Gutachten 366-0009-25-WIRD
zur Erteilung der TTG 100327
ANLAGE: 25 AUDI Radtyp: OBIS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.11.2025
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Fahrzeughersteller AUDI
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
OBIS8FL30K571 PCD112 ET30 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 680 2208 09/25
OBIS8FL30K571 PCD112 ET30 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 690 2178 09/25
OBIS8FL30K571 PCD112 ET30 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 715 2105 09/25
OBIS8SL30K571 PCD112 ET30 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 715 2105 09/25
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
§22 100327*00
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJAE
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : B5
120 Nm für Typ : D2; 4B; 4E; 4F; 4F1; 8E; 8H; 8V
140 Nm für Typ : F3; GA; GY; 8U; 8U1
Verkaufsbezeichnung: AUDI A4, AUDI S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B5 e1*93/81*0013*.. 55 - 92 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J Kombi; Limousine;
225/45R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; Frontantrieb;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 22F; 12A; 51A; 71C; 71K;
24J; 24M; 684 721; 725; 73C; 74A;
110 - 132 215/45R17 nicht für TDI V6; 11A; 74P
21B; 22B; 24J; 5ET;
631
110 - 142 225/45R17 11A; 21B; 22B; 24J;
24M; 631
235/40R17 11A; 21B; 22B; 22F;
24J; 24M; 631; 684
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-25-WIRD
zur Erteilung der TTG 100327
ANLAGE: 25 AUDI Radtyp: OBIS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.11.2025
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A4, AUDI S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B5 e1*93/81*0013*.. 81 - 92 215/45R17 87 11A; 21B; 24J; 5ET Kombi; Limousine;
225/45R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; Allradantrieb;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K;
24M 721; 725; 73C; 74A;
110 - 132 215/45R17 nicht für TDI V6; 11A; 74P
21B; 24J; 5ET; 631
110 - 142 225/45R17 11A; 21B; 22B; 24J;
24M; 631
235/40R17 11A; 21B; 22B; 24J;
24M; 631
B5 e1*93/81*0013*.. 195 225/45R17 11A; 21B; 22B; 24J; Kombi; Limousine;
24M; 51G Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: AUDI A4 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8H e1*2001/116*0177*.., 96 - 162 225/45R17 91 11A; 21B; 22F; 24J; Cabrio;
e1*98/14*0177*.. 24M; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
§22 100327*00
235/40R17 90 11A; 21B; 22F; 24J; 12A; 51A; 573; 7EB;
24M; 5GA 71C; 71K; 721; 725;
245/40R17 91 Frontantrieb; 11A; 73C; 74A; 74P; 77E;
22F; 24D; 5GG; 57F; FKA
687
96 - 188 225/45R17 11A; 21B; 22F; 24J;
24M; 51G; 51J; 52J
235/45R17 93 11A; 21B; 22F; 24J;
24M
Verkaufsbezeichnung: AUDI A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8E e1*2001/116*0151*.. 75 - 110 215/45R17 87W Frontantrieb; 11A; ab
21B; 22F; 24J; 24M; e1*2001/116*0151*10;
5ET; 51J Kombi; Limousine;
75 - 147 235/40R17 90 11A; 21B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 5GA 12A; 51A; 573; 71C;
75 - 188 225/45R17 91 AFI; 11A; 21B; 22F; 71K; 721; 725; 73C;
24J; 24M; 51J 74A; 74P; 76S; 77E;
235/45R17 11A; 21B; 22F; 24C; FKA; 4AU
24M; 51G
245/40R17 91 Frontantrieb; 11A;
22F; 24D; 57F; 687
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-25-WIRD
zur Erteilung der TTG 100327
ANLAGE: 25 AUDI Radtyp: OBIS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.11.2025
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8E e1*2001/116*0151*.., 74 - 110 215/45R17 87W Frontantrieb; 11A; nur bis
e1*98/14*0151*.. 21B; 22F; 24J; 24M; e1*2001/116*0151*09;
5ET; 51J Kombi; Limousine;
