Gutachten 366-0009-25-WIRD
zur Erteilung der TTG 100327
ANLAGE: 89 BMW, BMW AG Radtyp: OBIS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.11.2025
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Fahrzeughersteller BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 20
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
OBIS9FL20EK726 PCD120 ET20 Ø 72.6/Ø 74.1 72,6 Kunststoff 690 2178 09/25
OBIS9FL20EK726 PCD120 ET20 Ø 72.6/Ø 74.1 72,6 Kunststoff 700 2141 09/25
OBIS9FL20EK726 PCD120 ET20 Ø 72.6/Ø 74.1 72,6 Kunststoff 715 2105 09/25
OBIS9SL20EK726 PCD120 ET20 Ø 72.6/Ø 74.1 72,6 Kunststoff 715 2105 09/25
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
§22 100327*00
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW, BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : X-N1; X1; X1-N1; (Nur BMW X1)
Zubehör : ZJB3 ww. OE-Schrauben + ZJB0
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : ZR; 390X; 560L; Z89; 3K; 392C; 390L; 3K-N1; 3C; 3L
Zubehör : ZJB3 ww. OE-Schrauben + ZJB0
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : X3; X-N1; (Nur BMW X3, BMWX4)
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJB8
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 3-V; 701; 6C; 7L
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJB8
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1K2; 1K4; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04)
Zubehör : ZJB8 ww. ZJB0+OE-Schraube=27mm
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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ANLAGE: 89 BMW, BMW AG Radtyp: OBIS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.11.2025
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Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 3L; (nur BMW 3er (F30) ab 2012)
Zubehör : ZJB8 ww. ZJB0+OE-Schraube=28mm
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 3K-N1; 3K; (nur BMW 3er (F31) ab 2012)
Zubehör : ZJB8 ww. ZJB0+OE-Schraube=28mm
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 3C; 5L; K-N1; 5K
Zubehör : ZJB8 ww. ZJB0+OE-Schraube=28mm
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : 765
Zubehör : ZJB4 ww. ZJB0+OE-Schraube
§22 100327*00
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : ZR; Z89; 3C; 3K; 3K-N1; 3L; 390L; 390X; 392C;
560L
120 Nm ( Nur BMW X1 ) für Typ : X-N1; X1; X1-N1
140 Nm für Typ : K-N1; 3C; 3-V; 5K; 5L; 6C; 7L; 701; 765
140 Nm ( Nur BMW X3, BMWX4 ) für Typ : X-N1; X3
140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4; 3K; 3K-N1;
3L
Verkaufsbezeichnung: BMW X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X1-N1 e24*2007/46*0024*.. 85 - 190 225/50R17 94 11A; 21B; 22B; 241; Nur BMW X1;
244; 246 Allradantrieb;
235/45R17 94 11A; 21B; 22I; 241; Heckantrieb;
244 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R17 95 11A; 21B; 22B; 241; 12A; 51A; 573; 7BD;
244; 246 71C; 71K; 721; 725;
73C; 74C; 74P; 744;
76S; 77E; 4DA
Verkaufsbezeichnung: BMW X-REIHE (X1)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X1 e1*2007/46*0275*.. 85 - 190 225/50R17 94 11A; 21B; 22B; 241; Nur BMW X1;
244; 246 Allradantrieb;
235/45R17 94 11A; 21B; 22I; 241; Heckantrieb;
244 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R17 95 11A; 21B; 22B; 241; 12A; 51A; 573; 7BD;
244; 246 71C; 71K; 721; 725;
73C; 74C; 74P; 744;
76S; 77E; 4DA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
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Verkaufsbezeichnung: BMW X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X-N1 e1*2007/46*0454*.. 85 - 190 225/50R17 94 11A; 21B; 22B; 241; Nur BMW X1;
244; 246 Allradantrieb;
235/45R17 94 11A; 21B; 22I; 241; Heckantrieb;
244 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R17 95 11A; 21B; 22B; 241; 12A; 51A; 573; 7AJ;
244; 246 7BD; 7NM; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
74P; 744; 76S; 77E;
4DA; 4DL
X-N1 e1*2007/46*0454*.. 100 - 210 205/65R17 96 11A; 245; 248; 52J; BMW X3; BMW X4;
56G Allradantrieb;
225/60R17 99 11A; 24J; 244 Heckantrieb;
235/55R17 99 11A; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H;
247; 27I 12A; 51A; 7AJ; 7BD;
