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							               Gutachten 366-0204-05-WIRD/N24
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46217
               ANLAGE: 26 NISSAN                                                    Radtyp: ORP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 09.12.2024
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                               Fahrzeughersteller               NISSAN, Nissan International S. A.




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 J X 16                    Einpreßtiefe (mm)       : 13
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 139,7/6                     Zentrierart             : Bolzenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               ORPDB                   ORP D                  ohne                        110,5                    890      2500    11/05
               ORPDB                   ORP D                  ohne                        110,5                    907      2452    11/05
               ORPDB                   ORP D                  ohne                        110,5                    918      2420    11/05
               ORPDB                   ORP D                  ohne                        110,5                    930      2373    11/05
               ORPDRA13                ORP D                  ohne                        110,5                    890      2500    05/23
               ORPDRA13                ORP D                  ohne                        110,5                    907      2452    05/23
               ORPDRA13                ORP D                  ohne                        110,5                    918      2420    05/23
               ORPDRA13                ORP D                  ohne                        110,5                    930      2373    05/23
§22 46217*24




               ORPDS                   ORP D                  ohne                        110,5                    890      2500    11/05
               ORPDS                   ORP D                  ohne                        110,5                    907      2452    11/05
               ORPDS                   ORP D                  ohne                        110,5                    918      2420    11/05
               ORPDS                   ORP D                  ohne                        110,5                    930      2373    11/05
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Hinweis zum Verwendungsbereich:
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
               (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : NISSAN, Nissan International S. A.
               Befestigungsteile                           : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : D22N; D22A
               Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJL3 ww. Serienmuttern


               Befestigungsteile                           : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : W 160; Y60A; Y61; R20; K 160; WD21; K 260; W 260; D22
               Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZMX2 ww. Serie




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0204-05-WIRD/N24
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46217
               ANLAGE: 26 NISSAN                                                    Radtyp: ORP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 09.12.2024
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               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 260
               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : D22; D22A; D22N; K 160; K 260; R20; W 160; W
                                                            260; WD21; Y60A; Y61
                                                            130 Nm für Typ : 260
               Verkaufsbezeichnung:     NISSAN PATROL
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                        Auflagen zu Reifen       Auflagen
               260          F301              84 - 85 205R16                        51G; 52J                 10B; 10S; 11B; 11G;
                                                      205/80R16             100     52J                      11H; 12A; 51A; 54F;
                                                      215/70R16             100     11A; 54A                 573; 581; 71C; 71K;
                                                      215/75R16             103                              721; 725; 73C; 74A
                                                      215/80R16             103
                                                      225/70R16             102
                                                      225/75R16             104
                                                      235/70R16             105
                                                      245/70R16             107
                                                      255/65R16             109     11A; 24K

               Verkaufsbezeichnung:     NISSAN PATROL / DATSUN
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                        Auflagen zu Reifen       Auflagen
               K 160        C085              70 - 89 205R16                        51G                      10B; 10S; 11B; 11G;
               K 260        D886, D886/1              205/80R16 100                                          11H; 12A; 51A; 573;
               W 160        C218                      215/70R16 100                 54F                      581; 71N; 722; 73C;
§22 46217*24




               W 260        D887, D887/1              215/75R16 103                                          74C
                                                      215/80R16 103                 11A; 54A
                                                      225/70R16 102
                                                      225/75R16 104                 54F
                                                      235/70R16 105
                                                      245/70R16 107                 11A;   54A
                                                      245/75R16 111                 11A;   54A
                                                      255/65R16 109                 11A;   24J;   24M
                                                      255/70R16 111                 11A;   24J;   24M; 54A
                                                      265/70R16 111                 11A;   24J;   24M; 54A
                                                      275/70R16 114                 11A;   24J;   24M; 54A

               Verkaufsbezeichnung:     NISSAN PATROL GR
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                       Auflagen zu Reifen       Auflagen
               Y60A         F070              84 - 85  215/80R16            107                              10B; 10S; 11B; 11G;
                                                       225/75R16            104                              11H; 12A; 51A; 54F;
                                                       235/70R16            105     11A;   24K               573; 581; 71N; 722;
                                              84 - 125 245/70R16            107     11A;   24K               73C; 74C
                                                       245/75R16            111     11A;   24K;   54F
                                                       255/65R16            109     11A;   24K;   54F
                                                       255/70R16            111     11A;   24K;   54F
                                                       265/70R16                    11A;   24K;   51G
                                                       265/70R16            112     11A;   24K
                                                       265/75R16            116     11A;   24K;   54A
                                                       275/70R16            114     11A;   24K;   54A




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0204-05-WIRD/N24
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46217
               ANLAGE: 26 NISSAN                                                Radtyp: ORP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 09.12.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 7
               Verkaufsbezeichnung:     NISSAN PATROL GR
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               Y61          e6*95/54*0051*..  95 - 118 235/80R16        109                             Allradantrieb;
                                                       245/70R16        107                             10B; 10S; 11B; 11G;
                                                       245/75R16        111                             11H; 12A; 51A; 573;
                                                       255/70R16        111     11A;   24K              581; 71N; 722; 73C;
                                                       265/70R16        112     11A;   24K              74C
                                                       265/75R16        116     11A;   24K; 54A
                                                       275/70R16        114     11A;   24K; 54F

