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							                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




                                  Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                National Type Approval

                     ausgestellt von:

                                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                     für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                               Sonderräder für Pkw 7 J x 16 H2

                     issued by:

                                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                     of the following approval object
§22 46217*26




                                        special wheels for passenger cars 7 J x 16 H2


               Genehmigungsnummer: 46217*26
               Approval number:

               1.    Genehmigungsinhaber:
                     Holder of the approval:
                     ALCAR Wheels GmbH
                     AT-1030 Wien

               2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                     If applicable, name and address of representative:
                     Entfällt
                     Not applicable

               3.    Typbezeichnung:
                     Type:
                     ORP
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                           2

               Genehmigungsnummer: 46217*26
               Approval number:

               4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                     Identification markings:
                     Hersteller oder Herstellerzeichen
                     Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                     Felgengröße
                     Size of the wheel

                     Typ und die Ausführung
                     Type and version

                     Herstelldatum (Woche und Jahr)
                     Date of manufacture (week and year)

                     Genehmigungszeichen
                     Approval identification
§22 46217*26




                     Einpresstiefe
                     Inset/outset



               5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                     Position of the identification markings:
                     An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                     On the inside/outside of the wheel

               6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                     Responsible Technical Service:
                     TÜV AUSTRIA GMBH
                     AT-1230 Wien

               7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Date of test report issued by the Technical Service:
                     28.07.2025

               8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Number of test report issued by that Technical Service:
                     366-0204-05-WIRD/N26
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                          3

               Genehmigungsnummer: 46217*26
               Approval number:

               9.    Verwendungsbereich:
                     Range of application:
                     Nach dieser Genehmigung darf das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für
                     Pkw“ nur gemäß
                     The approval object „special wheels for passenger cars“ shall only be used in
                     accordance with

                     Anlage/n zum Prüfbericht
                     Annex/es of the test report
                     1 - 32

                     und unter den dort genannten Bedingungen verwendet werden.
                     and under the specified conditions mentioned there.

               10.   Bemerkungen:
                     Remarks:
§22 46217*26




                     Für diese nach §22 StVZO freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                     die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                     § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                     The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                     § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                     for these wheel/tire combinations according to §22 StVZO.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

               11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                     Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                     Siehe Prüfbericht
                     See test report

               12.   Die Genehmigung wird erweitert
                     Approval is extended

               13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                     Reason(s) for the extension (if applicable):
                     Aktualisierung des Verwendungsbereiches
                     Update of the range of application
                                Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                        4

               Genehmigungsnummer: 46217*26
               Approval number:

               14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                     Place:

               15.   Datum:       21.08.2025
                     Date:

               16.   Unterschrift: Im Auftrag
                     Signature:




                     Anlagen:
§22 46217*26




                     Enclosures:
                     Gemäß Inhaltsverzeichnis
                     According to index
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg



                                Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                          Index to the information package


               Nummer der Genehmigung: 46217*26
               Approval No.


               Ausgabedatum:        27.07.2005                 letztes Änderungsdatum: 21.08.2025
               Date of issue:                                  last date of amendment:


                     Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                     Collateral clauses and instruction on right to appeal

                     Prüfbericht(e) Nr.:                                               Datum:
                     Test report(s) No.:                                               Date
                     366-0204-05-MURD                                                  10.06.2005
                     366-0204-05-MURD/N1                                               02.08.2005
                     366-0204-05-MURD/N2                                               09.12.2005
                     366-0204-05-MURD/N3                                               09.05.2006
                     366-0204-05-MURD/N4                                               28.02.2008
§22 46217*26




