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							                         Gutachten 366-0006-22-WIRD/N4_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54342
                         ANLAGE: 10 HYUNDAI                                                   Radtyp: OFUF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 27.03.2025
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                                         Fahrzeughersteller              HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi, HYUNDAI MOTOR (IND)




                         Raddaten:
                         Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 18 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 35
                         Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                         Technische Daten, Kurzfassung
                         Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                               och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                                 Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                                 Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
                         OFUF2BP35K541           PCD100 ET35            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff      670      2114    10/22
                         OFUF2FA35K541           PCD100 ET35            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff      670      2114    10/22
                         Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                         Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                         Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                         von 50km hingewiesen werden.
§22 54342*04, Korr. 01




                         Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi, HYUNDAI MOTOR (IND)
                         Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                         Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJT1


                         Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 107 Nm für Typ : PB; PBT
                                                                      110 Nm für Typ : GB
                                                                      120 Nm für Typ : BC3
                          Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI i20
                          Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW              Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
                          PB           e11*2001/116*0333*.. 55 - 94         215/35R18 84      11A; 21B; 22F; 24C;      2-türig; 4-türig;
                          PBT          e11*2007/46*0129*..                                    244; 247                 Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 7AK; 71C;
                                                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                       74A; 74H; 74P; 4CQ

                          Verkaufsbezeichnung:     i20, i20 Active
                          Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW              Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
                          GB           e11*2007/46*1600*.., 55 - 88         205/35R18 81      11A; 26N; 26P; 27I       i20 Active;
                                        e5*2007/46*1087*..                  205/40R18 82      11A; 26N; 26P; 27I       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            215/35R18 84      11A; 26N; 26P; 27H;      12A; 51A; 7MI; 71C;
                                                                                              27I                      71K; 721; 725; 73C;
                                                                            215/40R18 85      11A; 26N; 26P; 27H;      74A; 74H; 74P
                                                                                              27I
                                                                            225/35R18 83      11A; 24J; 248; 26B;
                                                                                              26N; 27H; 27I



                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0006-22-WIRD/N4_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54342
                         ANLAGE: 10 HYUNDAI                                               Radtyp: OFUF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 27.03.2025
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                         Verkaufsbezeichnung:     i20, i20N, Bayon
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         BC3          e5*2007/46*0121*..   74 - 88 215/45R18 89           11A; 24J; 248; 26B;     Bayon; Frontantrieb;
                                                                                          26N; 27F                inkl. Hybrid;
                                                                      225/45R18 91        11A; 24C; 244; 247;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          26B; 26J; 27F           12A; 51A; 7MI; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74H; 74P; NAZ
                         BC3           e5*2007/46*0121*..   58 - 88   205/40R18 82        11A;   24C; 248; 26B;   i20; inkl. Hybrid;
                                                                                          26N;   27H              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      215/35R18 80        11A;   24C; 244; 247;   12A; 51A; 7MI; 71C;
                                                                                          26B;   26J; 27H         71K; 721; 725; 73C;
                                                                      215/40R18 85        11A;   24C; 244; 247;   74A; 74H; 74P
                                                                                          26B;   26J; 27H
                                                                      225/35R18 83        11A;   24C; 244; 247;
                                                                                          26B;   26J; 27F
                         BC3           e5*2007/46*0121*..   58 - 88   205/40R18 82        11A;   24J; 248; 26B;   Bayon; Frontantrieb;
                                                                                          26N;   27H              inkl. Hybrid;
                                                                      215/35R18 84        11A;   24J; 248; 26B;   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          26N;   27F              12A; 51A; 7MI; 71C;
                                                                      215/40R18 85        11A;   24J; 248; 26B;   71K; 721; 725; 73C;
§22 54342*04, Korr. 01




                                                                                          26N;   27F              74A; 74H; 74P; NAY
                                                                      225/35R18 83        11A;   24C; 244; 247;
                                                                                          26B;   26J; 27F


                         Auflagen
                         10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                              Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                              Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                              und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                              das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                              angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                              Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                              zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                         11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                              oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                              einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                              FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                              Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                              lassen.
                         11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                              Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                              ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                              den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                              nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                              der Fahrzeugpapiere enthält.
                         11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                              sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                              Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                              Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen


                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0006-22-WIRD/N4_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54342
                         ANLAGE: 10 HYUNDAI                                                Radtyp: OFUF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 27.03.2025
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                                Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                                vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                                Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                         11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                              erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäß igen Befestigungsteile verwendet werden.
                              Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                              nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                         12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                              Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                              Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                              aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                         21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                              Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                         22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                              gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                         244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                              Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                              Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                              abgedeckt sein.
§22 54342*04, Korr. 01




                         247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                              befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                              Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                              dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                              Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                              im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                              Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                              kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                              Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                              (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                              hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                              des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                              genannten Bereich abgedeckt sein.
                         24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrz euges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                abgedeckt sein.
                         26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                              der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                              Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0006-22-WIRD/N4_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54342
                         ANLAGE: 10 HYUNDAI                                                Radtyp: OFUF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 27.03.2025
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 4 von 8
                         26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche s ind dem beigefügten Anhang /
                                Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                              Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                              beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                              der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                              beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                              Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                              Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                              Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                              beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
§22 54342*04, Korr. 01




                                bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         4CQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 52933 1J000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                              werden.
                         51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                              Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                              Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                              Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                         71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                              werden.
                         71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                              werden.
                         721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                              außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                              Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                              Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                              Ventilherstellers zu beachten.
                         725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                              Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                         73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                         74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                              die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                              Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                              beachten.




                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0006-22-WIRD/N4_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54342
                         ANLAGE: 10 HYUNDAI                                               Radtyp: OFUF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 27.03.2025
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                         74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                              Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
                         74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                              Zentrierringe verwendet werden.
                         7AK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 52933 2M650 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         7MI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrolls ystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 52933 C1100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         NAY) Die Verwendung ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, bei denen die Reifengröße 185/65R15
                              bzw. 195/55R16 serienmäßig vom Fahrzeuhersteller in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist.
                         NAZ) Die Verwendung ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, bei denen die Reifengröße 205/55R17
                              serienmäßig vom Fahrzeuhersteller in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist.
§22 54342*04, Korr. 01




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0006-22-WIRD/N4_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54342
                         ANLAGE: 10 HYUNDAI                                               Radtyp: OFUF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 27.03.2025
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 6 von 8


                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      HYUNDAI
                                Fahrzeugtyp:     BC3
                                Genehm.Nr.:      e5*2007/46*0121*..
                                Handelsbez.:     i20, i20N, Bayon

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26P                     x = 220              y = 205                  VA
                                      26B                     x = 270              y = 255                  VA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54342*04, Korr. 01




                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26J                  x = 270        y = 255            25                VA
                                      26N                  x = 270        y = 255             8                VA
                                      27F                  x = 270        y = 280            25                HA
                                      27H                  x = 270        y = 280             8                HA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0006-22-WIRD/N4_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54342
                         ANLAGE: 10 HYUNDAI                                               Radtyp: OFUF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 27.03.2025
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 7 von 8

                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      HYUNDAI
                                Fahrzeugtyp:     BC3
                                Genehm.Nr.:      e5*2007/46*0121*..
                                Handelsbez.:     i20, i20N, Bayon

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26B                     x = 290              y = 315                  VA
                                      26P                     x = 240              y = 265                  VA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54342*04, Korr. 01




                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26J                  x = 290        y = 315            20                VA
                                      26N                  x = 290        y = 315             8                VA
                                      27F                  x = 290        y = 290            15                HA
                                      27H                  x = 290        y = 290             8                HA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0006-22-WIRD/N4_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54342
                         ANLAGE: 10 HYUNDAI                                               Radtyp: OFUF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 27.03.2025
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 8 von 8

                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      HYUNDAI
                                Fahrzeugtyp:     GB
                                Genehm.Nr.:      e11*2007/46*1600*..
                                Handelsbez.:     i20, i20 Active

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26P                     x = 300              y = 200                  VA
                                      26B                     x = 350              y = 250                  VA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54342*04, Korr. 01




                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26N                  x = 350        y = 250             8                VA
                                      26J                  x = 350        y = 250            25                VA
                                      27H                  x = 250        y = 250             8                HA
                                      27F                  x = 250        y = 250            25                HA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.