Gutachten 366-0205-05-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46215 ANLAGE: 13 NISSAN Radtyp: OR5 Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ"-Räder Stand: 16.11.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 5 Fahrzeughersteller : NISSAN Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 12 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 139,7/6 Zentrierart : Bolzenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum OR5DB OR5 D PCD139.7 ohne 110,5 925 2500 11/05 OR5DS OR5 D PCD139.7 ohne 110,5 925 2500 11/05 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : NISSAN Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel-Nr.: ZMX2 o. Serie Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : D22; K 160; K 260; MD21; R20; W 160; W 260; WD21 130 Nm für Typ : 260 Verkaufsbezeichnung: NISSAN PATROL Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 260 F301 84 - 85 225/75R15 102 54F 10B; 10S; 11B; 11G; 235/70R15 103 11A; 54A 11H; 12A; 51A; 54F; 235/75R15 105 54F 573; 581; 722; 73C; 255/70R15 108 11A; 24K; 54F 74C; 744; 76Q 255/75R15 110 11A; 24K; 362; 54F 265/70R15-110 11A; 24K; 54F 265/75R15 11A; 24K; 362; 54F 30x9.50R15 104 54F 31x10.50R15 11A; 24K; 362; 54F 109 Verkaufsbezeichnung: NISSAN PATROL / DATSUN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen K 160 C085 70 - 89 225/75R15 102 54F 10B; 10S; 11B; 11G; K 260 D886, D886/1 235/70R15 103 54F 11H; 12A; 51A; 573; W 160 C218 235/75R15 105 581; 722; 73C; 74C; W 260 D887, D887/1 255/70R15 105 11A; 24C; 24D 76Q 255/75R15 110 11A; 24C; 24D; 365; 54A 265/70R15 112 11A; 24C; 24D; 54A 265/75R15 11A; 24C; 24D; 365; 54A 30x9.50R15 104 31x10.50R15 11A; 24C; 24D; 365; 54A 109 Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0205-05-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46215 ANLAGE: 13 NISSAN Radtyp: OR5 Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ"-Räder Stand: 16.11.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 5 Verkaufsbezeichnung: NISSAN PICKUP Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen D22 H960 76 - 98 225/75R15 106 54F Nicht "Rally Raid 235/75R15 105 54F Ausstattung"; nur 255/70R15 11A; 24C; 24D; 51G bis Nachtrag 07; 255/70R15 108 11A; 24C; 24D; 54F Lkw offener Kasten 255/75R15 110 11A; 24C; 24D; 54A (Serie); 265/70R15 112 11A; 24C; 24D; 54A Allradantrieb; 265/75R15-110 11A; 24C; 24D; 54A 10B; 10S; 11B; 11G; 30x9.50R15 104 11A; 24C; 24D; 54A 11H; 12A; 51A; 573; 31x10.50R15 11A; 24C; 24D; 54A 581; 722; 73C; 74C; 109 76Q MD21 E082, E082/1 53 - 93 225/70R15 104 54F 10B; 11B; 11G; 11H; 225/75R15C 54F 12A; 51A; 573; 581; 110 235/70R15 107 11A; 24J; 24M; 54F 722; 73C; 74C; 76Q 235/75R15-104 11A; 24J; 24M; 54F 255/70R15 108 11A; 24C; 24D; 54F 265/70R15 112 11A; 24C; 24D; 54A 275/60R15 107 11A; 24C; 24D; 54F; 56G 30x9.50R15 104 11A; 24J; 24M; 54A Verkaufsbezeichnung: NISSAN TERRANO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen WD21 E736 73 - 109 225/70R15 100 54F 10B; 10S; 11B; 11G; 225/75R15 102 11H; 12A; 51A; 573; 235/70R15 103 11A; 24J; 24M 581; 722; 73C; 74C; 235/75R15 105 11A; 24J; 24M 76Q 255/70R15 108 11A; 24C; 24D 265/70R15 112 11A; 24C; 24D; 54A 275/60R15 107 11A; 24C; 24D; 56G 30x9.50R15 104 11A; 24J; 24M Verkaufsbezeichnung: NISSAN TERRANO II Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R20 e9*93/81*0015*.. 85 - 113 215/80R15 102 XBS; 11A 10B; 10S; 11B; 11G; 225/70R15 100 XBS; 11A; 54F 11H; 12A; 51A; 573; 225/75R15 102 XBS; 11A 581; 722; 73C; 74C; 235/70R15 103 XBS; 11A; 54F 76Q 235/75R15 XBS; 11A; 51G 235/75R15 105 XBS; 11A 255/70R15 105 XBS; 11A 265/70R15 112 XBS; 11A; 54A 275/60R15 107 XBS; 11A; 54F; 56G 30x9.50R15 104 XBS; 11A; 54A Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0205-05-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46215 ANLAGE: 13 NISSAN Radtyp: OR5 Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ"-Räder Stand: 16.11.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 5 Verkaufsbezeichnung: TERRANO II ww. MAVERICK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R20 G436 73 - 91 215/80R15 XBS; 11A; 51G 10B; 10S; 11B; 11G; 215/80R15 102 XBS; 11A 11H; 12A; 51A; 573; 225/70R15 100 XBS; 11A; 54F 581; 722; 73C; 74C; 225/75R15 102 XBS; 11A 76Q 235/70R15 103 XBS; 11A; 54F 235/75R15 XBS; 11A; 51G 235/75R15 105 XBS; 11A 255/70R15 105 XBS; 11A; 54A 265/70R15 112 XBS; 11A; 54A 275/60R15 107 XBS; 11A; 54F; 56G 30x9.50R15 104 XBS; 11A; 54A Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0205-05-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46215 ANLAGE: 13 NISSAN Radtyp: OR5 Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ"-Räder Stand: 16.11.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 5 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 365) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0205-05-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46215 ANLAGE: 13 NISSAN Radtyp: OR5 Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ"-Räder Stand: 16.11.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 5 oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 581) An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockier-Verhinderer (ABV) oder Antriebsschlupf-Regelung (ASR) dürfen Reifen mit unterschiedlichen Abrollumfängen nur verwendet werden, wenn der Unterschied der tatsächlichen Abrollumfänge kleiner/gleich 1% ist. 722) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. 74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. XBS) Zur Herstellung ausreichender Radabdeckung müssen an Vorder- und Hinterachse mindestens Kotflügelspritzecken angebracht werden. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.