74 - 162 225/45R17 91 11A; 21B; 22F; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 51J 12A; 51A; 573; 71C;
235/40R17 90 11A; 21B; 22F; 24C; 71K; 721; 725; 73C;
24M; 5GA 74A; 74P; 76S; 77E;
235/45R17 11A; 21B; 22F; 24C; FKA; 4AU
24M; 51G
245/40R17 91 Frontantrieb; 11A;
22F; 24D; 57F; 687
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4B e1*96/27*0051*.. 110 - 142 225/45R17 91 11A; 21B; 22F; 24C; nicht Allroad; nicht
24D für gepanzerte Fz;
235/45R17-93 11A; 21B; 21J; 22F; Kombi; Allradantrieb;
24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 4AT
4B e1*96/27*0051*.. 169 225/45R17 91 11A; 21B; 21J; 22F; Kombi; Limousine;
§22 100327*00
24C; 24D Frontantrieb;
235/45R17-93 11A; 21B; 21J; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 4AT
4B e1*96/27*0051*.. 81 - 142 225/45R17 91 11A; 21B; 22F; 24C; Kombi; Frontantrieb;
24D 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R17 nicht für TDI V6; 11A; 12A; 51A; 71C; 71K;
21B; 21J; 22F; 24C; 721; 725; 73C; 74A;
24D; 631 74P; FKA; 4AT
235/45R17-93 11A; 21B; 21J; 22F;
24C; 24D
245/40R17-91 11A; 22F; 24D; 57F;
687
4B e1*96/27*0051*.. 81 - 142 225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 24C; Limousine;
24D Frontantrieb;
235/40R17 nicht für TDI V6; 11A; 10B; 11B; 11G; 11H;
21B; 21J; 22B; 22F; 12A; 51A; 71C; 71K;
24C; 24D; 631 721; 725; 73C; 74A;
235/45R17-93 11A; 21B; 21J; 22B; 74P; FKA; 4AT
22F; 24C; 24D
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D;
57F; 687
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-25-WIRD
zur Erteilung der TTG 100327
ANLAGE: 25 AUDI Radtyp: OBIS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.11.2025
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4B e1*96/27*0051*.. 110 - 142 225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 24C; nicht Allroad; nicht
24D für gepanzerte Fz;
235/40R17 nicht für TDI V6; 11A; Limousine;
21B; 21J; 22B; 22F; Allradantrieb;
24C; 24D; 631 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17-93 11A; 21B; 21J; 22B; 12A; 51A; 71C; 71K;
22F; 24C; 24D 721; 725; 73C; 74A;
74P; 4AT
4B e1*96/27*0051*.. 169 225/45R17 91 11A; 21B; 21J; 22F; nicht Allroad; nicht
24C; 24D für gepanzerte Fz;
235/45R17-93 11A; 21B; 21J; 22F; Kombi; Limousine;
24C; 24D Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 4AT
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4F e1*2001/116*0254*.. 120 - 257 215/55R17 51G; 52J; 56G Nur Allroad Quattro;
225/55R17 97 11A; 21P 10B; 11B; 11G; 11H;
235/50R17 96 11A; 21P; 22I; 24J; 12A; 51A; 573; 71C;
§22 100327*00
24M 71K; 721; 725; 73C;
235/55R17 99 11A; 21B; 22I; 24J; 74A; 74P; 76S; 77E;
24M; 54A 4BF
245/45R17 95
255/45R17 98 11A; 22I; 24J; 24M
4F e1*2001/116*0254*.. 89 - 140 235/45R17 94Y 11A; 22H; 24D; 24J Limousine u. Kombi;
89 - 188 235/45R17 97 11A; 22H; 24D; 24J Front- u.
89 - 257 225/50R17 11A; 22H; 24D; 24J; Allradantrieb; Nicht
51G Allroad Quattro;
245/45R17 11A; 22H; 24D; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
51G 12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76S; 77E;
4BF
Verkaufsbezeichnung: AUDI A8 / S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
D2 e1*93/81*0005*.. 110 - 250 225/55R17-97 11A; 22B; 24M nicht für gepanzerte
255/45R17-97 11A; 22B; 24J; 24M Fz; Allradantrieb;
110 - 265 225/55R17 11A; 22B; 24M; 51G Frontantrieb;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-25-WIRD
zur Erteilung der TTG 100327
ANLAGE: 25 AUDI Radtyp: OBIS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.11.2025
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A8 / S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4E e1*2001/116*0198*.. 154 - 257 235/55R17 99 11A; 21B; 24J; 24M Nicht für Fz. m.
