Gutachten 366-0205-05-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46215
ANLAGE: 4 CAMI, SANTANA, SUZUKI Radtyp: OR5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.01.2023
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Fahrzeughersteller CAMI, SANTANA MOTOR S.A., SUZUKI
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : -12
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 139,7/5 Zentrierart : Bolzenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
OR5NB OR5 N PCD139.7 ohne 110,5 690 2376 11/05
OR5NB OR5 N PCD139.7 ohne 110,5 710 2325 11/05
OR5NB OR5 N PCD139.7 ohne 110,5 730 2255 11/05
OR5NS OR5 N PCD139.7 ohne 110,5 690 2376 11/05
OR5NS OR5 N PCD139.7 ohne 110,5 710 2325 11/05
OR5NS OR5 N PCD139.7 ohne 110,5 730 2255 11/05
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§22 46215*08
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CAMI, SANTANA MOTOR S.A., SUZUKI
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : FJ; SUZUKI SJ; GT; SUZUKI S; ET; SUZUKI ET; FT;
SUZUKI TA
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZMX1 ww. Serie
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : GJ; HJ;
HJ-2S
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : GJ; HJ; HJ-2S
110 Nm für Typ : ET; FJ; FT; GT; SUZUKI ET; SUZUKI S; SUZUKI SJ;
SUZUKI TA
Verkaufsbezeichnung: JIMNY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GJ e6*2007/46*0253*.. 75 205/75R15 97 11A; 24C; 244; 247 nur M1G;
215/70R15 98 11A; 24C; 244; 247 10B; 11B; 11G; 11H;
215/75R15 100 11A; 24C; 244; 247 12A; 51A; 71O; 721;
725; 73C; 74C
HJ e6*2007/46*0515*.. 75 205/75R15 97 11A; 24C; 244; 247 10B; 11B; 11G; 11H;
215/70R15 98 11A; 24C; 244; 247 12A; 51A; 71O; 721;
215/75R15 100 11A; 24C; 244; 247 725; 73C; 74C
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0205-05-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46215
ANLAGE: 4 CAMI, SANTANA, SUZUKI Radtyp: OR5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.01.2023
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Verkaufsbezeichnung: JIMNY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
HJ-2S e6*2018/858*00228*.. 75 205/75R15 97 11A; 24C; 244; 247 10B; 11B; 11G; 11H;
215/70R15 98 11A; 24C; 244; 247 12A; 51A; 71O; 721;
215/75R15 100 11A; 24C; 244; 247 725; 73C; 74C
Verkaufsbezeichnung: SUZUKI GRAND VITARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FT e6*95/54*0053*.., 69 205/70R15 90 11A; 24C; 24D; 54F 2-türig; kurzer
e6*98/14*0053*.. 205/75R15 11A; 24C; 24D; 51G Radstand;
GT e6*93/81*0059*.., 205/75R15 97 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
e6*98/14*0059*.. 215/70R15 90 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 573; 71O;
215/75R15 100 11A; 24C; 24D; 54A 722; 73C; 74C; 76Q
215/80R15 102 XCB; 11A; 24C; 24D;
54A
225/60R15 96 11A; 24C; 24D; 54F
225/70R15 100 11A; 24C; 24D; 54F
225/75R15 102 XCB; 11A; 24C; 24D;
54A
235/60R15 98 11A; 24C; 24D; 54F
235/70R15 103 XCB; 11A; 24C; 24D;
54A
255/60R15 102 11A; 24C; 24D
§22 46215*08
Verkaufsbezeichnung: SUZUKI JIMNY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FJ e6*2001/116*0056*.., 48 - 63 205/70R15 11A; 24C; 24D; 51G Allradantrieb;
e6*93/81*0056*.., 205/75R15 97 11A; 24C; 24D; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
e6*98/14*0056*.., 215/65R15 100 11A; 24C; 24D; 54F 12A; 51A; 573; 581;
e9*2001/116*0034*.., 215/70R15 90 11A; 24C; 24D; 54F 71O; 722; 73C; 74C;
e9*98/14*0034*.. 215/75R15 100 11A; 24C; 24D; 54A 76Q
215/80R15 102 11A; 24C; 24D; 54A
225/70R15 100 11A; 24C; 24D; 54A
225/75R15 102 11A; 24C; 24D; 54A
235/60R15 98 11A; 24C; 24D
