Gutachten 366-0204-05-WIRD/N19
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46217
ANLAGE: 26 NISSAN Radtyp: ORP
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 16.08.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 7
Fahrzeughersteller : NISSAN, Nissan International S. A.
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 16 Einpreßtiefe (mm) : 13
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 139,7/6 Zentrierart : Bolzenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
ORPDB ORP D ohne 110,5 890 2500 11/05
ORPDB ORP D ohne 110,5 907 2452 11/05
ORPDB ORP D ohne 110,5 918 2420 11/05
ORPDB ORP D ohne 110,5 930 2373 11/05
ORPDS ORP D ohne 110,5 890 2500 11/05
ORPDS ORP D ohne 110,5 907 2452 11/05
ORPDS ORP D ohne 110,5 918 2420 11/05
ORPDS ORP D ohne 110,5 930 2373 11/05
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : NISSAN, Nissan International S. A.
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : D22A; D22N
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJL3 ww. Serienmuttern
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : K 160; Y61; R20; WD21; W 160; W 260; D22; Y60A; K 260
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZMX2 ww. Serie
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 260
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : D22; D22A; D22N; K 160; K 260; R20; W 160; W
260; WD21; Y60A; Y61
130 Nm für Typ : 260
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0204-05-WIRD/N19
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46217
ANLAGE: 26 NISSAN Radtyp: ORP
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 16.08.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 7
Verkaufsbezeichnung: NISSAN PATROL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
260 F301 84 - 85 205R16 51G; 52J 10B; 10S; 11B; 11G;
205/80R16 100 52J 11H; 12A; 51A; 54F;
215/70R16 100 11A; 54A 573; 581; 71C; 71K;
215/75R16 103 721; 725; 73C; 74A
215/80R16 103
225/70R16 102
225/75R16 104
235/70R16 105
245/70R16 107
255/65R16 109 11A; 24K
Verkaufsbezeichnung: NISSAN PATROL / DATSUN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
K 160 C085 70 - 89 205R16 51G 10B; 10S; 11B; 11G;
K 260 D886, D886/1 205/80R16 100 11H; 12A; 51A; 573;
W 160 C218 215/70R16 100 54F 581; 71N; 722; 73C;
W 260 D887, D887/1 215/75R16 103 74C
215/80R16 103 11A; 54A
225/70R16 102
225/75R16 104 54F
235/70R16 105
245/70R16 107 11A; 54A
245/75R16 111 11A; 54A
255/65R16 109 11A; 24J; 24M
255/70R16 111 11A; 24J; 24M; 54A
265/70R16 111 11A; 24J; 24M; 54A
275/70R16 114 11A; 24J; 24M; 54A
Verkaufsbezeichnung: NISSAN PATROL GR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Y60A F070 84 - 85 215/80R16 107 10B; 10S; 11B; 11G;
225/75R16 104 11H; 12A; 51A; 54F;
235/70R16 105 11A; 24K 573; 581; 71N; 722;
84 - 125 245/70R16 107 11A; 24K 73C; 74C
245/75R16 111 11A; 24K; 54F
255/65R16 109 11A; 24K; 54F
255/70R16 111 11A; 24K; 54F
265/70R16 11A; 24K; 51G
265/70R16 112 11A; 24K
265/75R16 116 11A; 24K; 54A
275/70R16 114 11A; 24K; 54A
Y61 e6*95/54*0051*.. 95 - 118 235/80R16 109 Allradantrieb;
245/70R16 107 10B; 10S; 11B; 11G;
245/75R16 111 11H; 12A; 51A; 573;
255/70R16 111 11A; 24K 581; 71N; 722; 73C;
265/70R16 112 11A; 24K 74C
265/75R16 116 11A; 24K; 54A
275/70R16 114 11A; 24K; 54F
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0204-05-WIRD/N19
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46217
ANLAGE: 26 NISSAN Radtyp: ORP
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 16.08.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 7
Verkaufsbezeichnung: NISSAN PICKUP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
D22 H960 76 - 98 205/80R16 104 54F Nicht "Rally Raid
215/75R16 107 54F Ausstattung"; Lkw
215/80R16 107 11A; 54A offener Kasten
215/85R16C 110 11A; 54A (Serie);
225/70R16 107 54F Allradantrieb;
225/75R16 104 54F 10B; 10S; 11B; 11G;
235/70R16 105 54F 11H; 12A; 51A; 573;
245/70R16 107 11A; 54A 581; 71N; 722; 73C;
245/75R16 111 11A; 54A 74C; 75I
