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							Gutachten 366-0204-05-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46217
ANLAGE: 6 SSANGYONG                                                  Radtyp: ORP
Hersteller: ALCAR STAHLRÄDER GMBH                                    Stand: 21.04.2016
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Fahrzeughersteller                          : SSANGYONG
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 16                    Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 130/5                       Zentrierart             : Bolzenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.     zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-     Abroll   ab
                      Kennzeichnung            Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.     Fertig
                      Rad                      Zentrierring                                    (kg)     (mm)     datum
ORPLS                 ORP L                    ohne                        84,1                  1000     2460    31/05
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : SSANGYONG
Befestigungsteile                           : Kugelbundmuttern M14x1,5, Durchm. 28 mm,
                                              für Typ : Rexton-RJ; ACTYON CJ; KYRON-DJ; CJ; DJ; RJ
Befestigungsteile                           : Kugelbundschrauben M14x1,5, Durchm. 28 mm, für Typ : Rodius-AJ;
                                              AJ
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 130 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ACTYON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
ACTYON       e1*2001/116*0405*.. 100 - 110       225/75R16 104 51J                            Allradantrieb;
CJ                                               235/70R16 106                                10B; 11B; 11G; 11H;
CJ           e4*2001/116*0115*..                 235/75R16 108                                12A; 51A; 71N; 722;
                                                 245/70R16 107                                725; 73C; 76S
                                                 255/65R16 109
                                                 255/70R16 111

Verkaufsbezeichnung:     KYRON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
DJ           e4*2001/116*0107*.. 100 - 162 225/75R16     51G                                  Allradantrieb;
KYRON-DJ e1*2001/116*0363*..               235/70R16 106                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                           235/75R16     51G                                  12K; 51A; 71N; 722;
                                           245/70R16 107                                      725; 73C; 76S
                                           255/65R16 109
                                           255/70R16 111

Verkaufsbezeichnung:     SSANGYONG RODIUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
Rodius-      e1*2001/116*0336*.. 110 - 162 215/65R16 102            5LA                       Allradantrieb;
AJ                                         225/60R16 102            5LA                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/65R16                51G                       12A; 51A; 71N; 722;
                                                                                              725; 73C




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0204-05-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46217
ANLAGE: 6 SSANGYONG                                               Radtyp: ORP
Hersteller: ALCAR STAHLRÄDER GMBH                                 Stand: 21.04.2016
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Verkaufsbezeichnung:     SSANGYONG STAVIC/RODIUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
AJ           e4*2001/116*0088*.. 110 - 162 215/65R16 102         5LA                      bis
                                           225/60R16 102         5LA                      e4*2001/116*0088*14;
                                           225/65R16             51G                      Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71N; 722;
                                                                                          725; 73C

Verkaufsbezeichnung:     SSANGYONG/DAEWOO REXTON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
Rexton-      e1*2001/116*0223*.. 120 - 162 235/70R16 106                                  5-Loch Fz; ab
RJ                                         235/75R16     51G                              e1*2001/116*0223*05;
RJ           e4*2001/116*0060*..           245/70R16 107                                  ab
                                           245/75R16 111                                  e4*2001/116*0060*08;
                                           255/65R16 109                                  bis
                                           255/70R16     51G                              e4*2001/116*0060*19;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12K; 51A; 71N; 722;
                                                                                          725; 73C; 76S

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0204-05-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46217
ANLAGE: 6 SSANGYONG                                               Radtyp: ORP
Hersteller: ALCAR STAHLRÄDER GMBH                                 Stand: 21.04.2016
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      Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
      Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1700kg.
71N) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klammergewichte
     angebracht werden.
722) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire
     and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind,
     zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.