255/45R17 98 11A; 24J; 24M Keramikbremse; nicht
für gepanzerte Fz;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 75I; 76S; 4AT
Verkaufsbezeichnung: A3 allstreet
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GY e1*2007/46*2060*.. 110 - 150 225/50R17 94 11A; 241; 244; 246; A3 allstreet;
26B; 26N; 27F Allradantrieb;
235/45R17 94 11A; 241; 246; 248; Frontantrieb; inkl.
26B; 26N; 27F Hybrid;
245/45R17 95 11A; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26N; 27F 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76S; 77E
Verkaufsbezeichnung: A3, S3, A3 e-tron, A3 g-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 140 215/45R17 91 11A; 241; 244; 246; Sportback (4-türig);
§22 100327*00
26B; 26J; 27H inkl. S3; 2-türig;
225/45R17 91 11A; 241; 244; 246; Allradantrieb;
26B; 26J; 27F Frontantrieb;
235/40R17 90 nicht e-tron; 11A; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 244; 247; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K;
26J; 27F 721; 725; 73C; 74A;
235/45R17 94 nicht e-tron; 11A; 74P; 76S; 77E
24C; 244; 247; 26B;
26J; 27F
245/40R17 91 nicht e-tron; 11A;
24C; 244; 247; 26B;
26J; 27F; 681; 687
206 - 228 215/45R17 91 11A; 241; 244; 246;
26B; 26J; 27H; 52J
225/45R17 91 11A; 241; 244; 246;
26B; 26J; 27F; 52J
235/40R17 90 nicht e-tron; 11A;
24C; 244; 247; 26B;
26J; 27F; 52J
235/45R17 94 nicht e-tron; 11A;
24C; 244; 247; 26B;
26J; 27F; 52J
245/40R17 91 nicht e-tron; 11A;
24C; 244; 247; 26B;
26J; 27F; 52J; 681;
687
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-25-WIRD
zur Erteilung der TTG 100327
ANLAGE: 25 AUDI Radtyp: OBIS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.11.2025
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Verkaufsbezeichnung: A3, S3, A3 e-tron, A3 g-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 140 215/45R17 87Y 11A; 245; 248; 26P Cabrio; Limousine;
77 - 228 225/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B; Allradantrieb;
26N; 27H Frontantrieb;
235/40R17 90 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26N; 27H 12A; 51A; 71C; 71K;
235/45R17 94 11A; 24J; 248; 26B; 721; 725; 73C; 74A;
26N; 27H 74P; 76S; 77E
245/40R17 91 11A; 241; 244; 246;
26B; 26N; 27F
245/45R17 95 11A; 241; 244; 246;
26B; 26N; 27F
206 - 228 215/45R17 M+S 11A; 245; 248; 26P;
52J
Verkaufsbezeichnung: A3-/S3- Limousine/Sportback
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GY e1*2007/46*2060*.. 81 - 147 215/45R17 91 11A; 24J; 26J; 26P; A3 Sportback; A3
27H Limousine; A3 TFSI e
81 - 150 225/45R17 91 11A; 24J; 26J; 26P; Sportback; A3 g-tron
27H Sportback; nicht A3
235/40R17 90 11A; 241; 246; 26J; allstreet;
§22 100327*00
26P; 27F Allradantrieb;
235/45R17 94 11A; 241; 246; 26J; Frontantrieb; inkl.
