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							                Gutachten 366-0010-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100330
                ANLAGE: 6 SUZUKI                                                     Radtyp: OBIY
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 03.09.2025
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                                Fahrzeughersteller              Suzuki, SUZUKI




                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 25
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                        Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
                OBIY2FL25K541           PCD100 ET25            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff      580      2037    06/25
                OBIY2SL25K541           PCD100 ET25            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff      580      2037    06/25
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                von 50km hingewiesen werden.
§22 100330*00




                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Suzuki, SUZUKI
                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : MF; EW; MF-2S; (Kegelbund)
                Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS5


                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : NZ; FZ; ((nur VIN NR.: JSA...))
                Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS5


                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : UZ-2S; AZ-2S; AZ; UZ
                Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS5


                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                             Typ : FZ; NZ; ((nur VIN NR.: TSM...))
                Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJK2


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 85 Nm für Typ : MF; MF-2S
                                                             100 Nm für Typ : AZ; AZ-2S; EW; FZ; NZ; UZ; UZ-2S




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0010-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100330
                ANLAGE: 6 SUZUKI                                                 Radtyp: OBIY
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 03.09.2025
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                Verkaufsbezeichnung:     BALENO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
                EW           e6*2007/46*0177*.. 66 - 82       195/45R17 81       11A; 24C; 244; 26B;     Frontantrieb;
                                                                                 26J; 27B; 27H           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              205/40R17 80       11A; 24C; 244; 247;     12A; 51A; 7AV; 71C;
                                                                                 26B; 26J; 27B; 27F      71K; 721; 725; 73C;
                                                              205/45R17 84       11A; 24C; 244; 247;     74A; 74P
                                                                                 26B; 26J; 27B; 27F
                                                              215/40R17 83       11A; 24C; 244; 247;
                                                                                 26B; 26J; 27B; 27F

                Verkaufsbezeichnung:     IGNIS
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
                MF           e4*2007/46*1162*..     61 - 66   195/45R17 81       11A; 241; 244; 246;     Allradantrieb;
                                                                                 247; 26N; 26P; 27B      Frontantrieb; inkl.
                                                              205/40R17 80       11A; 241; 244; 246;     Hybrid;
                                                                                 247; 26B; 26N; 27B;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 27H
                                                              205/45R17 84       11A; 241; 244; 246;     12A; 51A; 6AA; 7AV;
                                                                                 247; 26B; 26N; 27B;     7PT; 71C; 71K; 721;
                                                                                 27H
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P
                MF-2S         e6*2018/858*00227*.. 61         195/45R17 81       11A; 241;   244; 246;   Allradantrieb;
                                                                                 247; 26N;   26P; 27B    Frontantrieb; Hybrid;
§22 100330*00




                                                              205/40R17 80       11A; 241;   244; 246;   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 247; 26B;   26N; 27B;   12A; 51A; 6AA; 7PT;
                                                                                 27H
                                                              205/45R17 84       11A; 241;   244; 246;   71C; 71K; 721; 725;
                                                                                 247; 26B;   26N; 27B;   73C; 74A; 74P
                                                                                 27H

                Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
                FZ           e4*2007/46*0198*.., 66 - 69      195/40R17 81       11A; 21P; 22B; 24C;     Schrägheck;
                              e4*2007/46*0294*..                                 24M; 271                Allradantrieb;
                NZ            e4*2007/46*0155*..              195/45R17 81       11A; 21P; 22B; 24C;     Radschrauben;
                                                                                 24M; 271                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              205/40R17 80       11A; 21B; 22B; 24C;     12A; 51A; 573; 7EO;
                                                                                 244; 247; 272           71C; 71K; 721; 725;
                                                              215/40R17 83       11A; 21B; 22B; 24C;     73C; 74A; 74P
                                                                                 244; 247; 260; 273
                FZ            e4*2007/46*0198*..,   66 - 69   195/40R17 81       11A; 21P; 22B; 24C;     Schrägheck;
                              e4*2007/46*0294*..                                 24M; 271                Allradantrieb;
                NZ            e4*2007/46*0155*..              195/45R17 81       11A; 21P; 22B; 24C;     Radmuttern;
                                                                                 24M; 271                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              205/40R17 80       11A; 21B; 22B; 24C;     12A; 51A; 573; 7EO;
                                                                                 244; 247; 272           71C; 71K; 721; 725;
                                                              215/40R17 83       11A; 21B; 22B; 24C;     73C; 74A; 74P
                                                                                 244; 247; 260; 273




