Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
National Type Approval
ausgestellt von:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes
Sonderräder für Pkw 7 J x 16 H2
issued by:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
of the following approval object
§22 46217*26
special wheels for passenger cars 7 J x 16 H2
Genehmigungsnummer: 46217*26
Approval number:
1. Genehmigungsinhaber:
Holder of the approval:
ALCAR Wheels GmbH
AT-1030 Wien
2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
If applicable, name and address of representative:
Entfällt
Not applicable
3. Typbezeichnung:
Type:
ORP
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Genehmigungsnummer: 46217*26
Approval number:
4. Aufgebrachte Kennzeichnungen:
Identification markings:
Hersteller oder Herstellerzeichen
Manufacturer or registered manufacturer`s trademark
Felgengröße
Size of the wheel
Typ und die Ausführung
Type and version
Herstelldatum (Woche und Jahr)
Date of manufacture (week and year)
Genehmigungszeichen
Approval identification
§22 46217*26
Einpresstiefe
Inset/outset
5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
Position of the identification markings:
An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
On the inside/outside of the wheel
6. Zuständiger Technischer Dienst:
Responsible Technical Service:
TÜV AUSTRIA GMBH
AT-1230 Wien
7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
Date of test report issued by the Technical Service:
28.07.2025
8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
Number of test report issued by that Technical Service:
366-0204-05-WIRD/N26
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
3
Genehmigungsnummer: 46217*26
Approval number:
9. Verwendungsbereich:
Range of application:
Nach dieser Genehmigung darf das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für
Pkw“ nur gemäß
The approval object „special wheels for passenger cars“ shall only be used in
accordance with
Anlage/n zum Prüfbericht
Annex/es of the test report
1 - 32
und unter den dort genannten Bedingungen verwendet werden.
and under the specified conditions mentioned there.
10. Bemerkungen:
Remarks:
§22 46217*26
Für diese nach §22 StVZO freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
§ 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
§ 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
for these wheel/tire combinations according to §22 StVZO.
Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
The indications given in the above mentioned test report including its
annexes shall apply.
11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
Siehe Prüfbericht
See test report
12. Die Genehmigung wird erweitert
Approval is extended
13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
Reason(s) for the extension (if applicable):
Aktualisierung des Verwendungsbereiches
Update of the range of application
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
4
Genehmigungsnummer: 46217*26
Approval number:
14. Ort: DE-24932 Flensburg
Place:
15. Datum: 21.08.2025
Date:
16. Unterschrift: Im Auftrag
Signature:
Anlagen:
§22 46217*26
Enclosures:
Gemäß Inhaltsverzeichnis
According to index
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
Index to the information package
Nummer der Genehmigung: 46217*26
Approval No.
Ausgabedatum: 27.07.2005 letztes Änderungsdatum: 21.08.2025
Date of issue: last date of amendment:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Collateral clauses and instruction on right to appeal
Prüfbericht(e) Nr.: Datum:
Test report(s) No.: Date
366-0204-05-MURD 10.06.2005
366-0204-05-MURD/N1 02.08.2005
366-0204-05-MURD/N2 09.12.2005
366-0204-05-MURD/N3 09.05.2006
366-0204-05-MURD/N4 28.02.2008
§22 46217*26
366-0204-05-MURD/N5 18.06.2008
366-0204-05-MURD/N6 05.09.2008
366-0204-05-MURD/N7 22.10.2008
366-0204-05-MURD/N8 27.05.2009
366-0204-05-MURD/N9 10.02.2011
366-0204-05-WIRD/N10 10.02.2012
366-0204-05-WIRD/N11 24.02.2016
366-0204-05-WIRD/N12 21.04.2016
366-0204-05-WIRD/N13 16.08.2016
366-0204-05-WIRD/N14 19.01.2017
366-0204-05-WIRD/N15 22.06.2017
366-0204-05-WIRD/N16 24.05.2018
366-0204-05-WIRD/N17 11.10.2018
366-0204-05-WIRD/N18 29.04.2019
366-0204-05-WIRD/N19 16.08.2019
366-0204-05-WIRD/N20 17.09.2021
366-0204-05-WIRD/N21 11.11.2022
366-0204-05-WIRD/N22 11.05.2023
366-0204-05-WIRD/N23 17.01.2024
366-0204-05-WIRD/N24 09.12.2024
366-0204-05-WIRD/N24 09.12.2024
366-0204-05-WIRD/N25 22.05.2025
366-0204-05-WIRD/N26 28.07.2025
Beschreibungsbogen Nr.: Datum:
Information document No.: Date
Gemäß Anlage zum Gutachten "Technische Unterlagen"
According to annex "Technische Unterlagen" of the test
report
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der Genehmigung: 46217*26
Approval No.
