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							Gutachten 366-0204-05-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46217
ANLAGE: 21 FORD                                                      Radtyp: ORP
Hersteller: ALCAR STAHLRÄDER GMBH                                    Stand: 22.06.2017
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Fahrzeughersteller                          : FORD
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 16                    Einpreßtiefe (mm)       : 13
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 139,7/6                     Zentrierart             : Bolzenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                      Kennzeichnung            Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                      Rad                      Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
ORPDB                 ORP D                    ohne                     110,5                      890     2500    11/05
ORPDB                 ORP D                    ohne                     110,5                      907     2452    11/05
ORPDB                 ORP D                    ohne                     110,5                      918     2420    11/05
ORPDB                 ORP D                    ohne                     110,5                      930     2373    11/05
ORPDS                 ORP D                    ohne                     110,5                      890     2500    11/05
ORPDS                 ORP D                    ohne                     110,5                      907     2452    11/05
ORPDS                 ORP D                    ohne                     110,5                      918     2420    11/05
ORPDS                 ORP D                    ohne                     110,5                      930     2373    11/05
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : FORD
Befestigungsteile                           : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                              für Typ : UNS; UDS
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZMX2 ww. Serie
Befestigungsteile                           : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 2AW
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJL3 ww. Serienmuttern
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm für Typ : 2AW
                                              133 Nm für Typ : UDS; UNS
Verkaufsbezeichnung:     FORD MAVERICK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                       Auflagen zu Reifen        Auflagen
UDS          e9*93/81*0016*..  85 - 92 215/70R16 100                XBS; 11A; 54F             10B; 10S; 11B; 11G;
UNS          e9*93/81*0017*..          215/75R16 103                XBS; 11A                  11H; 12A; 51A; 573;
                                       215/80R16 103                XBS; 11A; 54A             581; 71N; 722; 73C;
                                       225/70R16 102                XBS; 11A                  74C
                                       225/75R16 104                XBS; 11A; 54A
                                       235/70R16 105                XBS; 11A; 54A
                                       245/70R16 107                XBS; 11A; 54A
                                       255/65R16 109                XBS; 11A; 54A




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0204-05-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46217
ANLAGE: 21 FORD                                                   Radtyp: ORP
Hersteller: ALCAR STAHLRÄDER GMBH                                 Stand: 22.06.2017
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Verkaufsbezeichnung:     FORD RANGER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
2AW          e1*2007/46*0394*.. 105 - 115 205R16 C               11A; 24K; 51G; 51J;      ab Nachtrag 11; Lkw
                                          110/108                56G                      offener Kasten
                                          215/75R16 107          11A; 24K; 51J            (Serie);
                                          215/80R16 107          11A; 24K; 51J            Allradantrieb;
                                          225/70R16 107          11A; 24K; 51J            10B; 11G; 11H; 12A;
                                          225/75R16 108          11A; 24K; 51J            51A; 71N; 722; 73C;
                                          235/70R16 106          11A; 24K; 51J            74C
                                          245/70R16              51G
                                          245/70R16 107          11A; 24K
                                          255/65R16 109          11A; 24K
2AW          K272               57 - 80 215/75R16 107            11A; 24K; 54F            bis Nachtrag 10; Lkw
                                          215/80R16 107          11A; 24K; 54F            offener Kasten
                                          225/70R16 107          11A; 24K; 54F            (Serie);
                                          225/75R16 108          11A; 24K; 54F            Allradantrieb;
                                          235/70R16 109          11A; 24K; 54F            10B; 10S; 11B; 11G;
                                          245/70R16              11A; 24K; 51G            11H; 12A; 51A; 573;
                                          245/70R16 107          11A; 24K; 54F            581; 71N; 722; 73C;
                                          255/65R16 109          11A; 24K; 54F            74C
                                          255/70R16 111          XBF; 11A; 24K; 54A
                                          265/70R16 112          XBF; 11A; 24K; 54A
2AW          K272               105 - 115 235/70R16 109          11A; 24K; 54F            ab Nachtrag 11; Lkw
                                          245/70R16              11A; 24K; 51G            offener Kasten
                                          245/70R16 107          11A; 24K; 54F            (Serie);
                                          245/75R16 111          11A; 24K; 54A            Allradantrieb;
                                          255/65R16 109          11A; 24K; 54F            10B; 10S; 11B; 11G;
                                          255/70R16 111          XCE; 11A; 24K; 54A       11H; 12A; 51A; 573;
                                          265/70R16 112          XCE; 11A; 24K; 54A       581; 71N; 722; 73C;
                                                                                          74C

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0204-05-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46217
ANLAGE: 21 FORD                                                   Radtyp: ORP
Hersteller: ALCAR STAHLRÄDER GMBH                                 Stand: 22.06.2017
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11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0204-05-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46217
ANLAGE: 21 FORD                                                   Radtyp: ORP
Hersteller: ALCAR STAHLRÄDER GMBH                                 Stand: 22.06.2017
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      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
581) An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockier-Verhinderer (ABV) oder
     Antriebsschlupf-Regelung (ASR) dürfen Reifen mit unterschiedlichen Abrollumfängen nur verwendet
     werden, wenn der Unterschied der tatsächlichen Abrollumfänge kleiner/gleich 1% ist.
71N) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klammergewichte
     angebracht werden.
722) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire
     and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind,
     zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
XBF) Zur Herstellung ausreichender Freigängigkeit an der Vorderachse müssen je nach der verwendeten
     Rad-Reifenkombination folgende Nacharbeiten durchgeführt werden:
     a) Entfernen des Schmutzfängers
     b) Die vordere untere Ecke der Frontschütze ist nach den Erfordernissen ausreichender Freigängigkeit
     bei Lenkeinschlag entsprechend zu kürzen.
     c) Die hinter dem Vorderrad befindliche untere Schwellerecke ist entsprechend der verwendeten
     Rad-Reifenkombination einzuformen oder zu kürzen.
     d) Der hinter dem Vorderrad befindliche Falz unter dem Innenkotflügel ist auf einer Länge von ca. 500
     mm von unten her umzulegen, der Innenkotflügel ist entsprechend einzuformen und neu zu befestigen.
XBS) Zur Herstellung ausreichender Radabdeckung müssen an Vorder- und Hinterachse mindestens
     Kotflügelspritzecken angebracht werden.
XCE) Der vor dem Vorderrad befindliche Teil des Kunststoffinnenkotflügels ist um ca. 5 mm einzuformen.
     (Freigängigkeit bei Lenkeinschlag).




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.