26P; 27F Hybrid;
245/40R17 91 11A; 24C; 24M; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27F 12A; 51A; 71C; 71K;
245/45R17 95 11A; 24C; 24M; 26B; 721; 725; 73C; 74A;
26J; 27F 74P; 76S; 77E
Verkaufsbezeichnung: A4, S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B5 e1*98/14*0013*.. 55 - 92 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J Kombi; Limousine;
225/45R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; Frontantrieb;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 22F; 12A; 51A; 71C; 71K;
24J; 24M; 684 721; 725; 73C; 74A;
110 - 132 215/45R17 nicht für TDI V6; 11A; 74P
21B; 22B; 24J; 5ET;
631
110 - 142 225/45R17 11A; 21B; 22B; 24J;
24M; 631
235/40R17 11A; 21B; 22B; 22F;
24J; 24M; 631; 684
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-25-WIRD
zur Erteilung der TTG 100327
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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.11.2025
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Verkaufsbezeichnung: A4, S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B5 e1*98/14*0013*.. 81 - 92 215/45R17 87 11A; 21B; 24J; 5ET Kombi; Limousine;
225/45R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; Allradantrieb;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K;
24M 721; 725; 73C; 74A;
110 - 132 215/45R17 nicht für TDI V6; 11A; 74P
21B; 24J; 5ET; 631
110 - 142 225/45R17 11A; 21B; 22B; 24J;
24M; 631
235/40R17 11A; 21B; 22B; 24J;
24M; 631
B5 e1*98/14*0013*.. 195 225/45R17 11A; 21B; 22B; 24J; Kombi; Limousine;
24M; 51G Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4B e1*2001/116*0051*.., 85 - 132 235/40R17 90W 11A; 21B; 22B; 22F; ab e1*98/14*0051*17;
e1*98/14*0051*.. 24C; 24D; 5GA Serienbereifung ohne
§22 100327*00
85 - 162 225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 24D; 215/55R16; breite
24J; 5GG Achsen; Frontantrieb;
235/45R17 93 11A; 21B; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K;
245/40R17 91 11A; 22B; 22F; 24D; 721; 725; 73C; 74A;
57F; 687 74P; AF5; FKA; 4AT
255/40R17 94 11A; 22B; 22F; 24D;
57F; 66T; 68E; 683
4B e1*2001/116*0051*.., 85 - 132 235/40R17 90W 11A; 21B; 22B; 24C; ab e1*98/14*0051*17;
e1*98/14*0051*.. 24D; 5GA Serienbereifung mit
85 - 162 225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 24J; 215/55R16; schmale
24M Achsen; Frontantrieb;
235/45R17 93 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D 12K; 51A; 71C; 71K;
245/40R17 91 11A; 22B; 22F; 24D; 721; 725; 73C; 74A;
57F; 687 74P; AF6; FKA; 4AT
255/40R17 94 11A; 22B; 22F; 24D;
57F; 66T; 68E; 683
4B e1*2001/116*0051*.., 110 - 132 235/40R17 90W 11A; 21B; 22B; 24C; nicht Allroad; nicht
e1*98/14*0051*.. 24D; 5GA für gepanzerte Fz; ab
110 - 184 225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 24D; e1*98/14*0051*17;
24J Serienbereifung ohne
235/45R17 93 11A; 21B; 22B; 24C; 215/55R16; breite
24D Achsen; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; AF5; 4AT
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
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Verkaufsbezeichnung: A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4B e1*2001/116*0051*.., 191 - 250 255/40R17 11A; 22F; 51G nicht Allroad;
e1*98/14*0051*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 4AT
4B e1*2001/116*0051*.., 110 - 132 235/40R17 90W 11A; 21B; 22B; 24D; nicht Allroad; nicht
e1*98/14*0051*.. 24J; 5GA für gepanzerte Fz; ab
110 - 184 225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 24J; e1*98/14*0051*17;
24M Serienbereifung mit
235/45R17 93 11A; 21B; 22B; 24D; 215/55R16; schmale
24J Achsen; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; AF6; 4AT
4B e1*98/14*0051*.. 81 - 142 225/45R17 91 11A; 21B; 22F; 24C; nur bis
24D e1*98/14*0051*16;
235/40R17 nicht für TDI V6; 11A; Kombi; Frontantrieb;
21B; 21J; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D; 631 12A; 51A; 71C; 71K;
235/45R17-93 11A; 21B; 21J; 22F; 721; 725; 73C; 74A;
24C; 24D 74P; FKA; 4AT
§22 100327*00
245/40R17-91 11A; 22F; 24D; 57F;
687
4B e1*98/14*0051*.. 110 - 142 225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 24C; nicht Allroad; nicht
24D für gepanzerte Fz;
235/40R17 nicht für TDI V6; 11A; nur bis
21B; 21J; 22B; 22F; e1*98/14*0051*16;
24C; 24D; 631 Limousine;
