Gutachten 366-0204-05-WIRD/N24
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46217
ANLAGE: 29 VW Radtyp: ORP
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 09.12.2024
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Fahrzeughersteller VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 16 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Bolzenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
ORP91A35 ORP 9135 ohne 65 1000 2330 07/21
ORP91B35 ORP 9135 ohne 65 1000 2330 07/21
ORP91S35 ORP 9135 ohne 65 1000 2330 07/21
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
§22 46217*24
Hinweis zum Verwendungsbereich:
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Durchm. 28 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm
Verkaufsbezeichnung: AMAROK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2H e1*2007/46*0356*.. 90 - 132 215/75R16 107 11A; 24J; 24M; 51J Nur Pickup (Serie);
2HS2 e1*2007/46*0750*.. 235/70R16 106 11A; 24C; 24D; 51J Ohne
235/75R16 108 11A; 24C; 24D; 51J Radhausverbreiterung;
245/70R16 111 11A; 24C; 24D Allradantrieb;
255/65R16 109 11A; 24C; 24D Heckantrieb;
255/70R16 111 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71O;
721; 725; 73C; 74E;
76U; S3D; S4K
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0204-05-WIRD/N24
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46217
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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 09.12.2024
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Verkaufsbezeichnung: AMAROK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2H e1*2007/46*0356*.. 90 - 132 235/70R16 106 51J Nur Pickup (Serie);
2HS2 e1*2007/46*0750*.. 235/75R16 108 51J Radhausverbreiterung
245/70R16 111 ab Werk;
255/65R16 109 Allradantrieb;
255/70R16 111 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71O;
721; 725; 73C; 74E;
76U; S3D; S4K
2H e1*2007/46*0356*.. 90 - 132 215/75R16 107 12M Nur Pickup (Serie);
2HS2 e1*2007/46*0750*.. 215/75R16C 113 12M Radhausverbreiterung
ab Werk;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 51A;
573; 71O; 721; 725;
73C; 74E; 76U; S3D;
S4K
Verkaufsbezeichnung: CALIFORNIA, CALIFORNIA BEACH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7HMA e1*2001/116*0289*.. 62 - 110 205/65R16 103 T6; ab
§22 46217*24
215/65R16 106 e1*2001/116*0289*25;
215/65R16C 106 bis
225/60R16 102 5LA e1*2001/116*0289*43;
225/60R16C Lkw geschl.Kasten
105/103
235/60R16 104 VB0; 11A; 245; 248; (Serie);
27P Allradantrieb;
235/65R16C 115 VB0; 11A; 245; 248; Frontantrieb;
27P; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
235/70R16 109 VB0; 11A; 245; 248; 12A; 51A; 71O; 721;
27P; 54A 725; 73C; 74E; 76U;
S3D
Verkaufsbezeichnung: CALIFORNIA, KOMBI, MULTIVAN, CALIFORNIA BEACH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7HC e1*2001/116*0220*.. 62 - 110 205/65R16 103 T6; ab
215/65R16 106 e1*2001/116*0220*36;
215/65R16C 106 bis
225/60R16 102 5LA e1*2001/116*0220*54;
225/60R16C Lkw geschl.Kasten
105/103
235/60R16 104 VB0; 11A; 245; 248; (Serie);
27P Allradantrieb;
235/65R16C 115 VB0; 11A; 245; 248; Frontantrieb;
27P; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
235/70R16 109 VB0; 11A; 245; 248; 12A; 51A; 71O; 721;
27P; 54A 725; 73C; 74E; 76U;
S3D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0204-05-WIRD/N24
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46217
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Verkaufsbezeichnung: MULTIVAN-/-STARTLINE, CALIFORNIA-/-BEACH, BUSINESS, TRANSPORTER
FLEX;
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7HM e1*2001/116*0218*.. 62 - 128 215/65R16C 51G T5; Lkw geschl.Kasten
62 - 132 225/60R16 102 5LA (Serie);
235/60R16 VB0; 51G Allradantrieb;
235/65R16C 115 VB0; 11A; 54A Frontantrieb;
235/70R16 106 VB0; 11A; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
132 215/65R16C M+S 51G; 52J 12A; 51A; 71O; 721;
725; 73C; 74E; 76U;
S3D
Verkaufsbezeichnung: TRANSPORTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7J0 e1*2007/46*0130*.. 62 - 103 205/65R16 99 5JK; 56G T5; bis
215/65R16 102 5LA e1*2007/46*0130*15;
215/65R16C 106 5NA Lkw geschl.Kasten
225/60R16 102 5LA (Serie);
225/60R16C 5MK 10B; 11B; 11G; 11H;
105/103
235/60R16 104 VB0; 11A; 22P; 245; 12A; 51A; 71O; 721;
5MA 725; 73C; 74E; 76U;
§22 46217*24
235/65R16C 115 VB0; 11A; 22P; 245; S3D
54A
235/70R16 106 VB0; 11A; 22P; 245;
54A
7J0 e1*2007/46*0130*.. 62 - 110 205/65R16 103 T6; ab
215/65R16 106 e1*2007/46*0130*16;
215/65R16C 106 bis
225/60R16 102 5LA e1*2007/46*0130*31;
225/60R16C Lkw geschl.Kasten
