Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							Gutachten 366-0204-05-WIRD/N10
zur Erteilung der ABE 46217
ANLAGE: 23 NISSAN                                        Radtyp: ORP
Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ"-Räder Stand: 10.02.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 1 von 7

Fahrzeughersteller                         : NISSAN, Nissan International S. A.
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 13
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 139,7/6                     Zentrierart             : Bolzenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-     zul.     zul.      gültig
                                                                      loch   werkstoff         Rad-     Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)     (mm)      datum
ORPDB               ORP D                      ohne                    110,5                      890    2500      11/05
ORPDB               ORP D                      ohne                    110,5                      907    2452      11/05
ORPDB               ORP D                      ohne                    110,5                      918    2420      11/05
ORPDB               ORP D                      ohne                    110,5                      930    2373      11/05
ORPDS               ORP D                      ohne                    110,5                      890    2500      11/05
ORPDS               ORP D                      ohne                    110,5                      907    2452      11/05
ORPDS               ORP D                      ohne                    110,5                      918    2420      11/05
ORPDS               ORP D                      ohne                    110,5                      930    2373      11/05


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : NISSAN, Nissan International S. A.
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZMX2 o. Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : D22; K 160; K 260; R20; W 160; W 260; WD21;
                                             Y60A; Y61
                                             130 Nm für Typ : 260
Verkaufsbezeichnung:    NISSAN PATROL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                       Auflagen zu Reifen          Auflagen
260          F301             84 - 85 205R16                       51G; 52J                    10B; 10S; 11B; 11G;
                                      205/80R16 100                52J                         11H; 12A; 51A; 54F;
                                      215/70R16 100                11A; 54A                    573; 581; 71N; 722;
                                      215/75R16 103                                            73C; 74C
                                      215/80R16 103
                                      225/70R16 102
                                      225/75R16 104
                                      235/70R16 105
                                      245/70R16 107
                                      245/75R16 111                11A; 362; 54A
                                      255/65R16 109                11A; 24K
                                      255/70R16 111                11A; 24K; 362; 54A




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0204-05-WIRD/N10
zur Erteilung der ABE 46217
ANLAGE: 23 NISSAN                                        Radtyp: ORP
Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ"-Räder Stand: 10.02.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 2 von 7
Verkaufsbezeichnung:     NISSAN PATROL / DATSUN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
K 160        C085              70 - 89 205R16                   51G                         10B; 10S; 11B; 11G;
K 260        D886, D886/1              205/80R16 100                                        11H; 12A; 51A; 573;
W 160        C218                      215/70R16 100            54F                         581; 71N; 722; 73C;
W 260        D887, D887/1              215/75R16 103                                        74C
                                       215/80R16 103            11A; 54A
                                       225/70R16 102
                                       225/75R16 104            54F
                                       235/70R16 105
                                       245/70R16 107            11A; 54A
                                       245/75R16 111            11A; 54A
                                       255/65R16 109            11A; 24J; 24M
                                       255/70R16 111            11A; 24J; 24M; 54A
                                       265/70R16 111            11A; 24J; 24M; 54A
                                       275/70R16 114            11A; 24J; 24M; 54A

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN PATROL GR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
Y60A         F070              84 - 85 215/80R16 107                                        10B; 10S; 11B; 11G;
                                        225/75R16 104                                       11H; 12A; 51A; 54F;
                                        235/70R16 105           24K                         573; 581; 71N; 722;
                               84 - 125 245/70R16 107           24K                         73C; 74C
                                        245/75R16 111           24K; 54F
                                        255/65R16 109           24K; 54F
                                        255/70R16 111           24K; 54F
                                        265/70R16               24K; 51G
                                        265/70R16 112           24K
                                        265/75R16 116           11A; 24K; 54A
                                        275/70R16 114           11A; 24K; 54A
Y61          e6*95/54*0051*..  95 - 118 235/80R16 109                                       Allradantrieb;
                                        245/70R16 107                                       10B; 10S; 11B; 11G;
                                        245/75R16 111                                       11H; 12A; 51A; 573;
                                        255/70R16 111           24K                         581; 71N; 722; 73C;
                                        265/70R16 112           24K                         74C
                                        265/75R16 116           11A; 24K; 54A
                                        275/70R16 114           24K; 54F




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0204-05-WIRD/N10
zur Erteilung der ABE 46217
ANLAGE: 23 NISSAN                                        Radtyp: ORP
Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ"-Räder Stand: 10.02.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 7
Verkaufsbezeichnung:    NISSAN PICKUP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
D22          H960             76 - 98 205/80R16 104             54F                         Nicht "Rally Raid
                                      215/75R16 107             54F                         Ausstattung"; Lkw
                                      215/80R16 107             11A; 54A                    offener Kasten
                                      215/85R16C                11A; 54A                    (Serie);
                                      110
                                      225/70R16 107             54F                         Allradantrieb;
                                      225/75R16 104             54F                         10B; 10S; 11B; 11G;
                                      235/70R16 105             54F                         11H; 12A; 51A; 573;
                                      245/70R16 107             11A; 54A                    581; 71N; 722; 73C;
                                      245/75R16 111             11A; 54A                    74C
                                      255/65R16 109             11A; 24C; 24D; 54F
                                      255/70R16                 11A; 24C; 24D; 51G
                                      255/70R16 111             11A; 24C; 24D; 54F
                                      265/70R16 112             11A; 24C; 24D; 54F
                                      265/70R16 112             11A; 24C; 24D; 51G; 54F