Liste der Änderungen: Datum:
List of modifications: Date
Siehe Punkt V.4. des Prüfberichtes
See point V.4. of the test report
§22 46217*26
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der Genehmigung: 46217*26
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten Vor-
schrift zu kennzeichnen.
Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:
KBA 46217
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtig-
ten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 46217*26
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmig-
te Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen wer-
den, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Vorausset-
zungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmi-
gung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zuge-
ordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der ge-
nehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht
entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.
Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Approval No.: 46217*26
- Attachment -
Collateral clauses and instruction on right to appeal
Collateral clauses
All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
applied regulation.
The approval identification is as follows: - see German version -
The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
the Kraftfahrt-Bundesamt.
Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally pros-
ecuted.
§22 46217*26
The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the as-
signed conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not com-
ply with the requirements of traffic safety or environmental protection.
The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get unhin-
dered access to the production and storage facilities.
The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
mark rights of third parties are not affected with this approval.
Instruction on right to appeal
This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg.
TÜV AUSTRIA GMBH Deutschstraße 10 2025-AT-AUTO-EX-0-003130
Räder- und Reifenprüfung A-1230 Wien
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G U T A C HT E N Z U R E R T E I L U N G E I N E S N A C H T R A G S Z U R
AB E 4 6 2 1 7
366-0204-05-WIRD/N26
Antragsteller: ALCAR WHEELS GmbH
A-1030 Wien
Art: Sonderrad 7 J X 16
Typ: ORP
Die in den Anlagen aufgeführt en Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgt er Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46217
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StV ZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise
Die Stahl-Sonderräder können auch mit 16x7J H2 gekennzeichnet sein.
Die Sonderradausführung ORP0S darf mit einer Distanzscheibe (ZO1603), Dicke 3 mm verwendet werden, in
Verwendung mit der Distanzscheibe ergibt sich eine Einpreßtiefe von ET10 mm.
§22 46217*26
Das Basisrad der Sonderradausführung ORP0S für die Sonderradausführung ORP0S ist mit ET 13
gekennzeichnet. Das Gutachten der Distanzscheibe ist bei der Begutachtung nach § 19 Abs. 3 geson dert
vorzulegen.
Gutachten ist ein Nachtrag zu KBA 46217*19. O3RPDS24 und O3RPDB24 wurde der Verwendungsbereich
erweitert. Firmenumbenennung von "ALCAR Stahlräder GMBH" in "ALCAR WHEELS GMBH"
Folgende Radausführungen enthalten keinen Verwendungsbereich:
ORPDS-20
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten- Ein- zul. zul. gültig
kreis loch preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm / in mm tiefe last umf. Fertig.