105/103
235/60R16 104 VB0; 11A; 245; 248; (Serie);
27P Allradantrieb;
235/65R16C 115 VB0; 11A; 245; 248; Frontantrieb;
27P; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
235/70R16 106 VB0; 11A; 245; 248; 12A; 51A; 71O; 721;
27P; 54A 725; 73C; 74E; 76U;
77E; S3D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0204-05-WIRD/N24
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46217
ANLAGE: 29 VW Radtyp: ORP
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 09.12.2024
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Verkaufsbezeichnung: TRANSPORTER, CALIFORNIA, MULTIVAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7HC e1*2001/116*0220*.. 62 - 128 215/65R16C 51G T5 ab MJ 2003; bis
62 - 132 225/60R16 102 5LA e1*2001/116*0220*35;
235/60R16 VB0; 51G Lkw geschl.Kasten
235/65R16C 115 VB0; 11A; 22P; 245; (Serie);
248; 54A Allradantrieb;
235/70R16 109 VB0; 11A; 54A Frontantrieb;
132 215/65R16C M+S 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71O; 721;
725; 73C; 74E; 76U;
S3D
7HCA e1*2001/116*0286*.. 62 - 128 215/65R16C 51G T5; Lkw geschl.Kasten
62 - 132 225/60R16 102 5LA (Serie);
235/60R16 VB0; 51G Allradantrieb;
235/65R16C 115 VB0; 11A; 54A Frontantrieb;
235/70R16 106 VB0; 11A; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
132 215/65R16C M+S 51G; 52J 12A; 51A; 71O; 721;
725; 73C; 74E; 76U;
S3D
7HK L148 62 - 128 215/65R16C 51G T5 ab MJ 2003; Lkw
62 - 132 225/60R16 102 5LA geschl.Kasten (Serie);
235/60R16 VB0; 51G Allradantrieb;
§22 46217*24
235/65R16C 115 VB0; 11A; 54A Frontantrieb;
235/70R16 109 VB0; 11A; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
132 215/65R16C M+S 51G; 52J 12A; 51A; 71O; 721;
725; 73C; 74E; 76U;
S3D
7HKX0 L148 62 - 128 215/65R16C 51G T5 ab MJ 2003; Lkw
62 - 132 225/60R16 102 5LA geschl.Kasten (Serie);
235/60R16 VB0; 51G Allradantrieb;
235/65R16C 115 VB0; 11A; 54A Frontantrieb;
235/70R16 109 VB0; 11A; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71O; 721;
725; 73C; 74E; 76U;
S3D
7HMA e1*2001/116*0289*.. 62 - 128 215/65R16C 51G T5 ab MJ 2003; bis
62 - 132 225/60R16 102 5LA e1*2001/116*0289*24;
235/60R16 VB0; 51G Lkw geschl.Kasten
235/65R16C 115 VB0; 11A; 22P; 245; (Serie);
248; 54A Allradantrieb;
235/70R16 109 VB0; 11A; 54A Frontantrieb;
132 215/65R16C M+S 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71O; 721;
725; 73C; 74E; 76U;
S3D
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0204-05-WIRD/N24
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46217
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nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
§22 46217*24
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungs teile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0204-05-WIRD/N24
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46217
ANLAGE: 29 VW Radtyp: ORP
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Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), i m oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
§22 46217*24
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglic hen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0204-05-WIRD/N24
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46217
ANLAGE: 29 VW Radtyp: ORP
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 09.12.2024
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573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1550kg.
5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1700kg.
5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1800kg.
5MK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1850kg.
5NA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1900kg.
71O) Zum Auswuchten dürfen nur die handelsüblichen Wuchtgewichte für Stahlfelgen zum Einsatz kommen.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
§22 46217*24
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
S3D) Es sind die Befestigungsteile (Nr.: WHT002529 bzw. 2H0698137) des Fahrzeugherstellers zu
verwenden. Zum Auswuchten dürfen nur die handelsüblichen Wuchtgewichte für Stahlfelgen zum Einsatz
gebracht werden.
S4K) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser ab 304 mm.
VB0) Diese Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugen mit leicht auftragender Türinnenverkleidung
(Überstand über den unteren Längsrahmen der seitlichen Schiebetür weniger als 3mm) der seitlichen
Schiebetüren. Bei Fahrzeugen mit stark auftragender Türinnenverkleidung ist die Freigängigkeit der
Schiebetür zu prüfen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.