                     366-0204-05-MURD/N5                                               18.06.2008
                     366-0204-05-MURD/N6                                               05.09.2008
                     366-0204-05-MURD/N7                                               22.10.2008
                     366-0204-05-MURD/N8                                               27.05.2009
                     366-0204-05-MURD/N9                                               10.02.2011
                     366-0204-05-WIRD/N10                                              10.02.2012
                     366-0204-05-WIRD/N11                                              24.02.2016
                     366-0204-05-WIRD/N12                                              21.04.2016
                     366-0204-05-WIRD/N13                                              16.08.2016
                     366-0204-05-WIRD/N14                                              19.01.2017
                     366-0204-05-WIRD/N15                                              22.06.2017
                     366-0204-05-WIRD/N16                                              24.05.2018
                     366-0204-05-WIRD/N17                                              11.10.2018
                     366-0204-05-WIRD/N18                                              29.04.2019
                     366-0204-05-WIRD/N19                                              16.08.2019
                     366-0204-05-WIRD/N20                                              17.09.2021
                     366-0204-05-WIRD/N21                                              11.11.2022
                     366-0204-05-WIRD/N22                                              11.05.2023
                     366-0204-05-WIRD/N23                                              17.01.2024
                     366-0204-05-WIRD/N24                                              09.12.2024
                     366-0204-05-WIRD/N24                                              09.12.2024
                     366-0204-05-WIRD/N25                                              22.05.2025
                     366-0204-05-WIRD/N26                                              28.07.2025

                     Beschreibungsbogen Nr.:                                           Datum:
                     Information document No.:                                         Date
                     Gemäß Anlage zum Gutachten "Technische Unterlagen"
                     According to annex "Technische Unterlagen" of the test
                     report
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                                                          2

               Nummer der Genehmigung: 46217*26
               Approval No.

                     Liste der Änderungen:                          Datum:
                     List of modifications:                         Date
                     Siehe Punkt V.4. des Prüfberichtes
                     See point V.4. of the test report
§22 46217*26
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




               Nummer der Genehmigung: 46217*26

               - Anlage -

               Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

               Nebenbestimmungen

               Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten Vor-
               schrift zu kennzeichnen.

               Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

               KBA 46217

               Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
               unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
               ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
               Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
               der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtig-
               ten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 46217*26




               Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
               können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

               Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmig-
               te Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen wer-
               den, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Vorausset-
               zungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmi-
               gung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zuge-
               ordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der ge-
               nehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht
               entspricht.

               Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
               Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
               sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
               Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
               seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

               Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
               Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

               Rechtsbehelfsbelehrung

               Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
               erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg


                                                              2
               Approval No.: 46217*26

               - Attachment -

               Collateral clauses and instruction on right to appeal

               Collateral clauses

               All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
               applied regulation.

               The approval identification is as follows: - see German version -

               The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
               documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
               the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
               one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
               the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally pros-
               ecuted.
§22 46217*26




               The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
               with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
               issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
               violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the as-
               signed conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not com-
               ply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

               The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
               from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
               the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
               taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get unhin-
               dered access to the production and storage facilities.

               The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
               mark rights of third parties are not affected with this approval.

               Instruction on right to appeal

               This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
               writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg.
               TÜV AUSTRIA GMBH                     Deutschstraße 10           2025-AT-AUTO-EX-0-003130
               Räder- und Reifenprüfung             A-1230 Wien




                                                                                                                           Seite: 1 von 7


                    G U T A C HT E N Z U R E R T E I L U N G E I N E S N A C H T R A G S Z U R
                                                AB E 4 6 2 1 7
                                                           366-0204-05-WIRD/N26

               Antragsteller:                             ALCAR WHEELS GmbH

                                                          A-1030 Wien
               Art:                                       Sonderrad 7 J X 16
               Typ:                                       ORP

               Die in den Anlagen aufgeführt en Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgt er Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46217
               verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StV ZO ändern oder an
               den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
               0.       Hinweise


               Die Stahl-Sonderräder können auch mit 16x7J H2 gekennzeichnet sein.
               Die Sonderradausführung ORP0S darf mit einer Distanzscheibe (ZO1603), Dicke 3 mm verwendet werden, in
               Verwendung mit der Distanzscheibe ergibt sich eine Einpreßtiefe von ET10 mm.
§22 46217*26




               Das Basisrad der Sonderradausführung ORP0S für die Sonderradausführung ORP0S ist mit ET 13
               gekennzeichnet. Das Gutachten der Distanzscheibe ist bei der Begutachtung nach § 19 Abs. 3 geson dert
               vorzulegen.

