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							                Gutachten 366-0011-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100332
                ANLAGE: 6 JAGUAR                                                     Radtyp: OBI0K
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 04.09.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 1 von 8

                                Fahrzeughersteller              JAGUAR, Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND
                                                                ROVER LIMITED (GB)




                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 8 J X 20 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 45
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                        Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
                OBI0KHFL45K634          PCD108 ET45            Ø70.1 Ø63.4                 63,4     Kunststoff        725      2330    07/25
                OBI0KHFL45K634          PCD108 ET45            Ø70.1 Ø63.4                 63,4     Kunststoff        740      2266    07/25
                OBI0KHFL45K634          PCD108 ET45            Ø70.1 Ø63.4                 63,4     Kunststoff        780      2144    07/25
                OBI0KHSL45K634          PCD108 ET45            Ø70.1 Ø63.4                 63,4     Kunststoff        780      2144    07/25
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§22 100332*00




                Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                von 50km hingewiesen werden.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : JAGUAR, Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND ROVER
                                                             LIMITED (GB)

                Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
                In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
                Radtyp: OBI0M KBA: 100334 Lochkreis: 5x108 ET: 40


                Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KD0M
                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : JA; JB; CC9
                Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJF5


                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : LZ; LC; DF;
                                                             DC; LY
                Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJFG


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 125 Nm für Typ : CC9; DC; JA; JB
                                                             133 Nm für Typ : DF; LC; LZ
                                                             140 Nm für Typ : LY




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0011-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100332
                ANLAGE: 6 JAGUAR                                                 Radtyp: OBI0K
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 04.09.2025
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                Verkaufsbezeichnung:     DISCOVERY SPORT
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
                LC           e11*2007/46*1659*.., 110 - 177 235/45R20    100     5BC                     10B; 11B; 11G; 11H;
                             e5*2007/46*1058*..   110 - 227 235/45R20    100                             12A; 51A; 7F6; 7HQ;
                                                            235/50R20    104     51G                     7MZ; 71C; 71K; 721;
                                                            245/45R20    99                              725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                                         74P; 75I

                Verkaufsbezeichnung:     Jaguar E-PACE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
                DF           e11*2007/46*4161*.., 110 - 221 235/45R20 96                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                              e5*2007/46*1050*..                                                         12A; 51A; 7HP; 7NA;
                                                                                                         71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                         73C; 74A; 74H; 74P

                Verkaufsbezeichnung:     Jaguar F-PACE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
                DC           e11*2007/46*3324*.., 120 - 132 235/55R20 102                                Allradantrieb;
                             e5*2007/46*1047*..             245/50R20 102                                Heckantrieb;
                                                  120 - 280 255/50R20 109                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 7F9; 7HT;
                                                                                                         7NA; 71C; 71K; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74H;
§22 100332*00




                                                                                                         74P; 75I; 771

                Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR XE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
                JA           e11*2007/46*2150*.., 120 - 280 235/35R20 88         GDG; 57E; KD0M          Allradantrieb;
                             e5*2007/46*1049*..             235/35R20 92         GDG; 11A; 245; 26B;     Heckantrieb;
                                                                                 26J; 57E; KD0M          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 7F7; 7NA;
                                                                                                         71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                         73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                                         76A

                Verkaufsbezeichnung:     Jaguar XF
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
                JB           e11*2007/46*2981*.., 120 - 280 245/35R20 95Y        5HR                     Kombi; Limousine;
                              e5*2007/46*1048*..                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 7F8; 7NA;
                                                                                                         71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                         73C; 74A; 74H; 74P




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0011-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100332
                ANLAGE: 6 JAGUAR                                                  Radtyp: OBI0K
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.09.2025
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                Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR XF,JAGUAR XF SPORTBRAKE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen       Auflagen zu Reifen               Auflagen
                CC9          e11*2001/116*0323*.. 120 - 202 245/35R20 95 51J; 765; KD0M                   Kombilimousine;
                                                                                                          Limousine;
                                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 7AF; 7MO;
                                                                                                          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                          73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                                          76T; 4BZ

