Gutachten 366-0205-05-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46215 ANLAGE: 4 CAMI, SANTANA, SUZUKI Radtyp: OR5 Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ"-Räder Stand: 16.11.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 4 Fahrzeughersteller : CAMI, SANTANA MOTOR S.A., SUZUKI Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : -12 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 139,7/5 Zentrierart : Bolzenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum OR5NB OR5 N PCD139.7 ohne 110,5 690 2376 11/05 OR5NB OR5 N PCD139.7 ohne 110,5 710 2325 11/05 OR5NB OR5 N PCD139.7 ohne 110,5 730 2255 11/05 OR5NS OR5 N PCD139.7 ohne 110,5 690 2376 11/05 OR5NS OR5 N PCD139.7 ohne 110,5 710 2325 11/05 OR5NS OR5 N PCD139.7 ohne 110,5 730 2255 11/05 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CAMI, SANTANA MOTOR S.A., SUZUKI Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel-Nr.: ZMX1 o. Serie Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: SUZUKI GRAND VITARA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FT e6*95/54*0053*.., 69 205/70R15 90 11A; 24C; 24D; 54F 2-türig; kurzer e6*98/14*0053*.. 205/75R15 11A; 24C; 24D; 51G Radstand; GT e6*93/81*0059*.., 205/75R15 97 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; e6*98/14*0059*.. 215/70R15 90 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 573; 722; 215/75R15 100 11A; 24C; 24D; 54A 73C; 74C; 76Q 215/80R15 102 XCB; 11A; 24C; 24D; 54A 225/60R15 96 11A; 24C; 24D; 54F 225/70R15 100 11A; 24C; 24D; 54F 225/75R15 102 XCB; 11A; 24C; 24D; 54A 235/60R15 98 11A; 24C; 24D; 54F 235/70R15 103 XCB; 11A; 24C; 24D; 54A 255/60R15 102 11A; 24C; 24D Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0205-05-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46215 ANLAGE: 4 CAMI, SANTANA, SUZUKI Radtyp: OR5 Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ"-Räder Stand: 16.11.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 Verkaufsbezeichnung: SUZUKI JIMNY Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FJ e6*2001/116*0056*.., 48 - 63 205/70R15 11A; 24C; 24D; 51G Allradantrieb; e6*93/81*0056*.., e6*98/14*0056*.., e9*2001/116*0034*.., e9*98/14*0034*.. 205/75R15 97 11A; 24C; 24D; 54A 10B; 11B; 11G; 11H; 215/65R15 100 11A; 24C; 24D; 54F 12A; 51A; 573; 581; 215/70R15 90 11A; 24C; 24D; 54F 722; 73C; 74C; 76Q 215/75R15 100 11A; 24C; 24D; 54A 215/80R15 102 11A; 24C; 24D; 54A 225/70R15 100 11A; 24C; 24D; 54A 225/75R15 102 11A; 24C; 24D; 54A 235/60R15 98 11A; 24C; 24D 255/60R15 102 11A; 24C; 24D; 54A Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SAMURAI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SUZUKI S e9*96/27*0023*.. 33 - 51 205/70R15-95 XAL; 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; SUZUKI C523/2, 205/75R15 97 XAL; 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 573; 722; SJ e6*93/81*0021*.., 215/65R15 100 XAL; 11A; 24C; 24D 73C; 74C e9*96/27*0024*.., 215/70R15-97 XAL; 11A; 24C; 24D G137 215/75R15 100 XAL; 11A; 24C; 24D; 54A 225/70R15 100 XAL; 11A; 24C; 24D; 54F 225/75R15 102 XAL; 11A; 24C; 24D; 54A 235/60R15 98 XAL; 11A; 24C; 24D; 54F 235/75R15 105 XAL; XCB; XCD; 11A; 24C; 24D; 54A 255/60R15 102 XAL; 11A; 24C; 24D Verkaufsbezeichnung: SUZUKI VITARA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ET e6*95/54*0031*.., 50 - 100 205/70R15 11A; 24C; 24D; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; E935, 205/70R15 96 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 573; 581; e9*93/81*0009*.., 205/75R15 11A; 24C; 24D; 51G 722; 73C; 74C; 76Q; e9*93/81*0010*.., 205/75R15 97 11A; 24C; 24D XBH e9*98/14*0010*.. 215/75R15 100 XCB; 11A; 24C; 24D; 54A SUZUKI G463 225/60R15 96 11A; 24C; 24D; 54A ET 225/70R15 100 XCB; 11A; 24C; 24D; 54F SUZUKI F839 225/75R15 102 XCB; 11A; 24C; 24D; 54A TA 235/60R15 98 11A; 24C; 24D; 54F 255/60R15 102 11A; 24C; 24D Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0205-05-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46215 ANLAGE: 4 CAMI, SANTANA, SUZUKI Radtyp: OR5 Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ"-Räder Stand: 16.11.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0205-05-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46215 ANLAGE: 4 CAMI, SANTANA, SUZUKI Radtyp: OR5 Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ"-Räder Stand: 16.11.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 581) An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockier-Verhinderer (ABV) oder Antriebsschlupf-Regelung (ASR) dürfen Reifen mit unterschiedlichen Abrollumfängen nur verwendet werden, wenn der Unterschied der tatsächlichen Abrollumfänge kleiner/gleich 1% ist. 722) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. XAL) Die vorderen in das Radhaus hineinragenden Stoßstangenhalter müssen bis unterhalb der unteren Befestigungsschrauben unter einem Winkel von 45 Grad abgeschnitten werden. Außerdem müssen die vorderen nach innen in das Radhaus hineinragenden Stoßstangenenden auf einer Länge von ca. 20 mm einem Winkel von 45 Grad angeschnitten werden,wahlweise können auch vorn verlängerte Federgehänge ( Bolzenabstand mind.110 mm) eingebaut werden. XBH) Nicht zulässig für Fahrzeuge VITARA-V6 und VITARA-Diesel XCB) Diese Rad-/Reifenkombination ist nur zulässig in Verbindung mit der Fahrwerkshöherlegung um mindestens 30 mm (z.B. Fa. Taubenreuther). XCD) Diese Rad-/Reifenkombination ist nur zulässig für Fahrzeuge die in den Fahrzeugpapieren bis einschließlich Schadstoffarm Euro 2 (Schlüsselnummer 00 bis 26 ) beschrieben sind. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.