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							                Gutachten 366-0009-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100327
                ANLAGE: 59 TOYOTA                                                    Radtyp: OBIS
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 12.11.2025
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                                Fahrzeughersteller              TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA, TOYOTA MOTOR
                                                                EUROPE NV/SA




                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 8 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 45
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                        Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
                OBIS0FL45K601           PCD114.3 ET45          Ø71.6 Ø60.1                 60,1     Kunststoff      715      2105    09/25
                OBIS0SL45K601           PCD114.3 ET45          Ø71.6 Ø60.1                 60,1     Kunststoff      715      2105    09/25
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                von 50km hingewiesen werden.
§22 100327*00




                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA, TOYOTA MOTOR
                                                             EUROPE NV/SA
                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJT4


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 103 Nm für Typ : AX1T(EU,M); AX1T(EU,M)-TMG; E15J(a);
                                                             E15UT(a); E15UT(a)MS1; E15UTN(a); HE15U(a); HE15U(a)-TMG;
                                                             R1; S16; T25; T27; XA3(a); XA3(a)-TMG; XA4(EU,M);
                                                             XA4(EU,M)-TMG; XE2(a); XV7(EU,M); XZ1L(EU,M); ZA1(EU,M);
                                                             ZA1(EU,M)-TMG
                                                             110 Nm für Typ : R3
                 Verkaufsbezeichnung:     AURIS
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW            Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
                 E15J(a)      e11*2001/116*0299*.. 108 - 130     225/45R17 91                                 bis
                 E15UT(a)     e11*2001/116*0305*..               235/40R17 90                                 e11*2001/116*0305*13;
                 E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*..                  235/45R17 94        11A; 54A                 2-türig; 4-türig;
                 1
                                                                                                              10B;   11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A;   51A; 7EH; 71C;
                                                                                                              71K;   721; 725; 73C;
                                                                                                              74A;   74P




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0009-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100327
                ANLAGE: 59 TOYOTA                                                Radtyp: OBIS
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 12.11.2025
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                Verkaufsbezeichnung:     AURIS
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                E15J(a)      e11*2001/116*0299*.. 66 - 97    205/50R17 89        65H                     bis
                E15UT(a)     e11*2001/116*0305*..            215/45R17 87        5ET                     e11*2001/116*0305*13;
                E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*..               225/45R17 91                                2-türig; 4-türig;
                1
                E15UTN(a)    e11*2007/46*0019*..                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 7EH; 71C;
                                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                         74A; 74P
                HE15U(a)      e11*2007/46*0018*.. 73         225/45R17 91                                ab
                                                                                                         e11*2007/46*0018*05;
                                                                                                         4-türig; inkl. Hybrid;
                                                                                                         nur Verbundlenker-
                                                                                                         Hinterachse;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P; 4A0
                HE15U(a)      e11*2007/46*0018*.. 73         215/45R17 87                                bis
                                                                                                         e11*2007/46*0018*04;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
§22 100327*00




                                                                                                         74P; 4A0

                Verkaufsbezeichnung:     LEXUS ES300H
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW    Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
                XZ1L(EU,     e6*2007/46*0250*.. 131   225/50R17 94               12I                     10B; 11B; 11G; 11H;
                M)                                    235/50R17 96               12A                     51A; 7OR; 71C; 71K;
                                                      245/45R17 95               12A                     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P; 76S

                Verkaufsbezeichnung:     LEXUS GS 300, GS 430
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                S16          e11*96/79*0078*.., 161 - 208 235/45R17              51G                     10B; 11G; 11H; 12A;
                              e11*98/14*0078*..                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P

                Verkaufsbezeichnung:     LEXUS IS250, IS300H, IS200T
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
                XE2(a)       e11*2001/116*0206*.. 133 - 153 225/45R17 94                                 ab
                                                                                                         e11*2001/116*0206*10;
                                                                                                         Limousine;
                                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P; 76S; 4A0; 4BA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0009-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100327
                ANLAGE: 59 TOYOTA                                                Radtyp: OBIS
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 12.11.2025
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                Verkaufsbezeichnung:     LEXUS IS250, IS300H, IS200T
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
                XE2(a)       e11*2001/116*0206*.. 110 - 153 205/50R17 89W        12M; 51J; 65H           bis
                                                            225/45R17 91W        12M; 51J                e11*2001/116*0206*09;
                                                            235/40R17 90W        12A; 51J                Cabrio; Limousine;
                                                            235/45R17 93         12A; 51J                Heckantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                         76S; 4A0; 4BA