                Verkaufsbezeichnung:     Range Rover Evoque
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
                LZ           e5*2007/46*0076*.. 110 - 227 235/45R20       100     12T                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          235/50R20       104W    12T                     51A; 7MZ; 7PX; 71C;
                                                          245/45R20       99      12A                     71K; 721; 725; 73C;
                                                          245/50R20       102     12A                     74A; 74H; 74P
                                                          255/45R20       101     12A

                Verkaufsbezeichnung:     Range Rover Velar
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                LY           e11*2007/46*3954*.., 132 - 294 255/50R20 109                                 Allradantrieb;
                              e5*2007/46*1057*..                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 7HU; 7MZ;
§22 100332*00




                                                                                                          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                          73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                                          75I


                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit di esem Lastindex
                     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StV ZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                     nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0011-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100332
                ANLAGE: 6 JAGUAR                                                  Radtyp: OBI0K
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.09.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 4 von 8
                       Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                       Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                       Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                       vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 100332*00




                26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                       Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                       Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                4BZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: C2Z15016 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                     werden.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
                     Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                       Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                     zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                     werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                     derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0011-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100332
                ANLAGE: 6 JAGUAR                                                  Radtyp: OBI0K
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.09.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 5 von 8
                5BC) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 710kg.
                5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1380kg.
                71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                     werden.
                71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                     werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
§22 100332*00




                74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
                74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                     Zentrierringe verwendet werden.
                75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
                     sind.
                76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                     "0. Hinweise" zu beachten.
                76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
                771) Die Verwendung der Räder/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen, die ab Werk nur mit der
                     Reifengröße 235/65R18 ausgerüstet sind.
                7AF) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: C2C41655 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.
                7F6) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: LR066378 ( nur e11*2007/46*1659*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                     muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0011-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100332
                ANLAGE: 6 JAGUAR                                                 Radtyp: OBI0K
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 04.09.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                7F7) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: C2D43636 ( nur e11*2007/46*2150*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                     muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
                7F8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: 50533279 ( nur e11*2007/46*2981*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                     muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
                7F9) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: 50533279 ( nur e11*2007/46*3324*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                     muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
                7HP) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: M8E2-1A159-AA ( nur e11*2007/46*4161*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das
                     System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
                7HQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: LR156918 ( nur e11*2007/46*1659*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                     muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
                7HT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: M8E2-1A159-AA ( nur e11*2007/46*3324*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das
§22 100332*00




                     System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
                7HU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: LR156918 ( nur e11*2007/46*3954*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                     muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
                7MO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: C2D43636 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.
                7MZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: LR070840 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.
                7NA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: C2D47173 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.
                7PX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: LR156918 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignet es Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.
                GDG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                  Vorderachse:                          235/35R20
                                  Hinterachse:                          265/30R20
                      Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0011-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100332
                ANLAGE: 6 JAGUAR                                                 Radtyp: OBI0K
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 04.09.2025
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                      der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                      tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                KD0M) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                      Hinterachse OBI0M KBA: 100334 Lochkreis 5x108 ET: 40
§22 100332*00




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0011-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100332
                ANLAGE: 6 JAGUAR                                                 Radtyp: OBI0K
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 04.09.2025
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      JAGUAR
                       Fahrzeugtyp:     JA
                       Genehm.Nr.:      e11*2007/46*2150*..
                       Handelsbez.:     JAGUAR XE

                       Variante(n):     Heckantrieb

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen                Nacharbeit im Bereich                  Achse
                                                      von [mm]             bis [mm]
                             26B                       x = 300              y = 300                VA
                             26P                       x = 250              y = 230                VA
                             27B                       x = 290              y = 300                HA
                             27I                       x = 240              y = 250                HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 100332*00




                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 300        y = 300            30                VA
                             26N                  x = 300        y = 300             8                VA
                             27F                  x = 290        y = 300            26                HA
                             27H                  x = 290        y = 300             8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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