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							Gutachten 366-0205-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46215
ANLAGE: 10 MITSUBISHI                                    Radtyp: OR5
Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ"-Räder Stand: 16.11.2011
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Fahrzeughersteller                       : MITSUBISHI
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 7 J X 15 H2                  Einpreßtiefe (mm)       : 12
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 139,7/6                      Zentrierart             : Bolzenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-      zul.     zul.     gültig
                                                                     loch   werkstoff          Rad-     Abroll   ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung           (mm)                      last     umf.     Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                      (kg)     (mm)     datum
OR5DB               OR5 D PCD139.7           ohne                     110,5                       925    2500     11/05
OR5DS               OR5 D PCD139.7           ohne                     110,5                       925    2500     11/05


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : MITSUBISHI
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : AEZ Artikel-Nr.: ZJL3 o. Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 110 Nm für Typ : L 200
                                           118 Nm für Typ : K90
                                           120 Nm für Typ : K60T; L040; V20
Verkaufsbezeichnung:    MITSUBISHI L200
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen          Auflagen
K60T         H438             73 - 97 235/75R15 105               24K; 54F                    Lkw offener Kasten
                                       255/70R15 105              24K; 54F                    (Serie);
                                       255/75R15 110              24K; 54F                    Allradantrieb;
                                       265/70R15                  24K; 51G                    10B; 10S; 11B; 11G;
                                       265/70R15 112              24K; 54F                    11H; 12A; 51A; 573;
                                       265/75R15                  24K; 54F                    581; 722; 73C; 74C;
                                       30x9.50R15 104             24K; 54F                    76Q
                                       31x10.50R15                24K; 54F
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L 200        G430             64       225/75R15 106              24K; 54F                    Lkw offener Kasten
                                       235/70R15 103              24K; 54F                    (Serie);
                                       235/75R15 105              24K                         Allradantrieb;
                                       255/70R15                  24K; 51G                    10B; 10S; 11B; 11G;
                                       255/70R15 108              24K                         11H; 12A; 51A; 573;
                                       255/75R15 110              11A; 24K; 54A               581; 722; 73C; 74C;
                                       265/70R15-110              11A; 24K; 54A               76Q
                                       30x9.50R15 104             11A; 24K; 54A
                                       31x10.50R15                11A; 24K; 54A
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                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0205-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46215
ANLAGE: 10 MITSUBISHI                                    Radtyp: OR5
Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ"-Räder Stand: 16.11.2011
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Verkaufsbezeichnung:     MITSUBISHI PAJERO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
L040         C890, C890/1      62 - 104 215R15                    51G                         10B; 10S; 11B; 11G;
                                        225/70R15 100             54F                         11H; 12A; 51A; 573;
                                        225/75R15 102                                         581; 722; 73C; 74C;
                                        235/70R15 103                                         76Q
                                        235/75R15 105             11A; 362; 54A
                                        255/70R15 105             11A; 24K; 54A
                                        265/70R15 112             11A; 24K; 54A
                                        275/60R15 107             24K; 54F; 56G
                                        30x9.50R15 104            11A; 362; 54A
V20          e1*95/54*0048*.., 73 - 153 225/75R15 106             54F                         10B; 10S; 11B; 11G;
             F724                       235/70R15 107             54F                         11H; 12A; 51A; 573;
                                        235/75R15                 24K; 51G                    581; 722; 73C; 74C;
                                        235/75R15 105             24K; 54F                    76Q
                                        255/70R15                 24K; 51G
                                        255/70R15 108             24K; 54F
                                        255/75R15 110             11A; 24K; 54A
                                        265/70R15 112             24K; 54F
                                        265/75R15                 11A; 24K; 54A
                                        30x9.50R15 104            11A; 24K; 54A
                                        31x10.50R15               11A; 24K; 54A
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Verkaufsbezeichnung:     MITSUBISHI PAJERO SPORT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
K90          e1*2001/116*0109*.., 73 - 85 225/70R15 100 54F                                   Allradantrieb;
               e1*97/27*0109*..
                                               225/75R15 102      54F                         10B; 10S; 11B; 11G;
                                               235/70R15 103      54F                         11H; 12A; 51A; 573;
                                               235/75R15          11A; 362; 51G               581; 722; 73C; 74C;
                                               235/75R15 105      11A; 362; 54F               76Q
                                               255/70R15 108      24K; 54F
                                               265/70R15          24K; 51G
                                               265/70R15 112      24K; 54F
                                               275/60R15 107      24K; 54F; 56G
                                               30x9.50R15 104     11A; 362; 54F

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0205-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46215
ANLAGE: 10 MITSUBISHI                                    Radtyp: OR5
Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ"-Räder Stand: 16.11.2011
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      bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
      der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0205-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46215
ANLAGE: 10 MITSUBISHI                                    Radtyp: OR5
Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ"-Räder Stand: 16.11.2011
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56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
581) An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockier-Verhinderer (ABV) oder
     Antriebsschlupf-Regelung (ASR) dürfen Reifen mit unterschiedlichen Abrollumfängen nur verwendet
     werden, wenn der Unterschied der tatsächlichen Abrollumfänge kleiner/gleich 1% ist.
722) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire
     and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind,
     zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.