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							               Gutachten 366-0205-05-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46215
               ANLAGE: 12 NISSAN                                                    Radtyp: OR5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 12.01.2023
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                               Fahrzeughersteller              NISSAN




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 12
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 139,7/6                     Zentrierart             : Bolzenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               OR5DB                   OR5 D PCD139.7         ohne                        110,5                    925      2500    11/05
               OR5DS                   OR5 D PCD139.7         ohne                        110,5                    925      2500    11/05
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer We gstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 46215*08




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : NISSAN
               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZMX2 ww. Serie


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : D22; K 160; K 260; MD21; R20; W 160; W 260;
                                                            WD21
                                                            130 Nm für Typ : 260
                Verkaufsbezeichnung:     NISSAN PATROL
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                       Auflagen zu Reifen       Auflagen
                260          F301              84 - 85 225/75R15 102                54F                      10B; 10S; 11B; 11G;
                                                       235/70R15 103                11A; 54A                 11H; 12A; 51A; 54F;
                                                       235/75R15 105                54F                      573; 581; 722; 73C;
                                                       255/70R15 108                11A; 24K; 54F            74C; 744; 76Q
                                                       255/75R15 110                11A; 24K; 362; 54F
                                                       265/70R15-110                11A; 24K; 54F
                                                       265/75R15                    11A; 24K; 362; 54F
                                                       30x9.50R15 104               54F
                                                       31x10.50R15 109              11A; 24K; 362; 54F




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0205-05-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46215
               ANLAGE: 12 NISSAN                                                Radtyp: OR5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 12.01.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     NISSAN PATROL / DATSUN
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
               K 160        C085              70 - 89 225/75R15 102             54F                      10B; 10S; 11B; 11G;
               K 260        D886, D886/1              235/70R15 103             54F                      11H; 12A; 51A; 573;
               W 160        C218                      235/75R15 105                                      581; 722; 73C; 74C;
               W 260        D887, D887/1              255/70R15 105             11A;   24C;   24D        76Q
                                                      255/75R15 110             11A;   24C;   24D; 54A
                                                      265/70R15 112             11A;   24C;   24D; 54A
                                                      265/75R15                 11A;   24C;   24D; 54A
                                                      30x9.50R15 104
                                                      31x10.50R15 109           11A; 24C; 24D; 54A

               Verkaufsbezeichnung:     NISSAN PICKUP
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
               D22          H960              76 - 98 225/75R15 106             54F                      Nicht "Rally Raid
                                                      235/75R15 105             54F                      Ausstattung"; nur bis
                                                      255/70R15                 11A; 24C; 24D; 51G       Nachtrag 07; Lkw
                                                      255/70R15 108             11A; 24C; 24D; 54F       offener Kasten
                                                      255/75R15C 110            11A; 24C; 24D; 54A       (Serie);
                                                      265/70R15 112             11A; 24C; 24D; 54A       Allradantrieb;
                                                      265/75R15-110             11A; 24C; 24D; 54A       10B; 10S; 11B; 11G;
                                                      30x9.50R15 104            11A; 24C; 24D; 54A       11H; 12A; 51A; 573;
                                                      31x10.50R15 109           11A; 24C; 24D; 54A       581; 722; 73C; 74C;
§22 46215*08




                                                                                                         76Q
               MD21          E082, E082/1         53 - 93   225/70R15 104       54F                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/75R15C 110      54F                      12A; 51A; 573; 581;
                                                            235/70R15 107       11A;   24J; 24M; 54F     722; 73C; 74C; 76Q
                                                            235/75R15-104       11A;   24J; 24M; 54F
                                                            255/70R15 108       11A;   24C; 24D; 54F
                                                            265/70R15 112       11A;   24C; 24D; 54A
                                                            275/60R15 107       11A;   24C; 24D; 54F;
                                                                                56G
                                                            30x9.50R15 104      11A;   24J; 24M; 54A

               Verkaufsbezeichnung:     NISSAN TERRANO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
               WD21         E736              73 - 109 225/70R15 100            54F                      10B; 10S; 11B; 11G;
                                                       225/75R15 102                                     11H; 12A; 51A; 573;
                                                       235/70R15 103            11A;   24J; 24M          581; 722; 73C; 74C;
                                                       235/75R15 105            11A;   24J; 24M          76Q
                                                       255/70R15 108            11A;   24C; 24D
                                                       265/70R15 112            11A;   24C; 24D; 54A
                                                       275/60R15 107            11A;   24C; 24D; 56G
                                                       30x9.50R15 104           11A;   24J; 24M




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0205-05-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46215
               ANLAGE: 12 NISSAN                                                Radtyp: OR5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 12.01.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     NISSAN TERRANO II
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               R20          e9*93/81*0015*..  85 - 113 215/80R15 102            XBS; 11A                10B; 10S; 11B; 11G;
                                                       225/70R15 100            XBS; 11A; 54F           11H; 12A; 51A; 573;
                                                       225/75R15 102            XBS; 11A                581; 722; 73C; 74C;
                                                       235/70R15 103            XBS; 11A; 54F           76Q
                                                       235/75R15                XBS; 11A; 51G
                                                       235/75R15 105            XBS; 11A
                                                       255/70R15 105            XBS; 11A
                                                       265/70R15 112            XBS; 11A; 54A
                                                       275/60R15 107            XBS; 11A; 54F; 56G
                                                       30x9.50R15 104           XBS; 11A; 54A

               Verkaufsbezeichnung:     TERRANO II ww. MAVERICK
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
               R20          G436              73 - 91 215/80R15                 XBS; 11A; 51G           10B; 10S; 11B; 11G;
                                                      215/80R15 102             XBS; 11A                11H; 12A; 51A; 573;
                                                      225/70R15 100             XBS; 11A; 54F           581; 722; 73C; 74C;
                                                      225/75R15 102             XBS; 11A                76Q
                                                      235/70R15 103             XBS; 11A; 54F
                                                      235/75R15                 XBS; 11A; 51G
                                                      235/75R15 105             XBS; 11A
                                                      255/70R15 105             XBS; 11A; 54A
§22 46215*08




                                                      265/70R15 112             XBS; 11A; 54A
                                                      275/60R15 107             XBS; 11A; 54F; 56G
                                                      30x9.50R15 104            XBS; 11A; 54A


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0205-05-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46215
               ANLAGE: 12 NISSAN                                                 Radtyp: OR5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 12.01.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine tec hnischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu ac hten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens ), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
§22 46215*08




                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
                    durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
                    Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                    oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des K otflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0205-05-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46215
               ANLAGE: 12 NISSAN                                                 Radtyp: OR5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 12.01.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                    unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                    Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                    Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                    Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                    Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                    FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
                    dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
               56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                    erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
§22 46215*08




               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               581) An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockier-Verhinderer (ABV) oder
                    Antriebsschlupf-Regelung (ASR) dürfen Reifen mit unterschiedlichen Abrollumfängen nur verwendet
                    werden, wenn der Unterschied der tatsächlichen Abrollumfänge kleiner/gleich 1% ist.
               722) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire
                    and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind,
                    zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                    entnehmen.
               74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                    Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                    serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                    zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
               76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               XBS) Zur Herstellung ausreichender Radabdeckung müssen an Vorder- und Hinterachse mindestens
                    Kotflügelspritzecken angebracht werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.