Gutachten 366-0009-25-WIRD
zur Erteilung der TTG 100327
ANLAGE: 22 SEAT Radtyp: OBIS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.11.2025
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Fahrzeughersteller SEAT, SEAT, S.A.
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
OBIS8FL30K571 PCD112 ET30 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 680 2208 09/25
OBIS8FL30K571 PCD112 ET30 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 690 2178 09/25
OBIS8FL30K571 PCD112 ET30 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 715 2105 09/25
OBIS8SL30K571 PCD112 ET30 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 715 2105 09/25
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
§22 100327*00
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT, SEAT, S.A.
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : KN; 5FP; 5F; 5P; KL; 3RN; 5PN; 7N; 3R; KM
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJAE
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : 7MS
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJA4
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : KL; 3R; 3RN; 5F; 5P; 5PN
140 Nm für Typ : KL; KM; KN; 5FP; 7N
170 Nm für Typ : 7MS
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.11.2025
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Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5PN e9*2007/46*0012*.. 77 - 155 215/50R17 91 11A; 22I; 22Q; 24C; Altea Freetrack;
24D; 52J; 56G Frontantrieb;
225/45R17 91 11A; 22Q; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R17 94 11A; 21P; 22I; 22Q; 12A; 51A; 71C; 71K;
24C; 24D 721; 725; 73C; 74A;
235/45R17 94 11A; 22I; 22Q; 24C; 74P; 77E
24D
245/40R17 91 11A; 22I; 22Q; 24C;
24D; 687
245/45R17 95 11A; 21P; 22I; 22Q;
24C; 24D
255/45R17 98 11A; 21B; 22B; 22Q;
24C; 24D
5PN e9*2007/46*0012*.. 103 - 155 215/50R17 91 11A; 22I; 22Q; 24C; Altea 4 Freetrack;
24D; 52J; 56G Allradantrieb;
225/45R17 91 11A; 22Q; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R17 94 11A; 21P; 22I; 22Q; 12A; 51A; 71C; 71K;
24C; 24D 721; 725; 73C; 74A;
235/45R17 94 11A; 22I; 22Q; 24C; 74P; 77E
24D
245/40R17 91 11A; 22I; 22Q; 24C;
§22 100327*00
24D
245/45R17 95 11A; 21P; 22I; 22Q;
24C; 24D
255/45R17 98 11A; 21B; 22B; 22Q;
24C; 24D
Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5P e9*2001/116*0050*.. 77 - 155 215/50R17 91 11A; 22I; 22Q; 24C; Altea Freetrack;
24D; 52J; 56G Frontantrieb;
225/45R17 91 11A; 22Q; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R17 94 11A; 21P; 22I; 22Q; 12A; 51A; 71C; 71K;
24C; 24D 721; 725; 73C; 74A;
235/45R17 94 11A; 22I; 22Q; 24C; 74P; 77E
24D
245/40R17 91 11A; 22I; 22Q; 24C;
24D; 687
245/45R17 95 11A; 21P; 22I; 22Q;
24C; 24D
255/45R17 98 11A; 21B; 22B; 22Q;
24C; 24D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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ANLAGE: 22 SEAT Radtyp: OBIS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.11.2025
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Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5P e9*2001/116*0050*.. 103 - 155 215/50R17 91 11A; 22I; 22Q; 24C; Altea 4 Freetrack;
24D; 52J; 56G Allradantrieb;
225/45R17 91 11A; 22Q; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R17 94 11A; 21P; 22I; 22Q; 12A; 51A; 71C; 71K;
