Gutachten 366-0204-05-WIRD/N12 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46217 ANLAGE: 6 SSANGYONG Radtyp: ORP Hersteller: ALCAR STAHLRÄDER GMBH Stand: 21.04.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 3 Fahrzeughersteller : SSANGYONG Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 16 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 130/5 Zentrierart : Bolzenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum ORPLS ORP L ohne 84,1 1000 2460 31/05 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SSANGYONG Befestigungsteile : Kugelbundmuttern M14x1,5, Durchm. 28 mm, für Typ : Rexton-RJ; ACTYON CJ; KYRON-DJ; CJ; DJ; RJ Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Durchm. 28 mm, für Typ : Rodius-AJ; AJ Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm Verkaufsbezeichnung: ACTYON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ACTYON e1*2001/116*0405*.. 100 - 110 225/75R16 104 51J Allradantrieb; CJ 235/70R16 106 10B; 11B; 11G; 11H; CJ e4*2001/116*0115*.. 235/75R16 108 12A; 51A; 71N; 722; 245/70R16 107 725; 73C; 76S 255/65R16 109 255/70R16 111 Verkaufsbezeichnung: KYRON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DJ e4*2001/116*0107*.. 100 - 162 225/75R16 51G Allradantrieb; KYRON-DJ e1*2001/116*0363*.. 235/70R16 106 10B; 11B; 11G; 11H; 235/75R16 51G 12K; 51A; 71N; 722; 245/70R16 107 725; 73C; 76S 255/65R16 109 255/70R16 111 Verkaufsbezeichnung: SSANGYONG RODIUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Rodius- e1*2001/116*0336*.. 110 - 162 215/65R16 102 5LA Allradantrieb; AJ 225/60R16 102 5LA 10B; 11B; 11G; 11H; 225/65R16 51G 12A; 51A; 71N; 722; 725; 73C Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0204-05-WIRD/N12 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46217 ANLAGE: 6 SSANGYONG Radtyp: ORP Hersteller: ALCAR STAHLRÄDER GMBH Stand: 21.04.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 3 Verkaufsbezeichnung: SSANGYONG STAVIC/RODIUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AJ e4*2001/116*0088*.. 110 - 162 215/65R16 102 5LA bis 225/60R16 102 5LA e4*2001/116*0088*14; 225/65R16 51G Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71N; 722; 725; 73C Verkaufsbezeichnung: SSANGYONG/DAEWOO REXTON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Rexton- e1*2001/116*0223*.. 120 - 162 235/70R16 106 5-Loch Fz; ab RJ 235/75R16 51G e1*2001/116*0223*05; RJ e4*2001/116*0060*.. 245/70R16 107 ab 245/75R16 111 e4*2001/116*0060*08; 255/65R16 109 bis 255/70R16 51G e4*2001/116*0060*19; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71N; 722; 725; 73C; 76S Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0204-05-WIRD/N12 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46217 ANLAGE: 6 SSANGYONG Radtyp: ORP Hersteller: ALCAR STAHLRÄDER GMBH Stand: 21.04.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 3 Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1700kg. 71N) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klammergewichte angebracht werden. 722) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.