235/60R17 102 11A; 241; 244; 246; 7NM; 71C; 71K; 721;
247; 27I 725; 73C; 74A; 74P;
245/55R17 102 11A; 24C; 244; 247; 75I; 76S; 77E; 4DA;
27I 4DL
255/55R17 104 11A; 24C; 244; 247;
26P; 27B
Verkaufsbezeichnung: BMW X-REIHE (X3, X4)
§22 100327*00
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X3 e1*2007/46*0512*.. 100 - 210 205/65R17 96 11A; 245; 248; 52J; BMW X3; BMW X4;
56G Allradantrieb;
225/60R17 99 11A; 24J; 244 Heckantrieb;
235/55R17 99 11A; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H;
247; 27I 12A; 51A; 7BD; 71C;
235/60R17 102 11A; 241; 244; 246; 71K; 721; 725; 73C;
247; 27I 74A; 74P; 75I; 76S;
245/55R17 102 11A; 24C; 244; 247; 77E; 4DA
27I
255/55R17 104 11A; 24C; 244; 247;
26P; 27B
Verkaufsbezeichnung: BMW Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ZR e1*2007/46*0373*.. 115 - 190 225/45R17 91 11A; 21N; 22I; 24J; Cabrio; Heckantrieb;
Z89 e1*2001/116*0499*.. 248 10B; 11B; 11G; 11H;
115 - 225 235/40R17 90 11A; 21N; 22B; 241; 12A; 51A; 7BD; 71C;
244; 246 71K; 721; 725; 73C;
235/45R17 94 11A; 21J; 22B; 241; 74C; 74P; 76S; 77E;
244; 246 97K; 4DA
245/40R17 91 11A; 22B; 22H; 244;
57F; 687
115 - 250 225/45R17 91 11A; 21N; 22I; 24J;
M+S 248
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-25-WIRD
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ANLAGE: 89 BMW, BMW AG Radtyp: OBIS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.11.2025
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Verkaufsbezeichnung: BMW 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K2 e1*2007/46*0273*.. 70 - 175 205/50R17 89Y 11A; 22L; 24C; 24D; BMW 1er (F20 2011);
1K4 e1*2007/46*0283*.. 26B; 26J; 27F; 56G BMW 1er (F21 2012);
215/45R17 91 11A; 22M; 24C; 24D; Ab
26J; 27B; 27F; 51J e1*2007/46*0283*04;
Ab
e1*2007/46*0273*04;
225/45R17 91 11A; 22L; 24C; 24D; Kombilimousine;
26J; 27B; 27F Heckantrieb;
235/40R17 90W 11A; 22L; 24C; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27F 12A; 51A; 7NM; 71C;
235/45R17 94 11A; 22L; 24C; 24D; 71K; 721; 725; 73C;
26B; 26J; 27F 74C; 74P; 76S; 77E;
245/40R17 91 11A; 22L; 24D; 27F; FKA; 4DL
57F; 687
Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 265 225/50R17 94 11A; 22L; 22Q; 24C; BMW 3er (F31) ab
3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 24D; 26B; 26N; 27B; 2012;
27F Ab
235/45R17 94 11A; 22M; 22P; 24C; e24*2007/46*0022*03;
244; 247; 26B; 26N; Ab
§22 100327*00
27B; 27H e1*2007/46*0315*06;
Allradantrieb;
245/45R17 95 11A; 22L; 22Q; 24C; Heckantrieb;
24D; 26B; 26N; 27B; 10B; 11B; 11G; 11H;
27F
255/45R17 98 GA6; 11A; 22L; 22Q; 12A; 51A; 512; 6AA;
24D; 27B; 27F; 57F 7NM; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 74P;
76S; 77E; FKA; 4DL
3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 265 225/50R17 94 11A; 22L; 22Q; 24C; BMW 3er (F30) ab
244; 247; 26B; 26N; 2012;
27B; 27F Ab
e1*2007/46*0314*05;
inkl. 330e
235/45R17 94 11A; 22M; 22P; 24C; iPerformance;
244; 247; 26B; 26N; Limousine; Stufenheck;
27B; 27H Allradantrieb;
245/45R17 95 11A; 22L; 22Q; 24C; Heckantrieb;
244; 247; 26B; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H;
27B; 27F 12A; 51A; 573; 7NM;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74C; 74P; 76S;
77E; 4DL
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-25-WIRD
zur Erteilung der TTG 100327
ANLAGE: 89 BMW, BMW AG Radtyp: OBIS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.11.2025
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3-V e1*2007/46*0559*.. 100 - 265 225/55R17 97 XFH; 11A; 24J; 244; ab
247; 26B; 26N; 27I e1*2007/46*0559*01;
Allradantrieb;
235/50R17 96 11A; 24C; 244; 247; Heckantrieb;
26B; 26J; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
235/55R17 99 XFI; 11A; 24C; 244; 12A; 51A; 6AA; 7NM;
247; 26B; 26J; 27I 71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76S;
77E; 4DL
3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 200 235/40R17 90 11A; 21P; 22I; 24J; Nur bis
390L e1*2001/116*0308*.. 24M e1*2007/46*0314*04;
85 - 225 225/45R17 91 11A; 21P; 24J; 24M Facelift ab September
235/40R17 90Y 11A; 21P; 22I; 24J; 2008; Ab
24M e1*2001/116*0308*09;
235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 24J; Limousine;