255/65R16 109 11A; 24C; 24D; 54F
255/70R16 11A; 24C; 24D; 51G
255/70R16 111 11A; 24C; 24D; 54F
265/70R16 112 11A; 24C; 24D; 54F
265/70R16 112 11A; 24C; 24D; 51G;
54F
Verkaufsbezeichnung: NISSAN PICKUP, NP300
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
D22N e13*2007/46*1128*.. 98 255/70R16 111 51G 10B; 11G; 11H; 12K;
265/70R16 112 11A; 24N; 24O; 51G 51A; 71N; 722; 73C;
74C; 75I
Verkaufsbezeichnung: NISSAN TERRANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
WD21 E736 73 - 109 205R16 51G 10B; 10S; 11B; 11G;
205/80R16 100 11H; 12A; 51A; 54F;
215/70R16 100 11A; 24J; 24M 573; 581; 71N; 722;
215/75R16 103 11A; 24J; 24M 73C; 74C
215/80R16 103 11A; 24J; 24M; 54A
225/70R16 102 11A; 24J; 24M
225/75R16 104 11A; 24J; 24M; 54F
235/70R16 105 11A; 24C; 24D
245/70R16 107 11A; 24C; 24D; 54A
245/75R16 111 11A; 24C; 24D; 54A
255/65R16 109 11A; 24C; 24D; 54F
255/70R16 111 11A; 24C; 24D; 54A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0204-05-WIRD/N19
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46217
ANLAGE: 26 NISSAN Radtyp: ORP
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 16.08.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 7
Verkaufsbezeichnung: NISSAN TERRANO II
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R20 e9*93/81*0015*.. 85 - 113 215/70R16 100 XBS; 11A; 54F 10B; 10S; 11B; 11G;
215/75R16 103 XBS; 11A 11H; 12A; 51A; 573;
215/80R16 103 XBS; 11A; 54A 581; 71N; 722; 73C;
225/70R16 102 XBS; 11A 74C
225/75R16 104 XBS; 11A; 54F
235/70R16 XBS; 11A; 51G
235/70R16 105 XBS; 11A
245/70R16 107 XBS; 11A; 54A
245/75R16 111 XBS; 11A; 54A
255/65R16 105 XBS; 11A
255/70R16 111 XBS; 11A; 54A
265/70R16 111 XBS; 11A; 54A
Verkaufsbezeichnung: NP300 PICK UP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
D22A N232 98 255/70R16 111 51G 10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71N; 722; 73C;
74C; 75I
Verkaufsbezeichnung: TERRANO II ww. MAVERICK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R20 G436 73 - 91 215/70R16 100 XBS; 11A; 54F 10B; 10S; 11B; 11G;
215/75R16 103 XBS; 11A 11H; 12A; 51A; 573;
215/80R16 103 XBS; 11A; 54A 581; 71N; 722; 73C;
225/70R16 102 XBS; 11A 74C
225/75R16 104 XBS; 11A; 54F
235/70R16 105 XBS; 11A
245/70R16 107 XBS; 11A; 54A
255/65R16 109 XBS; 11A; 54F
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0204-05-WIRD/N19
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46217
ANLAGE: 26 NISSAN Radtyp: ORP
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 16.08.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 7
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0204-05-WIRD/N19
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46217
ANLAGE: 26 NISSAN Radtyp: ORP
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 16.08.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 7
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0204-05-WIRD/N19
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46217
ANLAGE: 26 NISSAN Radtyp: ORP
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 16.08.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 7
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
581) An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockier-Verhinderer (ABV) oder
Antriebsschlupf-Regelung (ASR) dürfen Reifen mit unterschiedlichen Abrollumfängen nur verwendet
werden, wenn der Unterschied der tatsächlichen Abrollumfänge kleiner/gleich 1% ist.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
71N) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klammergewichte
angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
722) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire
and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind,
zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
XBS) Zur Herstellung ausreichender Radabdeckung müssen an Vorder- und Hinterachse mindestens
Kotflügelspritzecken angebracht werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.