24C; 24D 721; 725; 73C; 74A;
235/45R17 94 11A; 22I; 22Q; 24C; 74P; 77E
24D
245/40R17 91 11A; 22I; 22Q; 24C;
24D
245/45R17 95 11A; 21P; 22I; 22Q;
24C; 24D
255/45R17 98 11A; 21B; 22B; 22Q;
24C; 24D
Verkaufsbezeichnung: ATECA, CUPRA ATECA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5FP e9*2007/46*6394*.. 221 225/50R17 94 11A; 241; 246; 248 ATECA CUPRA;
225/55R17 97 11A; 241; 246; 248 Allradantrieb;
235/50R17 96 11A; 24C; 244 10B; 11B; 11G; 11H;
235/55R17 99 11A; 24C; 244 12A; 51A; 71C; 71K;
245/45R17 95 11A; 241; 246; 248 721; 725; 73C; 74A;
§22 100327*00
245/50R17 99 11A; 24C; 244 74P; 76S; 77E
255/45R17 98 11A; 24C; 244
255/50R17 101 11A; 24C; 244; 247
5FP e9*2007/46*6394*.. 81 - 140 225/50R17 94 11A; 241; 246; 248 Allradantrieb;
225/55R17 97 11A; 241; 246; 248 Frontantrieb;
235/50R17 96 11A; 24C; 244 10B; 11B; 11G; 11H;
235/55R17 99 11A; 24C; 244 12A; 51A; 71C; 71K;
245/45R17 95 11A; 241; 246; 248 721; 725; 73C; 74A;
245/50R17 99 11A; 24C; 244 74P; 76S; 77E
255/45R17 98 11A; 24C; 244
255/50R17 101 11A; 24C; 244; 247
Verkaufsbezeichnung: EXEO, EXEO ST
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3R e9*2001/116*0072*.. 75 - 155 215/45R17 91 11A; 21P; 22H; 24J; Kombi; Frontantrieb;
3RN e9*2007/46*0011*.. 248; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 11A; 21P; 22F; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K;
248 721; 725; 73C; 74A;
235/45R17 94 11A; 21P; 22F; 24J; 74P; 76S; 77E; FKA
248
245/40R17 91 11A; 22F; 244; 57F;
687
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-25-WIRD
zur Erteilung der TTG 100327
ANLAGE: 22 SEAT Radtyp: OBIS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.11.2025
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Verkaufsbezeichnung: EXEO, EXEO ST
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3R e9*2001/116*0072*.. 75 - 147 215/45R17 91 11A; 21P; 22H; 24J; Stufenheck;
3RN e9*2007/46*0011*.. 248; 51J Frontantrieb;
75 - 155 225/45R17 91 11A; 21P; 22F; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
248 12A; 51A; 71C; 71K;
235/40R17 90 11A; 21P; 22F; 24J; 721; 725; 73C; 74A;
248 74P; 76S; 77E; FKA
235/45R17 94 11A; 21P; 22F; 24J;
248
245/40R17 91 11A; 22F; 244; 57F;
687
Verkaufsbezeichnung: Formentor, Formentor e-Hybrid, Formentor VZ e-Hybrid, Formentor VZ5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KM e9*2007/46*4008*.. 110 - 228 225/55R17 M+S 11A; 24J; 248; 26P; inkl. Hybrid;
27H; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/50R17 M+S 11A; 24J; 248; 26P; 12A; 51A; 71C; 71K;
27H; 52J 721; 725; 73C; 74A;
235/55R17 M+S 11A; 24J; 248; 26P; 74P; 76S; 77E; 83A;
27H; 52J 84W
Verkaufsbezeichnung: LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE
§22 100327*00
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5F e9*2007/46*0094*.. 81 - 92 215/45R17 87 11A; 245; 248; 26P; Leon X-Perience;
27F Frontantrieb;
225/45R17 91 11A; 24J; 244; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
27F 12A; 51A; 71C; 71K;
225/50R17 94 11A; 241; 244; 246; 721; 725; 73C; 74A;
26B; 27F 74P; 76S; 77E
235/40R17 90 11A; 241; 244; 246;
26B; 27F
235/45R17 94 11A; 241; 244; 246;
26B; 27F
235/50R17 96 11A; 24C; 244; 26B;
27F
245/40R17 91 11A; 241; 244; 246;
26B; 27F
245/45R17 95 11A; 241; 244; 246;