24M Heckantrieb;
245/40R17 91 11A; 22I; 24M; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
687 12A; 51A; 7NM; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 74P; 76S; 77E;
FKA; 4DL
3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 147 235/40R17 90W 11A; 21P; 22I; 24J; Nur bis
§22 100327*00
3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 24M; 5GA e1*2007/46*0315*05;
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 160 245/40R17 91 11A; 22I; 24M; 57F; Facelift ab September
687 2008; Nur bis
85 - 225 225/45R17 11A; 21P; 24J; 24M; e24*2007/46*0022*02;
51G Ab
235/40R17 90Y 11A; 21P; 22I; 24J; e1*2001/116*0308*09;
24M; 5GA Touring; Heckantrieb;
235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 7NM; 71C;
245/40R17 91Y 11A; 22I; 24M; 57F; 71K; 721; 725; 73C;
687 74C; 74P; 76S; 77E;
FKA; 4DL
390L e1*2001/116*0308*.. 89 - 225 225/45R17 11A; 24J; 51G Nur bis
235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 24C; e1*2001/116*0308*08;
24M Touring; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
74P; 77E
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 190 235/40R17 90 11A; 21P; 24C; 24M Nur bis
85 - 225 225/45R17 11A; 24J; 51G e1*2001/116*0308*08;
235/40R17 90Y 11A; 21P; 24C; 24M Limousine;
235/45R17 93 11A; 21P; 22I; 24C; Heckantrieb;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
74P; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-25-WIRD
zur Erteilung der TTG 100327
ANLAGE: 89 BMW, BMW AG Radtyp: OBIS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.11.2025
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3K e1*2007/46*0315*.. 120 - 240 225/45R17 91 11A; 21P; 245; 248; Nur bis
3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 5GG e1*2007/46*0314*04;
3L e1*2007/46*0314*.. 225/45R17 94 11A; 21P; 245; 248 Nur bis
390X e1*2001/116*0344*.. 235/40R17 94 11A; 21P; 22I; 24J; e1*2007/46*0315*05;
248 Nur bis
235/45R17 94 11A; 21P; 24J; 248; e24*2007/46*0022*02;
270 Ab
e1*2001/116*0344*06;
Touring; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 7NM;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74C; 74P; 76S;
77E; 4DL
3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 200 225/45R17 11A; 24C; 24M; 51G bis
390X e1*2001/116*0344*.. 235/40R17 90Y 11A; 21P; 24C; 24M e1*2007/46*0316*07;
235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 24C; Coupe; Allradantrieb;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
120 - 225 225/45R17 11A; 24C; 24M; 51G; 12A; 51A; 7NM; 71C;
52J 71K; 721; 725; 73C;
74C; 74P; 77E; 4DL
§22 100327*00
390X e1*2001/116*0344*.. 155 - 225 225/45R17 11A; 24C; 24M; 51G Nur bis
235/40R17 90Y 11A; 21P; 24C; 24M e1*2001/116*0344*05;
235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 24C; Touring; Limousine;
24M Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
74P; 77E
3C e1*2007/46*0316*.. 90 - 200 225/45R17 11A; 24J; 51G bis
392C e1*2001/116*0346*.. 235/40R17 90 11A; 21P; 24C; 24M e1*2007/46*0316*07;
235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 24C; Coupe; Heckantrieb;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
90 - 225 225/45R17 11A; 24J; 51G; 52J 12A; 51A; 7NM; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 74P; 77E; 4DL
3C e1*2007/46*0316*.. 105 - 200 225/45R17 11A; 24J; 51G bis
392C e1*2001/116*0346*.. 235/40R17 90Y 11A; 21P; 24C; 24M e1*2007/46*0316*07;
235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 24C; Cabrio; Heckantrieb;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
105 - 225 225/45R17 11A; 24J; 51G; 52J 12A; 51A; 7NM; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 74P; 77E; 4DL
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-25-WIRD
zur Erteilung der TTG 100327
ANLAGE: 89 BMW, BMW AG Radtyp: OBIS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.11.2025
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Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3C e1*2007/46*0316*.. 100 - 265 225/50R17 94 11A; 24C; 244; 247; ab
26B; 26N; 27B; 27F; e1*2007/46*0316*08;
67D 4er Coupe (F32);
235/45R17 94 11A; 241; 244; 246; Coupe; Allradantrieb;