               Gutachten ist ein Nachtrag zu KBA 46217*19. O3RPDS24 und O3RPDB24 wurde der Verwendungsbereich
               erweitert. Firmenumbenennung von "ALCAR Stahlräder GMBH" in "ALCAR WHEELS GMBH"

               Folgende Radausführungen enthalten keinen Verwendungsbereich:

                ORPDS-20


               I.       Übersicht
               Ausführung                 Ausführungsbezeichnung                      Loch-       Mitten- Ein-    zul.    zul.     gültig
                                                                                      kreis       loch    preß-   Rad-    Abroll   ab
                                          Kennzeichnung         Kennzeichnung         in mm /     in mm tiefe     last    umf.     Fertig.
                                          Rad                   Z-Ring / D-Scheibe    -zahl               in mm   in kg   in mm    Datum
               O1RP0S                     O1RP 0                ohne                    114,3/5     60,1     30     605    2245     21/11
               ORP0BA26                   ORP 026               ohne                    114,3/5       66     26     600    2172     45/24
               ORP0FA26                   ORP 026               ohne                    114,3/5       66     26     600    2172     45/24
               ORP0RA26                   ORP 026               ohne                    114,3/5       66     26     600    2172     45/24
               ORP0SA26                   ORP 026               ohne                    114,3/5       66     26     600    2172     45/24
               O2RP0B36                   O2RP036               ohne                    114,3/5       66     36     518    2098     16/14
               O2RP0S36                   O2RP036               ohne                    114,3/5       66     36     518    2098     16/14
               ORP0B                      ORP 0                 ohne                    114,3/5     71,6     13     670    2330     32/05
               ORP0B                      ORP 0                 ohne                    114,3/5     71,6     13     680    2300     32/05
               ORP0S                      ORP 0                 ZO1603                  114,3/5     71,6     10     670    2330     11/05
               ORP0S                      ORP 0                 ZO1603                  114,3/5     71,6     10     680    2300     11/05




                                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0204-05-WIRD/N26
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46217
               Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 16                                   Radtyp: ORP
               Antragsteller: ALCAR WHEELS GmbH                                   Stand: 28.07.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 2 von 7
               ORP91A35            ORP 9135               ohne                       120/5      65      35   1000   2330     07/21
               ORP91B35            ORP 9135               ohne                       120/5      65      35   1000   2330     07/21
               ORP91S35            ORP 9135               ohne                       120/5      65      35   1000   2330     07/21
               ORP92A35            ORP 9235               ohne                       120/5      65      35   1000   2330     10/22
               ORP92B35            ORP 9235               ohne                       120/5      65      35   1000   2330     10/22
               ORP92S35            ORP 9235               ohne                       120/5      65      35   1000   2330     10/22
               ORPLA               ORP L                  ohne                       130/5    84,1      40   1000   2460     31/05
               ORPLB               ORP L                  ohne                       130/5    84,1      40   1000   2460     29/21
               ORPLS               ORP L                  ohne                       130/5    84,1      40   1000   2460     31/05
               ORPNA               ORP N                  ohne                     139,7/5   110,5       0    635   2330     11/05
               ORPNB               ORP N                  ohne                     139,7/5   110,5       0    635   2330     29/21
               ORPNS               ORP N                  ohne                     139,7/5   110,5       0    635   2330     11/05
               ORPTB               ORP T                  ohne                     165,1/5   122,5       8    990   2562     31/05
               ORPTRA08            ORP T                  ohne                     165,1/5   122,5       8    990   2562     05/23
               ORPTS               ORP T                  ohne                     165,1/5   122,5       8    990   2562     31/05
               O1RPDB30            O1RPD30                ohne                     139,7/6      67      30    900   2385     17/10
               O1RPDB30            O1RPD30                ohne                     139,7/6      67      30    920   2288     33/08
               O1RPDS30            O1RPD30                ohne                     139,7/6      67      30    900   2385     33/08
               O1RPDS30            O1RPD30                ohne                     139,7/6      67      30    920   2288     33/08
               O3RPDB24            O3RPD24                ohne                     139,7/6      93      24   1120   2452     28/16
               O3RPDB24            O3RPD24                ohne                     139,7/6      93      24   1150   2385     28/16
               O3RPDRA24           O3RPD24                ohne                     139,7/6      93      24   1120   2452     05/23
               O3RPDRA24           O3RPD24                ohne                     139,7/6      93      24   1150   2385     05/23
§22 46217*26