Rad Z-Ring / D-Scheibe -zahl in mm in kg in mm Datum
O1RP0S O1RP 0 ohne 114,3/5 60,1 30 605 2245 21/11
ORP0BA26 ORP 026 ohne 114,3/5 66 26 600 2172 45/24
ORP0FA26 ORP 026 ohne 114,3/5 66 26 600 2172 45/24
ORP0RA26 ORP 026 ohne 114,3/5 66 26 600 2172 45/24
ORP0SA26 ORP 026 ohne 114,3/5 66 26 600 2172 45/24
O2RP0B36 O2RP036 ohne 114,3/5 66 36 518 2098 16/14
O2RP0S36 O2RP036 ohne 114,3/5 66 36 518 2098 16/14
ORP0B ORP 0 ohne 114,3/5 71,6 13 670 2330 32/05
ORP0B ORP 0 ohne 114,3/5 71,6 13 680 2300 32/05
ORP0S ORP 0 ZO1603 114,3/5 71,6 10 670 2330 11/05
ORP0S ORP 0 ZO1603 114,3/5 71,6 10 680 2300 11/05
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0204-05-WIRD/N26
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46217
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 16 Radtyp: ORP
Antragsteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.07.2025
______________________________________________________________________________________________________________
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ORP91A35 ORP 9135 ohne 120/5 65 35 1000 2330 07/21
ORP91B35 ORP 9135 ohne 120/5 65 35 1000 2330 07/21
ORP91S35 ORP 9135 ohne 120/5 65 35 1000 2330 07/21
ORP92A35 ORP 9235 ohne 120/5 65 35 1000 2330 10/22
ORP92B35 ORP 9235 ohne 120/5 65 35 1000 2330 10/22
ORP92S35 ORP 9235 ohne 120/5 65 35 1000 2330 10/22
ORPLA ORP L ohne 130/5 84,1 40 1000 2460 31/05
ORPLB ORP L ohne 130/5 84,1 40 1000 2460 29/21
ORPLS ORP L ohne 130/5 84,1 40 1000 2460 31/05
ORPNA ORP N ohne 139,7/5 110,5 0 635 2330 11/05
ORPNB ORP N ohne 139,7/5 110,5 0 635 2330 29/21
ORPNS ORP N ohne 139,7/5 110,5 0 635 2330 11/05
ORPTB ORP T ohne 165,1/5 122,5 8 990 2562 31/05
ORPTRA08 ORP T ohne 165,1/5 122,5 8 990 2562 05/23
ORPTS ORP T ohne 165,1/5 122,5 8 990 2562 31/05
O1RPDB30 O1RPD30 ohne 139,7/6 67 30 900 2385 17/10
O1RPDB30 O1RPD30 ohne 139,7/6 67 30 920 2288 33/08
O1RPDS30 O1RPD30 ohne 139,7/6 67 30 900 2385 33/08
O1RPDS30 O1RPD30 ohne 139,7/6 67 30 920 2288 33/08
O3RPDB24 O3RPD24 ohne 139,7/6 93 24 1120 2452 28/16
O3RPDB24 O3RPD24 ohne 139,7/6 93 24 1150 2385 28/16
O3RPDRA24 O3RPD24 ohne 139,7/6 93 24 1120 2452 05/23
O3RPDRA24 O3RPD24 ohne 139,7/6 93 24 1150 2385 05/23
§22 46217*26
O3RPDS24 O3RPD24 ohne 139,7/6 93 24 1120 2452 28/16
O3RPDS24 O3RPD24 ohne 139,7/6 93 24 1150 2385 28/16
O2RPDB33 O2RPD33 ohne 139,7/6 100 33 1150 2288 16/14
O2RPDS33 O2RPD33 ohne 139,7/6 100 33 1150 2288 28/16
O6RPDB36 O6RPD36 ohne 139,7/6 106 36 850 2290 17/10
O6RPDS36 O6RPD36 ohne 139,7/6 106 36 850 2290 33/08
ORPDB ORP D ohne 139,7/6 110,5 13 890 2500 11/05
ORPDB ORP D ohne 139,7/6 110,5 13 907 2452 11/05
ORPDB ORP D ohne 139,7/6 110,5 13 918 2420 11/05
ORPDB ORP D ohne 139,7/6 110,5 13 930 2373 11/05
ORPDRA13 ORP D ohne 139,7/6 110,5 13 890 2500 05/23
ORPDRA13 ORP D ohne 139,7/6 110,5 13 907 2452 05/23
ORPDRA13 ORP D ohne 139,7/6 110,5 13 918 2420 05/23
ORPDRA13 ORP D ohne 139,7/6 110,5 13 930 2373 05/23
ORPDS ORP D ohne 139,7/6 110,5 13 890 2500 11/05
ORPDS ORP D ohne 139,7/6 110,5 13 907 2452 11/05
ORPDS ORP D ohne 139,7/6 110,5 13 918 2420 11/05
ORPDS ORP D ohne 139,7/6 110,5 13 930 2373 11/05
ORPDS-20 ORP D ET-20 ohne 139,7/6 110,5 -20 890 2500 11/05
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller : ALCAR WHEELS GmbH
A-1030 Wien
Hersteller : ALCAR WHEELS GmbH
:
: A-1030 Wien
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0204-05-WIRD/N26
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46217
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 16 Radtyp: ORP
Antragsteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.07.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 7
Handelsmarke : Dotz Dakar
Art der Sonderräder : ST-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz :Elektrophoretische Tauchlackierung
Masse des Rades : ca. 13 kg
I.2. Radanschluss
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung O1RP0S:
: Außenseite : Innenseite
Radtyp : ORP : --
Radausführung : O1RP 0 : --
Radgröße : 7 J X 16 : --
Typzeichen : KBA 46217 : --
Einpreßtiefe : ET30 : --
Herstellungsdatum : Fertigungswoche und -jahr : --
§22 46217*26
: z.B. 21.11
Weitere Kennzeichnung : DOTZ : --
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen und Geländefahrzeuge vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise/Prüfberichte vor:
Berichtart Berichtnummer Datum Technischer Dienst
Technischer Bericht 366-0204-05-WIRD/N16-TB 24.05.2018 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE
Technischer Bericht 28121112001 09.09.2021 TÜV RHEINLAND ITALIA
Technischer Bericht 28196606 001 03.12.2024 TÜV RHEINLAND ITALIA
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpresstiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0204-05-WIRD/N26
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46217
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 16 Radtyp: ORP
Antragsteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.07.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 7
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 12.2020 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften Fahrzeugen weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite.
Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV. Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüber hinaus dafür zu sorgen, dass dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
§22 46217*26
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0204-05-WIRD/N26
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46217
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 16 Radtyp: ORP
Antragsteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.07.2025
______________________________________________________________________________________________________________
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V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
1 TOYOTA O1RP0S 30 28.07.2025 liegt bei
2 SUZUKI O1RP0S 30 28.07.2025 liegt bei
3 AUTOMOBILES DACIA S.A. O2RP0B36; O2RP0S36 36 28.07.2025 liegt bei
4 CHRYSLER, CHRYSLER (USA) ORP0S; ORP0S 10 28.07.2025 liegt bei
5 CHRYSLER, CHRYSLER (USA) ORP0B; ORP0B 13 28.07.2025 liegt bei
6 DAIMLER BENZ, MERCEDES-BENZ ORPLA; ORPLB; ORPLS 40 28.07.2025 liegt bei
7 DAIHATSU ORPNA; ORPNB; ORPNS 0 28.07.2025 liegt bei
8 CAMI, SANTANA MOTOR S.A., SUZUKI ORPNA; ORPNB; ORPNS 0 28.07.2025 liegt bei
9 LAND ROVER (GB), ORPTB; ORPTRA08; 8 28.07.2025 liegt bei
LAND ROVER GROUP (GB), ORPTS
ROVER
10 MITSUBISHI O1RPDB30; O1RPDB30; 30 28.07.2025 liegt bei
O1RPDS30; O1RPDS30
11 FIAT O1RPDB30; O1RPDB30; 30 28.07.2025 liegt bei
O1RPDS30; O1RPDS30
12 FORD MOTOR COMPANY AUSTRALIA O3RPDB24; O3RPDB24; 24 28.07.2025 liegt bei
§22 46217*26
O3RPDRA24; O3RPDRA24;
O3RPDS24; O3RPDS24
13 ISUZU O2RPDB33; O2RPDS33 33 28.07.2025 liegt bei
14 VAUXHALL O6RPDB36; O6RPDS36 36 28.07.2025 liegt bei
15 TOYOTA O6RPDB36; O6RPDS36 36 28.07.2025 liegt bei
16 ISUZU O6RPDB36; O6RPDS36 36 28.07.2025 liegt bei
17 OPEL / VAUXHALL O6RPDB36; O6RPDS36 36 28.07.2025 liegt bei
18 TOYOTA ORPDB; ORPDB; ORPDB; 13 28.07.2025 liegt bei
ORPDB; ORPDRA13;
ORPDRA13; ORPDRA13;
ORPDRA13; ORPDS;
ORPDS; ORPDS; ORPDS
