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							                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




                                  Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                National Type Approval

                     ausgestellt von:

                                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                     für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                               Sonderräder für Pkw 8 J x 18 H2

                     issued by:

                                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                     of the following approval object
§22 54221*03




                                        special wheels for passenger cars 8 J x 18 H2


               Genehmigungsnummer: 54221*03
               Approval number:

               1.    Genehmigungsinhaber:
                     Holder of the approval:
                     ALCAR Wheels GmbH
                     AT-1030 Wien

               2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                     If applicable, name and address of representative:
                     Entfällt
                     Not applicable

               3.    Typbezeichnung:
                     Type:
                     ORG
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                           2

               Genehmigungsnummer: 54221*03
               Approval number:

               4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                     Identification markings:
                     Hersteller oder Herstellerzeichen
                     Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                     Felgengröße
                     Size of the wheel

                     Ausführungsbezeichnung
                     Version designation

                     Herstelldatum (Monat und Jahr)
                     Date of manufacture (month and year)

                     Genehmigungszeichen
                     Approval identification
§22 54221*03




                     Einpresstiefe
                     Inset/outset



               5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                     Position of the identification markings:
                     An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                     On the inside/outside of the wheel

               6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                     Responsible Technical Service:
                     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
                     AT-1230 Wien

               7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Date of test report issued by the Technical Service:
                     30.11.2023

               8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Number of test report issued by that Technical Service:
                     366-0029-22-WIRD/N3
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                          3

               Genehmigungsnummer: 54221*03
               Approval number:

               9.    Verwendungsbereich:
                     Range of application:
                     Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                     gemäß:
                     The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                     restricted to the application listed:

                     Anlage/n zum Prüfbericht
                     Annex/es of the test report
                     1-2

                     unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                     beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                     The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                     conditions.

               10.   Bemerkungen:
§22 54221*03




                     Remarks:
                     Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                     die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                     § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                     The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                     § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                     for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

                      Es wurden nationale Bestimmungen über Teile oder Ausrüstungen, die das
                      einwandfreie Funktionieren von Systemen, die für die Sicherheit des
                      Fahrzeugs oder seine Umweltverträglichkeit von wesentlicher Bedeutung
                      sind, angewendet (Artikel 56 Absatz 7 der VO (EU) 2018/858). Die
                      Anforderungen von Artikel 56, Absätze 1, 2 Unterabsätze 1 bis 3, 3 und 4 der
                      VO (EU) 2018/858 sind sinngemäß erfüllt.
                      National regulations have been applied to parts or equipment that ensure the
                      proper functioning of systems that are essential for the safety of the vehicle
                      or its environmental compatibility (Article 56 paragraph 7 of Regulation (EU)
                      2018/858). The requirements of Article 56, Paragraphs 1, 2, Subparagraphs 1
                      to 3, 3 and 4 of Regulation (EU) 2018/858 are accordingly fulfilled.

               11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                     Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                     Siehe Prüfbericht
                     See test report
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                         4

               Genehmigungsnummer: 54221*03
               Approval number:

               12.   Die Genehmigung wird erweitert
                     Approval is extended

               13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                     Reason(s) for the extension (if applicable):
                     Aktualisierung des Verwendungsbereiches
                     Update of the range of application

               14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                     Place:

               15.   Datum:       27.12.2023
                     Date:

               16.   Unterschrift: Im Auftrag
                     Signature:
§22 54221*03




                     Anlagen:
                     Enclosures:
                     Gemäß Inhaltsverzeichnis
                     According to index
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg



                                Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                          Index to the information package


               Nummer der Genehmigung: 54221*03
               Approval No.