255/60R15 102 11A; 24C; 24D; 54A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0205-05-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46215
ANLAGE: 4 CAMI, SANTANA, SUZUKI Radtyp: OR5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.01.2023
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Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SAMURAI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SUZUKI S e9*96/27*0023*.. 33 - 51 205/70R15-95 XAL; 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
SUZUKI C523/2, 205/75R15 97 XAL; 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 573; 71O;
SJ e6*93/81*0021*.., 215/65R15 100 XAL; 11A; 24C; 24D 722; 73C; 74C
e9*96/27*0024*.., 215/70R15-97 XAL; 11A; 24C; 24D
G137 215/75R15 100 XAL; 11A; 24C; 24D;
54A
225/70R15 100 XAL; 11A; 24C; 24D;
54F
225/75R15 102 XAL; 11A; 24C; 24D;
54A
235/60R15 98 XAL; 11A; 24C; 24D;
54F
235/75R15 105 XAL; XCB; XCD; 11A;
24C; 24D; 54A
255/60R15 102 XAL; 11A; 24C; 24D
Verkaufsbezeichnung: SUZUKI VITARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ET e6*95/54*0031*.., 50 - 100 205/70R15 11A; 24C; 24D; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
E935, 205/70R15 96 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 573; 581;
e9*93/81*0009*.., 205/75R15 11A; 24C; 24D; 51G 71O; 722; 73C; 74C;
e9*93/81*0010*.., 205/75R15 97 11A; 24C; 24D 76Q; XBH
§22 46215*08
e9*98/14*0010*.. 215/75R15 100 XCB; 11A; 24C; 24D;
SUZUKI G463 54A
ET 225/60R15 96 11A; 24C; 24D; 54A
SUZUKI F839 225/70R15 100 XCB; 11A; 24C; 24D;
TA 54F
225/75R15 102 XCB; 11A; 24C; 24D;
54A
235/60R15 98 11A; 24C; 24D; 54F
255/60R15 102 11A; 24C; 24D
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0205-05-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46215
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ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
§22 46215*08
abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
581) An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockier-Verhinderer (ABV) oder
Antriebsschlupf-Regelung (ASR) dürfen Reifen mit unterschiedlichen Abrollumfängen nur verwendet
werden, wenn der Unterschied der tatsächlichen Abrollumfänge kleiner/gleich 1% ist.
71O) Zum Auswuchten dürfen nur die handelsüblichen Wuchtgewichte für Stahlfelgen zum Einsatz kommen.
§22 46215*08
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
722) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire
and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind,
zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
XAL) Die vorderen in das Radhaus hineinragenden Stoßstangenhalter müssen bis unterhalb der unteren
Befestigungsschrauben unter einem Winkel von 45 Grad abgeschnitten werden. Außerdem müssen die
vorderen nach innen in das Radhaus hineinragenden Stoßstangenenden auf einer Länge von ca. 20 mm
einem Winkel von 45 Grad angeschnitten werden,wahlweise können auch vorn verlängerte
Federgehänge ( Bolzenabstand mind.110 mm) eingebaut werden.
XBH) Nicht zulässig für Fahrzeuge VITARA-V6 und VITARA-Diesel
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0205-05-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46215
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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.01.2023
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XCB) Diese Rad-/Reifenkombination ist nur zulässig in Verbindung mit der Fahrwerkshöherlegung um
mindestens 30 mm (z.B. Fa. Taubenreuther).
XCD) Diese Rad-/Reifenkombination ist nur zulässig für Fahrzeuge die in den Fahrzeugpapieren bis
einschließlich Schadstoffarm Euro 2 (Schlüsselnummer 00 bis 26 ) beschrieben sind.
§22 46215*08
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.