               O3RPDS24            O3RPD24                ohne                     139,7/6      93      24   1120   2452     28/16
               O3RPDS24            O3RPD24                ohne                     139,7/6      93      24   1150   2385     28/16
               O2RPDB33            O2RPD33                ohne                     139,7/6     100      33   1150   2288     16/14
               O2RPDS33            O2RPD33                ohne                     139,7/6     100      33   1150   2288     28/16
               O6RPDB36            O6RPD36                ohne                     139,7/6     106      36    850   2290     17/10
               O6RPDS36            O6RPD36                ohne                     139,7/6     106      36    850   2290     33/08
               ORPDB               ORP D                  ohne                     139,7/6   110,5      13    890   2500     11/05
               ORPDB               ORP D                  ohne                     139,7/6   110,5      13    907   2452     11/05
               ORPDB               ORP D                  ohne                     139,7/6   110,5      13    918   2420     11/05
               ORPDB               ORP D                  ohne                     139,7/6   110,5      13    930   2373     11/05
               ORPDRA13            ORP D                  ohne                     139,7/6   110,5      13    890   2500     05/23
               ORPDRA13            ORP D                  ohne                     139,7/6   110,5      13    907   2452     05/23
               ORPDRA13            ORP D                  ohne                     139,7/6   110,5      13    918   2420     05/23
               ORPDRA13            ORP D                  ohne                     139,7/6   110,5      13    930   2373     05/23
               ORPDS               ORP D                  ohne                     139,7/6   110,5      13    890   2500     11/05
               ORPDS               ORP D                  ohne                     139,7/6   110,5      13    907   2452     11/05
               ORPDS               ORP D                  ohne                     139,7/6   110,5      13    918   2420     11/05
               ORPDS               ORP D                  ohne                     139,7/6   110,5      13    930   2373     11/05
               ORPDS-20            ORP D ET-20            ohne                     139,7/6   110,5     -20    890   2500     11/05
               I.1.    Beschreibung der Sonderräder
               Antragsteller                  : ALCAR WHEELS GmbH

                                               A-1030 Wien
               Hersteller                     : ALCAR WHEELS GmbH
                                              :
                                              : A-1030 Wien



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0204-05-WIRD/N26
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46217
               Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 16                                      Radtyp: ORP
               Antragsteller: ALCAR WHEELS GmbH                                      Stand: 28.07.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 3 von 7
               Handelsmarke                      : Dotz Dakar
               Art der Sonderräder               : ST-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
               Korrosionsschutz                  :Elektrophoretische Tauchlackierung
               Masse des Rades                   : ca. 13 kg
               I.2.     Radanschluss
               siehe Anlage
               I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
               An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
               eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung O1RP0S:

                                                     : Außenseite                             : Innenseite
               Radtyp                                : ORP                                    : --
               Radausführung                         : O1RP 0                                 : --
               Radgröße                              : 7 J X 16                               : --
               Typzeichen                            : KBA 46217                              : --
               Einpreßtiefe                          : ET30                                   : --
               Herstellungsdatum                     : Fertigungswoche und -jahr              : --
§22 46217*26




                                                     : z.B. 21.11
               Weitere Kennzeichnung                 : DOTZ                                   : --
               Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
               I.4.     Verwendungsbereich
               Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen und Geländefahrzeuge vorgesehen.
               II.      Sonderradprüfung
               Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise/Prüfberichte vor:
               Berichtart                Berichtnummer                     Datum         Technischer Dienst
               Technischer Bericht       366-0204-05-WIRD/N16-TB           24.05.2018    TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE
               Technischer Bericht       28121112001                       09.09.2021    TÜV RHEINLAND ITALIA
               Technischer Bericht       28196606 001                      03.12.2024    TÜV RHEINLAND ITALIA
               III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
               III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
               Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
               Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
               Bedingungen gewährleistet.
               III.2.   Fahrversuche:
               Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpresstiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
               nicht vor.
               Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
               Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
               ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und




                                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0204-05-WIRD/N26
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46217
               Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 16                                    Radtyp: ORP
               Antragsteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 28.07.2025
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               des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
               besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 12.2020 Anhang I). Bei den durchgeführten
               Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
               Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
               abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
               Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften Fahrzeugen weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite.
               Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
               IV.     Zusammenfassung:
               Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
               Bedenken.
               Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
               Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
               Er hat darüber hinaus dafür zu sorgen, dass dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
               werden, wenn
               - sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
               - sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
               ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.


               - ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
               fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
§22 46217*26




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0204-05-WIRD/N26
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46217
               Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 16                                       Radtyp: ORP
               Antragsteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 28.07.2025
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               V.       Unterlagen und Anlagen:
               V.1.     Verwendungsbereichsanlagen:
               Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
               ergänzt:
               Anl    Hersteller                                     Ausführung                     ET      erstellt am     Allg.
               age                                                                                                          Hinweise
                 1 TOYOTA                                            O1RP0S                         30      28.07.2025      liegt bei
                 2 SUZUKI                                            O1RP0S                         30      28.07.2025      liegt bei
                 3 AUTOMOBILES DACIA S.A.                            O2RP0B36; O2RP0S36             36      28.07.2025      liegt bei
                 4 CHRYSLER, CHRYSLER (USA)                          ORP0S; ORP0S                   10      28.07.2025      liegt bei
                 5 CHRYSLER, CHRYSLER (USA)                          ORP0B; ORP0B                   13      28.07.2025      liegt bei
                 6 DAIMLER BENZ, MERCEDES-BENZ                       ORPLA; ORPLB; ORPLS            40      28.07.2025      liegt bei
                 7 DAIHATSU                                          ORPNA; ORPNB; ORPNS            0       28.07.2025      liegt bei
                 8 CAMI, SANTANA MOTOR S.A., SUZUKI                  ORPNA; ORPNB; ORPNS            0       28.07.2025      liegt bei
                 9 LAND ROVER (GB),                                  ORPTB; ORPTRA08;               8       28.07.2025      liegt bei
                            LAND ROVER GROUP (GB),                   ORPTS
                   ROVER
                10 MITSUBISHI                                        O1RPDB30; O1RPDB30;            30      28.07.2025      liegt bei
                                                                     O1RPDS30; O1RPDS30
                11 FIAT                                              O1RPDB30; O1RPDB30;            30      28.07.2025      liegt bei
                                                                     O1RPDS30; O1RPDS30
                12 FORD MOTOR COMPANY AUSTRALIA                      O3RPDB24; O3RPDB24;            24      28.07.2025      liegt bei
§22 46217*26




                                                                     O3RPDRA24; O3RPDRA24;
                                                                     O3RPDS24; O3RPDS24
                13    ISUZU                                          O2RPDB33; O2RPDS33             33      28.07.2025      liegt   bei
                14    VAUXHALL                                       O6RPDB36; O6RPDS36             36      28.07.2025      liegt   bei
                15    TOYOTA                                         O6RPDB36; O6RPDS36             36      28.07.2025      liegt   bei
                16    ISUZU                                          O6RPDB36; O6RPDS36             36      28.07.2025      liegt   bei
                17    OPEL / VAUXHALL                                O6RPDB36; O6RPDS36             36      28.07.2025      liegt   bei
                18    TOYOTA                                         ORPDB; ORPDB; ORPDB;           13      28.07.2025      liegt   bei
                                                                     ORPDB; ORPDRA13;
                                                                     ORPDRA13; ORPDRA13;
                                                                     ORPDRA13; ORPDS;
                                                                     ORPDS; ORPDS; ORPDS
                19 MAZDA, Mazda Motor Corporation                    ORPDB; ORPDB; ORPDB;           13      28.07.2025      liegt bei
                                                                     ORPDB; ORPDRA13;
                                                                     ORPDRA13; ORPDRA13;
                                                                     ORPDRA13; ORPDS;
                                                                     ORPDS; ORPDS; ORPDS
                20 SSANGYONG                                         ORPDB; ORPDB; ORPDB;           13      28.07.2025      liegt bei
                                                                     ORPDB; ORPDRA13;
                                                                     ORPDRA13; ORPDRA13;
                                                                     ORPDRA13; ORPDS;
                                                                     ORPDS; ORPDS; ORPDS
                21 FORD                                              ORPDB; ORPDB; ORPDB;           13      28.07.2025      liegt bei
                                                                     ORPDB; ORPDRA13;
                                                                     ORPDRA13; ORPDRA13;
                                                                     ORPDRA13; ORPDS;
                                                                     ORPDS; ORPDS; ORPDS




