Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
							               Gutachten 366-0204-05-WIRD/N21
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46217
               ANLAGE: 24 MITSUBISHI                                                Radtyp: ORP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 11.11.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                          Seite: 1 von 5

                               Fahrzeughersteller               MITSUBISHI




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 J X 16                    Einpreßtiefe (mm)       : 13
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 139,7/6                     Zentrierart             : Bolzenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               ORPDB                   ORP D                  ohne                        110,5                    890      2500    11/05
               ORPDB                   ORP D                  ohne                        110,5                    907      2452    11/05
               ORPDB                   ORP D                  ohne                        110,5                    918      2420    11/05
               ORPDB                   ORP D                  ohne                        110,5                    930      2373    11/05
               ORPDS                   ORP D                  ohne                        110,5                    890      2500    11/05
               ORPDS                   ORP D                  ohne                        110,5                    907      2452    11/05
               ORPDS                   ORP D                  ohne                        110,5                    918      2420    11/05
               ORPDS                   ORP D                  ohne                        110,5                    930      2373    11/05
§22 46217*21




               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : MITSUBISHI
               Befestigungsteile                           : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : K60T; K90; V20
               Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJL3 ww. Serienmuttern


               Befestigungsteile                           : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : L040
               Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 118 Nm für Typ : K90
                                                             120 Nm für Typ : K60T; L040; V20




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0204-05-WIRD/N21
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46217
               ANLAGE: 24 MITSUBISHI                                            Radtyp: ORP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 11.11.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 2 von 5
               Verkaufsbezeichnung:     MITSUBISHI L200
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               K60T         H438              73 - 97  205/80R16                11A; 24K; 51G           Lkw offener Kasten
                                                       205/80R16 104            11A; 24K; 54F           (Serie);
                                                       215R16                   11A; 24K; 51G           Allradantrieb;
                                                       215/75R16 107            11A; 24K; 54F           10B; 10S; 11B; 11G;
                                                       215/80R16 107            11A; 24K; 54F           11H; 12A; 51A; 573;
                                                       225/70R16 107            11A; 24K; 54F           581; 71N; 722; 73C;
                                                       225/75R16 104            11A; 24K; 54F           74C; 75I
                                                       235/70R16 105            11A; 24K; 54F
                                                       245/70R16 107            11A; 24K; 54F
                                                       255/65R16 109            11A; 24K; 54F
                                                       255/70R16 111            11A; 24K; 54F
                                                       265/70R16 112            11A; 24K; 51G
               K60T         L005              73 - 97  205R16 104               11A; 24K                Lkw offener Kasten
                                                       205/80R16 104            11A; 24K                (Serie);
                                                       215/75R16 107            11A; 24K                Allradantrieb;
                                                       215/80R16 107            11A; 24K                10B; 10S; 11B; 11G;
                                                       225/70R16 107            11A; 24K                11H; 12A; 51A; 573;
                                                       225/75R16 104            11A; 24K                581; 71N; 722; 73C;
                                                       235/70R16 105            11A; 24K                74C; 75I
                                                       245/70R16 107            11A; 24K
                                                       245/75R16 111            11A; 24K; 54A
§22 46217*21




                                                       255/65R16 109            11A; 24K
                                                       255/70R16 111            11A; 24K; 54A
                                                       265/70R16                11A; 24K; 51G
                                                       265/70R16 112            11A; 24K; 51G
                                                       275/70R16 114            11A; 24K; 54A

               Verkaufsbezeichnung:     MITSUBISHI PAJERO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               L040         C890, C890/1      62 - 104 205R16                   51G                     10B; 10S; 11B; 11G;
                                                       205/80R16        100                             11H; 12A; 51A; 573;
                                                       215/70R16        100     54F                     581; 71C; 71K; 721;
                                                       215/75R16        103                             725; 73C; 74A
                                                       215/80R16        103     11A; 54A
                                                       225/70R16        102
                                                       225/75R16        104     54F
                                                       235/70R16        105
                                                       245/70R16        107     11A; 54A
               V20          e1*95/54*0048*.., 73 - 153 225/70R16        107                             10B; 10S; 11B; 11G;
                            F724                       225/75R16        104                             11H; 12A; 51A; 54F;
                                                       235/70R16        105     11A;   24K              573; 581; 71N; 722;
                                                       245/70R16        107     11A;   24K              73C; 74C
                                                       255/65R16        109     11A;   24K
                                                       255/70R16        111     11A;   24K; 54A
                                                       265/70R16        112     11A;   24K; 54A
                                                       275/70R16        114     11A;   24K; 54A




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0204-05-WIRD/N21
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46217
               ANLAGE: 24 MITSUBISHI                                            Radtyp: ORP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 11.11.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 5
               Verkaufsbezeichnung:     MITSUBISHI PAJERO SPORT
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               K90          e1*2001/116*0109*.., 73 - 130 225/75R16 104                                 Allradantrieb;
                            e1*97/27*0109*..              235/70R16 105                                 10B; 10S; 11B; 11G;
                                                          245/70R16             51G                     11H; 12A; 51A; 573;
                                                          245/70R16 107                                 581; 71N; 722; 73C;
                                                          255/65R16 109                                 74C
                                                          255/70R16             51G
                                                          255/70R16 111         51G


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrz euges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
§22 46217*21




                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
                    durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0204-05-WIRD/N21
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46217
               ANLAGE: 24 MITSUBISHI                                             Radtyp: ORP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 11.11.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 5
                     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                    unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                    Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                    Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
§22 46217*21




                    Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                    Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                    FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
                    dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifent yp sein.
               581) An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockier-Verhinderer (ABV) oder
                    Antriebsschlupf-Regelung (ASR) dürfen Reifen mit unterschiedlichen Abrollumfängen nur verwendet
                    werden, wenn der Unterschied der tatsächlichen Abrollumfänge kleiner/gleich 1% ist.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               71N) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klammergewichte
                    angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0204-05-WIRD/N21
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46217
               ANLAGE: 24 MITSUBISHI                                             Radtyp: ORP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 11.11.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 5
               722) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire
                    and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind,
                    zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehi nweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                    Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewi ndegröße der
                    serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                    zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
               75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                      Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                      ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
§22 46217*21




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.