247; 26B; 26N; 27B; Heckantrieb;
27H; 57W 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R17 95 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 573; 7NM;
26B; 26N; 27B; 27F; 71C; 71K; 721; 725;
68F
255/45R17 98 11A; 244; 247; 27B; 73C; 74C; 74P; 76S;
27F; 57F; 67D 77E; FKA; 4DL
3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 265 225/50R17 94 11A; 24C; 244; 247; ab
26B; 26N; 27B; 27F; e1*2007/46*0316*09;
67D 4er Cabrio (F33);
235/45R17 94 11A; 241; 244; 246; Cabrio; Allradantrieb;
247; 26B; 26N; 27B; Heckantrieb;
27H; 57W 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R17 95 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 6AA; 7NM;
26B; 26N; 27B; 27F; 71C; 71K; 721; 725;
68F
255/45R17 98 11A; 244; 247; 27B; 73C; 74C; 74P; 76S;
27F; 57F; 67D 77E; FKA; 4DL
§22 100327*00
3C e1*2007/46*0316*.. 100 - 265 225/50R17 94 11A; 24C; 244; 247; 4er Gran Coupe (F36);
26B; 26N; 27B; 27F; ab
67D e1*2007/46*0316*10;
235/45R17 94 11A; 241; 244; 246; Allradantrieb;
247; 26B; 26N; 27B; Heckantrieb;
27H; 57W 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R17 95 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 6AA; 7NM;
26B; 26N; 27B; 27F; 71C; 71K; 721; 725;
68F
255/45R17 98 11A; 244; 247; 27B; 73C; 74C; 74P; 76S;
27F; 57F; 67D 77E; FKA; 4DL
Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5K e1*2007/46*0455*.. 120 - 240 225/55R17 97 11A; 21P; 245; 248; Nur BMW 5er Touring;
270 Allradantrieb;
235/50R17 96 11A; 21B; 241; 246; 10B; 11B; 11G; 11H;
248; 270 12A; 51A; 7BD; 71C;
235/50R17 96Y 11A; 21B; 241; 246; 71K; 721; 725; 73C;
248; 270 74C; 74P; 75I; 76S;
245/50R17 99 11A; 21B; 24M; 241; 4DA
246; 260; 271
255/45R17 98 11A; 21B; 241; 246;
248; 270
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-25-WIRD
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Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5K e1*2007/46*0455*.. 100 - 240 225/55R17 97 11A; 21P; 245; 248; Nur BMW 5er Touring;
270 Heckantrieb;
225/55R17 97Y 11A; 21P; 245; 248; 10B; 11B; 11G; 11H;
270 12A; 51A; 7BD; 71C;
235/50R17 96Y 11A; 21B; 241; 246; 71K; 721; 725; 73C;
248; 270 74C; 74P; 75I; 76S;
245/50R17 99 11A; 21B; 24M; 241; 4DA
246; 260; 271
255/45R17 98 11A; 21B; 241; 246;
248; 270; 67D
255/50R17 101 11A; 21B; 241; 244;
246; 247; 260; 271
5L e1*2007/46*0363*.. 120 - 240 225/50R17 94Y 11A; 21P; 245; 248; Stufenheck;
270 Allradantrieb;
225/55R17 97 11A; 21P; 245; 248; 10B; 11B; 11G; 11H;
270 12A; 51A; 7BD; 71C;
235/50R17 96 11A; 21B; 241; 246; 71K; 721; 725; 73C;
248; 270 74C; 74P; 75I; 76S;
245/50R17 99 11A; 21B; 24M; 241; 4DA
246; 260; 271
255/45R17 98 11A; 21B; 241; 246;
§22 100327*00
248; 270
5L e1*2007/46*0363*.. 100 - 240 225/50R17 94Y 11A; 21P; 245; 248; Stufenheck;
270; 5HI Heckantrieb;
225/55R17 97 11A; 21P; 245; 248; 10B; 11B; 11G; 11H;
270 12A; 51A; 7BD; 71C;
235/50R17 96Y 11A; 21B; 241; 246; 71K; 721; 725; 73C;
248; 270 74C; 74P; 75I; 76S;
245/50R17 99 11A; 21B; 24M; 241; 4DA
246; 260; 271
255/45R17 98 11A; 21B; 241; 246;
248; 270; 67D
255/50R17 101 11A; 21B; 241; 244;
246; 247; 260; 271
560L e1*2001/116*0230*.. 110 - 190 235/45R17 93 12R Limousine;
110 - 270 225/50R17 12R; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R17 12A; 51G 51A; 573; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
74P; 744; 76S; 77E
560L e1*2001/116*0230*.. 110 - 190 235/45R17 93Y 12R; 5HA Kombi;
110 - 270 225/50R17 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R17 12A; 51G 51A; 573; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
74P; 744; 76S; 77E
560L e1*2001/116*0230*.. 110 - 190 235/45R17 93 12R Limousine;
110 - 270 225/50R17 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R17 12A; 51G 51A; 573; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
74P; 744; 76S; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-25-WIRD
zur Erteilung der TTG 100327
ANLAGE: 89 BMW, BMW AG Radtyp: OBIS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.11.2025
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Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
560L e1*2001/116*0230*.. 110 - 190 235/45R17 93Y 12R; 5HA Kombi;
