Gutachten 366-0203-05-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46216 ANLAGE: 9 VW Radtyp: ORK Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.11.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 4 Fahrzeughersteller VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 30 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Bolzenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum ORK8A30 ORK 830 ohne 67 700 1998 47/21 ORK8B30 ORK 830 ohne 67 700 1998 47/21 ORK8S30 ORK 830 ohne 67 700 1998 47/21 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. §22 46216*07 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Durchm. 24 mm Zubehör : Montagekit: ZX609091 (Schrauben / Muttern) Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm Verkaufsbezeichnung: BUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 255 B208, B208/1, B208/2 37 - 82 195/70R15C 104 VW T3; Allradantrieb; 255-299 D683 205/65R15 99 Heckantrieb; 205/65R15C 102 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71O; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 76Q; S34 Verkaufsbezeichnung: CAMPINGWAGEN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 253-609 B434/1, B434/2 37 - 82 195/70R15C 104 VW T3; Allradantrieb; 253-6- D687, D687/1 205/65R15 99 Heckantrieb; 299 205/65R15C 102 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71O; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 76Q; S34 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0203-05-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46216 ANLAGE: 9 VW Radtyp: ORK Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.11.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 Verkaufsbezeichnung: KASTENWAGEN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 251-299 D684 37 - 82 195/70R15C 104 VW T3; Allradantrieb; 205/65R15 99 Heckantrieb; 205/65R15C 102 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71O; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 76Q; S34 Verkaufsbezeichnung: KASTENWAGEN/HOCHRAUMKASTENWG. Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 251-299 D684/1 37 - 82 195/70R15C 104 VW T3; Allradantrieb; 205/65R15 99 Heckantrieb; 205/65R15C 102 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71O; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 76Q; S34 Verkaufsbezeichnung: KOMBI; HOCHRAUMKOMBI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 253 B207, B207/1, B207/2 37 - 82 195/70R15C 104 VW T3; Allradantrieb; 205/65R15 99 Heckantrieb; 205/65R15C 102 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71O; 721; §22 46216*07 725; 73C; 74A; 74H; 76Q; S34 Verkaufsbezeichnung: KRANKENWAGEN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 253-1- D686, D686/1 37 - 82 195/70R15C 104 VW T3; Allradantrieb; 299 205/65R15 99 Heckantrieb; 253-135 B209, B209/2 205/65R15C 102 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71O; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 76Q; S34 Verkaufsbezeichnung: VW BUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 255-299 D683/1 37 - 82 195/70R15C 104 VW T3; Allradantrieb; 205/65R15 99 Heckantrieb; 205/65R15C 102 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71O; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 76Q; S34 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0203-05-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46216 ANLAGE: 9 VW Radtyp: ORK Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.11.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 Verkaufsbezeichnung: VW HOCHRAUMKOMBI-KLEINBUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 253-299 D682, D682/1 37 - 82 195/70R15C 104 VW T3; Allradantrieb; 205/65R15 99 Heckantrieb; 205/65R15C 102 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71O; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 76Q; S34 Verkaufsbezeichnung: VW KASTENWAGEN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 253-135 B209/1 37 - 82 195/70R15C 104 VW T3; Allradantrieb; 205/65R15 99 Heckantrieb; 205/65R15C 102 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71O; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 76Q; S34 Verkaufsbezeichnung: VW TYP2 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 251 B206, B206/1, B206/2 37 - 82 195/70R15C 104 VW T3; Allradantrieb; 205/65R15 99 Heckantrieb; 205/65R15C 102 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71O; 721; §22 46216*07 725; 73C; 74A; 74H; 76Q; S34 Verkaufsbezeichnung: WOHNWAGEN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 253-609 B434 37 - 82 195/70R15C 104 VW T3; Allradantrieb; 205/65R15 99 Heckantrieb; 205/65R15C 102 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71O; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 76Q; S34 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der näc hsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0203-05-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46216 ANLAGE: 9 VW Radtyp: ORK Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.11.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 71O) Zum Auswuchten dürfen nur die handelsüblichen Wuchtgewichte für Stahlfelgen zum Einsatz kommen. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von §22 46216*07 außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. S34) Es sind die Befestigungsteile des Radherstellers für das entsprechende Stahlrad zu verwenden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.