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							                Gutachten 366-0010-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100330
                ANLAGE: 10 KIA                                                         Radtyp: OBIY
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                          Stand: 03.09.2025
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                                Fahrzeughersteller                   KIA




                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                   Einpreßtiefe (mm)       : 25
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                         Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                        och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                        Kennzeichnung              Kennzeichnung        in mm                    last       umf.      Fertig
                                        Rad                        Zentrierring                                  in kg      in mm     datum
                OBIY2FL25K541           PCD100 ET25                Ø60.1 Ø54.1               54,1     Kunststoff      580      2037    06/25
                OBIY2SL25K541           PCD100 ET25                Ø60.1 Ø54.1               54,1     Kunststoff      580      2037    06/25
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                von 50km hingewiesen werden.
§22 100330*00




                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : KIA
                Befestigungsteile                            : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                      : AEZ Artikel-Nr. ZJT1


                Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 110 Nm
                 Verkaufsbezeichnung:     JB / Rio
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW                Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
                 DE           e4*2001/116*0093*.. 65 - 83            205/40R17 84      11A; 21B; 22I; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                       24D                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                     215/35R17 83      11A; 21B; 22I; 24C;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                       24D                      74P
                                                                     215/40R17 83      11A; 21B; 22I; 24C;
                                                                                       24D
                                                         71 - 83     205/40R17 80      11A; 21B; 22I; 24C;
                                                                                       24D; 5DA

                 Verkaufsbezeichnung:     RIO
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                 Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
                 UB           e11*2007/46*0195*.. 51 - 80            195/45R17 85      11A; 24J; 248; 26B;      Schrägheck;
                                                                                       26J; 27F                 Frontantrieb;
                                                                     205/45R17 88      11A; 24J; 244; 26B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                       26J; 27F                 12A; 51A; 7AY; 7BC;
                                                                     215/40R17 83      11A; 24C; 244; 247;      71C; 71K; 721; 725;
                                                                                       26B; 26J; 27F            73C; 74A; 74P; 4C2
                                                                     215/45R17 87      11A; 24C; 244; 247;
                                                                                       26B; 26J; 27F



                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0010-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100330
                ANLAGE: 10 KIA                                                    Radtyp: OBIY
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 03.09.2025
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                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befas sung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                     nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
§22 100330*00




                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                     Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                       des Reifens) herzustellen.
                244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0010-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100330
                ANLAGE: 10 KIA                                                    Radtyp: OBIY
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 03.09.2025
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                247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durc h Anbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügel s oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 100330*00




                24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                       abgedeckt sein.
                26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser is t die Freigängigkeit der
                       Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                       Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                4C2) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: 52933 3X300 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 900kg.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0010-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100330
                ANLAGE: 10 KIA                                                   Radtyp: OBIY
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 03.09.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 5
                71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                     werden.
                71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                     werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
                74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                     Zentrierringe verwendet werden.
                7AY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: 52933 3V600 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
§22 100330*00




                     werden.
                7BC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: 52933 3X305 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0010-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100330
                ANLAGE: 10 KIA                                                   Radtyp: OBIY
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 03.09.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      KIA
                       Fahrzeugtyp:     UB
                       Genehm.Nr.:      e11*2007/46*0195*..
                       Handelsbez.:     RIO

                       Variante(n):     Frontantrieb, Schrägheck

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 340              y = 380                  VA
                             26P                     x = 290              y = 330                  VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 100330*00




                             26N                  x = 340        y = 380             8                VA
                             26J                  x = 340        y = 380            30                VA
                             27H                  x = 280        y = 350             8                HA
                             27F                  x = 280        y = 350            33                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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