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							               Gutachten 366-0205-05-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46215
               ANLAGE: 10 MITSUBISHI                                                Radtyp: OR5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 12.01.2023
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                               Fahrzeughersteller              MITSUBISHI




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 12
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 139,7/6                     Zentrierart             : Bolzenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               OR5DB                   OR5 D PCD139.7         ohne                        110,5                    925      2500    11/05
               OR5DS                   OR5 D PCD139.7         ohne                        110,5                    925      2500    11/05
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 46215*08




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MITSUBISHI
               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJL3 ww. Serienmuttern


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : L 200
                                                            118 Nm für Typ : K90
                                                            120 Nm für Typ : K60T; L040; V20
                Verkaufsbezeichnung:     MITSUBISHI L200
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
                K60T         H438              73 - 97  235/75R15 105               11A; 24K; 54F            Lkw offener Kasten
                                                        255/70R15 105               11A; 24K; 54F            (Serie);
                                                        255/75R15C 110              11A; 24K; 54F            Allradantrieb;
                                                        265/70R15                   11A; 24K; 51G            10B; 10S; 11B; 11G;
                                                        265/70R15 112               11A; 24K; 54F            11H; 12A; 51A; 573;
                                                        265/75R15                   11A; 24K; 54F            581; 722; 73C; 74C;
                                                        30x9.50R15 104              11A; 24K; 54F            76Q
                                                        31x10.50R15 109             11A; 24K; 54F
                L 200        G430              64       225/75R15 106               11A; 24K; 54F            Lkw offener Kasten
                                                        235/70R15 103               11A; 24K; 54F            (Serie);
                                                        235/75R15 105               11A; 24K                 Allradantrieb;
                                                        255/70R15                   11A; 24K; 51G            10B; 10S; 11B; 11G;
                                                        255/70R15 108               11A; 24K                 11H; 12A; 51A; 573;
                                                        255/75R15C 110              11A; 24K; 54A            581; 722; 73C; 74C;
                                                        265/70R15-110               11A; 24K; 54A            76Q
                                                        30x9.50R15 104              11A; 24K; 54A
                                                        31x10.50R15 109             11A; 24K; 54A


                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0205-05-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46215
               ANLAGE: 10 MITSUBISHI                                            Radtyp: OR5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 12.01.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     MITSUBISHI PAJERO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               L040         C890, C890/1      62 - 104 215R15                   51G                     10B; 10S; 11B; 11G;
                                                       225/70R15 100            54F                     11H; 12A; 51A; 573;
                                                       225/75R15 102                                    581; 722; 73C; 74C;
                                                       235/70R15 103                                    76Q
                                                       235/75R15 105            11A;   362; 54A
                                                       255/70R15 105            11A;   24K; 54A
                                                       265/70R15 112            11A;   24K; 54A
                                                       275/60R15 107            11A;   24K; 54F; 56G
                                                       30x9.50R15 104           11A;   362; 54A
               V20          e1*95/54*0048*.., 73 - 153 225/75R15 106            54F                     10B; 10S; 11B; 11G;
                            F724                       235/70R15 107            54F                     11H; 12A; 51A; 573;
                                                       235/75R15                11A;   24K;   51G       581; 722; 73C; 74C;
                                                       235/75R15 105            11A;   24K;   54F       76Q
                                                       255/70R15                11A;   24K;   51G
                                                       255/70R15 108            11A;   24K;   54F
                                                       255/75R15 110            11A;   24K;   54A
                                                       265/70R15 112            11A;   24K;   54F
                                                       265/75R15                11A;   24K;   54A
                                                       30x9.50R15 104           11A;   24K;   54A
                                                       31x10.50R15 109          11A;   24K;   54A
§22 46215*08




               Verkaufsbezeichnung:     MITSUBISHI PAJERO SPORT
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               K90          e1*2001/116*0109*.., 73 - 85 225/70R15 100          54F                     Allradantrieb;
                            e1*97/27*0109*..             225/75R15 102          54F                     10B; 10S; 11B; 11G;
                                                         235/70R15 103          54F                     11H; 12A; 51A; 573;
                                                         235/75R15              11A; 362; 51G           581; 722; 73C; 74C;
                                                         235/75R15 105          11A; 362; 54F           76Q
                                                         255/70R15 108          11A; 24K; 54F
                                                         265/70R15              11A; 24K; 51G
                                                         265/70R15 112          11A; 24K; 54F
                                                         275/60R15 107          11A; 24K; 54F; 56G
                                                         30x9.50R15 104         11A; 362; 54F


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0205-05-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46215
               ANLAGE: 10 MITSUBISHI                                            Radtyp: OR5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 12.01.2023
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                     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nic ht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist di ese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungs teile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
§22 46215*08




                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
                    durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
                    Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                    oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                    unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0205-05-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46215
               ANLAGE: 10 MITSUBISHI                                             Radtyp: OR5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 12.01.2023
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                     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
                     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
               56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                    erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               581) An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockier-Verhinderer (ABV) oder
                    Antriebsschlupf-Regelung (ASR) dürfen Reifen mit unterschiedlichen Abrollumfängen nur verwendet
                    werden, wenn der Unterschied der tatsächlichen Abrollumfänge kleiner/gleich 1% ist.
               722) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire
                    and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind,
                    zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
§22 46215*08




               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                    Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                    serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                    zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
               76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.