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							Gutachten 366-0204-05-WIRD/N13
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46217
ANLAGE: 9 CAMI, SANTANA, SUZUKI                                      Radtyp: ORP
Hersteller: ALCAR STAHLRÄDER GMBH                                    Stand: 16.08.2016
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Fahrzeughersteller                          : CAMI, SANTANA MOTOR S.A., SUZUKI
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 16                    Einpreßtiefe (mm)       :0
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 139,7/5                     Zentrierart             : Bolzenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                      Kennzeichnung            Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                      Rad                      Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
ORPNS                 ORP N                    ohne                     110,5                      710     2330    11/05
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : CAMI, SANTANA MOTOR S.A., SUZUKI
Befestigungsteile                           : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZMX1 ww. Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI JIMNY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
FJ           e6*2001/116*0056*.., 48 - 63        215/65R16 102      11A; 54A                  Allradantrieb;
               e6*93/81*0056*..,                 215/70R16 100      11A; 54A                  10B; 11B; 11G; 11H;
               e6*98/14*0056*..,                 235/55R16 98       11A; 24C; 24D             12A; 51A; 573; 71N;
               e9*2001/116*0034*.., 59           225/60R16 98       11A; 24C; 24D; 54F        722; 73C; 74C
               e9*98/14*0034*..                  235/60R16 100      11A; 24C; 24D; 54A
                                                 255/55R16-102      11A; 24C; 24D; 54A

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SAMURAI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                       Auflagen zu Reifen        Auflagen
SUZUKI S     e9*96/27*0023*..  33 - 59 215/65R16 102                XAL; 11A; 54A             10B; 11B; 11G; 11H;
SUZUKI       C523/2,                   215/70R16 100                XAL; 11A; 54A             12A; 51A; 573; 71N;
SJ           e6*93/81*0021*..,         225/60R16 102                XAL; 11A; 54A             722; 73C; 74C
             e9*96/27*0024*..,         225/70R16 101                XAL; 11A; 54A
             G137                      225/75R16 104                XAL; 11A; 54A
                                       235/60R16 100                XAL; 11A; 54A
                                       255/55R16 103                XAL; 11A; 54A

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI VITARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen        Auflagen
ET           e6*95/54*0031*.., 50 - 100 215/65R16                   11A; 24C; 24D; 51G        10B; 11B; 11G; 11H;
             E935,                      215/65R16 98                11A; 24C; 24D             12A; 51A; 573; 581;
             e9*93/81*0009*..,          215/70R16 100               11A; 24C; 24D; 54A        71N; 722; 73C; 74C
             e9*93/81*0010*..,          225/60R16                   11A; 24C; 24D; 51G
             e9*98/14*0010*..           225/60R16 98                11A; 24C; 24D
SUZUKI       G463                       225/70R16 101               XCB; 11A; 24C; 24D;
ET                                                                  54A
SUZUKI       F839                       225/75R16 104               XCB; 11A; 24C; 24D;
TA                                                                  54A
                                        235/60R16 100               11A; 24C; 24D
                                        255/55R16 103               11A; 24C; 24D



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0204-05-WIRD/N13
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46217
ANLAGE: 9 CAMI, SANTANA, SUZUKI                                   Radtyp: ORP
Hersteller: ALCAR STAHLRÄDER GMBH                                 Stand: 16.08.2016
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0204-05-WIRD/N13
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46217
ANLAGE: 9 CAMI, SANTANA, SUZUKI                                   Radtyp: ORP
Hersteller: ALCAR STAHLRÄDER GMBH                                 Stand: 16.08.2016
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      Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
      des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
581) An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockier-Verhinderer (ABV) oder
     Antriebsschlupf-Regelung (ASR) dürfen Reifen mit unterschiedlichen Abrollumfängen nur verwendet
     werden, wenn der Unterschied der tatsächlichen Abrollumfänge kleiner/gleich 1% ist.
71N) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klammergewichte
     angebracht werden.
722) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire
     and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind,
     zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
XAL) Die vorderen in das Radhaus hineinragenden Stoßstangenhalter müssen bis unterhalb der unteren
     Befestigungsschrauben unter einem Winkel von 45 Grad abgeschnitten werden. Außerdem müssen die
     vorderen nach innen in das Radhaus hineinragenden Stoßstangenenden auf einer Länge von ca. 20 mm
     einem Winkel von 45 Grad angeschnitten werden,wahlweise können auch vorn verlängerte
     Federgehänge ( Bolzenabstand mind.110 mm) eingebaut werden.
XCB) Diese Rad-/Reifenkombination ist nur zulässig in Verbindung mit der Fahrwerkshöherlegung um
     mindestens 30 mm (z.B. Fa. Taubenreuther).




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.