26B; 27F
255/45R17 98 11A; 24C; 244; 26B;
27F
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-25-WIRD
zur Erteilung der TTG 100327
ANLAGE: 22 SEAT Radtyp: OBIS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.11.2025
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Verkaufsbezeichnung: LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5F e9*2007/46*0094*.. 63 - 140 215/45R17 87 11A; 241; 244; 246; ab
26B; 27F e9*2007/46*0094*01;
nicht Leon X-Perience;
225/45R17 91 11A; 241; 244; 246; Kombi; 3-türig; 5-
247; 26B; 26N; 27F türig; Allradantrieb;
235/40R17 90 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb;
26B; 26N; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71C; 71K;
26B; 26N; 27F 721; 725; 73C; 74A;
245/40R17 91 11A; 24C; 244; 247; 74P; 76S; 77E
26B; 26J; 27F
5F e9*2007/46*0094*.. 81 - 140 215/45R17 87W 11A; 245; 248; 26P; Leon X-Perience;
27F Allradantrieb;
225/45R17 91 11A; 24J; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
27F 12A; 51A; 71C; 71K;
225/50R17 94 11A; 241; 244; 246; 721; 725; 73C; 74A;
26B; 27F 74P; 76S; 77E
235/40R17 90 11A; 241; 246; 248;
26B; 27F
235/45R17 94 11A; 241; 246; 248;
26B; 27F
§22 100327*00
235/50R17 96 11A; 24C; 244; 26B;
27F
245/40R17 91 11A; 241; 244; 246;
26B; 27F
245/45R17 95 11A; 241; 244; 246;
26B; 27F
255/45R17 98 11A; 24C; 244; 26B;
27F
Verkaufsbezeichnung: LEON, LEON SPORTSTOURER, CUPRA LEON, CUPRA LEON SPORTSTOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KL e9*2007/46*3167*.. 66 - 110 215/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B; nicht Cupra Leon;
26N; 27H Kombi; Schrägheck;
66 - 140 225/45R17 91 11A; 24J; 244; 26B; Allradantrieb;
26N; 27H Frontantrieb; inkl.
235/40R17 90 11A; 241; 244; 246; Hybrid;
26B; 26J; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 11A; 241; 244; 246; 12A; 51A; 71C; 71K;
26B; 26J; 27F 721; 725; 73C; 74A;
140 215/45R17 M+S 11A; 24J; 248; 26B; 74P; 76S; 77E
26N; 27H; 52J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-25-WIRD
zur Erteilung der TTG 100327
ANLAGE: 22 SEAT Radtyp: OBIS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.11.2025
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Seite: 6 von 16
Verkaufsbezeichnung: LEON, LEON SPORTSTOURER, CUPRA LEON, CUPRA LEON SPORTSTOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KL e9*2007/46*3167*.. 110 - 140 215/45R17 M+S 11A; 24J; 248; 26B; Leon Cupra; Leon
26N; 27H; 52J Cupra Sportstourer;
225/45R17 91 11A; 24J; 244; 26B; Kombi; Schrägheck;
26N; 27H Allradantrieb;
235/40R17 90 11A; 241; 244; 246; Frontantrieb; inkl.
26B; 26J; 27F Hybrid;
235/45R17 94 11A; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27F 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76S; 77E; 84W
Verkaufsbezeichnung: SEAT ALHAMBRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7MS e1*2001/116*0036*.., 66 - 150 225/45R17 94 11A; 21B; 22B; 22L; ab e1*98/14*0036*08;
e1*98/14*0036*.. 24C; 24D; 5HI 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 93 nicht Allradantrieb; 12A; 51A; 573; 71C;
11A; 21B; 22B; 22F; 71K; 721; 725; 73C;
22L; 24C; 24D; 5HA 74A; 74P; 77E
235/45R17 94 11A; 21B; 22B; 22F;
22L; 24C; 24D; 5HI
7N e1*2007/46*0402*.., 85 - 125 225/45R17 94 11A; 248 Allradantrieb;
e1*2007/46*0435*..
