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							                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung vom 28.09.1988 (BGBl I S.1793)



Nummer der ABE:             46217*10



Gerät:                      Sonderräder für Personenkraftwagen
                            7 J x 16 H2


Typ:                        ORP



Inhaber der ABE             KROMAG Metallindustrie GmbH,
und Hersteller:             Abteilung KFZ-Räder
                            AT-2552 Hirtenberg




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                       KBA 46217


Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlaß geben können,
dürfen nicht angebracht werden.

Bei der Erteilung dieser Urkunde wurden die bisherigen Genehmigungsteile
zusammengefaßt.
Diese Urkunde ist daher als Neufassung anzusehen.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                            2
Nummer der ABE: 46217*10

Die ABE-Nr. 46217 erstreckt sich auf die Sonderräder 7 J x 16 H2 , Typ ORP, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0204-05-WIRD/N10 vom 10.02.2012 beschrieben.

Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 23 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,

der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
die Ausführungsbezeichnung des Sonderrades bestehend aus:
Kennzeichnung des Rades und gegebenenfalls des Zentrierringes,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.

Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.

Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 10.02.2012 festgehaltenen Angaben.

Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

Flensburg, 26.03.2012
Im Auftrag




Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 366-0204-05-WIRD/N10, zur Genehmigung vorgelegt am:
27.02.2012
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 46217*10

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die     Einzelerzeugnisse      der    reihenweisen     Fertigung   müssen       mit    den
Genehmigungsunterlagen          genau      übereinstimmen.     Mit    dem       zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV AUSTRIA                        Deutschstraße 10           11-TAAP-4224
AUTOMOTIVE GMBH                    A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                         Seite: 1 von 5


             GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG DER ABE 4621 7
                                          366-0204-05-WIRD/N10

Antragsteller:                            KROMAG Metallindustrie GmbH
                                          Abt. "KFZ"-Räder
                                          A-2552 Hirtenberg
Art:                                      Sonderrad 7 J X 16 H2
Typ:                                      ORP

Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung der ABE 46217 verliert seine
Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den
Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise
Die Stahl-Sonderräder können auch mit 16x7J H2 gekennzeichnet sein.
Die Sonderradausführung ORP0S darf mit einer Distanzscheibe (ZO1603), Dicke 3 mm verwendet werden, in
Verwendung mit der Distanzscheibe ergibt sich eine Einpreßtiefe von ET10 mm.
Das Basisrad der Sonderradausführung ORP0S für die Sonderradausführung ORP0S ist mit ET 13
gekennzeichnet. Das Gutachten der Distanzscheibe ist bei der Begutachtung nach § 19 Abs. 3 gesondert
vorzulegen.

Gutachten ist eine Zusammenfassung mit 46217
Folgende Radausführungen sind neu, bzw. es ergaben sich Änderungen im Verwendungsbereich.
ORPDS                                  ORPTS                                      O1RPDS30
O6RPDS36
I.       Übersicht
Ausführung           Ausführungsbezeichnung                           Loch-       Mitten Ein-    zul.   zul.     gültig
                                                                      kreis       loch   preß-   Rad-   Abroll   ab
                     Kennzeichnung              Kennzeichnung         (mm) /      (mm) tiefe     last   umf.     Fertig.
                     Rad                        Z-Ring / D-Scheibe    -zahl              (mm)    (kg)   (mm)     Datum
O1RP0S               O1RP 0                     ohne                    114,3/5     60,1     30 605     2245     21/11
ORP0B                ORP 0                      ohne                    114,3/5     71,6     13 670     2330     32/05
ORP0B                ORP 0                      ohne                    114,3/5     71,6     13 680     2300     32/05
ORP0S                ORP 0                      ZO1603                  114,3/5     71,6     10 670     2330     11/05
ORP0S                ORP 0                      ZO1603                  114,3/5     71,6     10 680     2300     11/05
ORPLS                ORP L                      ohne                     130/5      84,1     40 1000    2460     31/05
ORPNS                ORP N                      ohne                    139,7/5    110,5      0 710     2330     11/05
ORPTB                ORP T                      ohne                    165,1/5    122,5      8 945     2562     46/11
ORPTB                ORP T                      ohne                    165,1/5    122,5      8 970     2562     31/05
ORPTS                ORP T                      ohne                    165,1/5    122,5      8 945     2562     31/05
ORPTS                ORP T                      ohne                    165,1/5    122,5      8 970     2500     31/05
O1RPDB30             O1RPD30                    ohne                    139,7/6       67     30 900     2385     17/10
O1RPDS30             O1RPD30                    ohne                    139,7/6       67     30 900     2385     33/08
O6RPDB36             O6RPD36                    ohne                    139,7/6      106     36 850     2290     17/10