235/45R17-93 11A; 21B; 21J; 22B; Allradantrieb;
22F; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 4AT
4B e1*98/14*0051*.. 169 225/45R17 91 11A; 21B; 21J; 22F; nicht Allroad; nicht
24C; 24D für gepanzerte Fz;
235/45R17-93 11A; 21B; 21J; 22F; nur bis
24C; 24D e1*98/14*0051*16;
Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 4AT
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-25-WIRD
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Verkaufsbezeichnung: A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4B e1*98/14*0051*.. 169 225/45R17 91 11A; 21B; 21J; 22F; nur bis
24C; 24D e1*98/14*0051*16;
235/45R17-93 11A; 21B; 21J; 22F; Kombi; Limousine;
24C; 24D Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 4AT
4B e1*98/14*0051*.. 110 - 142 225/45R17 91 11A; 21B; 22F; 24C; nicht Allroad; nicht
24D für gepanzerte Fz;
235/45R17-93 11A; 21B; 21J; 22F; nur bis
24C; 24D e1*98/14*0051*16;
Kombi; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 4AT
4B e1*98/14*0051*.. 81 - 142 225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 24C; nur bis
24D e1*98/14*0051*16;
235/40R17 nicht für TDI V6; 11A; Limousine;
21B; 21J; 22B; 22F; Frontantrieb;
24C; 24D; 631 10B; 11B; 11G; 11H;
§22 100327*00
235/45R17-93 11A; 21B; 21J; 22B; 12A; 51A; 71C; 71K;
22F; 24C; 24D 721; 725; 73C; 74A;
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D; 74P; FKA; 4AT
57F; 687
Verkaufsbezeichnung: A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4F e13*2007/46*1080*.. 120 - 257 215/55R17 51G; 52J; 56G Nur Allroad Quattro;
4F1 e13*2007/46*1080*.. 225/55R17 97 11A; 21P 10B; 11B; 11G; 11H;
235/50R17 96 11A; 21P; 22I; 24J; 12A; 51A; 573; 71C;
24M 71K; 721; 725; 73C;
235/55R17 99 11A; 21B; 22I; 24J; 74A; 74P; 76S; 77E;
24M; 54A 4BF
245/45R17 95
255/45R17 98 11A; 22I; 24J; 24M
4F e13*2007/46*1080*.. 89 - 140 235/45R17 94Y 11A; 22H; 24D; 24J Limousine u. Kombi;
4F1 e13*2007/46*1080*.. 89 - 188 235/45R17 97 11A; 22H; 24D; 24J Front- u.
89 - 257 225/50R17 11A; 22H; 24D; 24J; Allradantrieb; Nicht
51G Allroad Quattro;
245/45R17 11A; 22H; 24D; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
51G 12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76S; 77E;
4BF
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-25-WIRD
zur Erteilung der TTG 100327
ANLAGE: 25 AUDI Radtyp: OBIS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.11.2025
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Verkaufsbezeichnung: A8 / S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
D2 e1*98/14*0005*.. 110 - 250 225/55R17-97 11A; 22B; 24M nicht für gepanzerte
255/45R17-97 11A; 22B; 24J; 24M Fz; Allradantrieb;
110 - 265 225/55R17 11A; 22B; 24M; 51G Frontantrieb;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: Q2, SQ2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GA e1*2007/46*1552*.. 81 - 140 225/50R17 94 11A; 24C; 244; 247 Allradantrieb;
225/55R17 97 11A; 24C; 244; 247 Frontantrieb;
235/45R17 94 11A; 241; 244; 246 10B; 11B; 11G; 11H;
235/50R17 96 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K;
245/45R17 95 11A; 24C; 244; 247 721; 725; 73C; 74A;
245/50R17 99 11A; 24C; 24D 74P; 76S; 77E
GA e1*2007/46*1552*.. 221 225/50R17 94 11A; 24M; 241; 246; SQ2;
26B; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R17 97 11A; 24M; 241; 246; 12A; 51A; 71C; 71K;
26B; 27I 721; 725; 73C; 74A;
235/50R17 96 11A; 24C; 244; 247; 74P; 76S; 77E
§22 100327*00
26B; 27B; 27H
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-25-WIRD
zur Erteilung der TTG 100327
ANLAGE: 25 AUDI Radtyp: OBIS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.11.2025
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Verkaufsbezeichnung: Q3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8U e1*2007/46*0591*.. 88 - 162 225/55R17 97 Ohne Kombilimousine;
8U1 e13*2007/46*1163*.. Radhausverbreiterun Allradantrieb;
g; 11A; 245; 248; 51J
225/55R17 97 Mit Frontantrieb;
Radhausverbreiterun 10B; 11B; 11G; 11H;
g Serie; 51J
235/55R17 99 Mit 12A; 51A; 71C; 71K;
Radhausverbreiterun 721; 725; 73C; 74A;
g Serie; 11A; 26B; 74P; 76S; 77E
27B; 27H
235/55R17 99 Ohne
Radhausverbreiterun
g; 11A; 245; 248;
26B; 27B; 27H
245/50R17 99 Ohne
Radhausverbreiterun
g; 11A; 241; 244;
246; 26P; 27I
