Gutachten 366-0203-05-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46216
ANLAGE: 9 VW Radtyp: ORK
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.11.2023
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Fahrzeughersteller VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Bolzenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
ORK8A30 ORK 830 ohne 67 700 1998 47/21
ORK8B30 ORK 830 ohne 67 700 1998 47/21
ORK8S30 ORK 830 ohne 67 700 1998 47/21
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
§22 46216*07
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Durchm. 24 mm
Zubehör : Montagekit: ZX609091 (Schrauben / Muttern)
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm
Verkaufsbezeichnung: BUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
255 B208, B208/1, B208/2 37 - 82 195/70R15C 104 VW T3; Allradantrieb;
255-299 D683 205/65R15 99 Heckantrieb;
205/65R15C 102 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71O; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
76Q; S34
Verkaufsbezeichnung: CAMPINGWAGEN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
253-609 B434/1, B434/2 37 - 82 195/70R15C 104 VW T3; Allradantrieb;
253-6- D687, D687/1 205/65R15 99 Heckantrieb;
299 205/65R15C 102 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71O; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
76Q; S34
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0203-05-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46216
ANLAGE: 9 VW Radtyp: ORK
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.11.2023
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Verkaufsbezeichnung: KASTENWAGEN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
251-299 D684 37 - 82 195/70R15C 104 VW T3; Allradantrieb;
205/65R15 99 Heckantrieb;
205/65R15C 102 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71O; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
76Q; S34
Verkaufsbezeichnung: KASTENWAGEN/HOCHRAUMKASTENWG.
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
251-299 D684/1 37 - 82 195/70R15C 104 VW T3; Allradantrieb;
205/65R15 99 Heckantrieb;
205/65R15C 102 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71O; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
76Q; S34
Verkaufsbezeichnung: KOMBI; HOCHRAUMKOMBI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
253 B207, B207/1, B207/2 37 - 82 195/70R15C 104 VW T3; Allradantrieb;
205/65R15 99 Heckantrieb;
205/65R15C 102 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71O; 721;
§22 46216*07
725; 73C; 74A; 74H;
76Q; S34
Verkaufsbezeichnung: KRANKENWAGEN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
253-1- D686, D686/1 37 - 82 195/70R15C 104 VW T3; Allradantrieb;
299 205/65R15 99 Heckantrieb;
253-135 B209, B209/2 205/65R15C 102 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71O; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
76Q; S34
Verkaufsbezeichnung: VW BUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
255-299 D683/1 37 - 82 195/70R15C 104 VW T3; Allradantrieb;
205/65R15 99 Heckantrieb;
205/65R15C 102 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71O; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
76Q; S34
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0203-05-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46216
ANLAGE: 9 VW Radtyp: ORK
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.11.2023
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Verkaufsbezeichnung: VW HOCHRAUMKOMBI-KLEINBUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
253-299 D682, D682/1 37 - 82 195/70R15C 104 VW T3; Allradantrieb;
205/65R15 99 Heckantrieb;
205/65R15C 102 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71O; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
76Q; S34
Verkaufsbezeichnung: VW KASTENWAGEN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
253-135 B209/1 37 - 82 195/70R15C 104 VW T3; Allradantrieb;
205/65R15 99 Heckantrieb;
205/65R15C 102 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71O; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
76Q; S34
Verkaufsbezeichnung: VW TYP2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
251 B206, B206/1, B206/2 37 - 82 195/70R15C 104 VW T3; Allradantrieb;
205/65R15 99 Heckantrieb;
205/65R15C 102 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71O; 721;
§22 46216*07
725; 73C; 74A; 74H;
76Q; S34
Verkaufsbezeichnung: WOHNWAGEN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
253-609 B434 37 - 82 195/70R15C 104 VW T3; Allradantrieb;
205/65R15 99 Heckantrieb;
205/65R15C 102 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71O; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
76Q; S34
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der näc hsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0203-05-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46216
ANLAGE: 9 VW Radtyp: ORK
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.11.2023
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dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
71O) Zum Auswuchten dürfen nur die handelsüblichen Wuchtgewichte für Stahlfelgen zum Einsatz kommen.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
§22 46216*07
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
S34) Es sind die Befestigungsteile des Radherstellers für das entsprechende Stahlrad zu verwenden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.