               Verkaufsbezeichnung:     NISSAN PICKUP
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
               D22          H960              76 - 98 205/80R16 104             54F                     Nicht "Rally Raid
                                                      215/75R16 107             54F                     Ausstattung"; Lkw
                                                      215/80R16 107             11A; 54A                offener Kasten
                                                      215/85R16C 110            11A; 54A                (Serie);
                                                      225/70R16 107             54F                     Allradantrieb;
                                                      225/75R16 104             54F                     10B; 10S; 11B; 11G;
                                                      235/70R16 105             54F                     11H; 12A; 51A; 573;
                                                      245/70R16 107             11A; 54A                581; 71N; 722; 73C;
                                                      245/75R16 111             11A; 54A                74C; 75I
                                                      255/65R16 109             11A; 24C; 24D; 54F
                                                      255/70R16                 11A; 24C; 24D; 51G
§22 46217*24




                                                      255/70R16 111             11A; 24C; 24D; 54F
                                                      265/70R16 112             11A; 24C; 24D; 54F
                                                      265/70R16 112             11A; 24C; 24D; 51G;
                                                                                54F

               Verkaufsbezeichnung:     NISSAN PICKUP, NP300
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
               D22N         e13*2007/46*1128*.. 98    255/70R16 111             51G                     10B; 11G; 11H; 12K;
                                                      265/70R16 112             11A; 24N; 24O; 51G      51A; 71N; 722; 73C;
                                                                                                        74C; 75I

               Verkaufsbezeichnung:     NISSAN TERRANO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               WD21         E736              73 - 109 205R16                   51G                     10B; 10S; 11B; 11G;
                                                       205/80R16        100                             11H; 12A; 51A; 54F;
                                                       215/70R16        100     11A;   24J; 24M         573; 581; 71N; 722;
                                                       215/75R16        103     11A;   24J; 24M         73C; 74C
                                                       215/80R16        103     11A;   24J; 24M; 54A
                                                       225/70R16        102     11A;   24J; 24M
                                                       225/75R16        104     11A;   24J; 24M; 54F
                                                       235/70R16        105     11A;   24C; 24D
                                                       245/70R16        107     11A;   24C; 24D; 54A
                                                       245/75R16        111     11A;   24C; 24D; 54A
                                                       255/65R16        109     11A;   24C; 24D; 54F
                                                       255/70R16        111     11A;   24C; 24D; 54A




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0204-05-WIRD/N24
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46217
               ANLAGE: 26 NISSAN                                                Radtyp: ORP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 09.12.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     NISSAN TERRANO II
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               R20          e9*93/81*0015*..  85 - 113 215/70R16        100     XBS; 11A; 54F           10B; 10S; 11B; 11G;
                                                       215/75R16        103     XBS; 11A                11H; 12A; 51A; 573;
                                                       215/80R16        103     XBS; 11A; 54A           581; 71N; 722; 73C;
                                                       225/70R16        102     XBS; 11A                74C
                                                       225/75R16        104     XBS; 11A; 54F
                                                       235/70R16                XBS; 11A; 51G
                                                       235/70R16        105     XBS; 11A
                                                       245/70R16        107     XBS; 11A; 54A
                                                       245/75R16        111     XBS; 11A; 54A
                                                       255/65R16        105     XBS; 11A
                                                       255/70R16        111     XBS; 11A; 54A
                                                       265/70R16        111     XBS; 11A; 54A

               Verkaufsbezeichnung:     NP300 PICK UP
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW     Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
               D22A         N232               98     255/70R16 111             51G                     10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                        51A; 71N; 722; 73C;
                                                                                                        74C; 75I

               Verkaufsbezeichnung:     TERRANO II ww. MAVERICK
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
§22 46217*24




               R20          G436              73 - 91 215/70R16 100             XBS; 11A; 54F           10B; 10S; 11B; 11G;
                                                      215/75R16 103             XBS; 11A                11H; 12A; 51A; 573;
                                                      215/80R16 103             XBS; 11A; 54A           581; 71N; 722; 73C;
                                                      225/70R16 102             XBS; 11A                74C
                                                      225/75R16 104             XBS; 11A; 54F
                                                      235/70R16 105             XBS; 11A
                                                      245/70R16 107             XBS; 11A; 54A
                                                      255/65R16 109             XBS; 11A; 54F


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0204-05-WIRD/N24
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46217
               ANLAGE: 26 NISSAN                                                 Radtyp: ORP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 09.12.2024
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                      ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                      den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                      nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                      der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich groß em Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
§22 46217*24




                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
                    durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
                    Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                    oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0204-05-WIRD/N24
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46217
               ANLAGE: 26 NISSAN                                                 Radtyp: ORP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 09.12.2024
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                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
                    Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                    30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                    Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                    oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
                    Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                    30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                    Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                    oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
§22 46217*24




                    lassen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                    unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                    Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                    Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                    Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                    Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                    FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
                    dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0204-05-WIRD/N24
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46217
               ANLAGE: 26 NISSAN                                                 Radtyp: ORP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 09.12.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               581) An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockier-Verhinderer (ABV) oder
                    Antriebsschlupf-Regelung (ASR) dürfen Reifen mit unterschiedlichen Abrollumfängen nur verwendet
                    werden, wenn der Unterschied der tatsächlichen Abrollumfänge kleiner/gleich 1% ist.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               71N) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klammergewichte
                    angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               722) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire
                    and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind,
                    zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
§22 46217*24




                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                    Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                    serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                    zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
               75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                      Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                      ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
               XBS) Zur Herstellung ausreichender Radabdeckung müssen an Vorder- und Hinterachse mindestens
                    Kotflügelspritzecken angebracht werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.