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							                Gutachten 366-0012-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100333
                ANLAGE: 58 MERCEDES                                                  Radtyp: OBI0L
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 04.09.2025
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                                Fahrzeughersteller                DB




                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 20 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 35
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                        Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
                OBI0L8FL35K666          PCD112 ET35            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff        735      2275    07/25
                OBI0L8FL35K666          PCD112 ET35            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff        745      2251    07/25
                OBI0L8FL35K666          PCD112 ET35            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff        760      2196    07/25
                OBI0L8FL35K666          PCD112 ET35            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff        770      2172    07/25
                OBI0L8FL35K666          PCD112 ET35            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff        780      2144    07/25
                OBI0L8SL35K666          PCD112 ET35            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff        780      2144    07/25
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§22 100333*00




                Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                von 50km hingewiesen werden.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DB

                Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
                In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
                Radtyp: OBI0M KBA: 100334 Lochkreis: 5x112 ET: 40 oder
                Radtyp: OBI0M KBA: 100334 Lochkreis: 5x112 ET: 35 oder
                Radtyp: OBI0M KBA: 100334 Lochkreis: 5x112 ET: 28

                Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KD0B, KD0E, KDZ9
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM8


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm
                 Verkaufsbezeichnung:     E-Klasse
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen  Auflagen
                 R1ES         e1*2007/46*1560*..  143 - 270 245/40R20 99             11A; 26P; 57E; 6BN; All Terrain; Kombi;
                                                                                     KDZ9; KD0B; KD0E Allradantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                   245/40R20 99      11A; 26P; 6BN;      12A; 51A; 7MT; 71C;
                                                                                     KDZ9; KD0B; KD0E 71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                         74A; 74P




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0012-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100333
                ANLAGE: 58 MERCEDES                                               Radtyp: OBI0L
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.09.2025
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                Verkaufsbezeichnung:     E-Klasse
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                R1ES         e1*2007/46*1560*..  110 - 270 245/35R20 95Y          GAB; YAQ; 11A; 26B;     Baureihe W213; nicht
                                                                                  26N; 5HR; KDZ9;         All Terrain; nicht
                                                                                  KD0B; KD0E              E300de; nicht E300e;
                                                              255/30R20 92Y       11A; 24J; 26B; 26J;     Allradantrieb;
                                                                                  27P; 5GM                Heckantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 7MT; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74A; 74P


                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Las tindex
                     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
§22 100333*00




                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                     nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                     Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0012-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100333
                ANLAGE: 58 MERCEDES                                               Radtyp: OBI0L
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.09.2025
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                       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrz euges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                       abgedeckt sein.
                26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                       Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche s ind dem beigefügten Anhang /
                       Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                     Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
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                     am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                     zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                     werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                     derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1260kg.
                5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1380kg.
                6BN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                           Reifengröße:
                                     Vorderachse:                          245/40R20
                                     Hinterachse:                          275/35R20
                       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                       An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                       Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
                       Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
                       Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                     werden.


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0012-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100333
                ANLAGE: 58 MERCEDES                                                Radtyp: OBI0L
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                      Stand: 04.09.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 4 von 6
                71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                     werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
                74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                     Zentrierringe verwendet werden.
                7MT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: A 000 905 2102 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das Sy stem muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.
                GAB) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
§22 100333*00




                     Reifengröße:
                     Vorderachse: 245/35R20
                     Hinterachse: 275/30R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                KD0B) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                      Hinterachse OBI0M KBA: 100334 Lochkreis 5x112 ET: 40
                KD0E) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                      Hinterachse OBI0M KBA: 100334 Lochkreis 5x112 ET: 28
                KDZ9)     Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                          Hinterachse OBI0M KBA: 100334 Lochkreis 5x112 ET: 35
                YAQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                           Reifengröße:
                                      Vorderachse:                         245/35R20
                                      Hinterachse:                         285/30R20
                        Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                        nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                        Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beac hten.
                        An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                        (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                        eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                        empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                        Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0012-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100333
                ANLAGE: 58 MERCEDES                                              Radtyp: OBI0L
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 04.09.2025
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      MERCEDES
                       Fahrzeugtyp:     R1ES
                       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1560*..
                       Handelsbez.:     E-Klasse

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             27B                     x = 290              y = 390                  HA
                             27I                     x = 240              y = 340                  HA
                             26B                     x = 350              y = 300                  VA
                             26P                     x = 300              y = 250                  VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 100333*00




                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             27F                  x = 290        y = 390            30                HA
                             27H                  x = 290        y = 390             8                HA
                             26J                  x = 350        y = 300            20                VA
                             26N                  x = 350        y = 300             8                VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0012-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100333
                ANLAGE: 58 MERCEDES                                              Radtyp: OBI0L
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 04.09.2025
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      MERCEDES
                       Fahrzeugtyp:     R1ES
                       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1560*..
                       Handelsbez.:     E-Klasse

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             27P                     x = 280              y = 400                  HA
                             26B                     x = 350              y = 300                  VA
                             26P                     x = 300              y = 250                  VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 100333*00




                             27H                  x = 280        y = 400             8                HA
                             27F                  x = 280        y = 400            30                HA
                             26N                  x = 350        y = 300             8                VA
                             26J                  x = 350        y = 300            30                VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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