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							                Gutachten 366-0018-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100328
                ANLAGE: 21 MG                                                        Radtyp: OBI9K
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 01.12.2025
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                                Fahrzeughersteller                MG




                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 8 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                        Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
                OBI9K8FL40K571          PCD112 ET40            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff      750      2144    09/25
                OBI9K8SL40K571          PCD112 ET40            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff      750      2144    09/25
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                von 50km hingewiesen werden.
§22 100328*00




                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MG
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJAE


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : AS23; AS23P-L; EP22-L
                                                             140 Nm für Typ : SEH3
                                                             150 Nm für Typ : ZS3E
                 Verkaufsbezeichnung:     MG HS, ROEWE HS
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW  Reifen                        Auflagen zu Reifen       Auflagen
                 AS23         e4*2018/858*00111*.. 119 225/45R19 92                                           Frontantrieb;
                                                       235/45R19 95                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       245/40R19 94                                           12A; 51A; 7PN; 71C;
                                                                                                              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                              74A; 74P

                 Verkaufsbezeichnung:     MG RX6-, MG HS-, MG eHS-, MG EHS - Plug-in Hybrid
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen           Auflagen zu Reifen                   Auflagen
                 AS23P-L      e5*2018/858*00003*.. 119  225/45R19 92                                          Frontantrieb; Hybrid;
                                                        235/45R19 95                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        245/40R19 94                                          12A; 51A; 7PN; 71C;
                                                                                                              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                              74A; 74P




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0018-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100328
                ANLAGE: 21 MG                                                     Radtyp: OBI9K
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 01.12.2025
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                Verkaufsbezeichnung:     MG S5 EV
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                ZS3E         e4*2018/858*00236*.. 54 - 84     225/45R19   96      NBK                     MG S5 EV; Heckantrieb;
                                                              225/50R19   96      NBJ; 11A; 26P           Elektro;
                                                              235/45R19   95                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              245/40R19   94      NBK; 11A; 26P           12A; 51A; 7UO; 71C;
                                                              245/45R19   98      NBJ; 11A; 26P           71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74A; 74P

                Verkaufsbezeichnung:     MG4 Electric, MGB EV, MGC EV
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
                SEH3         e4*2018/858*00093*.. 54 - 68 235/35R19 91            11A; 245; 248           ab
                                                          245/35R19 93            11A; 24J; 244; 26P      e4*2018/858*00093*02;
                                                                                                          Heckantrieb; Elektro;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 7PG; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74A; 74P
                SEH3          e4*2018/858*00093*.. 90 - 152   235/40R19 92        11A; 248                Allradantrieb;
                                                              245/35R19 93        11A; 24J; 248; 26P      Heckantrieb; Elektro;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 7PG; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74A; 74P
§22 100328*00




                SEH3          e4*2018/858*00093*.. 54 - 68    235/35R19 91        11A; 248                bis
                                                              245/35R19 93        11A; 24J; 248           e4*2018/858*00093*01;
                                                                                                          Heckantrieb; Elektro;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 7PG; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74A; 74P

                Verkaufsbezeichnung:     MG5 Electric
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                EP22-L       e4*2018/858*00053*.. 73 - 75     225/35R19 88                                Frontantrieb; Elektro;
                                                              235/35R19 91        11A; 245; 248           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 7PN; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74A; 74P


                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslas t des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0018-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100328
                ANLAGE: 21 MG                                                     Radtyp: OBI9K
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 01.12.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                       einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                       FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUM MER auf einem
                       Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                       lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                     nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                     Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
§22 100328*00




                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebs maßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                       abgedeckt sein.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0018-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100328
                ANLAGE: 21 MG                                                    Radtyp: OBI9K
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 01.12.2025
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                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                     werden.
                71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                     werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
§22 100328*00




                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftl änge zu
                     beachten.
                74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                     Zentrierringe verwendet werden.
                7PG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren A rt.
                     Nr.: 11082920 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.
                7PN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: 10290600 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.
                7UO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: 10718213 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.
                NBJ) Die Verwendung dieser Reifengröße ist "nicht zulässig" an Fahrzeugausführungen, bei denen
                     ausschließlich die Reifengröße 215/60R17 serienmäßig, laut COC-Papier
                     (EG-Übereinstimmungserklärung) vom Fahrzeughersteller, freigegeben ist.
                NBK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist "nicht zulässig" an Fahrzeugausführungen, bei denen
                     ausschließlich die Reifengröße 225/55R18 serienmäßig, laut COC-Papier
                     (EG-Übereinstimmungserklärung) vom Fahrzeughersteller, freigegeben ist.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0018-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100328
                ANLAGE: 21 MG                                                    Radtyp: OBI9K
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 01.12.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      MG
                       Fahrzeugtyp:     ZS3E
                       Genehm.Nr.:      e4*2018/858*00236*..
                       Handelsbez.:     MG S5 EV

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26P                     x = 260              y = 250                  VA
                             26B                     x = 310              y = 300                  VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 100328*00




                             26N                  x = 310        y = 300             8                VA
                             26J                  x = 310        y = 300            10                VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0018-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100328
                ANLAGE: 21 MG                                                    Radtyp: OBI9K
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 01.12.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      MG
                       Fahrzeugtyp:     SEH3
                       Genehm.Nr.:      e4*2018/858*00093*..
                       Handelsbez.:     MG4 Electric, MGB EV, MGC EV

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 220              y = 280                  VA
                             26P                     x = 170              y = 230                  VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 220        y = 280            25                VA
§22 100328*00




                             26N                  x = 220        y = 280             8                VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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