               Ausgabedatum:        14.02.2022                 letztes Änderungsdatum: 27.12.2023
               Date of issue:                                  last date of amendment:


                     Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                     Collateral clauses and instruction on right to appeal

                     Prüfbericht(e) Nr.:                                               Datum:
                     Test report(s) No.:                                               Date
                     366-0029-22-WIRD                                                  14.01.2022
                     366-0029-22-WIRD/N1                                               27.07.2023
                     366-0029-22-WIRD/N2                                               13.09.2023
                     366-0029-22-WIRD/N2_1K                                            10.10.2023
                     366-0029-22-WIRD/N3                                               30.11.2023
§22 54221*03




                     Beschreibungsbogen Nr.:                                           Datum:
                     Information document No.:                                         Date
                     Gemäß Anlage "Technische Unterlagen"                              30.11.2023
                     According to annex "Technische Unterlagen"

                     Liste der Änderungen:                                             Datum:
                     List of modifications:                                            Date
                     Siehe Punkt V.4. des Prüfberichtes
                     See point V.4. of the test report
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




               Nummer der Genehmigung: 54221*03

               - Anlage -

               Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

               Nebenbestimmungen

               Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
               Vorschrift zu kennzeichnen.

               Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                                      KBA 54221

               Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
               unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
               ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
               Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
               der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
               bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 54221*03




               Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
               können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

               Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
               genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
               ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
               geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
               die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
               Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
               herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
               Umweltschutzes nicht entspricht.

               Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
               Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
               sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
               Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
               seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

               Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
               Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

               Rechtsbehelfsbelehrung

               Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
               erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg


                                                              2
               Approval No.: 54221*03

               - Attachment -

               Collateral clauses and instruction on right to appeal

               Collateral clauses

               All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
               applied regulation.

               The approval identification is as follows: - see German version -

               The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
               documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
               the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
               one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
               the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
               prosecuted.
§22 54221*03




               The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
               with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
               issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
               violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
               assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
               comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

               The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
               from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
               the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
               taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
               unhindered access to the production and storage facilities.

               The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
               mark rights of third parties are not affected with this approval.

               Instruction on right to appeal

               This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
               writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg.
               TÜV AUSTRIA                            Deutschstraße 10             2023-IR-AT-AU-RR-EX-0-001494
               AUTOMOTIVE GMBH                        A-1230 Wien
               Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                                                 Seite: 1 von 5


                      G U T A C HT E N Z U R E R T E I L U N G E I N E S N A C H T R A G S Z U R
                                                  AB E 5 4 2 2 1
                                                                 366-0029-22-WIRD/N3

               Antragsteller:                                ALCAR WHEELS GmbH

                                                             A-1030 Wien
               Art:                                          Sonderrad 8 J X 18 H2
               Typ:                                          ORG

               Die in den Anlagen aufgeführt en Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgt er Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54221
               verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StV ZO ändern oder an
               den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
               I.        Übersicht
               Ausführung                 Ausführungsbezeichnung                          Loch-        Mitten- Ein-     zul.    zul.     gültig
                                                                                          kreis        loch    preß-    Rad-    Abroll   ab
                                          Kennzeichnung            Kennzeichnung          in mm /      in mm tiefe      last    umf.     Fertig.
                                          Rad                      Zentrierring           -zahl                in mm    in kg   in mm    Datum
§22 54221*03




               ORGDA24                    ORG   D24                ohne                      139,7/6       93      24    1150    2522     12/21
               ORGDB24                    ORG   D24                ohne                      139,7/6       93      24    1150    2522     12/21
               ORGDRA24                   ORG   D24                ohne                      139,7/6       93      24    1150    2522     07/23
               ORGDS24                    ORG   D24                ohne                      139,7/6       93      24    1150    2522     12/21
               I.1.      Beschreibung der Sonderräder
               Antragsteller                          : ALCAR WHEELS GmbH

                                                       A-1030 Wien
               Hersteller                             : ALCAR WHEELS GmbH
                                                      :
                                                      : A-1030 Wien
               Handelsmarke                           : DOTZ
               Korrosionsschutz                       : Mehrschicht-Einbrennlackierung
               Masse des Rades                        : ca. 15,8 kg
               I.2.      Radanschluss
               siehe Anlage
               I.3.      Kennzeichnung der Sonderräder
               An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
               eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung ORGDA24:

                                                          : Außenseite                              : Innenseite
               Hersteller                                 : --                                      : ALST




                                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0029-22-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54221
               Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                 Radtyp: ORG
               Antragsteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 30.11.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Handelsmarke                        : DOTZ                                   : --
               Radausführung                       : ORG D24                                : --
               Radgröße                            : 8 J X 18 H2                            : --
               Typzeichen                          : KBA 54221                              : --
               Einpreßtiefe                        : ET24                                   : --
               Herstellungsdatum                   : Fertigungsmonat und -jahr              : --
                                                   : z.B. 12/21
               Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
               I.4.     Verwendungsbereich
               Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
               II.      Sonderradprüfung
               Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
               und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.
               II.1.    Felge
               Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
               II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
               Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
§22 54221*03




               Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
               II.3.    Festigkeitsprüfung:
               III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
               III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
               Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
               Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
               Bedingungen gewährleistet.
               III.2.   Fahrversuche:
               Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpresstiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
               nicht vor.
               Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
               Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
               ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
               des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
               besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 12.2020 Anhang I). Bei den durchgeführten
               Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
               Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
               abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
               Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften Fahrzeugen weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite.
               Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
               IV.      Zusammenfassung:
               Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
               Bedenken.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0029-22-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54221
               Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                 Radtyp: ORG
               Antragsteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 30.11.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt .
               Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
               Er hat darüber hinaus dafür zu sorgen, dass dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
               werden, wenn
               - sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
§22 54221*03




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0029-22-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54221
               Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                Radtyp: ORG
               Antragsteller: ALCAR WHEELS GmbH                                   Stand: 30.11.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               V.      Unterlagen und Anlagen:
               V.1.    Verwendungsbereichsanlagen:
               Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
               Anl Hersteller                                    Ausführung                     ET      erstellt am     Allg.
               age                                                                                                      Hinweise
                 1 FORD MOTOR COMPANY AUSTRALIA                  ORGDA24; ORGDB24;              24      30.11.2023      liegt bei
                                                                 ORGDRA24; ORGDS24
                    2 VOLKSWAGEN                                 ORGDA24; ORGDB24;              24      30.11.2023      liegt bei
                                                                 ORGDRA24; ORGDS24
§22 54221*03




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0029-22-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54221
               Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                    Radtyp: ORG
               Antragsteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 30.11.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               V.2.       Allgemeine Hinweise:
               siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
               V.3.       Technische Unterlagen:
               siehe Anlage: Technische Unterlagen
               V.4.    Änderungen:
               :Einzelheiten zum Antrag vom                                                          Datum       30.11.2023

               :Es wird geändert
                Verwendungsbereich wurde aktualisiert (ORGDA24)
§22 54221*03




               Cinibulk

               Sachverständiger
               Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025:2017
               Wien, 30.11.2023
               CIN




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0029-22-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54221
               ANLAGE: 1 FORD                                                       Radtyp: ORG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 30.11.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                               Fahrzeughersteller              FORD MOTOR COMPANY AUSTRALIA




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)         : 24
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 139,7/6                     Zentrierart               : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.      zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff          Rad-      Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last      umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                      in kg     in mm     datum
               ORGDA24                 ORG D24                ohne                         93                      1150      2522    12/21
               ORGDB24                 ORG D24                ohne                         93                      1150      2522    12/21
               ORGDRA24                ORG D24                ohne                         93                      1150      2522    07/23
               ORGDS24                 ORG D24                ohne                         93                      1150      2522    12/21
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anba u der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 54221*03