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0204-05-WIRD/N26
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46217
               Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 16                                   Radtyp: ORP
               Antragsteller: ALCAR WHEELS GmbH                                   Stand: 28.07.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 6 von 7
                22 HYUNDAI                                       ORPDB; ORPDB; ORPDB;           13      28.07.2025      liegt bei
                                                                 ORPDB; ORPDRA13;
                                                                 ORPDRA13; ORPDRA13;
                                                                 ORPDRA13; ORPDS;
                                                                 ORPDS; ORPDS; ORPDS
                23 OPEL / VAUXHALL                               ORPDB; ORPDB; ORPDB;           13      28.07.2025      liegt bei
                                                                 ORPDB; ORPDRA13;
                                                                 ORPDRA13; ORPDRA13;
                                                                 ORPDRA13; ORPDS;
                                                                 ORPDS; ORPDS; ORPDS
                24 MITSUBISHI                                    ORPDB; ORPDB; ORPDB;           13      28.07.2025      liegt bei
                                                                 ORPDB; ORPDRA13;
                                                                 ORPDRA13; ORPDRA13;
                                                                 ORPDRA13; ORPDS;
                                                                 ORPDS; ORPDS; ORPDS
                25 VAUXHALL                                      ORPDB; ORPDB; ORPDB;           13      28.07.2025      liegt bei
                                                                 ORPDB; ORPDRA13;
                                                                 ORPDRA13; ORPDRA13;
                                                                 ORPDRA13; ORPDS;
                                                                 ORPDS; ORPDS; ORPDS
                26 NISSAN,                                       ORPDB; ORPDB; ORPDB;           13      28.07.2025      liegt bei
                               Nissan International S. A.        ORPDB; ORPDRA13;
                                                                 ORPDRA13; ORPDRA13;
                                                                 ORPDRA13; ORPDS;
§22 46217*26




                                                                 ORPDS; ORPDS; ORPDS
                27 ISUZU                                         ORPDB; ORPDB; ORPDB;           13      28.07.2025      liegt bei
                                                                 ORPDB; ORPDRA13;
                                                                 ORPDRA13; ORPDRA13;
                                                                 ORPDRA13; ORPDS;
                                                                 ORPDS; ORPDS; ORPDS
                28 RENAULT                                       O2RP0B36; O2RP0S36             36      28.07.2025      liegt bei
                29 VOLKSWAGEN                                    ORP91A35; ORP91B35;            35      28.07.2025      liegt bei
                                                                 ORP91S35
                30 VOLKSWAGEN                                    ORP92A35; ORP92B35;            35      28.07.2025      liegt bei
                                                                 ORP92S35
                31 VOLKSWAGEN                                    O3RPDB24; O3RPDB24;            24      28.07.2025      liegt bei
                                                                 O3RPDRA24; O3RPDRA24;
                                                                 O3RPDS24; O3RPDS24
                32 AUTOMOBILES DACIA S.A.                        ORP0BA26; ORP0FA26;            26      28.07.2025      liegt bei
                                                                 ORP0RA26; ORP0SA26




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0204-05-WIRD/N26
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46217
               Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 16                                       Radtyp: ORP
               Antragsteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 28.07.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 7 von 7


               V.2.   Allgemeine Hinweise:
               siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
               V.3.   Technische Unterlagen:
               siehe Anlage: Technische Unterlagen
               V.4.    Änderungen:
               :Einzelheiten zum Antrag vom                                                          Datum       28.07.2025

               :Es wird geändert
                Verwendungsbereich wurde aktualisiert (ORP0BA26,O2RP0B36)
§22 46217*26




               Fleischer

               Sachverständiger
               Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025:2017
               Wien, 28.07.2025
               FL




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0204-05-WIRD/N26
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46217
               ANLAGE: 9 LAND ROVER, ROVER                                          Radtyp: ORP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 28.07.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                          Seite: 1 von 4

                               Fahrzeughersteller               LAND ROVER (GB), LAND ROVER GROUP (GB), ROVER




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 J X 16                    Einpreßtiefe (mm)       :8
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 165,1/5                     Zentrierart             : Bolzenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               ORPTB                   ORP T                  ohne                        122,5                    990      2562    31/05
               ORPTRA08                ORP T                  ohne                        122,5                    990      2562    05/23
               ORPTS                   ORP T                  ohne                        122,5                    990      2562    31/05
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 46217*26




               Hinweis zum Verwendungsbereich:
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
               (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : LAND ROVER (GB), LAND ROVER GROUP (GB), ROVER
               Befestigungsteile                           : Kegelbundmuttern M16x1,5, Kegelw. 80 Grad,
                                                             für Typ : RANGE ROVER; SALLJG; LD
               Zubehör                                     : Serie