                Verkaufsbezeichnung:     LEXUS IS300H
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                XE2(a)       e6*2007/46*0346*.. 133 - 153 225/45R17 94                                   Limousine;
                                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P; 76S; 4A0

                Verkaufsbezeichnung:     LEXUS UX200, LEXUS UX250H
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
                ZA1(EU,      e6*2007/46*0263*..  112    225/55R17 97                                     UX250H;
                M)                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
§22 100327*00




                ZA1(EU,      e13*2007/46*2005*..                                                         12A; 51A; 7FX; 7GQ;
                M)-TMG                                                                                   71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                         73C; 74A; 74P; 76S

                Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AURIS
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
                HE15U(a)-T e13*2007/46*1549*.. 73     225/45R17 91                                       4-türig; inkl. Hybrid;
                MG
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P

                Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
                T25          e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 215/50R17 91         56G                     ab
                                                            225/45R17 91                                 e11*2001/116*0196*05;
                                                            235/45R17 94                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P
                T25           e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 215/45R17 87W                               nur bis
                                                                                                         e11*2001/116*0196*04;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0009-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100327
                ANLAGE: 59 TOYOTA                                                Radtyp: OBIS
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 12.11.2025
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                Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                T27          e11*2001/116*0331*.. 91 - 110 215/50R17     91      56G                     Limousine;
                                                           225/45R17     91                              Frontantrieb;
                                                  91 - 130 215/50R17     91W     56G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           225/45R17     91W                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                           235/45R17     94                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P; 76S; 4A0
                T27           e11*2001/116*0331*.. 91 - 130   215/50R17 91       56G                     Kombi; Frontantrieb;
                                                              225/45R17 91                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              235/45R17 94                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P; 76S; 4A0

                Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA CAMRY
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW    Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
                XV7(EU,      e6*2007/46*0322*.. 131   225/50R17          94      11A; 26P                nur Hybrid;
                M)                                    235/50R17          96      11A; 248; 26B           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      245/45R17          95      11A; 26P                12A; 51A; 7NO; 71C;
                                                      245/50R17          99      11A; 245; 248; 26B;     71K; 721; 725; 73C;
                                                                                 26N                     74A; 74P; 76S
                                                              255/45R17 98       11A; 248; 26B
§22 100327*00




                Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA C-HR
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                AX1T(EU,     e11*2007/46*3641*.., 72 - 112 225/55R17 97          11A; 245; 26B; 26N;     Allradantrieb;
                M)           e6*2007/46*0338*..                                  27I                     Frontantrieb;
                AX1T(EU,     e13*2007/46*1765*..           235/50R17 96          11A; 24J; 248; 26B;     10B; 11B; 11G; 11H;
                M)-TMG                                                           26N; 27H; 27I           12A; 51A; 7NO; 71C;
                                                           235/55R17 99          11A; 24J; 248; 26B;     71K; 721; 725; 73C;
                                                                                 26N; 27H; 27I           74A; 74P; 76S

                Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA COROLLA VERSO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                R1           e11*2001/116*0222*.. 81 - 130 205/50R17 89          65H                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           215/45R17 91                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                           215/50R17 91          56G                     721; 725; 73C; 74A;
                                                           225/45R17 90                                  74P
                                                           235/40R17 90
                                                           235/45R17 93

                Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PREVIA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                R3           e6*2001/116*0069*.., 85 - 115 225/45R17 94          5HI                     10B; 11B; 11G; 11H;
                             e6*98/14*0069*..              235/45R17 94          11A; 21B; 367; 5HI      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                           235/45R17 97          11A; 21B; 367           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0009-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100327
                ANLAGE: 59 TOYOTA                                                 Radtyp: OBIS
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 12.11.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 5 von 12
                Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA RAV4
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
                XA3(a)       e6*2001/116*0105*.. 91 - 114 225/60R17 99                                    ab
                XA3(a)-      e13*2007/46*1657*..          225/65R17 102                                   e6*2001/116*0105*09;
                TMG                                                                                       Allradantrieb;
                XA4(EU,      e6*2007/46*0166*..                                                           Frontantrieb;
                M)                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                XA4(EU,      e13*2007/46*1658*..                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                M)-TMG                                                                                    721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P; 76S; 4A0; 4N5
                XA3(a)        e6*2001/116*0105*.. 100 - 130 225/60R17 99                                  bis
                                                              225/65R17 101                               e6*2001/116*0105*08;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P; 76S; 4A0; 4BA


