Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							               Gutachten 366-0203-05-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46216
               ANLAGE: 2 CAMI, SANTANA, SUZUKI                                      Radtyp: ORK
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 05.01.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                          Seite: 1 von 6

                               Fahrzeughersteller               CAMI, SANTANA MOTOR S.A., SUZUKI




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)       :0
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 139,7/5                     Zentrierart             : Bolzenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               ORKNB                   ORK N PCD139.7         ohne                        110,5                    730      2255    11/05
               ORKNS                   ORK N PCD139.7         ohne                        110,5                    730      2255    11/05
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 46216*06




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : CAMI, SANTANA MOTOR S.A., SUZUKI
               Befestigungsteile                           : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : SUZUKI ET; SUZUKI SJ; GT; ET; SUZUKI S; FJ; FT;
                                                             SUZUKI TA
               Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZMX1 ww. Serie


               Befestigungsteile                           : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : GJ; HJ;
                                                             HJ-2S
               Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 100 Nm für Typ : GJ; HJ; HJ-2S
                                                             110 Nm für Typ : ET; FJ; FT; GT; SUZUKI ET; SUZUKI S; SUZUKI SJ;
                                                             SUZUKI TA
                Verkaufsbezeichnung:     JIMNY
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW              Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
                GJ           e6*2007/46*0253*.. 75              195/80R15   96    12T                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                205/75R15   97    122                        12A; 51A; 71O; 721;
                                                                215/70R15   98    11A; 12A; 24J; 248         725; 73C; 74A
                                                                215/75R15   100   11A; 12A; 24J; 248
                HJ            e6*2007/46*0515*..      75        195/80R15   96    122                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                205/75R15   97    122                        12A; 51A; 71O; 721;
                                                                215/70R15   98    11A; 12A; 24J; 248         725; 73C; 74A
                                                                215/75R15   100   11A; 12A; 24J; 248
                HJ-2S         e6*2018/858*00228*.. 75           195/80R15   96    122                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                205/75R15   97    122                        51A; 71O; 721; 725;
                                                                215/70R15   98    11A; 12A; 24J; 248         73C; 74C; 76Q
                                                                215/75R15   100   11A; 12A; 24J; 248



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0203-05-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46216
               ANLAGE: 2 CAMI, SANTANA, SUZUKI                                  Radtyp: ORK
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 05.01.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 2 von 6

               Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI GRAND VITARA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW    Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
               FT           e6*95/54*0053*..,  69    195/80R15                11A; 24K; 51G             2-türig; kurzer
                            e6*98/14*0053*..         205/75R15 97             11A; 24C; 24D             Radstand;
               GT           e6*93/81*0059*..,        215/70R15 90             XCB; 11A; 24C; 24D        10B; 10S; 11B; 11G;
                            e6*98/14*0059*..         215/75R15 100            XCB; 11A; 24C; 24D;       11H; 12A; 51A; 573;
                                                                              54A                       581; 71O; 722; 73C;
                                                            215/80R15 102     XCB; 11A; 24C; 24D;       74C; 76Q
                                                                              54A
                                                            225/70R15 100     XCB; 11A; 24C; 24D
                                                            225/75R15 102     XCB; 11A; 24C; 24D;
                                                                              54A

               Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI JIMNY
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               FJ           e6*2001/116*0056*.., 48 - 63    205/70R15         51G                       Allradantrieb;
                             e6*93/81*0056*..,              205/75R15 97      XCB; 11A; 54A             10B; 11B; 11G; 11H;
                             e6*98/14*0056*..,              215R15 100        XCB; 11A; 54A             12A; 51A; 573; 581;
                             e9*2001/116*0034*..,           215/65R15 100                               71O; 722; 73C; 74C;
                             e9*98/14*0034*..               215/70R15 98      54F                       76Q
                                                            215/75R15 100     XCB; 11A; 54A
                                                            215/80R15 102     XCB; 11A; 54A
§22 46216*06