§22 100327*00
235/45R17 94 11A; 248 Frontantrieb;
85 - 162 205/55R17 95 51J; 56G 10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R17 95 11A; 248; 51J; 56G 12A; 51A; 573; 71C;
225/45R17 94W 11A; 248 71K; 721; 725; 73C;
225/50R17 11A; 21P; 248; 270; 74A; 74P; 75I; 76S;
51G; 67F 77E; FKA
235/45R17 94W 11A; 248
255/45R17 98 11A; 244; 247; 270;
57F; 67D
Verkaufsbezeichnung: Tarraco
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KN e9*2007/46*6666*.. 110 - 147 225/60R17 99 11A; 24J; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
225/65R17 102 11A; 24J; 248; 26P 12A; 51A; 71C; 71K;
235/60R17 102 11A; 24J; 248; 26N; 721; 725; 73C; 74A;
26P 74P; 75I; 76S; 77E
245/55R17 102 11A; 24C; 24M; 26B;
26N; 27I
255/55R17 104 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27H; 27I
110 - 180 225/60R17 M+S 11A; 24J; 248; 26P;
52J
225/65R17 M+S 11A; 24J; 248; 26P;
52J
235/60R17 M+S 11A; 24J; 248; 26N;
26P; 52J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-25-WIRD
zur Erteilung der TTG 100327
ANLAGE: 22 SEAT Radtyp: OBIS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.11.2025
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslas t ist mit diesem Lastindex
zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
§22 100327*00
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand ents prechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
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Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
§22 100327*00
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heck schürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
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des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
§22 100327*00
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dies er Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
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bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit Profil für winterliche Wetterverhältnisse, mit dem Alpine Symbol nach ECE
R-117, zulässig. Die Bereifung und Lauffläche sind dabei so konzipiert, dass sie vor allem bei
winterlichen Straßenverhältnissen bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
§22 100327*00
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zuläs sigen
Achslast von 1340kg.
67D) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/50R17
Hinterachse: 255/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67F) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R17
Hinterachse: 225/50R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
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Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
§22 100327*00
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
83A) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370mm an der
Vorderachse nicht zulässig.
84W) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 357x34mm
nicht zulässig.
FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-25-WIRD
zur Erteilung der TTG 100327
ANLAGE: 22 SEAT Radtyp: OBIS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.11.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SEAT
Fahrzeugtyp: KM
Genehm.Nr.: e9*2007/46*4008*..
Handelsbez.: Formentor, Formentor e-Hybrid, Formentor VZ e-Hybrid, Formentor VZ5
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 235 y = 265 VA
26B x = 285 x = 315 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 100327*00
26J x = 285 y = 315 25 VA
26N x = 285 y = 315 8 VA
27F x = 295 y = 300 15 HA
27H x = 295 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-25-WIRD
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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.11.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SEAT
Fahrzeugtyp: KN
Genehm.Nr.: e9*2007/46*6666*..
Handelsbez.: Tarraco
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 290 VA
26P x = 240 y = 240 VA
27B x = 325 y = 300 HA
27I x = 275 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 100327*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 290 y = 290 28 VA
26N x = 290 y = 290 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-25-WIRD
zur Erteilung der TTG 100327
ANLAGE: 22 SEAT Radtyp: OBIS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.11.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SEAT
Fahrzeugtyp: KL
Genehm.Nr.: e9*2007/46*3167*..
Handelsbez.: LEON, LEON SPORTSTOURER, CUPRA LEON, CUPRA LEON SPORTSTOURER
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 265 y = 265 VA
26P x = 215 y = 215 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 265 y = 265 20 VA
§22 100327*00
26N x = 265 y = 265 8 VA
27F x = 275 y = 275 20 HA
27H y = 275 y = 275 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-25-WIRD
zur Erteilung der TTG 100327
ANLAGE: 22 SEAT Radtyp: OBIS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.11.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SEAT
Fahrzeugtyp: 5F
Genehm.Nr.: e9*2007/46*0094*..
Handelsbez.: LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE
Variante(n): Frontantrieb, Kombi, 5-türig
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 200 y = 300 VA
26P x = 150 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 200 y = 300 10 VA
§22 100327*00
26N x = 200 y = 300 8 VA
27F x = 300 y = 310 30 HA
27H x = 300 y = 310 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-25-WIRD
zur Erteilung der TTG 100327
ANLAGE: 22 SEAT Radtyp: OBIS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.11.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SEAT
Fahrzeugtyp: 5F
Genehm.Nr.: e9*2007/46*0094*..
Handelsbez.: LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE
Variante(n): Frontantrieb, Kombi, 5-türig
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 25 VA
§22 100327*00
26N x = 300 y = 300 8 VA
27F x = 400 y = 310 25 HA
27H x = 400 y = 310 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.