110 - 270 225/50R17 12R; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R17 12A; 51G 51A; 573; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
74P; 744; 76S; 77E
Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE ,GRAN TURISMO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
K-N1 e1*2007/46*0508*.. 120 - 240 225/55R17 97 11A; 21P; 245; 248; Nur BMW 5er Touring;
270 Allradantrieb;
235/50R17 96 11A; 21B; 241; 246; 10B; 11B; 11G; 11H;
248; 270 12A; 51A; 7BD; 71C;
235/50R17 96Y 11A; 21B; 241; 246; 71K; 721; 725; 73C;
248; 270 74C; 74P; 75I; 76S;
245/50R17 99 11A; 21B; 24M; 241; 4DA
246; 260; 271
255/45R17 98 11A; 21B; 241; 246;
248; 270
K-N1 e1*2007/46*0508*.. 100 - 240 225/55R17 97 11A; 21P; 245; 248; Nur BMW 5er Touring;
270 Heckantrieb;
225/55R17 97Y 11A; 21P; 245; 248; 10B; 11B; 11G; 11H;
§22 100327*00
270 12A; 51A; 7BD; 71C;
235/50R17 96Y 11A; 21B; 241; 246; 71K; 721; 725; 73C;
248; 270 74C; 74P; 75I; 76S;
245/50R17 99 11A; 21B; 24M; 241; 4DA
246; 260; 271
255/45R17 98 11A; 21B; 241; 246;
248; 270; 67D
255/50R17 101 11A; 21B; 241; 244;
246; 247; 260; 271
Verkaufsbezeichnung: BMW 6ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6C e1*2007/46*0562*.. 230 - 235 225/50R17 94 11A; 24J; 248; 26P; Lim (Gran Coupe 4-
27I türig); Heckantrieb;
225/55R17 97 11A; 24J; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
27I 12A; 51A; 573; 7BD;
235/50R17 96 11A; 24J; 248; 26P; 7NM; 71C; 71K; 721;
27I 725; 73C; 74A; 74P;
245/50R17 99 11A; 24J; 244; 247; 76S; 4CG; 4DA; 4DL
26B; 26N; 27B; 27H
255/45R17 98 11A; 24J; 248; 26P;
27I
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-25-WIRD
zur Erteilung der TTG 100327
ANLAGE: 89 BMW, BMW AG Radtyp: OBIS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.11.2025
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Verkaufsbezeichnung: BMW 6ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6C e1*2007/46*0562*.. 230 - 235 225/50R17 94 11A; 245; 26P; 27I Nicht Lim (Gran Coupe
225/55R17 97 11A; 245; 26P; 27I 4-türig); Heckantrieb;
235/50R17 96 11A; 24J; 248; 26N; Cabrio; Coupe;
26P; 27H; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
245/50R17 99 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 573; 7BD;
26N; 27B; 27H 7NM; 71C; 71K; 721;
255/45R17 98 11A; 24J; 248; 26N; 725; 73C; 74A; 74P;
26P; 27H; 27I 76S; 4CG; 4DA; 4DL
Verkaufsbezeichnung: BMW 7ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7L e1*2007/46*0276*.. 155 - 190 245/55R17 11A; 22H; 22P; 245; Nicht
701 e1*2001/116*0490*.. 248; 51G beschussgeschütztes
255/50R17 101 11A; 22H; 22Q; 24M; Fz.; bis
245 e1*2007/46*0276*09;
nicht
Hinterachslenkung;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7BD; 7MU;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 744;
75I; 4CG; 4DA
§22 100327*00
765 e1*2001/116*0172*.., 150 - 225 225/60R17 12T; 51G 10B; 10S; 11G; 11H;
e1*98/14*0172*.. 150 - 270 245/55R17 12T; 51G 51A; 7FS; 7FT; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 74P; 75I; 76S;
4CE
765 e1*2001/116*0172*.., 150 - 225 225/60R17 51G 10B; 10S; 11B; 11G;
e1*98/14*0172*.. 235/55R17 99W 51J 11H; 12A; 51A; 7FS;
150 - 270 245/55R17 102 7FT; 71C; 71K; 721;
255/50R17 101 725; 73C; 74C; 74P;
75I; 76S; 4CE
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-25-WIRD
zur Erteilung der TTG 100327
ANLAGE: 89 BMW, BMW AG Radtyp: OBIS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.11.2025
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11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
§22 100327*00
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausaussc hnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-25-WIRD
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Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
§22 100327*00
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maxi mal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
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24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürz e und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
§22 100327*00
abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
