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							                         Gutachten 366-0006-22-WIRD/N4_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54342
                         ANLAGE: 13 SUZUKI                                                    Radtyp: OFUF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 27.03.2025
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                                         Fahrzeughersteller              Suzuki, SUZUKI




                         Raddaten:
                         Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 18 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 45
                         Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                         Technische Daten, Kurzfassung
                         Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                               och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                                 Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                                 Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
                         OFUF2BP45K541           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff      670      2114    10/22
                         OFUF2FA45K541           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff      670      2114    10/22
                         Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                         Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                         Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                         von 50km hingewiesen werden.
§22 54342*04, Korr. 01




                         Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Suzuki, SUZUKI
                         Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                                      für Typ : EW; (Kegelbund)
                         Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS5


                         Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : AZ-2S; UZ;
                                                                      AZ; UZ-2S
                         Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS5


                         Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm
                          Verkaufsbezeichnung:     BALENO
                          Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW                Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
                          EW           e6*2007/46*0177*.. 66 - 82           205/35R18 77      11A; 26P; 27I            Frontantrieb;
                                                                            215/35R18 80      11A; 24J; 248; 26B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              26N; 27I                 12A; 51A; 7AV; 71C;
                                                                            225/35R18 83      11A; 24J; 248; 26B;      71K; 721; 725; 73C;
                                                                                              26N; 27B                 74A; 74P




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0006-22-WIRD/N4_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54342
                         ANLAGE: 13 SUZUKI                                                Radtyp: OFUF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 27.03.2025
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                         Verkaufsbezeichnung:     SWIFT
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         AZ           e4*2007/46*1205*.. 61 - 82      205/35R18 77        11A; 245                Allradantrieb;
                                                                      215/35R18 80        11A; 24J; 248           Frontantrieb;
                                                                      225/35R18 83        11A; 24J; 248           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 7AV; 7PT;
                                                                                                                  71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                                  73C; 74A; 74P
                         AZ-2S         e6*2018/858*00229*.. 61        205/35R18 77        11A; 245                Allradantrieb;
                                                                      215/35R18 80        11A; 24J; 248           Frontantrieb; Hybrid;
                                                                      225/35R18 83        11A; 24J; 248           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 7PT; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74P
                         UZ            e6*2018/858*00307*.. 60 - 61   205/35R18 77        11A; 26P                mit
                                                                      215/35R18 80        11A; 246; 248; 26P;     Radhausverbreiterung
                                                                                          27I                     (Flap) Serie;
                                                                                                                  Frontantrieb; Hybrid;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 7PT; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74P
§22 54342*04, Korr. 01




                         UZ-2S         e6*2018/858*00317*.. 60 - 61   205/35R18 77        11A; 26P                mit
                                                                      215/35R18 80        11A; 246; 248; 26P;     Radhausverbreiterung
                                                                                          27I                     (Flap) Serie;
                                                                                                                  Frontantrieb; Hybrid;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 7PT; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74P


                         Auflagen
                         10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                              Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                              Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                              und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                              das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                              angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                              Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                              zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                         11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                              oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                              einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                              FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                              Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                              lassen.
                         11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                              Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                              ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                              den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0006-22-WIRD/N4_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54342
                         ANLAGE: 13 SUZUKI                                                 Radtyp: OFUF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 27.03.2025
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 3 von 7
                                nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                der Fahrzeugpapiere enthält.
                         11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                              sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                              Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                              Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                              Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                              vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                              Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                         11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                              erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäß igen Befestigungsteile verwendet werden.
                              Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                              nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                         12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                              Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                              Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                              aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                         245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                              nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                              kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
§22 54342*04, Korr. 01




                              Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                              (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                              befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                              des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                              dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                              Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                              im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                              Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                              kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                              Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                              (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrz euges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                abgedeckt sein.
                         26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                              der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                              Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                              Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                              beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.



                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0006-22-WIRD/N4_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54342
                         ANLAGE: 13 SUZUKI                                                 Radtyp: OFUF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 27.03.2025
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                         26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                              der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                              beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                              der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                              Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                              Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                              Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschafte n ist laut Hersteller nur mit
                              Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                         71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                              werden.
                         71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                              werden.
                         721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
§22 54342*04, Korr. 01




                              außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                              Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                              Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                              Ventilherstellers zu beachten.
                         725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                              Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                         73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                         74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei i st
                              die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                              Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                              beachten.
                         74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zuläs sig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                              Zentrierringe verwendet werden.
                         7AV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 43139-61M00 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         7PT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 43130-52S01 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.




                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0006-22-WIRD/N4_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54342
                         ANLAGE: 13 SUZUKI                                                Radtyp: OFUF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 27.03.2025
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      SUZUKI
                                Fahrzeugtyp:     UZ
                                Genehm.Nr.:      e6*2018/858*00307*..
                                Handelsbez.:     SWIFT

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26P                     x = 250              y = 270                  VA
                                      26B                     x = 300              y = 320                  VA
                                      27I                     x = 230              y = 270                  HA
                                      27B                     x = 280              y = 320                  HA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 54342*04, Korr. 01




                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26N                  x = 300        y = 320             8                VA
                                      26J                  x = 300        y = 320            25                VA
                                      27H                  x = 280        y = 320             8                HA
                                      27F                  x = 280        y = 320            25                HA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0006-22-WIRD/N4_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54342
                         ANLAGE: 13 SUZUKI                                                 Radtyp: OFUF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 27.03.2025
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 6 von 7

                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      SUZUKI
                                Fahrzeugtyp:     EW
                                Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0177*..
                                Handelsbez.:     BALENO

                                Variante(n):     Frontantrieb

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                                                von [mm]             bis [mm]
                                      26B                        x = 290              y = 300               VA
                                      26P                        x = 240              y = 200               VA
                                      27B                        x = 250              y = 300               HA
                                      27I                        x = 200              y = 250               HA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 54342*04, Korr. 01




                                            Auflagen              Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                           von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26N                   x = 290        y = 300             8                VA
                                      26J                   x = 290        y = 300            30                VA
                                      27H                   x = 250        y = 300             8                HA
                                      27F                   x = 250        y = 300            25                HA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0006-22-WIRD/N4_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54342
                         ANLAGE: 13 SUZUKI                                                Radtyp: OFUF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 27.03.2025
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 7 von 7

                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      SUZUKI
                                Fahrzeugtyp:     UZ-2S
                                Genehm.Nr.:      e6*2018/858*00317*..
                                Handelsbez.:     SWIFT

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26P                     x = 250              y = 270                  VA
                                      26B                     x = 300              y = 320                  VA
                                      27I                     x = 230              y = 270                  HA
                                      27B                     x = 280              y = 320                  HA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 54342*04, Korr. 01




                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26N                  x = 300        y = 320             8                VA
                                      26J                  x = 300        y = 320            25                VA
                                      27H                  x = 280        y = 320             8                HA
                                      27F                  x = 280        y = 320            25                HA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.