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0204-05-WIRD/N10
zur Erteilung der ABE 46217
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 16 H2                         Radtyp: ORP
Antragsteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ"-Räder Stand: 10.02.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 2 von 5
O6RPDS36           O6RPD36                      ohne                   139,7/6       106        36   850   2290    33/08
ORPDB              ORP D                        ohne                   139,7/6     110,5        13   890   2500    11/05
ORPDB              ORP D                        ohne                   139,7/6     110,5        13   907   2452    11/05
ORPDB              ORP D                        ohne                   139,7/6     110,5        13   918   2420    11/05
ORPDB              ORP D                        ohne                   139,7/6     110,5        13   930   2373    11/05
ORPDS              ORP D                        ohne                   139,7/6     110,5        13   890   2500    11/05
ORPDS              ORP D                        ohne                   139,7/6     110,5        13   907   2452    11/05
ORPDS              ORP D                        ohne                   139,7/6     110,5        13   918   2420    11/05
ORPDS              ORP D                        ohne                   139,7/6     110,5        13   930   2373    11/05
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller                     :KROMAG Metallindustrie GmbH
                                   Abt. "KFZ"-Räder
                                   A-2552 Hirtenberg
Hersteller                        : KROMAG Metallindustrie GmbH
                                    Abt. "KFZ"-Räder
                                    A-2552 Hirtenberg
Handelsmarke                      : Dotz Dakar
Art der Sonderräder               : ST-Sonderräder, vielteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                  :Elektrophoretische Tauchlackierung
Masse des Rades                   : ca. 12 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung ORP0B:

                                      : Außenseite                               : Innenseite
Radtyp                                : ORP                                      : --
Radausführung                         : ORP 0                                    : --
Radgröße                              : 7 J X 16 H2                              : --
Typzeichen                            : KBA 46217                                : --
Einpreßtiefe                          : ET13                                     : --
Herstellungsdatum                     : Fertigungswoche und -jahr                : --
                                         z.B. 32.05
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen und Geländefahrzeuge vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0204-05-WIRD/N10-TB der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH.




                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0204-05-WIRD/N10
zur Erteilung der ABE 46217
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 16 H2                         Radtyp: ORP
Antragsteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ"-Räder Stand: 10.02.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                              Seite: 3 von 5
III.       Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.     Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.     Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.     Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung wurde gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh.
BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998" geprüft.
IV.        Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V.         Unterlagen und Anlagen:
V.1.       Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl      Hersteller                                     Ausführung                     ET       erstellt am      Allg.
age                                                                                                              Hinweise
  1      SUZUKI                                         O1RP0S                         30       10.02.2012       liegt bei
  2      TOYOTA                                         O1RP0S                         30       10.02.2012       liegt bei
  3      CHRYSLER, CHRYSLER (USA)                       ORP0S; ORP0S                   10       10.02.2012       liegt bei
  4      CHRYSLER, CHRYSLER (USA)                       ORP0B; ORP0B                   13       10.02.2012       liegt bei
  5      DAIMLER BENZ, MERCEDES-BENZ                    ORPLS                          40       10.02.2012       liegt bei
  6      DAIHATSU                                       ORPNS                          0        10.02.2012       liegt bei
  7      CAMI, SANTANA MOTOR S.A., SUZUKI               ORPNS                          0        10.02.2012       liegt bei




                                    Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                      von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0204-05-WIRD/N10
zur Erteilung der ABE 46217
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 16 H2                         Radtyp: ORP
Antragsteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ"-Räder Stand: 10.02.2012
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                                                                                                        Seite: 4 von 5
  8 LAND ROVER (GB), LAND ROVER                    ORPTB; ORPTB; ORPTS;           8        10.02.2012      liegt bei
    GROUP (GB), ROVER                              ORPTS
  9 MITSUBISHI                                     O1RPDB30; O1RPDS30             30       10.02.2012      liegt bei
 10 ISUZU                                          O6RPDB36; O6RPDS36             36       10.02.2012      liegt bei
 13 OPEL / VAUXHALL                                O6RPDB36; O6RPDS36             36       10.02.2012      liegt bei
 11 TOYOTA                                         O6RPDB36; O6RPDS36             36       10.02.2012      liegt bei
 12 VAUXHALL                                       O6RPDB36; O6RPDS36             36       10.02.2012      liegt bei
 17 FORD                                           ORPDB; ORPDB; ORPDB;           13       10.02.2012      liegt bei
                                                   ORPDB; ORPDS; ORPDS;
                                                   ORPDS; ORPDS
 19 HYUNDAI                                        ORPDB; ORPDB; ORPDB;           13       10.02.2012      liegt bei
                                                   ORPDB; ORPDS; ORPDS;
                                                   ORPDS; ORPDS
 16 ISUZU                                          ORPDB; ORPDB; ORPDB;           13       10.02.2012      liegt bei
                                                   ORPDB; ORPDS; ORPDS;
                                                   ORPDS; ORPDS
 20 MAZDA, Mazda Motor Corporation                 ORPDB; ORPDB; ORPDB;           13       10.02.2012      liegt bei
                                                   ORPDB; ORPDS; ORPDS;
                                                   ORPDS; ORPDS
 18 MITSUBISHI                                     ORPDB; ORPDB; ORPDB;           13       10.02.2012      liegt bei
                                                   ORPDB; ORPDS; ORPDS;
                                                   ORPDS; ORPDS
 23 NISSAN, Nissan International S. A.             ORPDB; ORPDB; ORPDB;           13       10.02.2012      liegt bei
                                                   ORPDB; ORPDS; ORPDS;
                                                   ORPDS; ORPDS
 22 OPEL / VAUXHALL                                ORPDB; ORPDB; ORPDB;           13       10.02.2012      liegt bei
                                                   ORPDB; ORPDS; ORPDS;
                                                   ORPDS; ORPDS
 15 SSANGYONG                                      ORPDB; ORPDB; ORPDB;           13       10.02.2012      liegt bei
                                                   ORPDB; ORPDS; ORPDS;
                                                   ORPDS; ORPDS
 14 TOYOTA                                         ORPDB; ORPDB; ORPDB;           13       10.02.2012      liegt bei
                                                   ORPDB; ORPDS; ORPDS;
                                                   ORPDS; ORPDS
 21 VAUXHALL                                       ORPDB; ORPDB; ORPDB;           13       10.02.2012      liegt bei
                                                   ORPDB; ORPDS; ORPDS;
                                                   ORPDS; ORPDS




