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							               Gutachten 366-0204-05-WIRD/N23
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46217
               ANLAGE: 27 ISUZU                                                     Radtyp: ORP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 17.01.2024
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                               Fahrzeughersteller               ISUZU




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 J X 16                    Einpreßtiefe (mm)       : 13
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 139,7/6                     Zentrierart             : Bolzenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               ORPDB                   ORP D                  ohne                        110,5                    890      2500    11/05
               ORPDB                   ORP D                  ohne                        110,5                    907      2452    11/05
               ORPDB                   ORP D                  ohne                        110,5                    918      2420    11/05
               ORPDB                   ORP D                  ohne                        110,5                    930      2373    11/05
               ORPDRA13                ORP D                  ohne                        110,5                    890      2500    05/23
               ORPDRA13                ORP D                  ohne                        110,5                    907      2452    05/23
               ORPDRA13                ORP D                  ohne                        110,5                    918      2420    05/23
               ORPDRA13                ORP D                  ohne                        110,5                    930      2373    05/23
§22 46217*23




               ORPDS                   ORP D                  ohne                        110,5                    890      2500    11/05
               ORPDS                   ORP D                  ohne                        110,5                    907      2452    11/05
               ORPDS                   ORP D                  ohne                        110,5                    918      2420    11/05
               ORPDS                   ORP D                  ohne                        110,5                    930      2373    11/05
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : ISUZU
               Befestigungsteile                           : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJL3 ww. Serienmuttern


               Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 118 Nm für Typ : OPEL MONTEREY; UBS
                                                             120 Nm für Typ : OPEL CAMPO-S; OPEL FRONTERA




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0204-05-WIRD/N23
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46217
               ANLAGE: 27 ISUZU                                                 Radtyp: ORP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.01.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     Isuzu Trooper / Opel Monterey
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               UBS          e4*95/54*0010*..,   84 - 158 215/75R16 103          11A; 24C; 24D; 54F      10B; 10S; 11B; 11G;
                            e4*98/14*0010*..             215/80R16              11A; 24C; 24D; 51G      11H; 12A; 51A; 573;
                                                         215/80R16 103          11A; 24C; 24D           581; 71N; 722; 73C;
                                                         225/70R16 102          11A; 24C; 24D; 54F      74C
                                                         225/75R16 104          11A; 24C; 24D; 54F
                                                         235/70R16 105          11A; 24C; 24D; 54F
                                                         245/70R16              11A; 24C; 24D; 51G
                                                         245/70R16 107          11A; 24C; 24D
                                                         255/65R16 106          11A; 24C; 24D; 54F
                                                         255/70R16 111          11A; 24C; 24D; 54A

               Verkaufsbezeichnung:     OPEL CAMPO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               OPEL         F772              56 - 80       205R16              51G                     Lkw offener Kasten
               CAMPO-S                                      205/80R16           51G                     (Serie);
                                                            215/75R16   103                             Allradantrieb;
                                                            215/80R16   103     11A;   54A              10B; 10S; 11B; 11G;
                                                            225/70R16   103     54F                     11H; 12A; 51A; 573;
                                                            225/75R16   104     11A;   54A              581; 71N; 722; 73C;
                                                            235/70R16   105     11A;   24C; 24D         74C
                                                            245/70R16   107     11A;   24C; 24D; 54A
§22 46217*23




                                                            255/65R16   109     11A;   24C; 24D

               Verkaufsbezeichnung:     OPEL FRONTERA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               OPEL         F933              83 - 100 225/70R16        102     5LA                     ab Nachtrag 08;
               FRONTERA                                225/75R16        104     54F                     10B; 10S; 11B; 11G;
                                                       235/70R16                51G                     11H; 12A; 51A; 573;
                                                       235/70R16        105                             581; 71N; 722; 73C;
                                                       245/70R16        107     11A; 24C; 24D; 54A      74C
                                                       255/65R16                11A; 24C; 24D; 51G
                                                       255/65R16        109     11A; 24C; 24D; 54F

               Verkaufsbezeichnung:     Opel Monterey
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               OPEL         F988               84 - 130 215/75R16       103     11A; 24C; 24D; 54F      10B; 10S; 11B; 11G;
               MONTEREY                                 215/80R16               11A; 24C; 24D; 51G      11H; 12A; 51A; 573;
                                                        215/80R16       103     11A; 24C; 24D           581; 71N; 722; 73C;
                                                        225/70R16       102     11A; 24C; 24D; 54F      74C
                                                        225/75R16       104     11A; 24C; 24D; 54F
                                                        235/70R16       105     11A; 24C; 24D; 54F
                                                        245/70R16               11A; 24C; 24D; 51G
                                                        245/70R16       107     11A; 24C; 24D
                                                        255/65R16       109     11A; 24C; 24D; 54F
                                                        255/70R16       111     11A; 24C; 24D; 54A




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0204-05-WIRD/N23
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46217
               ANLAGE: 27 ISUZU                                                 Radtyp: ORP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.01.2024
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               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
§22 46217*23




               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine tec hnischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0204-05-WIRD/N23
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46217
               ANLAGE: 27 ISUZU                                                  Radtyp: ORP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.01.2024
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                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeits messer und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                    unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                    Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                    Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                    Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                    Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                    FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
                    dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
§22 46217*23




                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               581) An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockier-Verhinderer (ABV) oder
                    Antriebsschlupf-Regelung (ASR) dürfen Reifen mit unterschiedlichen Abrollumfängen nur verwendet
                    werden, wenn der Unterschied der tatsächlichen Abrollumfänge kleiner/gleic h 1% ist.
               5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1700kg.
               71N) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klammergewichte
                    angebracht werden.
               722) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire
                    and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind,
                    zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                    Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                    serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                    zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.