245/50R17 99 Mit
Radhausverbreiterun
g Serie; 11A; 245;
248; 26P; 27I
§22 100327*00
255/50R17 101 Mit
Radhausverbreiterun
g Serie; 11A; 24J;
248; 26B; 26N; 27B;
27H
255/50R17 101 Ohne
Radhausverbreiterun
g; 11A; 241; 244;
246; 247; 26B; 26N;
27B; 27H
Verkaufsbezeichnung: Q3, Q3 Sportback, Q3 e-tron, Q3 Sportback e-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F3 e1*2007/46*1900*.. 110 - 180 225/60R17 99 11A; 24J; 248 Q3 Sportback;
225/65R17 101 11A; 24J; 248 Allradantrieb;
235/60R17 102 11A; 24J; 248; 26P; Frontantrieb; inkl.
27I Hybrid;
245/55R17 102 11A; 24C; 244; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
27I 12A; 51A; 7BN; 71C;
255/55R17 104 11A; 24C; 244; 247; 71K; 721; 725; 73C;
26B; 27B 74A; 74P; 76S
F3 e1*2007/46*1900*.. 110 - 180 225/60R17 99 11A; 24J; 248; 26P Q3; Allradantrieb;
225/65R17 101 11A; 24J; 248; 26P Frontantrieb; inkl.
235/60R17 102 11A; 24J; 248; 26P; Hybrid;
27H 10B; 11B; 11G; 11H;
245/55R17 102 11A; 241; 244; 246; 12A; 51A; 7BN; 71C;
26B; 27H 71K; 721; 725; 73C;
255/55R17 104 11A; 24C; 244; 247; 74A; 74P; 76S
26B; 27F; 27I
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-25-WIRD
zur Erteilung der TTG 100327
ANLAGE: 25 AUDI Radtyp: OBIS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.11.2025
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
§22 100327*00
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-25-WIRD
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22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nac h ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
§22 100327*00
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterun g, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
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hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugti eferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
§22 100327*00
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehm en.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4AT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 4D0 907 275 C (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
werden.
4AU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 4F0 907 275 B (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
werden.
4BF) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 4F0 907 275 D (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
§22 100327*00
Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit Profil für winterliche Wetterverhältnisse, mit dem Alpine Symbol nach ECE
R-117, zulässig. Die Bereifung und Lauffläche sind dabei so konzipiert, dass sie vor allem bei
winterlichen Straßenverhältnissen bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1200kg.
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5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66T) Sofern Reifen der Größe 255/40 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
683) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
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Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R17
Hinterachse: 255/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 235/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 255/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
§22 100327*00
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
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7EB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 4F0 907 275 D ( nur e1*98/14*0177*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
AF5) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die
Reifengröße 215/55R16 (breite Hinterachse) nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den
Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine
weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
AF6) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die
Reifengröße 215/55R16 (schmale Hinterachse) serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den
Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine
weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
AFI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist an Fahrzeugen mit 6-Zylinder-Motoren nur mit dem Alpine
Symbol nach ECE R-117 zulässig.
FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 8V
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0607*..
Handelsbez.: A3, S3, A3 e-tron, A3 g-tron
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 350 y = 250 VA
26B x = 400 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 100327*00
27H x = 350 y = 350 8 HA
27F x = 350 y = 350 20 HA
26N x = 400 y = 400 8 VA
26J x = 400 y = 400 20 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
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zur Erteilung der TTG 100327
ANLAGE: 25 AUDI Radtyp: OBIS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.11.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: F3
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1900*..
Handelsbez.: Q3, Q3 Sportback, Q3 e-tron, Q3 Sportback e-tron
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 280 y = 310 HA
27I x = 230 y = 260 HA
26B x = 330 y = 310 VA
26P x = 280 y = 260 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 100327*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 280 y = 310 15 HA
27H x = 280 y = 310 8 HA
26J x = 330 y = 310 15 VA
26N x = 330 y = 310 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-25-WIRD
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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.11.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 8V
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0607*..
Handelsbez.: A3, S3, A3 e-tron, A3 g-tron
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, 2-türig
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 400 y = 400 VA
26B x = 400 y = 400 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 400 y = 400 8 HA
§22 100327*00
27F x = 400 y = 400 30 HA
26N x = 400 y = 400 8 VA
26J x = 400 y = 400 24 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-25-WIRD
zur Erteilung der TTG 100327
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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.11.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: GY
Genehm.Nr.: e1*2007/46*2060*..
Handelsbez.: A3 allstreet
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 240 y = 250 VA
26B x = 290 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 290 y = 310 30 HA
§22 100327*00
27H x = 290 y = 310 8 HA
26J x = 290 y = 300 25 VA
26N x = 290 y = 300 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-25-WIRD
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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.11.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 8U
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0591*..
Handelsbez.: Q3
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombilimousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 335 y = 400 HA
27I x = 285 y = 355 HA
26B x = 290 y = 390 VA
26P x = 240 y = 340 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 100327*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 335 y = 400 30 HA
27H x = 335 y = 400 10 HA
26J x = 290 y = 390 30 VA
26N x = 290 y = 390 10 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-25-WIRD
zur Erteilung der TTG 100327
ANLAGE: 25 AUDI Radtyp: OBIS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.11.2025
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Seite: 24 von 27
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: F3
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1900*..
Handelsbez.: Q3, Q3 Sportback, Q3 e-tron, Q3 Sportback e-tron
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 250 y = 300 HA
27I x = 200 y = 250 HA
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 100327*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 250 y = 300 30 HA
27H x = 250 y = 300 8 HA
26J x = 300 y = 250 30 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-25-WIRD
zur Erteilung der TTG 100327
ANLAGE: 25 AUDI Radtyp: OBIS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.11.2025
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Seite: 25 von 27
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: GY
Genehm.Nr.: e1*2007/46*2060*..
Handelsbez.: A3-/S3- Limousine/Sportback
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 305 VA
26P x = 250 y = 255 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 275 30 HA
§22 100327*00
27H x = 300 y = 275 8 HA
26J x = 300 y = 305 30 VA
26N x = 300 y = 305 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-25-WIRD
zur Erteilung der TTG 100327
ANLAGE: 25 AUDI Radtyp: OBIS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.11.2025
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Seite: 26 von 27
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: GY
Genehm.Nr.: e1*2007/46*2144*..
Handelsbez.: A3 Sportback, RS3 Limousine/Sportback;
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 305 VA
26P x = 250 y = 255 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 275 30 HA
§22 100327*00
27H x = 300 y = 275 8 HA
26J x = 300 y = 305 30 VA
26N x = 300 y = 305 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-25-WIRD
zur Erteilung der TTG 100327
ANLAGE: 25 AUDI Radtyp: OBIS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.11.2025
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Seite: 27 von 27
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: GA
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1552*..
Handelsbez.: Q2, SQ2
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 230 y = 210 HA
27I x = 280 y = 260 HA
26B x = 210 y = 230 VA
26P x = 260 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 100327*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 280 y = 260 8 HA
26J x = 260 y = 280 15 VA
26N x = 260 y = 280 8 VA
27F x = 280 y = 260 20 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.