Gutachten 17-00137-CC-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D121 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 23.03.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 9 Fahrzeughersteller : AUDI, AUDI/PORS., PORSCHE, VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 9 J X 21 H2 Einpreßtiefe (mm) : 50 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 130/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 121xx-5130C50715 LK 130 C ohne 71,5 890 2297 02/17 121xx-5130C50715 LK 130 C ohne 71,5 900 2280 02/17 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 28 mm Zubehör : Serie Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm Verkaufsbezeichnung: AUDI Q7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4L e1*2001/116*0350*.., 150 - 206 265/40R21 bis 105W e13*2007/46*1081*.. 150 - 257 265/40R21 105Y e13*2007/46*1081*05; 4L1 e13*2007/46*1081*.. bis e1*2001/116*0350*19; Allradantrieb; Schraubenfederung; Luftfederung; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74D; 745; 75I Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI/PORS. Befestigungsteile : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 28 mm Zubehör : Serie Gutachten 17-00137-CC-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D121 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 23.03.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 9 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm Verkaufsbezeichnung: CAYENNE, CAYENNE S, CAYENNE TURBO, CAYENNE E-HYBRID Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 9YA e13*2007/46*0900*.. 250 - 404 275/40R21 107 GBA; GB9; 57E nicht CAYENNE COUPE; 275/40R21 107 GBA; GB9; 57E 10B; 11B; 11G; 11H; M&S 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76A; 98P 9YA e13*2007/46*0900*.. 250 - 404 275/40R21 107 GB9; 57E CAYENNE COUPE; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76A; 98P Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PORSCHE Befestigungsteile : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : 991; 991 Turbo; 970 Zubehör : Serie Befestigungsteile : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : Y1A (Kugelbund lose) Zubehör : Serie Befestigungsteile : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : 92A; 92AHN; 92AH; 92AN Zubehör : Serie Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm für Typ : 92A; 92AH; 92AHN; 92AN 160 Nm für Typ : Y1A; 970; 991; 991 Turbo Verkaufsbezeichnung: CAYENNE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 92A e13*2007/46*1085*.. 155 - 405 265/40R21 105 inkl. Facelift 2014; 92AN e13*2007/46*1106*.. 275/35R21 103 11A; 248 Allradantrieb; 275/40R21 107 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74D; 74E; 744; 76T Gutachten 17-00137-CC-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D121 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 23.03.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 9 Verkaufsbezeichnung: CAYENNE S HYBRID Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 92AH e13*2007/46*1107*.. 155 - 405 265/40R21 105 inkl. Facelift 2014; 92AHN e13*2007/46*1108*.. 275/35R21 103 11A; 248 Allradantrieb; 275/40R21 107 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74D; 74E; 744; 76T Verkaufsbezeichnung: PORSCHE PANAMERA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 970 e13*2007/46*0970*.. 155 - 294 245/35R21 96Y 11A; 26P; 57E; 99N 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R21 98Y 11A; 245; 26P; 57E; 12A; 51A; 573; 71K; 99O 723; 729; 73C; 74D; 265/35R21 101Y 11A; 24J; 26B; 260; 74E; 744; 76A; 97G 57E; 99S 970 e13*2007/46*0970*.. 368 - 405 255/35R21 98Y 11A; 245; 26P; 57E; 10B; 11B; 11G; 11H; 99O 12A; 51A; 573; 71K; 265/35R21 101Y 11A; 24J; 26B; 260; 723; 729; 73C; 74D; 57E; 99S 74E; 744; 76A; 97G Verkaufsbezeichnung: Taycan Turbo, Taycan Turbo S, Taycan 4S Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Y1A e13*2007/46*0919*.. 142 265/35R21 101 CF0; 57E Turbo, Turbo S; Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76A; 97V Verkaufsbezeichnung: 911 CARRERA,.S,.4,.4S.,.GTS,.4 GTS,.GT3, 911 TARGA 4,*) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 991 e13*2007/46*1187*.. 257 - 316 245/30R21 87 XFJ; 11A; 57E; 956 ab e13*2007/46*1187*01; bis e13*2007/46*1187*11; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76A; PDC Verkaufsbezeichnung: 911 Turbo, 991 Turbo S Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 991 e13*2007/46*1188*.. 383 - 397 245/30R21 87 11A; 26P; 57E; 956 nur Fzg. Breite Turbo 1880mm; ab e13*2007/46*1188*01; Coupe; Allradantrieb; Allradlenkung; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76A; XFJ Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Gutachten 17-00137-CC-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D121 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 23.03.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 9 Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 28 mm Zubehör : Serie Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm Verkaufsbezeichnung: TOUAREG Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7p DE*2007/46*0400*.., 150 - 206 275/35R21 103 Allradantrieb; e1*2007/46*0400*.. 150 - 250 265/40R21 105 10B; 11B; 11G; 11H; 7P e1*2007/46*0376*.., 275/35R21 12A; 51A; 573; 71K; 103W e1*2007/46*0498*.. 275/40R21 51G 723; 729; 73C; 74D; 7pH DE*2007/46*0404*.., 74E; 744 e1*2007/46*0404*.. 7PH e1*2007/46*0403*.., e1*2007/46*0499*.. Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Gutachten 17-00137-CC-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D121 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 23.03.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 9 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. Gutachten 17-00137-CC-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D121 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 23.03.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 9 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. 745) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile der Leichtmetallräder vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 956) Das Istmaß der Betriebsbreite des Reifens darf 256mm NICHT überschreiten. 97G) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der Hinterachse. 97V) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig.Die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse muß 2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse. Die Einpreßtiefendifferenz des Sonderrades an der Hinterachse zur Vorderachse muß der Serieneinpreßtiefendifferenz entsprechen. 98P) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit PSCB-Bremsen nicht zulässig. 99N) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R21 Hinterachse: 285/30R21 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 99O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R21 Hinterachse: 295/30R21 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße Gutachten 17-00137-CC-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D121 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 23.03.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 9 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 99S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 265/35R21 Hinterachse: 305/30R21 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. CF0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 265/35R21 Hinterachse: 305/30R21 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. GB9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 275/40R21 Hinterachse: 305/35R21 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GBA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 275/40R21 Hinterachse: 315/35R21 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. PDC) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Distanzscheiben müssen vor dem Anbau der Sonderräder entfernt werden. XFJ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/30R21 Hinterachse: 305/25R21 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Gutachten 17-00137-CC-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D121 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 23.03.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 9 Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Gutachten 17-00137-CC-GBM-04 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51304 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D121 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 23.03.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 9 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: PORSCHE Fahrzeugtyp: 970 Genehm.Nr.: e13*2007/46*0970*.. Handelsbez.: PORSCHE PANAMERA Variante(n): --- Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 270 y = 360 VA 26P x = 220 y = 310 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 270 y = 360 16 VA 26N x = 270 y = 360 8 VA