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0010-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100330
                ANLAGE: 6 SUZUKI                                                 Radtyp: OBIY
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 03.09.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 3 von 14
                Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
                NZ           e4*2007/46*0155*.., 55 - 69      195/40R17 81       11A; 21P; 22B; 24C;     Frontantrieb;
                              e4*2007/46*0293*..                                 24M; 271                Radschrauben;
                                                              195/45R17 81       11A; 21P; 22B; 24C;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 24M; 271                12A; 51A; 7EM; 71C;
                                                              205/40R17 80       11A; 21B; 22B; 24C;     71K; 721; 725; 73C;
                                                                                 244; 247; 272           74A; 74P
                                                              215/40R17 83       11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                                 244; 247; 260; 273
                NZ            e4*2007/46*0155*..,   55 - 69   195/40R17 81       11A; 21P; 22B; 24C;     Frontantrieb;
                              e4*2007/46*0293*..                                 24M; 271                Radmuttern;
                                                              195/45R17 81       11A; 21P; 22B; 24C;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 24M; 271                12A; 51A; 7EM; 71C;
                                                              205/40R17 80       11A; 21B; 22B; 24C;     71K; 721; 725; 73C;
                                                                                 244; 247; 272           74A; 74P
                                                              215/40R17 83       11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                                 244; 247; 260; 273

                Verkaufsbezeichnung:     SWIFT
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
                AZ           e4*2007/46*1205*.. 61 - 82       195/45R17 81       11A; 24C; 244; 247;     Allradantrieb;
                                                                                 26P; 27I                Frontantrieb;
§22 100330*00




                                                              205/40R17 80       11A; 24C; 244; 247;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 26N; 26P; 27B; 27H      12A; 51A; 7AV; 7PT;
                                                              205/45R17 84       11A; 24C; 244; 247;     71C; 71K; 721; 725;
                                                                                 26P; 27B                73C; 74A; 74P
                                                              215/40R17 83       11A; 24C; 244; 247;
                                                                                 26B; 26N; 27B; 27H
                AZ-2S         e6*2018/858*00229*.. 61         195/45R17 81       11A; 24C; 244; 247;     Allradantrieb;
                                                                                 26P; 27I                Frontantrieb; Hybrid;
                                                              205/40R17 80       11A; 24C; 244; 247;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 26N; 26P; 27B; 27H      12A; 51A; 7PT; 71C;
                                                              205/45R17 84       11A; 24C; 244; 247;     71K; 721; 725; 73C;
                                                                                 26P; 27B                74A; 74P
                                                              215/40R17 83       11A; 24C; 244; 247;
                                                                                 26B; 26N; 27B; 27H
                UZ            e6*2018/858*00307*.. 60 - 61    195/45R17 81       11A; 24C; 244; 247      mit
                                                              205/40R17 80       11A; 24C; 244; 247;     Radhausverbreiterung
                                                                                 26P; 27I                (Flap) Serie;
                                                              215/40R17 83       11A; 24C; 244; 247;     Allradantrieb; Hybrid;
                                                                                 26P; 27I                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 7PT; 71C;
                                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                         74A; 74P; 76S
                UZ            e6*2018/858*00307*.. 60 - 61    195/45R17 81       11A;   24C; 244; 247;   mit
                                                                                 26B;   26N; 27B; 27H    Radhausverbreiterung
                                                              205/40R17 80       11A;   24C; 244; 247;   (Flap) Serie;
                                                                                 26B;   26J; 27B; 27F    Frontantrieb; Hybrid;
                                                              215/40R17 83       11A;   24C; 244; 247;   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 26B;   26J; 27B; 27F    12A; 51A; 7PT; 71C;
                                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                         74A; 74P; 76S