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27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4CE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 11 8 378 682 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
4CG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 67 90 054 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
werden.
§22 100327*00
4DA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 856 227 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
4DL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 856 209 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
512) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit
16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beac hten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit Profil für winterliche Wetterverhältnisse, mit dem Alpine Symbol nach ECE
R-117, zulässig. Die Bereifung und Lauffläche sind dabei so konzipiert, dass sie vor allem bei
winterlichen Straßenverhältnissen bessere Fahreigensc haften gewährleisten.
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56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R17
Hinterachse: 265/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1200kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
§22 100327*00
Achslast von 1230kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg.
67D) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/50R17
Hinterachse: 255/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
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empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68F) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R17
Hinterachse: 275/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge
einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
§22 100327*00
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streic hen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-25-WIRD
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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.11.2025
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7AJ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 23 6 798 726 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7BD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 798 872 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7FS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 23 6 798 726 ( nur e1*2001/116*0172*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das
System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7FT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36236798726 ( nur e1*98/14*0172*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7MU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 872 803 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das Sy stem muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7NM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 881 890 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
§22 100327*00
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Vorderachse.
FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
GA6) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 225/50R17
Hinterachse: 255/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
XFH) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/55R17
Hinterachse: 245/50R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so is t die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-25-WIRD
zur Erteilung der TTG 100327
ANLAGE: 89 BMW, BMW AG Radtyp: OBIS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.11.2025
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XFI) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/55R17
Hinterachse: 255/50R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 100327*00
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-25-WIRD
zur Erteilung der TTG 100327
ANLAGE: 89 BMW, BMW AG Radtyp: OBIS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.11.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: 3-V
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0559*..