               Befestigungsteile                           : Kegelbundmuttern M16x1,5, Kegelw. 80 Grad, für Typ : LD
               Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm für Typ : LD; RANGE ROVER
                                                             135 Nm für Typ : SALLJG
                Verkaufsbezeichnung:     RANGE ROVER
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
                RANGE        D885, D885/1      78 - 149 205R16                      51G                      Allradantrieb;
                ROVER                                   205/80R16           104     XDE; 11A                 10B; 11G; 11H; 12K;
                                                        215/75R16                   XC9; 11A; 51G            51A; 71N; 721; 725;
                                                        215/75R16           103     XC9; 11A                 73C; 74D
                                                        225/75R16           104     XC9; 11A; 54F
                                                        235/70R16                   XC9; 11A; 51G
                                                        235/70R16           105     XC9; 11A




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0204-05-WIRD/N26
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46217
               ANLAGE: 9 LAND ROVER, ROVER                                      Radtyp: ORP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 28.07.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Verkaufsbezeichnung:     ROVER DEFENDER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               LD           e11*2007/46*0133*.., 83 - 136 205R16                51G                     Nicht zulässig f.
                            e11*96/79*0086*..,            205/80R16             51G                     Defender 130;
                            H263, H571, K738              215/80R16-107         XDE; 5DQ; 54F           10B; 10S; 11B; 11G;
                                                          225/75R16 108         XDE; 54F                11H; 12K; 51A; 573;
                                                          235/70R16 109         XDE; 11A; 24K           581; 71N; 721; 725;
                                                          235/85R16             11A; 24K; 51G           73C; 74D; 75I
                                                          235/85R16 108         11A; 24K; 54F
                                                          245/70R16 111         11A; 24K; 54F
                                                          245/75R16 111         11A; 24K; 54F
                                                          255/65R16 109         XDE; 11A; 24J; 24M;
                                                                                54F
                                                            255/70R16 111       11A; 24J; 24M; 54F
                                                            255/85R16 116       XCC; 11A; 24J; 24M;
                                                                                54F
                                                            265/70R16 112       11A; 24J; 24M; 54F
                                                            265/75R16           11A; 24J; 24M; 51G
                                                            265/75R16 116       11A; 24J; 24M; 54F

               Verkaufsbezeichnung:     ROVER DISCOVERY
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               SALLJG       F407              83 - 134 205R16                   51G                     10B; 10S; 11B; 11G;
§22 46217*26




                                                       205/80R16        104                             11H; 12A; 51A; 573;
                                                       225/75R16        104     54F                     581; 71N; 721; 725;
                                                       235/70R16                51G                     73C; 74D
                                                       235/70R16        105
                                                       255/65R16        109     11A; 24D


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                    Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                    und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                    das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                    angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                    Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                    zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0204-05-WIRD/N26
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46217
               ANLAGE: 9 LAND ROVER, ROVER                                       Radtyp: ORP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 28.07.2025
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                      nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                      der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
§22 46217*26




                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügel s oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
                    durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
                    Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlic h anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                    oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RU NGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0204-05-WIRD/N26
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46217
               ANLAGE: 9 LAND ROVER, ROVER                                       Radtyp: ORP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 28.07.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 4
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
                    Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                    unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                    Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                    Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                    Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                    Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                    FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
                    dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               581) An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockier-Verhinderer (ABV) oder
                    Antriebsschlupf-Regelung (ASR) dürfen Reifen mit unterschiedlichen Abrollumfängen nur verwendet
                    werden, wenn der Unterschied der tatsächlichen Abrollumfänge kleiner/gleich 1% ist.
§22 46217*26




               5DQ) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 975kg.
               71N) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klammergewichte
                    angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                      Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                      ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
               XC9) In den hinteren Radhäusern ist das über die Mutter vorstehende Gewinde der Befestigungsschraube
                    zwischen den beiden Radhaushälften (oben über der Radmitte) abzuschneiden.
               XCC) Diese Rad-/Reifenkombination ist nur zulässig in Verbindung mit der Fahrwerkshöherlegung um
                    mindestens 40 mm (z.B. Fa. Taubenreuther).
               XDE) Nur zulässig bei Serienbereifung 205R16 / 205/80R16.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.