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							Gutachten 366-0204-05-WIRD/N10
zur Erteilung der ABE 46217
ANLAGE: 16 ISUZU                                         Radtyp: ORP
Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ"-Räder Stand: 10.02.2012
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Fahrzeughersteller                         : ISUZU
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 13
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 139,7/6                     Zentrierart             : Bolzenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-     zul.     zul.      gültig
                                                                      loch   werkstoff         Rad-     Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)     (mm)      datum
ORPDB               ORP D                      ohne                    110,5                      890    2500      11/05
ORPDB               ORP D                      ohne                    110,5                      907    2452      11/05
ORPDB               ORP D                      ohne                    110,5                      918    2420      11/05
ORPDB               ORP D                      ohne                    110,5                      930    2373      11/05
ORPDS               ORP D                      ohne                    110,5                      890    2500      11/05
ORPDS               ORP D                      ohne                    110,5                      907    2452      11/05
ORPDS               ORP D                      ohne                    110,5                      918    2420      11/05
ORPDS               ORP D                      ohne                    110,5                      930    2373      11/05


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : ISUZU
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJL3 o. Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 118 Nm für Typ : OPEL MONTEREY; UBS
                                             120 Nm für Typ : OPEL CAMPO-S; OPEL FRONTERA
Verkaufsbezeichnung:     Isuzu Trooper / Opel Monterey
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
UBS          e4*95/54*0010*..,   84 - 158 215/75R16 103            11A; 24C; 24D; 54F          10B; 10S; 11B; 11G;
             e4*98/14*0010*..             215/80R16                11A; 24C; 24D; 51G          11H; 12A; 51A; 573;
                                          215/80R16 103            11A; 24C; 24D               581; 71N; 722; 73C;
                                          225/70R16 102            11A; 24C; 24D; 54F          74C
                                          225/75R16 104            11A; 24C; 24D; 54F
                                          235/70R16 105            11A; 24C; 24D; 54F
                                          245/70R16                11A; 24C; 24D; 51G
                                          245/70R16 107            11A; 24C; 24D
                                          255/65R16 106            11A; 24C; 24D; 54F
                                          255/70R16 111            11A; 24C; 24D; 54A

Verkaufsbezeichnung:    OPEL CAMPO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW                 Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
OPEL         F772             56 - 80            205R16            51G                         Lkw offener Kasten
CAMPO-S                                          205/80R16         51G                         (Serie);
                                                 215/75R16 103                                 Allradantrieb;
                                                 215/80R16 103     11A; 54A                    10B; 10S; 11B; 11G;
                                                 225/70R16 103     54F                         11H; 12A; 51A; 573;
                                                 225/75R16 104     11A; 54A                    581; 71N; 722; 73C;
                                                 235/70R16 105     11A; 24C; 24D               74C
                                                 245/70R16 107     11A; 24C; 24D; 54A
                                                 255/65R16 109     11A; 24C; 24D




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0204-05-WIRD/N10
zur Erteilung der ABE 46217
ANLAGE: 16 ISUZU                                         Radtyp: ORP
Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ"-Räder Stand: 10.02.2012
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Verkaufsbezeichnung:    OPEL FRONTERA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
OPEL         F933             83 - 100 225/70R16 102                                        ab Nachtrag 08;
FRONTERA                               225/75R16 104            54F                         10B; 10S; 11B; 11G;
                                       235/70R16                51G                         11H; 12A; 51A; 573;
                                       235/70R16 105                                        581; 71N; 722; 73C;
                                       245/70R16 107            11A; 24C; 24D; 54A          74C
                                       255/65R16                11A; 24C; 24D; 51G
                                       255/65R16 109            11A; 24C; 24D; 54F

Verkaufsbezeichnung:    Opel Monterey
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
OPEL         F988              84 - 130 215/75R16 103           11A; 24C; 24D; 54F          10B; 10S; 11B; 11G;
MONTEREY                                215/80R16               11A; 24C; 24D; 51G          11H; 12A; 51A; 573;
                                        215/80R16 103           11A; 24C; 24D               581; 71N; 722; 73C;
                                        225/70R16 102           11A; 24C; 24D; 54F          74C
                                        225/75R16 104           11A; 24C; 24D; 54F
                                        235/70R16 105           11A; 24C; 24D; 54F
                                        245/70R16               11A; 24C; 24D; 51G
                                        245/70R16 107           11A; 24C; 24D
                                        255/65R16 109           11A; 24C; 24D; 54F
                                        255/70R16 111           11A; 24C; 24D; 54A

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0204-05-WIRD/N10
zur Erteilung der ABE 46217
ANLAGE: 16 ISUZU                                         Radtyp: ORP
Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ"-Räder Stand: 10.02.2012
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12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
581) An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockier-Verhinderer (ABV) oder
     Antriebsschlupf-Regelung (ASR) dürfen Reifen mit unterschiedlichen Abrollumfängen nur verwendet
     werden, wenn der Unterschied der tatsächlichen Abrollumfänge kleiner/gleich 1% ist.
71N) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klammergewichte
     angebracht werden.
722) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire
     and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind,




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0204-05-WIRD/N10
zur Erteilung der ABE 46217
ANLAGE: 16 ISUZU                                         Radtyp: ORP
Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ"-Räder Stand: 10.02.2012
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      zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
      Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.