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0010-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100330
                ANLAGE: 6 SUZUKI                                                  Radtyp: OBIY
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 03.09.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 4 von 14
                Verkaufsbezeichnung:     SWIFT
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                UZ-2S        e6*2018/858*00317*.. 60 - 61     195/45R17 81        11A; 24C; 244; 247      mit
                                                              205/40R17 80        11A; 24C; 244; 247;     Radhausverbreiterung
                                                                                  26P; 27I                (Flap) Serie;
                                                              215/40R17 83        11A; 24C; 244; 247;     Allradantrieb; Hybrid;
                                                                                  26P; 27I                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 7PT; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74A; 74P; 76S
                UZ-2S         e6*2018/858*00317*.. 60 - 61    195/45R17 81        11A;   24C; 244; 247;   mit
                                                                                  26B;   26N; 27B; 27H    Radhausverbreiterung
                                                              205/40R17 80        11A;   24C; 244; 247;   (Flap) Serie;
                                                                                  26B;   26J; 27B; 27F    Frontantrieb; Hybrid;
                                                              215/40R17 83        11A;   24C; 244; 247;   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                  26B;   26J; 27B; 27F    12A; 51A; 7PT; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74A; 74P; 76S


                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
§22 100330*00




                     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinige n zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                     nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                     Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0010-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100330
                ANLAGE: 6 SUZUKI                                                 Radtyp: OBIY
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 03.09.2025
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                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     herzustellen.
                241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
§22 100330*00




                     abgedeckt sein.
                246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0010-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100330
                ANLAGE: 6 SUZUKI                                                  Radtyp: OBIY
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 03.09.2025
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                       Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                       Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                       Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
§22 100330*00




                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseit e über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0010-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100330
                ANLAGE: 6 SUZUKI                                                 Radtyp: OBIY
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 03.09.2025
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                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                     Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge
                     einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                     werden.
                71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                     werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
§22 100330*00




                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
                74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                     Zentrierringe verwendet werden.
                76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                     sind.
                7AV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: 43139-61M00 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.
                7EM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: 43139-61M00 ( nur e4*2007/46*0155*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                     muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
                7EO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: 43139-61M00 ( nur e4*2007/46*0155*..,e4*2007/ 46*0198*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
                     zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
                     geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
                7PT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: 43130-52S01 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0010-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100330
                ANLAGE: 6 SUZUKI                                                 Radtyp: OBIY
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 03.09.2025
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      SUZUKI
                       Fahrzeugtyp:     UZ
                       Genehm.Nr.:      e6*2018/858*00307*..
                       Handelsbez.:     SWIFT

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26P                     x = 250              y = 270                  VA
                             26B                     x = 300              y = 320                  VA
                             27I                     x = 230              y = 270                  HA
                             27B                     x = 280              y = 320                  HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 100330*00




                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 300        y = 320            10                VA
                             26N                  x = 300        y = 320             8                VA
                             27F                  x = 280        y = 320            10                HA
                             27H                  x = 280        y = 320             8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0010-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100330
                ANLAGE: 6 SUZUKI                                                  Radtyp: OBIY
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 03.09.2025
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      SUZUKI
                       Fahrzeugtyp:     EW
                       Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0177*..
                       Handelsbez.:     BALENO

                       Variante(n):     Frontantrieb

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                                       von [mm]             bis [mm]
                             26B                        x = 290              y = 300               VA
                             26P                        x = 240              y = 200               VA
                             27B                        x = 250              y = 300               HA
                             27I                        x = 200              y = 250               HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 100330*00