Handelsbez.: BMW 3ER REIHE
Variante(n): ab e1*2007/46*0559*01
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 175 y = 270 VA
26B x = 225 y = 320 VA
27I x = 170 y = 260 HA
27B x = 220 y = 310 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 100327*00
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 220 y = 310 8 HA
27F x = 220 y = 310 25 HA
26J x = 225 y = 320 23 VA
26N x = 225 y = 320 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-25-WIRD
zur Erteilung der TTG 100327
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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.11.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 3C
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0316*..
Handelsbez.: BMW 4ER REIHE
Variante(n): ab e1*2007/46*0316*08, ab e1*2007/46*0316*09, ab e1*2007/46*0316*10,
Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 225 y = 320 VA
26P x = 175 y = 270 VA
27B x = 220 y = 310 HA
27I x = 170 y = 260 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 100327*00
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 220 y = 310 33 HA
27H x = 220 y = 310 8 HA
26J x = 225 y = 320 12 VA
26N x = 225 y = 320 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-25-WIRD
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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.11.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: X3
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0512*..
Handelsbez.: BMW X-REIHE (X3, X4)
Variante(n): BMW X3, BMW X4
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 370 VA
26P x = 300 y = 320 VA
27B x = 330 y = 460 HA
27I x = 280 y = 410 HA
§22 100327*00
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-25-WIRD
zur Erteilung der TTG 100327
ANLAGE: 89 BMW, BMW AG Radtyp: OBIS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.11.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: X-N1
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0454*..
Handelsbez.: BMW X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 370 VA
26P x = 300 y = 320 VA
27B x = 330 y = 460 HA
27I x = 280 y = 410 HA
§22 100327*00
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-25-WIRD
zur Erteilung der TTG 100327
ANLAGE: 89 BMW, BMW AG Radtyp: OBIS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.11.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 6C
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0562*..
Handelsbez.: BMW 6ER REIHE
Variante(n): Allradantrieb, Heckantrieb, Lim (Gran Coupe 4-türig)
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 500 VA
26P x = 290 y = 450 VA
27B x = 300 y = 330 HA
27I x = 250 y = 280 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 100327*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 330 28 HA
27H x = 300 y = 330 8 HA
26J x = 300 y = 500 10 VA
26N x = 300 y = 500 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-25-WIRD
zur Erteilung der TTG 100327
ANLAGE: 89 BMW, BMW AG Radtyp: OBIS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.11.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 3L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0314*..
Handelsbez.: BMW 3ER REIHE
Variante(n): Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012,
Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 175 y = 270 VA
26B x = 225 y = 320 VA
27I x = 170 y = 260 HA
27B x = 220 y = 310 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 100327*00
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 220 y = 310 8 HA
27F x = 220 y = 310 25 HA
26J x = 225 y = 320 23 VA
26N x = 225 y = 320 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-25-WIRD
zur Erteilung der TTG 100327
ANLAGE: 89 BMW, BMW AG Radtyp: OBIS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.11.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 1K4
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0283*..
Handelsbez.: BMW 1ER REIHE
Variante(n): Heckantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 190 y = 220 VA
26P x = 140 y = 170 VA
27B x = 220 y = 270 HA
27I x = 170 y = 240 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 100327*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 220 y = 270 8 HA
26J x = 190 y = 220 25 VA
26N x = 190 y = 220 8 VA
27F x = 220 y = 270 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-25-WIRD
zur Erteilung der TTG 100327
ANLAGE: 89 BMW, BMW AG Radtyp: OBIS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.11.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 3K
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0315*..
Handelsbez.: BMW 3ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 175 y = 270 VA
26B x = 225 y = 320 VA
27I x = 170 y = 260 HA
27B x = 220 y = 310 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 100327*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 220 y = 310 8 HA
27F x = 220 y = 310 25 HA
26N x = 225 y = 320 8 VA
26J x = 225 y = 320 25 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-25-WIRD
zur Erteilung der TTG 100327
ANLAGE: 89 BMW, BMW AG Radtyp: OBIS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.11.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 6C
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0562*..
Handelsbez.: BMW 6ER REIHE
Variante(n): Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 300 y = 450 VA
26B x = 350 y = 500 VA
27I x = 250 y = 280 HA
27B x = 300 y = 330 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 100327*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 300 y = 330 8 HA
27F x = 300 y = 330 28 HA
26N x = 350 y = 500 8 VA
26J x = 350 y = 500 16 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.