Verkaufsbezeichnung:    NISSAN TERRANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
WD21         E736             73 - 109 205R16                   51G                         10B; 10S; 11B; 11G;
                                       205/80R16 100                                        11H; 12A; 51A; 54F;
                                       215/70R16 100            11A; 24J; 24M               573; 581; 71N; 722;
                                       215/75R16 103            11A; 24J; 24M               73C; 74C
                                       215/80R16 103            11A; 24J; 24M; 54A
                                       225/70R16 102            11A; 24J; 24M
                                       225/75R16 104            11A; 24J; 24M; 54F
                                       235/70R16 105            11A; 24C; 24D
                                       245/70R16 107            11A; 24C; 24D; 54A
                                       245/75R16 111            11A; 24C; 24D; 54A
                                       255/65R16 109            11A; 24C; 24D; 54F
                                       255/70R16 111            11A; 24C; 24D; 54A

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN TERRANO II
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
R20          e9*93/81*0015*..  85 - 113 215/70R16 100           XBS; 11A; 54F               10B; 10S; 11B; 11G;
                                        215/75R16 103           XBS; 11A                    11H; 12A; 51A; 573;
                                        215/80R16 103           XBS; 11A; 54A               581; 71N; 722; 73C;
                                        225/70R16 102           XBS; 11A                    74C
                                        225/75R16 104           XBS; 11A; 54F
                                        235/70R16               XBS; 11A; 51G
                                        235/70R16 105           XBS; 11A
                                        245/70R16 107           XBS; 11A; 54A
                                        245/75R16 111           XBS; 11A; 54A
                                        255/65R16 105           XBS; 11A
                                        255/70R16 111           XBS; 11A; 54A
                                        265/70R16 111           XBS; 11A; 54A

Verkaufsbezeichnung:    NP300 PICK UP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen        Auflagen zu Reifen                      Auflagen
D22A         N232              98     255/70R16 111 51G                                     10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                            51A; 71N; 722; 73C;
                                                                                            74C



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0204-05-WIRD/N10
zur Erteilung der ABE 46217
ANLAGE: 23 NISSAN                                        Radtyp: ORP
Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ"-Räder Stand: 10.02.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 7
Verkaufsbezeichnung:     NP300 PICK UP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen        Auflagen zu Reifen                     Auflagen
D22N         e13*2007/46*1128*.. 98    255/70R16 111 51G                                    10B; 11G; 11H; 12K;
                                       265/70R16 112 24N; 24O; 51G                          51A; 71N; 722; 73C;
                                                                                            74C

Verkaufsbezeichnung:    TERRANO II ww. MAVERICK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
R20          G436             73 - 91 215/70R16 100             XBS; 11A; 54F               10B; 10S; 11B; 11G;
                                       215/75R16 103            XBS; 11A                    11H; 12A; 51A; 573;
                                       215/80R16 103            XBS; 11A; 54A               581; 71N; 722; 73C;
                                       225/70R16 102            XBS; 11A                    74C
                                       225/75R16 104            XBS; 11A; 54F
                                       235/70R16 105            XBS; 11A
                                       245/70R16 107            XBS; 11A; 54A
                                       255/65R16 109            XBS; 11A; 54F

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0204-05-WIRD/N10
zur Erteilung der ABE 46217
ANLAGE: 23 NISSAN                                        Radtyp: ORP
Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ"-Räder Stand: 10.02.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 5 von 7
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0204-05-WIRD/N10
zur Erteilung der ABE 46217
ANLAGE: 23 NISSAN                                        Radtyp: ORP
Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ"-Räder Stand: 10.02.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 6 von 7
      Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
      lassen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
581) An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockier-Verhinderer (ABV) oder
     Antriebsschlupf-Regelung (ASR) dürfen Reifen mit unterschiedlichen Abrollumfängen nur verwendet
     werden, wenn der Unterschied der tatsächlichen Abrollumfänge kleiner/gleich 1% ist.
71N) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klammergewichte
     angebracht werden.
722) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire
     and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind,
     zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0204-05-WIRD/N10
zur Erteilung der ABE 46217
ANLAGE: 23 NISSAN                                        Radtyp: ORP
Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ"-Räder Stand: 10.02.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 7 von 7
XBS) Zur Herstellung ausreichender Radabdeckung müssen an Vorder- und Hinterachse mindestens
     Kotflügelspritzecken angebracht werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.