19 MAZDA, Mazda Motor Corporation ORPDB; ORPDB; ORPDB; 13 28.07.2025 liegt bei
ORPDB; ORPDRA13;
ORPDRA13; ORPDRA13;
ORPDRA13; ORPDS;
ORPDS; ORPDS; ORPDS
20 SSANGYONG ORPDB; ORPDB; ORPDB; 13 28.07.2025 liegt bei
ORPDB; ORPDRA13;
ORPDRA13; ORPDRA13;
ORPDRA13; ORPDS;
ORPDS; ORPDS; ORPDS
21 FORD ORPDB; ORPDB; ORPDB; 13 28.07.2025 liegt bei
ORPDB; ORPDRA13;
ORPDRA13; ORPDRA13;
ORPDRA13; ORPDS;
ORPDS; ORPDS; ORPDS
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0204-05-WIRD/N26
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46217
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 16 Radtyp: ORP
Antragsteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.07.2025
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Seite: 6 von 7
22 HYUNDAI ORPDB; ORPDB; ORPDB; 13 28.07.2025 liegt bei
ORPDB; ORPDRA13;
ORPDRA13; ORPDRA13;
ORPDRA13; ORPDS;
ORPDS; ORPDS; ORPDS
23 OPEL / VAUXHALL ORPDB; ORPDB; ORPDB; 13 28.07.2025 liegt bei
ORPDB; ORPDRA13;
ORPDRA13; ORPDRA13;
ORPDRA13; ORPDS;
ORPDS; ORPDS; ORPDS
24 MITSUBISHI ORPDB; ORPDB; ORPDB; 13 28.07.2025 liegt bei
ORPDB; ORPDRA13;
ORPDRA13; ORPDRA13;
ORPDRA13; ORPDS;
ORPDS; ORPDS; ORPDS
25 VAUXHALL ORPDB; ORPDB; ORPDB; 13 28.07.2025 liegt bei
ORPDB; ORPDRA13;
ORPDRA13; ORPDRA13;
ORPDRA13; ORPDS;
ORPDS; ORPDS; ORPDS
26 NISSAN, ORPDB; ORPDB; ORPDB; 13 28.07.2025 liegt bei
Nissan International S. A. ORPDB; ORPDRA13;
ORPDRA13; ORPDRA13;
ORPDRA13; ORPDS;
§22 46217*26
ORPDS; ORPDS; ORPDS
27 ISUZU ORPDB; ORPDB; ORPDB; 13 28.07.2025 liegt bei
ORPDB; ORPDRA13;
ORPDRA13; ORPDRA13;
ORPDRA13; ORPDS;
ORPDS; ORPDS; ORPDS
28 RENAULT O2RP0B36; O2RP0S36 36 28.07.2025 liegt bei
29 VOLKSWAGEN ORP91A35; ORP91B35; 35 28.07.2025 liegt bei
ORP91S35
30 VOLKSWAGEN ORP92A35; ORP92B35; 35 28.07.2025 liegt bei
ORP92S35
31 VOLKSWAGEN O3RPDB24; O3RPDB24; 24 28.07.2025 liegt bei
O3RPDRA24; O3RPDRA24;
O3RPDS24; O3RPDS24
32 AUTOMOBILES DACIA S.A. ORP0BA26; ORP0FA26; 26 28.07.2025 liegt bei
ORP0RA26; ORP0SA26
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0204-05-WIRD/N26
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46217
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 16 Radtyp: ORP
Antragsteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.07.2025
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Seite: 7 von 7
V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
V.4. Änderungen:
:Einzelheiten zum Antrag vom Datum 28.07.2025
:Es wird geändert
Verwendungsbereich wurde aktualisiert (ORP0BA26,O2RP0B36)
§22 46217*26
Fleischer
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025:2017
Wien, 28.07.2025
FL
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0204-05-WIRD/N26
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46217
ANLAGE: 9 LAND ROVER, ROVER Radtyp: ORP
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.07.2025
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Fahrzeughersteller LAND ROVER (GB), LAND ROVER GROUP (GB), ROVER
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 16 Einpreßtiefe (mm) :8
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 165,1/5 Zentrierart : Bolzenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
ORPTB ORP T ohne 122,5 990 2562 31/05
ORPTRA08 ORP T ohne 122,5 990 2562 05/23
ORPTS ORP T ohne 122,5 990 2562 31/05
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
§22 46217*26
Hinweis zum Verwendungsbereich:
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : LAND ROVER (GB), LAND ROVER GROUP (GB), ROVER
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M16x1,5, Kegelw. 80 Grad,
für Typ : RANGE ROVER; SALLJG; LD
Zubehör : Serie