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FORD MOTOR COMPANY AUSTRALIA
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : 2AB
                                                            135 Nm für Typ : 2AB
                Verkaufsbezeichnung:     FORD RANGER
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW  Reifen                        Auflagen zu Reifen         Auflagen
                2AB          e11*2007/46*0154*.. 157 285/65R18 116                 11A; 241; 242; 243;        nur N1G; Ranger
                                                                                   244                        Raptor; bis
                                                                                                              e5*2007/46*0080*08;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12L; 51A; 721; 725;
                                                                                                              73C; 744; S33
                2AB           e11*2007/46*0154*.. 92 - 157      255/55R18   105    11A;   24C;   24D          nur N1G; Nicht für
                                                                255/60R18   108    11A;   24C;   24D          Fahrzeugbreite 2028
                                                                265/60R18   110    11A;   24C;   24D          mm; nicht Ranger
                                                                265/65R18   114    11A;   24C;   24D; 54A     Raptor; bis
                                                                275/60R18   113    11A;   24C;   24D          e5*2007/46*0080*08;
                                                                285/50R18   109    11A;   24C;   24D          HA Trommelbremse;
                                                                285/55R18   113    11A;   24C;   24D          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12L; 51A; 721; 725;
                                                                                                              73C; 744; S33




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0029-22-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54221
               ANLAGE: 1 FORD                                                   Radtyp: ORG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 30.11.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 2 von 4
               Verkaufsbezeichnung:     FORD RANGER, FORD RANGER              RAPTOR
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               2AB          e5*2007/46*0080*.. 125 - 177 255/65R18 111        11A; 24C; 24D             nur N1G; nicht Ranger
                                                         265/60R18 110        11A; 24C; 24D             Raptor; ab
                                                         265/65R18 114        11A; 24C; 24D             e5*2007/46*0080*09;
                                                         275/60R18 113        11A; 24C; 24D             nur mit OE-
                                                         285/55R18 113        11A; 24C; 24D             Kunststoffspritzschutz
                                                                                                        hinten; Nicht für
                                                                                                        Fahrzeugbreite 1949
                                                                                                        mm; Mit
                                                                                                        Radhausverbreiterung
                                                                                                        Serie; Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12L; 51A; 721; 725;
                                                                                                        73C; 744; CC4; S33
               2AB           e5*2007/46*0080*..   157       285/65R18 116     11A; 241; 242; 243;       nur N1G; Ranger
                                                                              244                       Raptor; bis
                                                                                                        e5*2007/46*0080*08;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12L; 51A; 721; 725;
                                                                                                        73C; 744; S33
               2AB           e5*2007/46*0080*..   92 - 157 255/55R18    105   11A;   24C;   24D         nur N1G; Nicht für
                                                           255/60R18    108   11A;   24C;   24D         Fahrzeugbreite 2028
§22 54221*03




                                                           265/60R18    110   11A;   24C;   24D         mm; nicht Ranger
                                                           265/65R18    114   11A;   24C;   24D; 54A    Raptor; bis
                                                           275/60R18    113   11A;   24C;   24D         e5*2007/46*0080*08;
                                                           285/50R18    109   11A;   24C;   24D         HA Trommelbremse;
                                                           285/55R18    113   11A;   24C;   24D         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12L; 51A; 721; 725;
                                                                                                        73C; 744; S33
               2AB           e5*2007/46*0080*..   155 - 215 285/65R18 116     11A; 241; 242; 243;       nur N1G; Ranger
                                                                              244                       Raptor; ab
                                                                                                        e5*2007/46*0080*09;
                                                                                                        inkl. Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12L; 51A; 721; 725;
                                                                                                        73C; 744; S33


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0029-22-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54221
               ANLAGE: 1 FORD                                                   Radtyp: ORG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 30.11.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12L) Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.
               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
§22 54221*03




                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               243) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Berei ch
                    abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Hecks chürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0029-22-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54221
               ANLAGE: 1 FORD                                                   Radtyp: ORG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 30.11.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                    entnehmen.
               CC4) Die Verwendung dieser Radgröße ist auch zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) ausschließlich mit größeren Rädern ausgerüstet sind.
               S33) Es sind die serienmäßigen Befestigungsteile und das Zubehör des Fahrzeugherstellers für das
§22 54221*03




                    entsprechende Serienrad zu verwenden.Zum Auswuchten dürfen nur die handelsüblichen Wuchtgewichte
                    für Stahlfelgen zum Einsatz gebracht werden.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.