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							                Gutachten 366-0018-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100328
                ANLAGE: 4 POLESTAR                                                   Radtyp: OBI9K
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 01.12.2025
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                                Fahrzeughersteller              POLESTAR PERFORMANCE AB




                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 8 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 45
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                        Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
                OBI9KHFL45K634          PCD108 ET45            Ø70.1 Ø63.4                 63,4     Kunststoff        705      2297    09/25
                OBI9KHFL45K634          PCD108 ET45            Ø70.1 Ø63.4                 63,4     Kunststoff        715      2260    09/25
                OBI9KHFL45K634          PCD108 ET45            Ø70.1 Ø63.4                 63,4     Kunststoff        750      2144    09/25
                OBI9KHSL45K634          PCD108 ET45            Ø70.1 Ø63.4                 63,4     Kunststoff        750      2144    09/25
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
§22 100328*00




                von 50km hingewiesen werden.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : POLESTAR PERFORMANCE AB


                Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
                In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
                Radtyp: OBI9L KBA: 100329 Lochkreis: 5x108 ET: 45 oder
                Radtyp: OBI9M KBA: 100331 Lochkreis: 5x108 ET: 40


                Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KD59, KD6A
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJVB


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
                 Verkaufsbezeichnung:     Polestar 2
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                 V            e9*2018/858*11085*.. 80 - 192 245/45R19 98             CF1; 57E; KD59;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     KD6A                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 255/45R19 100       CF3; 11A; 245; 57E;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                     KD59                     74P; 76A; 765; 77E;
                                                                                                              98G




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0018-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100328
                ANLAGE: 4 POLESTAR                                                Radtyp: OBI9K
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 01.12.2025
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                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinige n zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                     nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
§22 100328*00




                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                     Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                     zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                     werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                     derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0018-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100328
                ANLAGE: 4 POLESTAR                                                 Radtyp: OBI9K
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                      Stand: 01.12.2025
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                71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                     werden.
                71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                     werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
                74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                     Zentrierringe verwendet werden.
                765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
                     sind.
§22 100328*00




                76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                     "0. Hinweise" zu beachten.
                77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                98G) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 375mm
                     (Performance) an der Vorderachse nicht zulässig.
                CF1) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                      Vorderachse:                        245/45R19
                                      Hinterachse:                        245/45R19
                        Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                        Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                CF3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                      Vorderachse:                        255/45R19
                                      Hinterachse:                        255/45R19
                        Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                        Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                KD59)    Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                         Hinterachse OBI9M KBA: 100331 Lochkreis 5x108 ET: 40
                KD6A) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                      Hinterachse OBI9L KBA: 100329 Lochkreis 5x108 ET: 45




                                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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