Gutachten 366-0367-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D121 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 02.07.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 3 Fahrzeughersteller : JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB), ROVER Raddaten: Radgröße nach Norm : 9 J X 21 H2 Einpreßtiefe (mm) : 48 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 121xx-5120F487 LK 120 F ohne 72,6 918 2406 02/17 26 121xx-5120F487 LK 120 F ohne 72,6 920 2400 02/17 26 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB) Befestigungsteile : Flachbundmuttern M14x1,5 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm Verkaufsbezeichnung: Discovery Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LR e11*2007/46*3784*.. 132 - 250 285/45R21 109 erhöhtes Anzugsmoment 160 Nm; Kombi; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 740; 75I Verkaufsbezeichnung: RANGE ROVER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LG e11*2007/46*0649*.. 155 - 405 255/50R21 106 erhöhtes Anzugsmoment 265/45R21 104 160 Nm; Allradantrieb; 275/45R21 110 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 740 Verkaufsbezeichnung: Range Rover Sport Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LW e11*2007/46*0909*.. 155 - 423 255/50R21 106Y erhöhtes Anzugsmoment 265/45R21 104Y 5MA 160 Nm; Allradantrieb; 275/45R21 110 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 740; 75I; 769 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Gutachten 366-0367-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D121 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 02.07.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 3 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : ROVER Befestigungsteile : Flachbundmuttern M14x1,5 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 170 Nm Verkaufsbezeichnung: RANGE ROVER SPORT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LS e11*2001/116*0243*.. 140 - 287 265/40R21 erhöhtes 105W Anzugsmoment 275/35R21 170 Nm; 103W 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 73C; 74D; 74E; 740; 744 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird Gutachten 366-0367-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D121 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 02.07.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 3 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1800kg. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 769) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen. die serienmäßig mit mindestens 22-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.