                                                            225/70R15 100     11A; 54A
                                                            225/75R15 102     XCB; 11A; 54A

               Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SAMURAI
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               SUZUKI S     e9*96/27*0023*..   33 - 59 195R15                 51G                       10B; 10S; 11B; 11G;
               SUZUKI       C523/2,                    205/70R15              51G                       11H; 12A; 51A; 573;
               SJ           e6*93/81*0021*..,          205/70R15-95           54F                       71O; 722; 73C; 74C;
                            e9*96/27*0024*..,          205/75R15              51G                       76Q
                            e9*98/14*0024*..,          205/75R15 97           54F
                            G137                       215/65R15 100          54F
                                                       215/70R15-97           XAL; 11A; 54F
                                                       215/75R15 100          XAL; 11A; 54A
                                                       225/70R15 100          XAL; 11A; 24C; 24D;
                                                                              54A
                                                            225/75R15 102     XAL; 11A; 24C; 24D;
                                                                              54A




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0203-05-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46216
               ANLAGE: 2 CAMI, SANTANA, SUZUKI                                  Radtyp: ORK
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 05.01.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 6
               Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI VITARA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               ET           e6*95/54*0031*..,  50 - 71 195R15                 51G                       10B; 10S; 11B; 11G;
                            E935,                      195/80R15        100   54F                       11H; 12A; 51A; 573;
                            e9*93/81*0009*..,          205/70R15              51G                       581; 71O; 722; 73C;
                            e9*93/81*0010*..,          205/75R15              51G                       74C; 76Q
                            e9*98/14*0010*..           215R15                 XCB; 11A; 54A
               SUZUKI       G463                       215/65R15        100   54F
               ET                                      215/75R15        100   XCB; 11A; 54A
               SUZUKI       F839                       215/80R15        102   XCB; 11A; 54A
               TA                                      225/60R15        96    11A; 24C; 24D; 54A
                                                       225/75R15              XCB; 11A; 54A


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
§22 46216*06




               10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine tec hnischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0203-05-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46216
               ANLAGE: 2 CAMI, SANTANA, SUZUKI                                   Radtyp: ORK
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 05.01.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 6
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" si nd die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                    Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifen s
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 46216*06




               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrz euges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
                    durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
                    Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                    oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b z ur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Gesc hwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0203-05-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46216
               ANLAGE: 2 CAMI, SANTANA, SUZUKI                                   Radtyp: ORK
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 05.01.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 6
                     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                     berücksichtigen.
               54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                    unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                    Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                    Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                    Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                    Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                    FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
                    dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               581) An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockier-Verhinderer (ABV) oder
                    Antriebsschlupf-Regelung (ASR) dürfen Reifen mit unterschiedlichen Abrollumfängen nur verwendet
                    werden, wenn der Unterschied der tatsächlichen Abrollumfänge kleiner/gleich 1% ist.
               71O) Zum Auswuchten dürfen nur die handelsüblichen Wuchtgewichte für Stahlfelgen zum Einsatz kommen.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
§22 46216*06




                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               722) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire
                    and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind,
                    zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                    Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                    serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                    zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
               76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die seri enmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               XAL) Die vorderen in das Radhaus hineinragenden Stoßstangenhalter müssen bis unterhalb der unteren
                    Befestigungsschrauben unter einem Winkel von 45 Grad abgeschnitten werden. Außerdem müssen die
                    vorderen nach innen in das Radhaus hineinragenden Stoßstangenenden auf einer Länge von ca. 20 mm




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0203-05-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46216
               ANLAGE: 2 CAMI, SANTANA, SUZUKI                                  Radtyp: ORK
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 05.01.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 6 von 6
                     einem Winkel von 45 Grad angeschnitten werden,wahlweise können auch vorn verlängerte
                     Federgehänge ( Bolzenabstand mind.110 mm) eingebaut werden.
               XCB) Diese Rad-/Reifenkombination ist nur zulässig in Verbindung mit der Fahrwerkshöherlegung um
                    mindestens 30 mm (z.B. Fa. Taubenreuther).
§22 46216*06




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.