                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
§22 100327*00




                     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                     nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                     Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0009-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100327
                ANLAGE: 59 TOYOTA                                                 Radtyp: OBIS
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 12.11.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                       wird, möglich.
                12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
                     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                     wird, möglich.
                21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
§22 100327*00




                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebs maßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                       abgedeckt sein.
                26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0009-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100327
                ANLAGE: 59 TOYOTA                                                 Radtyp: OBIS
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 12.11.2025
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                       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                4A0) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: 42607 - 02030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.
                4BA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: 42607 - 50011 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                     werden.
                4N5) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: 42607 - 50011 ( nur e6*2001/116*0105*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                     muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
§22 100327*00




                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
                     Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                       Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                     berücksichtigen.
                56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1090kg.
                5HI)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                       Achslast von 1340kg.
                65H) Sofern Reifen der Größe 205/50 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
                     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
                     mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                     werden.
                71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                     werden.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0009-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100327
                ANLAGE: 59 TOYOTA                                                Radtyp: OBIS
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 12.11.2025
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                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
                74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschrieben en
                     Zentrierringe verwendet werden.
                76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                     sind.
                7EH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: 42607 - 02030 ( nur e11*2001/116*0305*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das
                     System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
§22 100327*00




                7FX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: 42607-48020 ( nur e6*2007/46*0263*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das Sy stem
                     muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
                7GQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: 42607 - 48020 ( nur e13*2007/46*2005*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                     muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
                7NO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: 42607 - 48020 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.
                7OR) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: 42607-48020 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0009-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100327
                ANLAGE: 59 TOYOTA                                                Radtyp: OBIS
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 12.11.2025
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      TOYOTA
                       Fahrzeugtyp:     AX1T(EU,M)-TMG
                       Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1765*..
                       Handelsbez.:     TOYOTA C-HR

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 300              y = 250                  VA
                             26P                     x = 250              y = 200                  VA
                             27B                     x = 300              y = 300                  HA
                             27I                     x = 250              y = 250                  HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 100327*00




                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             27F                  x = 300        y = 250            30                HA
                             27H                  x = 300        y = 250             8                HA
                             26J                  x = 300        y = 250            30                VA
                             26N                  x = 300        y = 250             8                VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0009-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100327
                ANLAGE: 59 TOYOTA                                                Radtyp: OBIS
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 12.11.2025
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      TOYOTA
                       Fahrzeugtyp:     XV7(EU,M)
                       Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0322*..
                       Handelsbez.:     TOYOTA CAMRY

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 230              y = 265                  VA
                             26P                     x = 180              y = 215                  VA
                             27B                     x = 285              y = 275                  HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 100327*00




                             27F                  x = 285        y = 275            20                HA
                             27H                  x = 285        y = 275             8                HA
                             26J                  x = 230        y = 265            20                VA
                             26N                  x = 230        y = 265             8                VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0009-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100327
                ANLAGE: 59 TOYOTA                                                Radtyp: OBIS
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 12.11.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 11 von 12

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      TOYOTA
                       Fahrzeugtyp:     AX1T(EU,M)
                       Genehm.Nr.:      e11*2007/46*3641*..
                       Handelsbez.:     TOYOTA C-HR

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 300              y = 250                  VA
                             26P                     x = 250              y = 200                  VA
                             27B                     x = 300              y = 300                  HA
                             27I                     x = 250              y = 250                  HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 100327*00




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             27F                  x = 300        y = 250            30                HA
                             27H                  x = 300        y = 250             8                HA
                             26J                  x = 300        y = 250            30                VA
                             26N                  x = 300        y = 250             8                VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0009-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100327
                ANLAGE: 59 TOYOTA                                                Radtyp: OBIS
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 12.11.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 12 von 12

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      TOYOTA
                       Fahrzeugtyp:     AX1T(EU,M)
                       Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0338*..
                       Handelsbez.:     TOYOTA C-HR

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 300              y = 250                  VA
                             26P                     x = 250              y = 200                  VA
                             27B                     x = 300              y = 300                  HA
                             27I                     x = 250              y = 250                  HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 100327*00




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             27F                  x = 300        y = 250            30                HA
                             27H                  x = 300        y = 250             8                HA
                             26J                  x = 300        y = 250            30                VA
                             26N                  x = 300        y = 250             8                VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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