46*0400*..  150 - 250    265/40R21 105                              10B; 11B; 11G; 11H;
                             7P           e1*2007/46*0376*..,              275/35R21                                  12A; 51A; 573; 71K;
                                                                           103W
                                            e1*2007/46*0498*..             275/40R21     51G                          723; 729; 73C; 74D;
                             7pH            DE*2007/46*0404*..,                                                       74E; 744
                                            e1*2007/46*0404*..
                             7PH            e1*2007/46*0403*..,
                                            e1*2007/46*0499*..
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 4 von 8
                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
§ 22 51304, Erweiterung 03




                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
§ 22 51304, Erweiterung 03




                             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                                  Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                                  von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                                  entnehmen.
                             745) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile der Leichtmetallräder vom Fahrzeughersteller
                                  verwendet werden.
                             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                             74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
                             75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                                    Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                                    ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                             76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
                             956) Das Istmaß der Betriebsbreite des Reifens darf 256mm NICHT überschreiten.
                             97G) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                                  Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
                                  Hinterachse.
                             98P) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit PSCB-Bremsen nicht zulässig.
                             99N) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          245/35R21
                                                 Hinterachse:                          285/30R21
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                                   Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 51304, Erweiterung 03




                             99O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          255/35R21
                                                 Hinterachse:                          295/30R21
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                                   Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             99S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          265/35R21
                                                 Hinterachse:                          305/30R21
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                                   Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             GB9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                                  Reifengröße:
                                  Vorderachse: 275/40R21
                                  Hinterachse: 305/35R21
                                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                             PDC) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Distanzscheiben müssen vor dem Anbau der Sonderräder
                                  entfernt werden.
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 7 von 8
                             XFJ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                      Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                         245/30R21
                                                 Hinterachse:                         305/25R21
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                                   Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                                   tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                                   Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 51304, Erweiterung 03
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 8 von 8


                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     PORSCHE
                                    Fahrzeugtyp:    970
                                    Genehm.Nr.:     e13*2007/46*0970*..
                                    Handelsbez.:    PORSCHE PANAMERA

                                    Variante(n):    ---

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 270             y = 360                   VA
                                          26P                      x = 220             y = 310                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 51304, Erweiterung 03




                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 270       y = 360            16                 VA
                                          26N                   x = 270       y = 360             8                 VA
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                     Seite: 1 von 4

                             Fahrzeughersteller                       : TESLA MOTORS
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm          : 9 J X 21 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 35
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 120/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung         Ausführungsbezeichnung                          Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                              Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                              Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
                             121xx-5120A35641 LK 120                     ohne                        64,1                    890     2297    02/17
                             121xx-5120A35641 LK 120                     ohne                        64,1                    900     2280    02/17
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : TESLA MOTORS
§ 22 51304, Erweiterung 03




                             Befestigungsteile                        : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                  : DW402
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 175 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     Model S, Model X
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             002          e4*2007/46*0667*.. 52 - 169 245/35R21 96           5IE; 575; 6AX              Model S;
                                                                      255/35R21 98           6AU; 6AV; 6AX              Allradantrieb;
                                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                        12A; 51A; 6AA; 71K;
                                                                                                                        723; 73C; 74A; 74H
                             002            e4*2007/46*0667*..     64 - 169 265/40R21 105Y YB4; 5MK                     Model X;
                                                                            275/35R21 99   YB5; 57E                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            275/40R21 107Y YB6; 5NK                     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                        73C; 74A; 75I; 769

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 2 von 4
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
§ 22 51304, Erweiterung 03




                                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                             57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
                             5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1420kg.
                             5MK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1850kg.
                             5NK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1950kg.
                             6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                                  deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             6AU) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                     Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                        255/35R21
                                                 Hinterachse:                        275/30R21
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             6AV) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                     Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                        255/35R21
                                                 Hinterachse:                        275/35R21
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 3 von 4
                             6AX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                      Reifengröße:
                                                  Vorderachse:                        245/35R21
                                                  Hinterachse:                        255/35R21
                                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                                  Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                                  von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
§ 22 51304, Erweiterung 03




                             74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                                  Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
                             75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                                    Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                                    ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                             769) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 22-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
                             YB4) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                        Reifengröße:
                                                  Vorderachse:                          265/40R21
                                                  Hinterachse:                          285/40R21
                                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             YB5) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                        Reifengröße:
                                                  Vorderachse:                          275/35R21
                                                  Hinterachse:                          285/35R21
                                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             YB6) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                Vorderachse:                           275/40R21
                                                Hinterachse:                           295/40R21
                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304
                             zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: D121
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 04.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 4 von 4
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 51304, Erweiterung 03
                             j




                             TÜV SÜD Auto Service GmbH · 85748 Garching · Daimlerstraße 11 · Deutschland




                                 Kraftfahrt Bundesamt

                                 24932 Flensburg




                             Ihre Zeichen/Nachricht vom      Unsere Zeichen/Name              Tel.-Durchwahl/E-Mail         Fax-Durchwahl         Datum                    Seite

                                                             PFE                              089 32950-0703164741y        089 32950-688          06.09.2019               1 von 1
                                                             Markus Pfeiffer                  Markus.Pfeiffer@tuev-sued.de
§ 22 51304, Erweiterung 03




                             Gutachten 17-00137-CC-GBM-03 über LM-Sonderräder Typ D121 der Firma DIEWE
                             GmbH, Industriestr. 21, 86438 Kissing.




                             Sehr geehrte Damen und Herren,

                             als Anlage senden wir Ihnen unser obengenanntes Gutachten mit Unterlagen.




                             Mit freundlichen Grüßen
                             Schwarz

                             Anlage: Gutachten
                                     Antrag der Firma




                                    Unsere Informationen und Ihre Rechte nach der DSGVO zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie unter www.tuev-sued.de/datenschutz-mobility.


                             Sitz: Stuttgart                             Aufsichtsrat:                                Telefon: +49 89 32950-         TÜV SÜD Auto Service GmbH
                             Amtsgericht Stuttgart HRB 18 513            Prof. Dr.-Ing. Axel Stepken (Vors.)          Telefax:                       Business Unit Automotive
                             USt-IdNr. DE177565595                       Geschäftsführung:                            www.tuev-sued.de/mobility      85748 Garching
                             Informationen gemäß § 2 Abs. 1 DL-InfoV     Patrick Fruth (Sprecher)                                                    Daimlerstraße 11
                             unter www.tuev-sued.de/impressum            Dipl.-Kfm. Jürgen Immer                                                     Deutschland