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0204-05-WIRD/N10
zur Erteilung der ABE 46217
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 16 H2                         Radtyp: ORP
Antragsteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ"-Räder Stand: 10.02.2012
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                                                                                                      Seite: 5 von 5
V.2.   Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.   Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




Abel

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 10.02.2012
AB




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0204-05-WIRD/N10
zur Erteilung der ABE 46217
ANLAGE: 19 HYUNDAI                                       Radtyp: ORP
Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ"-Räder Stand: 10.02.2012
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Fahrzeughersteller                         : HYUNDAI
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 13
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 139,7/6                     Zentrierart             : Bolzenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-     zul.     zul.      gültig
                                                                      loch   werkstoff         Rad-     Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)     (mm)      datum
ORPDB               ORP D                      ohne                    110,5                      890    2500      11/05
ORPDB               ORP D                      ohne                    110,5                      907    2452      11/05
ORPDB               ORP D                      ohne                    110,5                      918    2420      11/05
ORPDB               ORP D                      ohne                    110,5                      930    2373      11/05
ORPDS               ORP D                      ohne                    110,5                      890    2500      11/05
ORPDS               ORP D                      ohne                    110,5                      907    2452      11/05
ORPDS               ORP D                      ohne                    110,5                      918    2420      11/05
ORPDS               ORP D                      ohne                    110,5                      930    2373      11/05


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HYUNDAI
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJL3 o. Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI GALLOPER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen          Auflagen
JK-T01       e11*96/27*0076*.. 64 - 104 215/80R16 103                                          10B; 10S; 11B; 11G;
                                        225/70R16 102                                          11H; 12A; 51A; 573;
                                        225/75R16 104                                          581; 71N; 722; 73C;
                                        235/70R16 105                                          74C
                                        245/70R16 107
                                        245/75R16 111              11A; 24K; 54A
                                        255/65R16 109              24K
                                        255/70R16 111              11A; 24K; 54A
                                        265/70R16 112              11A; 24K; 54A
                                        31X10.5R16                 11A; 24K; 54A
                                        109

Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI TERRACAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen          Auflagen
HP           e4*98/14*0057*.. 73 - 143 235/70R16 105                                           10B; 10S; 11B; 11G;
                                       245/70R16 107               11A; 54A                    11H; 12A; 51A; 573;
                                       255/65R16                   51G                         581; 71N; 722; 73C;
                                       255/65R16 109                                           74C
                                       255/70R16 111               XDF; 11A; 54A

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0204-05-WIRD/N10
zur Erteilung der ABE 46217
ANLAGE: 19 HYUNDAI                                       Radtyp: ORP
Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ"-Räder Stand: 10.02.2012
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10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0204-05-WIRD/N10
zur Erteilung der ABE 46217
ANLAGE: 19 HYUNDAI                                       Radtyp: ORP
Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ"-Räder Stand: 10.02.2012
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                                                                                                      Seite: 3 von 3
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
581) An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockier-Verhinderer (ABV) oder
     Antriebsschlupf-Regelung (ASR) dürfen Reifen mit unterschiedlichen Abrollumfängen nur verwendet
     werden, wenn der Unterschied der tatsächlichen Abrollumfänge kleiner/gleich 1% ist.
71N) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klammergewichte
     angebracht werden.
722) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire
     and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind,
     zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
XDF) Zur Herstellung ausreichender Freigängigkeit an der Vorderachse müssen folgende Nacharbeiten
     durchgeführt werden:
     a) Der hinter dem Vorderrad befindliche Schmutzfänger ist zu entfernen und der unter dem Innenkotflügel
     befindliche Falz sowie der Innenkotflügel in diesem Bereich des Radhauses ist entsprechend
     ausreichender Freigängigkeit einzuformen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.