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							Gutachten 366-0205-05-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46215
ANLAGE: 12 NISSAN                                                    Radtyp: OR5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 30.04.2019
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                Fahrzeughersteller                          : NISSAN



Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 12
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 139,7/6                     Zentrierart             : Bolzenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
OR5DB                   OR5 D PCD139.7         ohne                     110,5                      925     2500    11/05
OR5DS                   OR5 D PCD139.7         ohne                     110,5                      925     2500    11/05
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : NISSAN
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZMX2 ww. Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : D22; K 160; K 260; MD21; R20; W 160; W 260;
                                             WD21
                                             130 Nm für Typ : 260
Verkaufsbezeichnung:    NISSAN PATROL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                        Auflagen zu Reifen        Auflagen
260          F301             84 - 85 225/75R15 102                 54F                       10B; 10S; 11B; 11G;
                                      235/70R15 103                 11A; 54A                  11H; 12A; 51A; 54F;
                                      235/75R15 105                 54F                       573; 581; 722; 73C;
                                      255/70R15 108                 11A; 24K; 54F             74C; 744; 76Q
                                      255/75R15 110                 11A; 24K; 362; 54F
                                      265/70R15-110                 11A; 24K; 54F
                                      265/75R15                     11A; 24K; 362; 54F
                                      30x9.50R15 104                54F
                                      31x10.50R15                   11A; 24K; 362; 54F
                                      109




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0205-05-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46215
ANLAGE: 12 NISSAN                                                 Radtyp: OR5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 30.04.2019
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Verkaufsbezeichnung:     NISSAN PATROL / DATSUN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
K 160        C085              70 - 89 225/75R15 102             54F                      10B; 10S; 11B; 11G;
K 260        D886, D886/1              235/70R15 103             54F                      11H; 12A; 51A; 573;
W 160        C218                      235/75R15 105                                      581; 722; 73C; 74C;
W 260        D887, D887/1              255/70R15 105             11A; 24C; 24D            76Q
                                       255/75R15 110             11A; 24C; 24D; 54A
                                       265/70R15 112             11A; 24C; 24D; 54A
                                       265/75R15                 11A; 24C; 24D; 54A
                                       30x9.50R15 104
                                       31x10.50R15               11A; 24C; 24D; 54A
                                       109

Verkaufsbezeichnung:    NISSAN PICKUP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen         Auflagen zu Reifen                   Auflagen
D22          H960             76 - 98 225/75R15 106 54F                                   Nicht "Rally Raid
                                      235/75R15 105 54F                                   Ausstattung"; nur bis
                                      255/70R15      11A; 24C; 24D; 51G                   Nachtrag 07; Lkw
                                      255/70R15 108 11A; 24C; 24D; 54F                    offener Kasten
                                      255/75R15C 110 11A; 24C; 24D; 54A                   (Serie);
                                      265/70R15 112 11A; 24C; 24D; 54A                    Allradantrieb;
                                      265/75R15-110 11A; 24C; 24D; 54A                    10B; 10S; 11B; 11G;
                                      30x9.50R15 104 11A; 24C; 24D; 54A                   11H; 12A; 51A; 573;
                                      31x10.50R15    11A; 24C; 24D; 54A                   581; 722; 73C; 74C;
                                      109
                                                                                          76Q
MD21           E082, E082/1         53 - 93   225/70R15 104 54F                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/75R15C 110 54F                          12A; 51A; 573; 581;
                                              235/70R15 107 11A; 24J; 24M; 54F            722; 73C; 74C; 76Q
                                              235/75R15-104 11A; 24J; 24M; 54F
                                              255/70R15 108 11A; 24C; 24D; 54F
                                              265/70R15 112 11A; 24C; 24D; 54A
                                              275/60R15 107 11A; 24C; 24D; 54F;
                                                             56G
                                              30x9.50R15 104 11A; 24J; 24M; 54A

Verkaufsbezeichnung:    NISSAN TERRANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
WD21         E736             73 - 109 225/70R15 100             54F                      10B; 10S; 11B; 11G;
                                       225/75R15 102                                      11H; 12A; 51A; 573;
                                       235/70R15 103             11A; 24J; 24M            581; 722; 73C; 74C;
                                       235/75R15 105             11A; 24J; 24M            76Q
                                       255/70R15 108             11A; 24C; 24D
                                       265/70R15 112             11A; 24C; 24D; 54A
                                       275/60R15 107             11A; 24C; 24D; 56G
                                       30x9.50R15 104            11A; 24J; 24M




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0205-05-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46215
ANLAGE: 12 NISSAN                                                 Radtyp: OR5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 30.04.2019
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Verkaufsbezeichnung:     NISSAN TERRANO II
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
R20          e9*93/81*0015*..  85 - 113 215/80R15 102            XBS; 11A                 10B; 10S; 11B; 11G;
                                        225/70R15 100            XBS; 11A; 54F            11H; 12A; 51A; 573;
                                        225/75R15 102            XBS; 11A                 581; 722; 73C; 74C;
                                        235/70R15 103            XBS; 11A; 54F            76Q
                                        235/75R15                XBS; 11A; 51G
                                        235/75R15 105            XBS; 11A
                                        255/70R15 105            XBS; 11A
                                        265/70R15 112            XBS; 11A; 54A
                                        275/60R15 107            XBS; 11A; 54F; 56G
                                        30x9.50R15 104           XBS; 11A; 54A

Verkaufsbezeichnung:    TERRANO II ww. MAVERICK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
R20          G436             73 - 91 215/80R15                  XBS; 11A; 51G            10B; 10S; 11B; 11G;
                                       215/80R15 102             XBS; 11A                 11H; 12A; 51A; 573;
                                       225/70R15 100             XBS; 11A; 54F            581; 722; 73C; 74C;
                                       225/75R15 102             XBS; 11A                 76Q
                                       235/70R15 103             XBS; 11A; 54F
                                       235/75R15                 XBS; 11A; 51G
                                       235/75R15 105             XBS; 11A
                                       255/70R15 105             XBS; 11A; 54A
                                       265/70R15 112             XBS; 11A; 54A
                                       275/60R15 107             XBS; 11A; 54F; 56G
                                       30x9.50R15 104            XBS; 11A; 54A

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0205-05-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46215
ANLAGE: 12 NISSAN                                                 Radtyp: OR5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 30.04.2019
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                                                                                                      Seite: 4 von 5
      Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
      gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
      gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
      ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0205-05-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46215
ANLAGE: 12 NISSAN                                                 Radtyp: OR5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 30.04.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 5 von 5
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
581) An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockier-Verhinderer (ABV) oder
     Antriebsschlupf-Regelung (ASR) dürfen Reifen mit unterschiedlichen Abrollumfängen nur verwendet
     werden, wenn der Unterschied der tatsächlichen Abrollumfänge kleiner/gleich 1% ist.
722) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire
     and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind,
     zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
XBS) Zur Herstellung ausreichender Radabdeckung müssen an Vorder- und Hinterachse mindestens
     Kotflügelspritzecken angebracht werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.