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M16x1,5, Kegelw. 80 Grad, für Typ : LD
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : LD; RANGE ROVER
135 Nm für Typ : SALLJG
Verkaufsbezeichnung: RANGE ROVER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RANGE D885, D885/1 78 - 149 205R16 51G Allradantrieb;
ROVER 205/80R16 104 XDE; 11A 10B; 11G; 11H; 12K;
215/75R16 XC9; 11A; 51G 51A; 71N; 721; 725;
215/75R16 103 XC9; 11A 73C; 74D
225/75R16 104 XC9; 11A; 54F
235/70R16 XC9; 11A; 51G
235/70R16 105 XC9; 11A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0204-05-WIRD/N26
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46217
ANLAGE: 9 LAND ROVER, ROVER Radtyp: ORP
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.07.2025
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Verkaufsbezeichnung: ROVER DEFENDER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LD e11*2007/46*0133*.., 83 - 136 205R16 51G Nicht zulässig f.
e11*96/79*0086*.., 205/80R16 51G Defender 130;
H263, H571, K738 215/80R16-107 XDE; 5DQ; 54F 10B; 10S; 11B; 11G;
225/75R16 108 XDE; 54F 11H; 12K; 51A; 573;
235/70R16 109 XDE; 11A; 24K 581; 71N; 721; 725;
235/85R16 11A; 24K; 51G 73C; 74D; 75I
235/85R16 108 11A; 24K; 54F
245/70R16 111 11A; 24K; 54F
245/75R16 111 11A; 24K; 54F
255/65R16 109 XDE; 11A; 24J; 24M;
54F
255/70R16 111 11A; 24J; 24M; 54F
255/85R16 116 XCC; 11A; 24J; 24M;
54F
265/70R16 112 11A; 24J; 24M; 54F
265/75R16 11A; 24J; 24M; 51G
265/75R16 116 11A; 24J; 24M; 54F
Verkaufsbezeichnung: ROVER DISCOVERY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SALLJG F407 83 - 134 205R16 51G 10B; 10S; 11B; 11G;
§22 46217*26
205/80R16 104 11H; 12A; 51A; 573;
225/75R16 104 54F 581; 71N; 721; 725;
235/70R16 51G 73C; 74D
235/70R16 105
255/65R16 109 11A; 24D
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0204-05-WIRD/N26
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46217
ANLAGE: 9 LAND ROVER, ROVER Radtyp: ORP
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.07.2025
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nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
§22 46217*26
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügel s oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlic h anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RU NGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0204-05-WIRD/N26
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46217
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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.07.2025
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51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
581) An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockier-Verhinderer (ABV) oder
Antriebsschlupf-Regelung (ASR) dürfen Reifen mit unterschiedlichen Abrollumfängen nur verwendet
werden, wenn der Unterschied der tatsächlichen Abrollumfänge kleiner/gleich 1% ist.
§22 46217*26
5DQ) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 975kg.
71N) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klammergewichte
angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
XC9) In den hinteren Radhäusern ist das über die Mutter vorstehende Gewinde der Befestigungsschraube
zwischen den beiden Radhaushälften (oben über der Radmitte) abzuschneiden.
XCC) Diese Rad-/Reifenkombination ist nur zulässig in Verbindung mit der Fahrwerkshöherlegung um
mindestens 40 mm (z.B. Fa. Taubenreuther).
XDE) Nur zulässig bei Serienbereifung 205R16 / 205/80R16.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.