                                                  von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26N                   x = 290        y = 300             8                VA
                             26J                   x = 290        y = 300            30                VA
                             27H                   x = 250        y = 300             8                HA
                             27F                   x = 250        y = 300            25                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0010-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100330
                ANLAGE: 6 SUZUKI                                                   Radtyp: OBIY
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                      Stand: 03.09.2025
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      SUZUKI
                       Fahrzeugtyp:     MF
                       Genehm.Nr.:      e4*2007/46*1162*..
                       Handelsbez.:     IGNIS

                       Variante(n):     Allradantrieb

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                        von [mm]             bis [mm]
                             26B                         x = 270              y = 230              VA
                             26P                         x = 220              y = 180              VA
                             27B                         x = 250              y = 290              HA
                             27I                         x = 200              y = 240              HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Im Bereich                Aufweiten           Achse
§22 100330*00




                                                  von [mm]       bis [mm]          um [mm]
                             26N                   x = 270        y = 230              7                VA
                             26J                   x = 270        y = 230              7                VA
                             27H                   x = 250        y = 290              4                HA
                             27F                   x = 250        y = 290              4                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0010-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100330
                ANLAGE: 6 SUZUKI                                                 Radtyp: OBIY
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 03.09.2025
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      SUZUKI
                       Fahrzeugtyp:     AZ
                       Genehm.Nr.:      e4*2007/46*1205*..
                       Handelsbez.:     SWIFT

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26P                     x = 150              y = 150                  VA
                             26B                     x = 200              y = 200                  VA
                             27I                     x = 150              y = 250                  HA
                             27B                     x = 200              y = 300                  HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 100330*00




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26N                  x = 200        y = 200             8                VA
                             26J                  x = 200        y = 200            15                VA
                             27H                  x = 200        y = 300             8                HA
                             27F                  x = 200        y = 300            15                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0010-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100330
                ANLAGE: 6 SUZUKI                                                 Radtyp: OBIY
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 03.09.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 12 von 14

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      SUZUKI
                       Fahrzeugtyp:     UZ
                       Genehm.Nr.:      e6*2018/858*00307*..
                       Handelsbez.:     SWIFT

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26P                     x = 250              y = 270                  VA
                             26B                     x = 300              y = 320                  VA
                             27I                     x = 230              y = 270                  HA
                             27B                     x = 280              y = 320                  HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 100330*00




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26N                  x = 300        y = 320             8                VA
                             26J                  x = 300        y = 320            25                VA
                             27H                  x = 280        y = 320             8                HA
                             27F                  x = 280        y = 320            25                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0010-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100330
                ANLAGE: 6 SUZUKI                                                 Radtyp: OBIY
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 03.09.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      SUZUKI
                       Fahrzeugtyp:     UZ-2S
                       Genehm.Nr.:      e6*2018/858*00317*..
                       Handelsbez.:     SWIFT

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26P                     x = 250              y = 270                  VA
                             26B                     x = 300              y = 320                  VA
                             27I                     x = 230              y = 270                  HA
                             27B                     x = 280              y = 320                  HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 100330*00




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 300        y = 320            10                VA
                             26N                  x = 300        y = 320             8                VA
                             27F                  x = 280        y = 320            10                HA
                             27H                  x = 280        y = 320             8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0010-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100330
                ANLAGE: 6 SUZUKI                                                 Radtyp: OBIY
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 03.09.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      SUZUKI
                       Fahrzeugtyp:     UZ-2S
                       Genehm.Nr.:      e6*2018/858*00317*..
                       Handelsbez.:     SWIFT

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26P                     x = 250              y = 270                  VA
                             26B                     x = 300              y = 320                  VA
                             27I                     x = 230              y = 270                  HA
                             27B                     x = 280              y = 320                  HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 100330*00




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26N                  x = 300        y = 320             8                VA
                             26J                  x = 300        y = 320            25                VA
                             27H                  x = 280        y = 320             8                HA
                             27F                  x = 280        y = 320            25                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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